SMSTelecom ApS

WJL

Frisch registriert
Laut einer Rechnung von SMS Telecom ApS Hamburg vom 31.5.2005 soll ich bereits am 24.4.05 ein einmonatiges Zugangsrecht für einen "Service" bestellt haben. Euro 49,00 werden in Rechnung gestellt.

Ich kann mich weder daran erinnern, den Service bestellt oder genutzt zu haben. Ist etwas über SMS Telecom ApS bekannt? Für Informationen und Hinweise wäre ich dankbar.

WJL
 
Und wie reagiert man da?

Ich schicke per Einwurfeinschreiben meinen Widerspruch an diese Firma, es liegt nur eine Postfachadresse vor. Die Telefonnummer ist eine 0180-Nummer.

Wie reagiert man da?

WJL
 
Re: Und wie reagiert man da?

WJL schrieb:
Ich schicke per Einwurfeinschreiben meinen Widerspruch an diese Firma, es liegt nur eine Postfachadresse vor. Die Telefonnummer ist eine 0180-Nummer.
Wie reagiert man da?
WJL
Das Geld für ein Einschreiben solltest Du Dir sparen. Werfe einen gewöhnlichen Brief unter Zeugen (möglichst nicht Familienangehörige) in den Briefkasten. Lasse Deinen Zeugen auch vorher das Schreiben lesen. Das müsste fürs erste reichen, denn auch ein Einwurfeinschreiben bringt nicht mehr als den Nachweis, dass Du es auf den Weg gebracht hast.
Bitte im Schreiben um Benennung einer ladungsfähigen Anschrift.
 
So habe ich geschrieben

Lieber Jurist, Deine kundige Antwort habe ich erst vorgefunden, nachdem ich bereits meinen eingeschriebenen Brief (Einwurfeinschreiben) abgeschickt hatte. Unter Angeb der Rechungsnr schrieb ich:

"Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Ihre Rechnung kann ich nicht nachvollziehen. Sie entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Ich habe weder ein einmonatiges Zugangsrecht für einen Service bestellt, noch habe ich einen Service in Anspruch genommen.

Daher bestreite ich eine Zahlungsverpflichtung meinerseits.


Sollte ich tatsächlich ohne meinen Auftrag eine Zugangsberechtigung erhalten haben, die ich weder beantragt oder genutzt habe, so löschen Sie bitte umgehend besagte Zugangsberechtigung.

Mit freundlichen Grüßen

WJL"

Ich hoffe sehr, nicht zu viel falsch gemacht zu habemn.

Was ist denn eine ladungsfähige Anschrift?

Soll ich jetzt erst einmal abwarten oder nochmal schreiben?

Danke im Voraus!

Recht herzlich

WJL
 
SMS Telecom

Ich habe gestern auch über die o.g. Firma geschrieben. siehe hier

Dann können wir den Kampf ja gemeinsam aufnehmen. Es kommen bestimmt noch einige andere dazu . ;)

Link aktiviert und gekürzt BT/MOD
 
@ Geschädigte Gast

Hallo, ich bin auf dem angesprochenen Gebiet noch völlig unerfahren. Muss man sich da auf einen langwieriegen Streit gefasst machen? Davor schreckt sicher mancher zurück und zahlt lieber die geforderzte Summe, auch wenn sie nicht zu Recht besteht...

WJL
 
ladungsfähige Anschrift

WJL schrieb:
Was ist denn eine ladungsfähige Anschrift?
Als Nicht-Jurist :stumm: würde ich auf das hinweisen, was die RegTP dazu schreibt:

[...] Die ladungsfähige Anschrift muss folgende Angaben umfassen:

— Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
— in allen Fällen den Sitz des Anbieters, an dem er seinen Geschäftsbetrieb hat
— bei Kaufleuten die Firma, bei sonstigen Personen Vor- und Zuname (zur Klarheit sollte auch bei Kaufleuten Vor- und Zuname genannt werden)
— bei Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co.KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ist der Name der Gesellschaft und der Vertretungsberechtigte(n) anzugeben. Bei BGB-Gesellschaften müssen alle Gesellschafter genannt werden. [...]

Quelle: regtp.de
Die Juristen mögen mich bitte korrigieren. ;)
 
Neue Infos

Ich habe jetzt mal ein bißchen recherchiert : Geschäftsführer ist ja Herr M...J.... Bei Ripe: die Firma sitzt in Hamburg auf der ABC-Strasse 2 ; E-Mail-Adresse von Herrn M....J. natürlich @all-billing.dk.
Kann mir jeman sagen, was bei Ripe die Abkürzungen mnt-by bedeutet? Da gibt es nämlich einen Link und wenn ich den öffne, listet Ripe mir noch zwei weiter Namen auf. Bei einem der Namen steht:remarks: send hack, spam and illegal.
Übrigens gibt es die ABC Strasse 2 in Hamburg ( lt. Map & Guide).

H.
 
Re: ladungsfähige Anschrift

Telekomunikacja schrieb:
... Die Juristen mögen mich bitte korrigieren. ;)
Nö, warum, ist doch alles richtig. :holy: ;)



  • — Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
  • — bei Kaufleuten die Firma, bei sonstigen Personen Vor- und Zuname
  • — bei Personen- (OHG, KG, GmbH & Co.KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) Name der Gesellschaft und der Vertretungsberechtigte(n)

Dann müssen die aus der Deckung, hinter einem Postfach kann sich schließlich jeder verstecken.
 
Ich frage nochmal...

Gibt es Erfahrungswerte mit solchen "falschen Rechnungen"? Wie soll ich beweisen, dass ich telefonisch keinen Auftrag gab. Auf der Rückseite der Rechnung steht, dass ich zurückgerufen worden sei. Das ist nicht geschehen. Ich habe keinen Auftrag erteilt und wurde auch nicht zurückgerufen. Und wenn die Firma zurückgerufen hat und aufgelegt hat, ohne das etwas gesagt wurde? Kann sie dann eventuell doch nachwiesen, dass "zurückgerufen" wurde?

Gibt es da Erfahrungswerte, wie langwierig solche Fälle sind?

WJL
 
ohne dir dabei zu nahe zu treten, erweckst du bei mir nicht gerade den eindruck, ein potetielles opfer zu sein, wenn du schreibst "Muss man sich da auf einen langwieriegen Streit gefasst machen? Davor schreckt sicher mancher zurück und zahlt lieber die geforderzte Summe, auch wenn sie nicht zu Recht besteht" oder "Und wenn die Firma zurückgerufen hat und aufgelegt hat, ohne das etwas gesagt wurde? Kann sie dann eventuell doch nachwiesen, dass "zurückgerufen" wurde?"

wer sicher sagen kann, dass er solche dienstleistungen nicht genutzt hat, der reagiert anders auf rechnungen dieser art. das ist zumindest mein erfahrungswert mit dem umgang solchen klientels.
 
Dr. Rudolph

Gast/ Dr. Rudolph schrieb:
ohne dir dabei zu nahe zu treten, erweckst du bei mir nicht gerade den eindruck, ein potetielles opfer zu sein, wenn du schreibst "Muss man sich da auf einen langwieriegen Streit gefasst machen? Davor schreckt sicher mancher zurück und zahlt lieber die geforderzte Summe, auch wenn sie nicht zu Recht besteht" oder "Und wenn die Firma zurückgerufen hat und aufgelegt hat, ohne das etwas gesagt wurde? Kann sie dann eventuell doch nachwiesen, dass "zurückgerufen" wurde?"
Wie erweckt man denn den "Eindruck, ein potentielles Opfer" zu sein?

Gibt es außer den hier wahllos zusammengewürfelten Zitaten tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass WJL kein Opfer ist bzw. die Unwarheit schreiben könnte? Dann bitte her damit!

Übrigens wäre es nicht das erste Mal, dass man hier im Forum Verunsicherung trotz "reinen Gewissens" (nur einige wahllos zusammengewürfelte Beispiele) antrifft:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=99315#99315
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=22475#22475
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=95045#95045
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=95638#95638
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=43102#43102

Gast/ Dr. Rudolph schrieb:
wer sicher sagen kann, dass er solche dienstleistungen nicht genutzt hat, der reagiert anders auf rechnungen dieser art. das ist zumindest mein erfahrungswert mit dem umgang solchen klientels.
Und? Ihre konkrete Empfehlung?

P.S. Sind sind eigentlich Dr. med.?
 
Ich verstehe nicht ganz...

Also jetzt verstehe ich nicht ganz....

Ich habe nicht den Zugang zu so einer Pornoseite beantragt, weder telefonisch, noch per Internet. Die Firma hat meine Anschrift und meine Telefonnummer.

Ich habe den Ärger mit der unberechtigten Rechnung. Auf der Rückseite der Rechnung steht, dass man mich zurückgerufen und darauf hingewiesen habe, dass ich eine Verpflichtung eingegangen bin.

Um es klar und deutlich zu sagen: Selbst wenn ich mal aus Neugier schauen wollte, wie so eine Pornoseite aussieht und was es da zu sehen gibt....da würde ich einen entsprechenden Antrag stellen und mich freischalten lassen - und die 49 Euro zahlen.

Wegen 49 Euro streite ich nicht herum. Vor allem beziehe ich nicht eine Leistung und zahle dann nicht. Ich habe erst durch die Rechnung jetzt erfahren, dass ich angeblich im April für einen Monat Zugang zu so einer Seite habe. Ich habe die Seite nicht genutzt.

Mir geht es ums Prinzip: Ich soll für eine "Leistung" bezahlen, die ich weder wollte noch genutzt habe...nicht um den Betrag von 49 Euro. Und mich macht so etwas nervös, wenn so ein Ärger in der Luft hängt. Mich ärgert, ja bedrückt die Vorstellung, dass ich jetzt monatelang diesen Ärger am Hals habe.

Offen gesagt, ich war schon mehrfach nahe dran, die 49 Euro zu zahlen, damit ich den Ärger vom Hals und aus dem Sinn habe. Dann denke ich wieder: Ich schenke solchen Geschäftsleuten nichts...auch wenn mich mein Zeitaufwand (Arbeitsausfall) wesentlich mehr kostet als 49 Euro..

Und schon gar nicht verstehe ich, wieso ich hier lügen sollte..

WJL
 
Beruhige Dich, da hat Dich nur jemand missverstanden.

Zur Orientierung klicke nochmal > HIER < rein (blaue Schrift anklicken). Das Problem im dortigen Thread ist Deinem sehr ähnlich und die beteiligten Firmen dort und bei Dir haben miteinander zu tun (sind womöglich identisch).

Ich würde auf keinen Fall bezahlen, wie auch bereits die Verbraucherzentrale Hamburg empfohlen hat. Ein einmaliger Widerspruch gegen die Rechnung sollte reichen und weitere Zuschriften können mMn abgelegt und an sonsten ignoriert werden, bis eventuell ein "gerichtlicher Mahnbescheid" zugesandt wird (was ich persönlich aber für eher unwahrscheinlich halte). ;)
 
Dr. Rudolph schrieb:
ohne dir dabei zu nahe zu treten, erweckst du bei mir nicht gerade den eindruck, ein potetielles opfer zu sein,
Ach Herzchen! Ein "erweckter Eindruck". Geht's noch blöder? Ich kann den Kerl nicht leiden, aber in Markworts Namen: bitte "Fakten! Fakten! Fakten!" Mehr zählt nicht; aber auch nicht weniger. Verbale Blähungen, bei denen man die Hirnwundungen nicht wenigstens ein wenig straphaziert, sind wirklich mehr als flüssig.

Dr. Rudolph schrieb:
wenn du schreibst "Muss man sich da auf einen langwieriegen Streit gefasst machen? Davor schreckt sicher mancher zurück und zahlt lieber die geforderzte Summe, auch wenn sie nicht zu Recht besteht" oder "Und wenn die Firma zurückgerufen hat und aufgelegt hat, ohne das etwas gesagt wurde? Kann sie dann eventuell doch nachwiesen, dass "zurückgerufen" wurde?"

wer sicher sagen kann, dass er solche dienstleistungen nicht genutzt hat, der reagiert anders auf rechnungen dieser art. das ist zumindest mein erfahrungswert mit dem umgang solchen klientels.
Tatsächlich? Die vom User geäußerte Vermutung, nämlich dass mancher einzig deshalb zahlt, weil er langwierigen Streit aus dem Weg gehen will, liegt ganz und gar auf der Linie der Verbraucherverbände, die eindringlich davor warnen den schier zahllosen Abrechnungsgangstern auch nur einen Cent in den Rachen zu werfen. Ist so selten nicht, wie käme es sonst, dass solche Buden geradezu wie Pilze aus dem Boden wachsen? Und von welcher "Dienstleistung" faselst Du? Der grundlos eine Rechnung an letztlich beliebige Leute zu stellen? Auf die kann man in der Tat gut verzichten. Das kommt so häufig vor, dass ich mich wundere, wie jemand, der hier seine Nase ins Forum steckt, davon noch nicht gehört hat. Solche "Erfahrung" ist schlicht nichts wert, die Hamburg, das "Hoch im Norden", nicht auch als Hochburg zahlloser Ganoven kennt, die mit Abrechnungsbetrug versuchen ihr Scherflein ins Trockene zu bringen.

M. Boettcher
 
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