AW: simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil II
hier mal zum angucken der originaltext, hoffe habe alles wichtige wegge-x-t
Sehr geehrter Herr XXXXX,
wie wir Ihnen bereits per Brief vom 30.05.2006 mitgeteilt haben, hat uns die
Firma Atrabo AG aus Engelberg mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt.
Sie hat am 27.04.2006 folgende Leistung für Sie erbracht:
- SpaceSMS.ch Jahresgebühr
Für diese Leistung schulden Sie einen Betrag in Höhe von 96,00 Euro. Leider
haben Sie auch auf unsere Mahnung vom 30.05.2006 nicht reagiert. Um weitere
Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie auf, die ausstehende Summe zzgl. der
aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.
Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Grundforderung unseres Mandanten: 96,00 Euro
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 3,50 Euro
vorgerichtliche Inkassogebühren: 32,50 Euro
vorgerichtliche Inkassoauslagen: 3,50 Euro
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noch offener Gesamtbetrag (Stand: 07.06.2006): 135,50 Euro
Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 135,50 Euro ist innerhalb der nächsten 4
Tage unter Angabe des Aktenzeichens 32150056 auf unser unten stehendes Konto zu
zahlen.
Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein
gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch
erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten
für den Gerichtsvollzieher, entstehen.
Nach Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens steht auch der
Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche
Schuldnerverzeichnis zu befürchten. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen
Interesse innerhalb der gesetzten Frist.
Mit verbindlichem Gruß
N. W., Abteilung Mahnbescheid
MediaFinanz GmbH & Co. KG
zugelassen gem. §1 Abs.1 Nr.5 RBerG
Noch ein wichtiger Hinweis:
Sollten wir in den nächsten Tagen weder eine Zahlung verbuchen können noch eine
sonstige Rückmeldung auf diese Email erhalten, werden wir zudem technisch
überprüfen lassen, ob die uns vorliegenden Personendaten zu der hier verwendeten
Email-Adresse passen. Wir werden damit ermitteln, ob unter Umständen
betrügerisch im falschen Namen bestellt wurde.
Die MediaFinanz GmbH & Co. KG ist vom Präsidenten des Amtsgerichts Osnabrück als
Inkassounternehmen zugelassen.
Wie sieht das mit einem gerichtlichen Mahnverfahren aus, so wie das hier erwähnt wurde. Ist es wahrscheinlich, daß diese Firma sowas anstrebt?
Name aus rechtlichen Gründen gekürzt. MOD/BR