Telefon-Spam für Nachbarschaftspost / telefongewinn.com

AW: Telefon-Spam für Nachbarschaftspost

Der Verdener Oberstaatsanwalt R. B. sagte, dass die "Masche mit der Drohgebärde, die betreffende Person wegen Betruges anzuzeigen, ein alter Hut ist". Mögliche Fälle würden daran scheitern, dass sowohl die Gestaltung der Angebote nicht eindeutig seien und außerdem die Verantwortlichen im Fall eines Gerichtsverfahrens in Erscheinung treten müssten. Zudem könne ein Vertrag nicht unter unklaren Voraussetzungen zustande kommen.
Verlagsgruppe Kreiszeitung Syke
 
AW: Telefon-Spam für Nachbarschaftspost

Einer Aufforderung zur Stellungnahme per E-Mail kam die Internetfirma nicht nach.
Oder sie schreibt als Antwort:

wir haben Ihr Schreiben erhalten und teilen Ihnen mit, dass aufgrund der häufigen Nichtzustellbarkeit oder Nichtankommen der E-Mails, wir Sie bitten, uns Ihr Schreiben ausschließlich per Fax oder auf dem Postweg zu zusenden.

Bitte auf diese E-Mail nicht antworten. E-Mails auf diese Adresse können leider nicht bearbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsabteilung

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Supportteam
:rofl:
 
AW: Telefon-Spam für Nachbarschaftspost

Schreiben von Inkassofirmen, Androhungen von Schufa-Einträgen oder die Drohung, Anzeige wegen Betrugs zu erstatten, bleiben nach aller Erfahrung ohne rechtliche Folgen. Denn für alle rechtlichen Schritte müssten die Firmen die Verbraucher vor ein deutsches Gericht bringen. Laut Impressum hat Nachbarschaftspost seinen Sitz aber auf den Virgin Islands in der Karibik. Eine typische Tarnadresse für Geschäftsleute, die alles dafür tun, ihre wahre Identität nicht preiszugeben.
Internet: Bei Anruf Abzocke | Nachrichten | hr

Soweit ganz gut erkannt. Völlig unsinnig ist natürlich der Hinweis, diesen Geschäftsleuten hinter Tarnadressen eigene, persönliche Daten an nicht existente Briefkastenanschriften frei Hais zu liefern. Dieser Unsinn ist scheinbar auch nach 30 Monaten Kostenfallen nicht auszurotten.
 
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Es wird halt so von den Verbraucherzentralen empfohlen. Ich persönlich halte es auch für Unsinn und nachdem was ich da mittlerweile mitgemacht habe, bin ich erst recht davon überzeugt, dass Schweigen Gold ist und erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid enstprechende Schritte zu tätigen sind.
 
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Völlig unsinnig ist natürlich der Hinweis, diesen Geschäftsleuten hinter Tarnadressen eigene, persönliche Daten an nicht existente Briefkastenanschriften frei Hais zu liefern. Dieser Unsinn ist scheinbar auch nach 30 Monaten Kostenfallen nicht auszurotten.
Sie scheinen nicht über ihren Schatten springen zu können. Muß wohl mit der völlig unsinnigen
Prophylaxe zu tun haben, für den Fall, dass dubaianische Briefkästen vor deutschen Gerichten mit
Klagen auftauchen könnten.
 
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UPS und Nachbarschaftspost: Zwei neue Tricks der Spam-Phisher - Knowledge Center - Security - computerwoche.de
UPS und Nachbarschaftspost
Zwei neue Tricks der Spam-Phisher

Hacker, Spammer und Phisher sind bisweilen kreativ, was die Ansprache ihrer Opfer betrifft. Zwei neue Angriffe setzen auf die Marke UPS beziehungsweise das Telefon.
Genau so ist das.

Die Telefonterroristen von der Nachbarschaftspest sind Spam-Phisher auf der Jagd nach persönlichen Daten, die unter falschen Vorwänden ergaunert werden sollen.

Die Bande operiert konspirativ unter der Tarnung durch nicht existente Anschriften mit schwachsinnigen Verbraucheransprachen. Hierbei fehlt es an nachvollziehbaren Absenderangaben, sachlichen Bezügen und die Form ist durch Fehlen der gesetzlichen Pflichtangaben unter aller Sau.

Ahnungslose Verbraucher, die von den ungesetzlichen Werbemaßnahmen dieser Bande traktiert wurden, auch noch in die Arme dieser Bande zu treiben, indem man ihnen rät, an diese konspirativen Tarnadressen schützenwerte persönliche Daten auf dem Silbertablett abzuliefern, ist aus meiner Sicht krass gegen die Interessen der Betroffenen gerichtet.

Wer bisher nur mit der Mailadresse bei dieser Bande im Datenbestand war, vervollständigt seinen Datensatz um seine Postadresse und zieht ohne Not die schriftlichen Mahndrohschreiben selbst auf sich.
 
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Was Nachbarschaftspost.com betrifft ist es nur das was die VZ Sachsen da vorletzte Woche veröffentlicht hat. Und neu war da Nachbarschaftspost.com z.B. nicht, nur halt diese unverschämten Mahnungen die da die letzten Wochen verschickt wurde.

Erinnert mich an die angebliche Postkarte die da eine Frau angeblich von der Nachbarschaftspost bekommen haben soll, was da mal die Frankenpost geschrieben hatte. Irgendwie liegen mit nur Nachrichten vor, wo mal ein Anruf kam, aber nie eine Postkarte. Meiner Ansicht nach, wurden da verschiedene Sachen verwurschtelt. Die Frankenpost hatte es jedenfalls nicht nötig gehabt auf meine Nachfrage zu reagieren. Darum ist das mit der Postkarte einfach mal unglaubwürdig.
 
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Ahnungslose Verbraucher, die von den ungesetzlichen Werbemaßnahmen dieser Bande traktiert wurden, auch noch in die Arme dieser Bande zu treiben, indem man ihnen rät, an diese konspirativen Tarnadressen schützenwerte persönliche Daten auf dem Silbertablett abzuliefern, ist aus meiner Sicht krass gegen die Interessen der Betroffenen gerichtet.
Leider sind die Interviewer in aller Regel (Ausnahmen betätigen die Regel) völlig
unbedarft und daher nicht in der Lage solche Empfehlungen kritisch zu hinterfragen bzw
deren Absurdität und Kontraproduktivität zu erkennen.
 
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Für die Hilfesuchenden hat diese Gebetsmühle mit dem falschen Text gravierende Nachteile.

Die Standard-Empfehlung bezieht sich auf den Fall, dass Geschäftspartner einen zivilisierten Umgang pflegen. Wenn eine Zahlungsaufforderung eintrifft, die in Bezug auf Bestimmtheit und Nachvollziehbarkeit die notwendigen Mindestanforderungen erfüllt, dann ist ein förmlicher Widerspruch vermutlich richtig und angemessen.

Der bekannt unqualifizierte Mahndrohmüll von Banden, die im Schutze weltweiter Tarnadressen konspirativ organisiert sind, erfüllt die Mindestanforderungen sicher nicht.

Die Aufforderung, unqualifizierten Mahndrohmüll schriftlich zu beantworten, treibt die Betroffenen direkt in die Arme konspirativ organisierter Banden. Vollständige Datensätze in den Händen dieser Banden führen zwangsläufig in neue Projekte, bei denen die Belästigung und Übertölpelungen umso gezielter und erfolgreicher inszeniert werden können.

Unaufgefordert eintreffender Mailmüll darf in keiner Form die gewünschten Handlungen im Sinne der konspirativ organisierten Banden auslösen.
 
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Zum Sinn eines förmlichen Widerspruchs mit Aufgabe der Selbstbestimmung über persönliche Daten gegenüber einer konspirativ organisierten Bande hinter Tarnadressen gibt es ein Bezug auf das spezielle Angebot hier noch einen Gesichtspunkt.

Die Frage ist einfach, ob ein Gericht von einem wirksamen Vertragsschluss ausgehen könnte. In den bisherigen Fällen, in denen sich ein Gericht mit Kostenfallen beschäftigen durfte, war für das Gericht eindeutig kein Vertrag geschlossen worden.

Hier kommt noch die Verkehrsbekanntheit hinzu. Verkehrsbekannt ist, dass der Versand von Nachrichten kostenpflichtig ist, der Empfang hingegen nicht. Das gilt für Briefe, Pakete, Telefon, SMS usw..

Preisinformationen auf Webseiten und in den AGBs richten sich also nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen an den Absender einer Nachricht. Der Empfänger kann normalerweise damit rechnen, die Nachricht kostenlos zu empfangen.

Verkehrsbekannt ist weiter, dass Kommunikationsanbieter ihre Dienstleistung des Nachrichtenversands oft in Form von Aboverträgen anbieten. Den Empfang einer Einzelnachricht an ein Abo zu binden, ist völlig unsinnig.

Der langen Rede kurzer Sinn: Die in ungesetzlicher Weise Benachrichtigten, für sie läge eine Nachricht bereit, durften und werden davon ausgehen, dass der Empfang dieser persönlichen Nachricht kostenlos erfolgen würde, weil der Absender bereits gezahlt hat.
 
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Der langen Rede kurzer Sinn: Die in ungesetzlicher Weise Benachrichtigten, für sie läge eine Nachricht bereit, durften und werden davon ausgehen, dass der Empfang dieser persönlichen Nachricht kostenlos erfolgen würde, weil der Absender bereits gezahlt hat.

Natürlich vollkommen richtig, sehr schön nachvollziehbar und stimmig. Leider sind die menschlichen Schächen (Unwissenheit und Unerfahrenheit und die dann damit verbundene Unsicherheit) im Zusammenhang mit Vetretern der Nutzlosbranche auch verbreitet. Und darauf setzt dieser, man verzeihe mir diese saloppe Bezeichnung, Beschiss eben!
 
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Beinahe wärs schon langweilig geworden, die "lieben Nachbarn" von den Jungferninseln liessen ewig nix mehr hören.:unzufrieden: Heute endlich!:-D Eine eMail!:-D ich will sie mit Euch teilen:

Sehr geehrter Herr ............
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Oftmals kommt es vor, dass sich Kunden im Internet wahllos auf Plattformen anmelden und im Nachhinein nicht die Konsequenzen tragen wollen.

Es ist vor Anmeldung ersichtlich, dass es sich bei Nachbarschaftspost um eine kostenpflichtige Teilnahme handelt.
Beachten Sie hierzu den Text auf der Seite der Datenanmeldemaske.

Ferner können Sie ohne Zeitdruck die AGB durchlesen.

Von daher ist es auf Ihr Verschulden zurück zu führen, sich hier angemeldet zu haben.

Aus diesem Grund liegt es uns fern, Sie zu stornieren und bestehen auf Erfüllung des Vertrages Ihrerseits.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Supportteam

--------------------------------------------
Beauftragtes Servicecenter Europe:
Bahnhofstrasse 33
8620 Wetzikon
Switzerland

Connection Enterprises Ltd
Suite 205,
Main St,
Road Town,
Tortola
British Virgin Islands
-------------------------------------------

Kontaktdaten:
Telefax: +423 697 421 240
Web: [noparse]www.nachbarschaftspost.com[/noparse]
 
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Beinahe wärs schon langweilig geworden, die "lieben Nachbarn" von den Jungferninseln liessen ewig nix mehr hören.:unzufrieden: Heute endlich!:-D Eine eMail!:-D ich will sie mit Euch teilen:
Die Freude könnte ungetrübt sein wenn

1. sich nicht unzählige User von diesem gequirlten Müll beeindrucken ließen und ihren Obulus
zur Finanzierung des Luxuslebens der hessischen Überseeeingeborenen leisteten

2. Die zuständigen Strafverfolgungsbehörden eine Langmut an den Tag legen, die mehr als nur
nachdenklich stimmt, da sie mit bloßer Unwissenheit oder Beamtenträgheit nicht befriedigend zu
erklären ist.
 
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Support der Nachbarschaftspostler schrieb:
Von daher ist es auf Ihr Verschulden zurück zu führen, sich hier angemeldet zu haben.
Viele Leute erhielten vor dem Aufruf der Website den Hinweis aufs Telefon, sich mit einem PIN einzuloggen, weil eine Nachricht für den angerufenen vorliegen soll. Auch auf der Startseite von nachbarscahftspost.com findet sich genau der selbe falsche Hinweis, dass ein "Nachbar" versucht hatte den angerufenen zu kontaktieren. Da aber gar keine Nachricht vorliegt sondern es den Initiatoren lediglich darum ging
Support der Nachbarschaftspostler schrieb:
dass es sich bei Nachbarschaftspost um eine kostenpflichtige Teilnahme handelt
...kann man hier durchaus vom Vortäuschen falscher Tatsachen sprechen. Ich bin mir zwischenzeitlich sicher, dass die hessischen Tortolaner diesen Tatbestand nach § 263 StGB völlig außer Acht gelassen haben. Mithin ist es nicht nur eine Frechheit, was die sich erlauben sondern u. U. eine strafbewährte Sache, die allein
auf das Verschulden der Initiatoren des Geschäftsmodells
zurück zu führen ist!

Die Überlegung, ob für diese Angelegenheit der geforderte Preis zu bezahlen ist oder nicht und ob man der Forderung telefonisch/schriftlich oder in sonst einer Weise begegnen soll, hat sich somit mMn erübrigt.
 

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Die Überlegung, ob für diese Angelegenheit der geforderte Preis zu bezahlen ist oder nicht und ob man der Forderung telefonisch/schriftlich oder in sonst einer Weise begegnen soll, hat sich somit mMn erübrigt.
Wüßte nicht, dass es bei irgendeiner Nutzlosseite seit mittlerweile fast drei Jahren auch nur den geringsten Zweifel gegeben hätte, so wie auch die Gerichte die Ansprüche verneint haben
 
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Wüßte nicht, dass es bei irgendeiner Nutzlosseite seit mittlerweile fast drei Jahren auch nur den geringsten Zweifel gegeben hätte, so wie auch die Gerichte die Ansprüche verneint haben
Wohl wahr.
Bei den Nachbarn ist es halt nur ganz besonders absurd einen Vertragsschluss zu behaupten.
Der Erklärungswille des Verbrauchers richtet sich erkennbar allein darauf einen individuellen Code einzugeben um zu erfahren welcher Nachbar eine Nachricht hinterlassen hat. Nur darauf bezieht sich der Button "Jetzt starten". Zu vermuten,dass ein Verbraucher der seine Daten dort eingibt mehr als obiges "um zu" möchte ist völlig abwegig.
Der seitliche Text ist ohne Bezug zum "Jetzt Starten" und kann nur als Werbung für eine (noch gesondert abzuschliessende) Mitgliedschaft verstanden werden. Dies insbesondere weil es ja sonst "Jetzt Mitglied werden" heissen müsste.
 
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...kann man hier durchaus vom Vortäuschen falscher Tatsachen sprechen.
Ich greife das mal auf.

StGB - Einzelnorm
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ich halte es für unstreitig, dass vorsätzlich die Vorspiegelung falscher Tatsachen erfolgt. Niemand berichtet bisher davon, eine persönliche Nachricht erhalten zu haben, die klar versprochen war. Man erregt weiter den Irrtum einer Zahlungspflicht, um ohne jede Gegenleistung das Vermögen der Betroffenen zu schädigen.

Für den, der einzieht, kommt dann noch Geldwäsche in Betracht.
 
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....so ist es! Genau dieser Fakt unterstreicht meine Argumentation und hier und da fallen plötzlich die Groschen selbst bei den Staatsanwaltschaften. Man kann gespannt sein, wie sich das Thema entwickeln wird. Und bis sich da was tut, kann man getrost jedem Betroffenen nur raten standhaft zu bleiben und eine Brieffreundschaft mit dem Anbieter oder seinen Inkassobuzen zu unterlassen. Außerdem schrieb ich schon mehrfach:
"Wer nicht bezahlt, kann sein Geld behalten"
 
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