Hm! Wunder wunder!!!
Ist ja richtigt nett geworden!!!
Sehr erbaulich, läßt sich auch gut lesen, macht richtig Spaß!!!!
Ist ja richtigt nett geworden!!!
Sehr erbaulich, läßt sich auch gut lesen, macht richtig Spaß!!!!

Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.

Nur keine falsche Bescheidenheit.Ein Namenloser schrieb:Und den schönsten Kommentar des Abends:
Wieso denn 3x das Gleiche? Um den Nutzer mürbe zu machen? Die Frage bleibt immer noch, worin der Service besteht. Da liegt das Problem und da kann sich der Nutzer auch nach dem hundertsten OK noch abgezockt fühlen. Nicht selten zu recht, oder?Interessierter Leser schrieb:Wollen Sie unseren Service nutzen?
Wollen Sie unseren Service nutzen?
Wollen Sie unseren Service nutzen?
Was ist daran so schwer zu verstehen? Wo ist das keine Bestellung?
Dich stört, dass die Preisangabe erst beim 3. Mal kommt? Bedank Dich bei der Regtp! Aber Du glaubst doch nicht wirklich, dass sich - wenn das anders wäre - etwas ändern würde am Geschrei "ich habe nie ok geklickt"
Der Trick besteht darin, das Ganze über die Dienstleistung zu lösen. Deswegen ist die Kneipe und das Bier als Beispiel denkbar ungeeignet. Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung wäre beim Bierbeispiel tatsächlich auch möglich. Aber wenn der Wirt bewusst einen Irrtum herbeiführt und mich in dem Glauben lässt, das Bier geschenkt zu bekommen, wird´s doch etwas konfus: Der Bezug des Bieres ist gratis!Interessierter Leser schrieb:Wenn ich es nicht bestellt habe, gebe ich es zurück. Wenn du es anders machst, muss ich da nichts mehr zu sagen ... Rechtlich kann ich das nicht werten, da mir das juristische Wissen fehlt. Da kann ich nur auf den gesunden Menschenverstand des Wirtes tippen ... oder ggf des Richters.
Jepp. Blödsinn. Hier handelt es sich um Sachen, die nach dem Fernabsatzrecht bestellt und zurückgegeben werden können. Geht das beim Dialer etwa auch?Interessierter Leser schrieb:So ein Blödsinn ...
Schalt gleich mal den Werbechannel bei RTL/SAT was weiss ich wo ein.
Da weisst Du auch (oder doch nicht?!), was Du bekommst... ein Fettweggerät, ein "Nichtraucherin10tagenundausserdempotenzbiszumumfallen".
"Werbung" ist also Deiner Meinung nach ein Freibrief, nach Strich und Faden belogen zu werden? Wir reden ja nicht vom schönen Hamburger auf dem McDonalds-Plakat, sondern von handfesten Aussagen: Nichtraucher in 10 Tagen.Interessierter Leser schrieb:So what? Wer sich auf ein soclhes Angebot einlässt, muss auch davon ausgehen, dass die Leistung nicht seinen Erwartungen entspricht.
Es wird nicht aktiv gelogen, oder? Weißt Du auch warum? Weil die Mitbewerber mit Argusaugen über die Werbung ihrer Konkurrenten wachen. Ich kenne einen Markt, wo genau das überhaupt nicht funktioniert.Interessierter Leser schrieb:Weisst Du es beim Fernseher/Laptop/usw., das bei Aldi angeboten wird? Du hast techn. Daten, die der Werbung des Anbieters entsprechen (oder hast Du schon mal gesehen, dass dort explizit auf eine Desktop CPU in einem Laptoip hingewiesen wird?).
Interessierter Leser schrieb:So ein Blödsinn ...
Schalt gleich mal den Werbechannel bei RTL/SAT was weiss ich wo ein.
Da weisst Du auch (oder doch nicht?!), was Du bekommst... ein Fettweggerät, ein "Nichtraucherin10tagenundausserdempotenzbiszumumfallen".
Interessierter Leser schrieb:So what? Wer sich auf ein soclhes Angebot einlässt, muss auch davon ausgehen, dass die Leistung nicht seinen Erwartungen entspricht.
> Es wird nicht aktiv gelogen, oder? Weißt Du auch warum? Weil dieInteressierter Leser schrieb:Weisst Du es beim Fernseher/Laptop/usw., das bei Aldi angeboten wird? Du hast techn. Daten, die der Werbung des Anbieters entsprechen (oder hast Du schon mal gesehen, dass dort explizit auf eine Desktop CPU in einem Laptoip hingewiesen wird?).
dvill schrieb:Ein Namenloser schrieb:
Und den schönsten Kommentar des Abends:
Nur keine falsche Bescheidenheit.
Sprüche wie "Durch die Aktivierung entstehen Ihnen keine Kosten" stehen ganz weit oben. Da reicht unsereiner nicht ran.
Dietmar Vill
, auch wenn ich 3 mal OK eingab. Naja und die Preisangabe auf dem Zugangstool klein und ganz unten??
Tobias Huch schrieb:Also gehe ich davon aus, das damit alle Leistungen abgegolten sind, wenn ich nicht deutlich auf extrakosten hingewiesen wurde bzw. diese ablehnte.
Auch wenn ich das Angebot Malvorlagen.de für unanständig halte ... es ist sogar eine doppelte Preisangabe vorhaden.

Tobias Huch schrieb:Außerdem ist der Verbraucher verpflichtet sich vor einem Vertragseingang genau zu informieren.

Interessierter Leser schrieb:Achja, zum Thema:
Nein, bei mir funktioniert nicht Alles anders!
Zum Thema Kneipe:
Wenn ich es nicht bestellt habe, gebe ich es zurück. Wenn du es anders machst, muss ich da nichts mehr zu sagen ... Rechtlich kann ich das nicht werten, da mir das juristische Wissen fehlt. Da kann ich nur auf den gesunden Menschenverstand des Wirtes tippen ... oder ggf des Richters.
Mal ganz „naiv“ von mir gefragt, und das anhand des krummen Beispiels mit der Kneipe und dem Bier: Wenn ich also 3 Mal bestätige, dass ich ein Wasser trinken möchte, aber trotz allem ein Bier bekomme, dann lass ich es zurückgehen und … zahle nichts dafür, richtig?!
Was die neue Form der Dialer angeht, kann ich nur auf angelesenes Wissen zurückgreifen, da ich selbst noch vor dem 15. August 2003 betroffen war, somit also keine 3-malige OK Eingabe geben war. Aber wenn ich jetzt das, was Du über das Zurückgehen lassen des unbestellten Bieres schreibst, umsetzte auf Dialer, dann ist es doch eigentlich „selbstverständlich“, dass ich etwas, dass ich so nicht „bestellt“ habe, ebenfalls unbezahlt „zurückgehen“ lasse(n) kann, oder? Korrigiert mich ruhig, wenn ich jetzt falsch liege, aber ist es nicht auch oftmals so, dass man überhaupt erst nach dem dritten OK tatsächlich sieht, was man für sein Geld bekommt bzw. auch nicht bekommt?
Und um Aldi gleich noch mit einzubeziehen; wenn ich dort etwas kaufe und zu Hause feststelle, dass es nicht das ist, was ich eigentlich wollte (gefällt nicht, passt nicht, Verfallsdatum abgelaufen usw.), habe ich 14 Tage Zeit es zurückzubringen, sogar ohne Angabe der Gründe, warum ich die Ware nicht behalten möchte.
Interessierter Leser schrieb:Was ist mit RTL - Ruf mich an, bis zu EUR XXX zu gewinnen (ich sehs gerade uns kotze, Schema 9Live)... RTL Mittag Quiz, Deutschland findet keinen Superstar usw?
Ja klar, der Anruf kostet "nur" 49 Cent.
Eben: NUR!
Da regt sich keiner auf ..
Interessierter Leser schrieb:Wenn bei einem Notebook mit 3GHz geworben wird, weiss jeder FACHKUNDIGE, dass es sich um eine Desktop CPU handelt. Damit um einen Oberschenkelwärmer, mit Akkulaufzeiten < 90 Minuten usw.
Der Dummuser sagt "boah, geil, 3 Ghz!" und guckt etwas blöde, wenn er auf der Fahrt von HH nach M nach 90 Minuten nix mehr machen kann, der Kollege mit dem Centrino aber 6h arbeitet.
Also? FACHKUNDIG!
Wer keine Ahnung hat, soll sich beraten lassen!
Interessierter Leser schrieb:Gleiches gilt für das Internet. Wer der Meinung ist, dort ist alles umsonst und er muss nur das tun, was auf dem Bildschirm steht ... tja, dem ist halt nicht zu helfen.
Katzenhai schrieb:Anders herum: Jeder, der seine Fenster nicht so schön einfach und transparent gestaltet, muss sich von mir den Anwurf gefallen lassen, dies bewusst und zielgerichtet anders zu gestalten - warum wird denn eigentlich anders gestaltet, bitte?
Also in der Verfügung, die diesen Punkt behandelt, steht was ganz anderes: Bezug, Installation und Aktivierung bedürfen der expliziten Zustimmung. Das ist für mich etwas ganz anderes und hat nichts mit blindem Aktionismus zu tun. Aber man kann immer wieder staunen, was die Herren Mehrwertverdiener draus zu zaubern wissen. Bezug und Aktivierung sind schließlich völlig gratis und kostenlos...Interessierter Leser schrieb:>Wieso denn 3x das Gleiche? Um den Nutzer mürbe zu machen? Die
> Frage bleibt immer noch, worin der Service besteht. Da liegt das
> Problem und da kann sich der Nutzer auch nach dem hundertsten OK
> noch abgezockt fühlen. Nicht selten zu recht, oder?
Weil die RegTP und unsere übereifrigen Politiker es so wollten!
Bedank Dich bei den Herren des blinden Aktionismus :/
Jedes Volk bekommt die Regierung ....
Ich habe das ungute Gefühl, dass Du genau die Gesetze, aus denen Du in irgendeiner Weise einen Vorteil ziehen kannst, sehr genau verstehst und plötzlich gar nicht so "Laie" bist.Interessierter Leser schrieb:Nein, beim Dialer nicht, da die Leistung erbracht worden ist und nicht
zurückgefordert werden kann.
Der Händler hat im Rahmen der Gesetzgebung recht wirkungsvolle Mittel, sich vor betrügerischen Kunden zu schützen. Vor allem anderen: Er muss nicht mit jedem Geschäfte machen. Die Mehrwertler wollen aber durch die Bank Dienstleister sein und ziehen einen Vorteil aus der Anonymität gegenüber Ihren Kunden. Die interessiert nicht einmal, ob der Kunde überhaupt liquide ist. Will ich das vermeiden, dann muss ich meinen Kunden besser kennenlernen und entsprechende Vorrichtungen in mein Zahlungsmittel einbauen. Der Haken dabei: Die Dialeranbieter und PP-Betreiber müssen mit Details rausrücken, die sie niemandem gerne auf die Nase binden. Ich halte es daher für äußerst schwachsinnig, über "betrügerische User" zu diskutieren, weil man die ja, genau wie den Unbedarften Nutzer extra einlädt.Interessierter Leser schrieb:Aber Fernabsatzgesetz, netter Stichpunkt......
Da sind wir beim gleichen Thema, wie bei den Dialern auch. Schutz des Kunden ist schön, gut und wichtig. Aber wer schützt den Händler vor betrügerischen Kunden? Naja, das ist eine andere Baustelle, aber genauso auf unsere unfähigen, nach Populismus heischenden, Politiker zurückzuführen. (Ich kann Dir da gerne Statistiken eines Kollegen zu geben!).
Siehe Katzenhai...Interessierter Leser schrieb:Du sprichst bei der o.g. Bestellung von einer Order im Sinne des Fernabsatzgesetzes. Mag sein.
Was ist mit RTL - Ruf mich an, bis zu EUR XXX zu gewinnen (ich sehs gerade uns kotze, Schema 9Live)... RTL Mittag Quiz, Deutschland findet keinen Superstar usw?
Ja klar, der Anruf kostet "nur" 49 Cent.
Eben: NUR!
Da regt sich keiner auf .. ich hab 100 Mal angerufen und bin nicht durchgekommen, Skandal! Ich konnte die XXX EUR nicht gewinnen.
Ist die Dummheit der User - nicht im Sinne von nicht lesen können oder sich keine Gedanken über den Gegenwert machen, auch wenn es das trifft - abhängig von der Summe?
Wenn mir 3Ghz wichtig sind, dann kann ich die kriegen. Wenn mir 6 Stunden Akkulaufzeit wichtig sind, dann such ich mir das passende Gerät. Aber ich beschwere mich nicht, dass meine Spülmaschine keinen Auflauf backen kann...Interessierter Leser schrieb:Wenn bei einem Notebook mit 3GHz geworben wird, weiss jeder FACHKUNDIGE, dass es sich um eine Desktop CPU handelt. Damit um einen Oberschenkelwärmer, mit Akkulaufzeiten < 90 Minuten usw.
Der Dummuser sagt "boah, geil, 3 Ghz!" und guckt etwas blöde, wenn er auf der Fahrt von HH nach M nach 90 Minuten nix mehr machen kann, der Kollege mit dem Centrino aber 6h arbeitet.
Sicherlich beide, wenn der Dialeranbieter wegschaut und weiter seine Zahlungsoption betrügerischen Anbietern zur Verfügung stellt, obwohl er gesicherte Kenntnis vom Handeln seiner "Geschäftspartner" hat. Aber da ist ja noch eine dritte Hand im Spiel: Der Netzbetreiber, der fordert und wenn man genau hinschaut, dann besteht mitunter überhaupt keine vertragliche Bindung zwischen "Kunden" und Inhalteanbieter...Interessierter Leser schrieb:Aber dann kommt der nächste (juristische, zum. für mich) Schritt:
Wer ist dafür haftbar zu machen? Der Dialeranbieter (in meinen Augen ein Dienstleister, wie eine Bank auch), oder der der die Seite unterhält?
Es gibt durchaus einen kausalen Zusammenhang zwischen der Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben und einem plötzlichen Wachstum dieses "Marktes" im illegalen Bereich. Allerdings bedeutet das nicht, dass automatisch noch mehr Dialeranbieter hier ihre Chance sehen. Deine Theorie zeigt jedoch klar, dass unter den ach so seriösen Anbietern deutlich mehr Taschendiebe zu finden sind, als bisher vermutet. Es zeigt auch, dass der Ansatz bisher richtig ist, allerdings die Konsequenzen noch nicht weitreichend genug. Dem Betrogenen ist es ziemlich egal, ob er von einem deutschen oder ausländischen Betrüger über´s Ohr gehauen wurde.Interessierter Leser schrieb:Die Hexenjagd wird zu verstärkten Auslandsdialern führen. War es nicht so in letzter Zeit?
Warum nimmt ein Herr Vill nur seinen Lieblingsgegner aufs Korn, während es doch deutlich lohnendere, weil illegal arbeitende, Anbieter gibt.
Dazu passt das Urteil des AG Neumünster mit den Ausschnitten:haudraufundschluss schrieb:Reducal schrieb:Da die Nummern der GN oder Intexus nicht von der T-Com sind, sondern von anderen Anbieter (z. B. Q1/MCN/eigene sind), befürchte ich, dass der Gast (sei es Moritz, Tonnos oder wer auch immer) womöglich separate Rechungen an die Widersprüchler versenden lassen wird - lassen wir uns überraschen!
Ist das jemals passiert? Dazu müsste er doch Forderungsinhaber sein.
Dietmar VillDurch § 15 TKV ist ein eigenes Einziehungsrecht der Zedentin nicht begründet worden. In § 15 Abs. 1 TKV heißt es, dass der Netzbetreiber "eine Rechnung zu erstellen [hat], die auch die Entgelte für Verbindungen ausweist, die durch Anwahl anderer Anbieter von Netzdienstleistungen über den Netzzugang des Kunden entstehen". Zusätzlich ordnet die Vorschrift die befreiende Wirkung einer Zahlung an den Rechnungsersteller an. Zweck der Norm ist es, dem Endkunden eine einheitliche Rechnung für alle von ihm in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienstleistungen zu verschaffen und ihn so davor zu schützen, eine Vielzahl von Rechnungen verschiedener Anbieter zu erhalten und einzeln bezahlen zu müssen.
dvill schrieb:Der Originaltext der Rechnungsstelle ist originell verdreht.
Es wird keine Rufnummer abgeschaltet, sondern ein Dialer, der die gesetzlichen Anforderungen nach Ansicht der RegTP nicht erfüllt, wurde rückwirkend ausgemustert mit der Konsequenz, dass für Verbraucher keine Zahlungspflicht besteht (Sagt die RegTP).
Immerhin kann man das über den Einzelfall hinaus so verstehen, dass die Beträge nicht weiter eingefordert werden. Das ist schon einmal positiv.
Nur: Wie erfahren die übrigen Betroffenen von dieser Möglichkeit. Buchen die jetzt alle Beträge zu dieser Rufnummer zurück?
Dietmar Vill
sascha schrieb:Ist das keine Bestellung?
Es bringt wenig, dieses krumme Beispiel weiter fortzusetzen. Die Beschwerden über bestellte Biere sind ja ebenso selten wie Beschwerden über legale, gesetzeskonforme und korrekt mit dem Preis ausgezeichnete Dialerangebote. Letztlich geht es ja eher um Kneipen, denen von der Gewerbeaufsicht nachträglich die Erlaubnis zum Ausschank entzogen wurde, weil sie a) verdünntes Bier, oder b) trotz gegenteiliger Versicherung keine korrekte Speise- und Getränkekarte haben, oder c) draußen kostenloses Bier versprechen und drinnen 29,90 Euro pro Halbe verlangen...
Anonymous schrieb:...
Der Inhalteanbieter wird die Kosten für seine Leistung vom Kunden einfordern. Unerheblich ist bei der Nutzung der Dienstleistung die Zahlungsart. Die Ansprüche des Inhalteanbieters gegenüber des Nutzers verfallen nicht durch eine Nichtregistrierung des Dialers. Der Anspruch verfällt maximal gegenüber dem Dialeranbieter. Bei Rückzahlung der Telekom werden nun also die Forderungen direkt vom Inhalteanbieter und/oder eines beauftragtem Inkassobüros durchgesetzt. Man muss abwarten, wie dabei die entsprechenden Gerichte entscheiden. Zivilrechtlich hat ein Durchsetzen des Anspruchs durchaus Erfolgsaussichten. Ob die Regtp der Ansicht ist, das der Nutzer keine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Dialeranbieter hat, spielt beim Vertragsverhältniss zwischen Nutzer und Dienstleister (Inhalteanbieter) keine Rolle.
Uwe
Diese orakelhaften Blicke in die Zukunft erstaunen doch ein ums andere Mal. Ich vermute auch mal, dass Du von Schadenersatz träumst. Hier sehe ich, vor allem weil Dienstleister, die gleichen Probleme, wie Jurist. Was ist die Leistung überhaupt wert und wie kann der Inhalteanbieter einen Schaden nachweisen?Gast schrieb:Der Inhalteanbieter wird die Kosten für seine Leistung vom Kunden einfordern.
Dann schauen wir uns doch einmal die über den Dialer geregelten Ansprüche des Inhalteanbieters gegenüber dem Nutzer an. Da stelle ich schonmal fest, dass der Inhalteanbieter keinen vertraglich geregelten Vergütungsanspruch gegenüber dem Nutzer hat. Was für einen Anspruch könnte er dann gegenüber dem Nutzer haben? Was taugt als Anspruchsgrundlage? Schadensersatz? Ungerechtfertigte Bereicherung? Und schon haben wir wieder den gleichen Schlamassel: Was ist seine Leistung eigentlich wert?Gast schrieb:Die Ansprüche des Inhalteanbieters gegenüber des Nutzers verfallen nicht durch eine Nichtregistrierung des Dialers.
Da träumst Du von. Boah, wird mir schwindlig. Die Telekom ist Forderungsinhaber. Dem Dialer wird die Registrierung entzogen und weil kein rechtlicher Grund mehr besteht, zahlt sie den Geschädigten die berechneten Entgelte zurück. Wie wird der Inhalteanbieter denn Inhaber einer Forderung, die ihm a) nie gehört hat und die b) sogar nach Auffassung des Forderungsinhabers (Telekom) nicht mehr besteht?Gast schrieb:Bei Rückzahlung der Telekom werden nun also die Forderungen direkt vom Inhalteanbieter und/oder eines beauftragtem Inkassobüros durchgesetzt.
Jepp. Das Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und Inhalteanbieter, wenn überhaupt eines besteht, sieht keine Vergütung an den Inhalteanbieter vor. Das sagen sowohl die AGB des Netzbetreibers, wie auch die des Dialeranbieters. Der Inhalteanbieter richtet seinen Anspruch auf Vergütung ja gegen den Dialeranbieter, an den er sich verdingt hat. Deswegen gab es in der Vergangenheit auch so unheimlich viele Inhalteanbieter, die ihre angeblichen Forderungen vor Gericht gegen geprellte Anschlussinhaber durchgesetzt haben.Gast schrieb:Ob die Regtp der Ansicht ist, das der Nutzer keine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Dialeranbieter hat, spielt beim Vertragsverhältniss zwischen Nutzer und Dienstleister (Inhalteanbieter) keine Rolle.
sascha schrieb:
Letztlich geht es ja eher um Kneipen, denen von der Gewerbeaufsicht nachträglich die Erlaubnis zum Ausschank entzogen wurde, weil sie a) verdünntes Bier, oder b) trotz gegenteiliger Versicherung keine korrekte Speise- und Getränkekarte haben, oder c) draußen kostenloses Bier versprechen und drinnen 29,90 Euro pro Halbe verlangen...
Und alle, die mal in dieser Kneipe ein Bier getrunken haben, bekommen jetzt ihr Geld zurück. Das glaubt Ihr nicht selber, oder?
Da hoffe ich mal, dass Malvorlagen-Dialer für Kinder eine schnell zu verbietende Kategorie sind. Weiter darf die RegTP ausdrücklich die Rechnungslegung verbieten.§65 Befugnisse der Regulierungsbehörde
(1) DieRegulierungsbehörde kann im Rahmen der Nummernverwaltung Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihrer teilten Bedingungen über die Zuteilung von Nummern sicherzustellen. Insbesondere kann die Regulierungsbehörde bei Nichterfüllung von gesetzlichen oder behördlich auferlegten Verpflichtungen die rechtswidrig genutzte Nummer entziehen. Sie soll ferner im Fall der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer Rufnummer gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz die Nummer geschaltet ist, die Abschaltung der Rufnummer anordnen. Die Regulierungsbehörde kann den Rechnungsersteller bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung auffordern, für diese Nummer keine Rechnungslegung vorzunehmen. Die Regulierungsbehörde kann in begründeten Ausnahmefällen Kategorien von Dialern verbieten; Einzelheiten des Verbotsverfahrens regelt die Regulierungsbehörde.
Dann hört hoffentlich die Registrierungsschwemme von Dialern unterhalb der Mindestanforderungen auf.Teil 9
Abgaben
§140 Gebühren und Auslagen
(1) Die Regulierungsbehörde erhebt für die folgenden Amtshandlungen Gebühren und Auslagen:
1. Entscheidungen über ...
2. ...
3. Bearbeitung von Anträgen auf Registrierung von Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern,
4. ...