Sieg!!! Sieg!!! Sieg!!!

Reducal schrieb:
Noch nicht, aber es scheint, man arbeite daran.

Sollte es (bei so kurzen Verbindungen) tatsächlich zu einer Folgerechung kommen, würde ich jetzt zu früheren Empfehlungen tendieren - aber mein (hoffentlich) erholtes Verhältnis zu DF verbietet mir derartige Ratschläge hier. ;)

Kannst Du Deine Vermutungen mal auf konkrete Beine stellen?
 
Anonymous schrieb:
Wer bewusst Leistungen in Anspruch genommen hat - wird diese bezahlen. Das sehen die Gerichte auch so.

Das Gesetz kennt keine Regelung, wonach die Erbringung einer Dienstleistung dadurch zu einem Anspruch des Leistungserbringers führt, daß sich der Leistungsempfänger dieser Tatsache bewußt ist.

Bevor der Diensteerbringer einen vertraglichen Entgelt-Anspruch geltend machen kann, muß er jedenfalls die Tatsachen für einen Vertragsschluß aufzeigen - z.B. daß er bewußt und gewollt mit seiner Diensteerbringung beauftragt worden ist. Bei unbestellter Diensteerbringung ist ein Anspruch ausgeschlossen (und besteht nicht etwa dann, wenn der Empfänger die unbestellte Dienstleistungserbringung im Bewußtsein entgegennimmt, sie nicht bestellt zu haben).

Die Berechtigung eines Zahlungsanspruchs wird also nicht danach abgegrenzt, ob sich der Empfänger der geleisteten Dienste bewußt ist, daß diese zu seinem Vorteil geleistet werden, sondern danach, ob er sie so, wie sie erbracht werden, bei dem Vergütungsfordernden bestellt hat - jedenfall dann, wenn der Empfänger Verbraucher ist. ( Wer das Servierfräulein um ein Glas Wasser bittet, braucht ein von einem fremden Ober eilfertig aufgetischtes Bier nicht zu zahlen (selbst wenn er es getrunken hat) - es sei denn, er hätte es dem auf den aufgeschnappten Wasserwunsch hin aus seinem Hinterhalt hervorstürzenden Bierkellner ansehen müssen, daß der den Bierkrug in der irrigen Vorstellung kredenzt hätte, damit eine ihm gegolten habende Order auszuführen. )

gal.
 
galdikas schrieb:
Bevor der Diensteerbringer einen vertraglichen Entgelt-Anspruch geltend machen kann, muß er jedenfalls die Tatsachen für einen Vertragsschluß aufzeigen - z.B. daß er bewußt und gewollt mit seiner Diensteerbringung beauftragt worden ist.

Interessant - aber nichts Neues.
Drei Mal ok eingeben ist keine Bestellung?
Und jetzt komm mir nicht mit der Katze, die 3 Mal über die Tastatur gelaufen ist!

galdikas schrieb:
Bei unbestellter Diensteerbringung ist ein Anspruch ausgeschlossen (und besteht nicht etwa dann, wenn der Empfänger die unbestellte Dienstleistungserbringung im Bewußtsein entgegennimmt, sie nicht bestellt zu haben).
Unstrittig :)

galdikas schrieb:
( Wer das Servierfräulein um ein Glas Wasser bittet, braucht ein von einem fremden Ober eilfertig aufgetischtes Bier nicht zu zahlen (selbst wenn er es getrunken hat) - es sei denn, er hätte es dem auf den aufgeschnappten Wasserwunsch hin aus seinem Hinterhalt hervorstürzenden Bierkellner ansehen müssen, daß der den Bierkrug in der irrigen Vorstellung kredenzt hätte, damit eine ihm gegolten habende Order auszuführen. )

Diese Meinung kannst Du sicherlich begründen?
Wenn ich in einer Kneipe ein Bier vorgesetzt bekomme, kann ich nicht davon ausgehen, dass es umsonst ist. Vielmehr wäre es meine Pflicht den Kellner darauf hinzuweisen, dass ich es nicht bestellt habe. Oder das Bier stehen lassen! In Anlehnung zu dem Sexurteil neulich könnte man sagen: Man weiss, das es in einer Kneipe kein Bier umsonst gibt.
Aber Du kannst mich gerne eines Besseren belehren.


Ein interessierter Leser
 
galdikas schrieb:
( Wer das Servierfräulein um ein Glas Wasser bittet, braucht ein von einem fremden Ober eilfertig aufgetischtes Bier nicht zu zahlen (selbst wenn er es getrunken hat) - es sei denn, er hätte es dem auf den aufgeschnappten Wasserwunsch hin aus seinem Hinterhalt hervorstürzenden Bierkellner ansehen müssen, daß der den Bierkrug in der irrigen Vorstellung kredenzt hätte, damit eine ihm gegolten habende Order auszuführen. )
gal.

*Lol* mit der Begründung geht jede Kneipe Pleite.
 
Interessierter Leser schrieb:
Wenn ich in einer Kneipe ein Bier vorgesetzt bekomme, kann ich nicht davon ausgehen, dass es umsonst ist.

Irgendwie umschiffst Du jedes mal wieder die kritischen Punkte. Im allgemeinen kriege ich ja nur ein Bier hingestellt, wenn ich´s zuvor bestellt habe, oder? Bei uns gibt es keine Kneipen, in denen man einfach so, ohne gefragt zu werden, mit Bierchen zugeballert wird. Aber bei uns gibt es auch keine Kneipen, in denen man nicht wenigstens am selben Abend abkassiert wird. Bei Dir funktioniert das ja offensichtlich alles anders.
 
3x OK sind immerhin eine Willenserklärung. Wenn es jetzt noch eine zweite gibt und diese sich auch noch decken, wird alles gut. Bei der Mehrzahl der gegenwärtigen Mehrwertangebote geht das allerdings über "Du drücken 3x OK - ich kriegen Geld" nicht hinaus. Ob sich im Säckel aufhalten eine adäquate Gegenleistung verbirgt?
 
In Anlehnung zu dem Sexurteil neulich könnte man sagen: Man weiss, das es in einer Kneipe kein Bier umsonst gibt.

Das Beispiel hinkt massiv. Da müsstest Du schon erwähnen, dass die Gewerbeaufsicht dem Gast zuvor den Schlüssel für die Kneipentür abgenommen hatte und er ihn ganz bewusst zurückforderte, ehe er in die teure Schenke ging und das Bier bestellte...
 
Nun ja, da die Kneipe wird eventuell Pleite gehen, ist dann aber selber schuld! Der Kunde hat ja einen mündlichen Vertrag über ein Glas Wasser abgeschlossen, nicht aber über einen Krug Bier. Wird Ihm nun ein Krug Bier anstatt dem Wasser kredenzt, ist dies ja nicht das Problem des Kunden sondern der Kneipe, oder sehe ich das falsch?

Gruß jackyw
 
genau ... schon den gesunden menschenverstand ausschalten und sich auf paragraphen berufen - !!
 
haudraufundschluss schrieb:
Interessierter Leser schrieb:
Interessant - aber nichts Neues.
Drei Mal ok eingeben ist keine Bestellung?
Und jetzt komm mir nicht mit der Katze, die 3 Mal über die Tastatur gelaufen ist!

3x OK sind 3x OK. Wie wird da eine Bestellung draus?

Der Kellner fragt: Möchten Sie ein Getränk trinken?
Gast bestätigt: OK
Der Kellner fragt: Wollen Sie das Getränk auch aufnehmen?
Gast bestätigt: OK
Der Kellner fragt: Das Trinken dieses Bieres kostet 1,86 €/Glas möchten Sie das?
Gast bestätigt: OK

Ist das keine Bestellung?
 
Du gibst drei Willenserklärungen ab, wenn Du in der Kneipe Dein Bier bestellen willst? Wenn ich das auf den Dialer umsetze, dann fehlt nicht selten das Bier, weil so einige PP-Betreiber auf den Dialeranbieter verweisen, bevor´s ans Eingemachte geht. Sie kommen über vage Werbung nicht hinaus und geben kein konkretes Angebot bzw. keine Invitatio ab. Das Bier halte ich dagegen für ziemlich konkret. Insofern beantworte ich Deine Frage mit "Nein"...
 
Ist das keine Bestellung?

Es bringt wenig, dieses krumme Beispiel weiter fortzusetzen. Die Beschwerden über bestellte Biere sind ja ebenso selten wie Beschwerden über legale, gesetzeskonforme und korrekt mit dem Preis ausgezeichnete Dialerangebote. Letztlich geht es ja eher um Kneipen, denen von der Gewerbeaufsicht nachträglich die Erlaubnis zum Ausschank entzogen wurde, weil sie a) verdünntes Bier, oder b) trotz gegenteiliger Versicherung keine korrekte Speise- und Getränkekarte haben, oder c) draußen kostenloses Bier versprechen und drinnen 29,90 Euro pro Halbe verlangen...
 
In der Kneipe sind alle Getränke kostenlos,

garantiert,

aber der Wirt kassiert beim Rausgehen für die Benutzung der Gläser.

Dietmar Vill
 
Moment....das Beispiel muss noch sein, auch wenns krumm ist.

Ich habe während meines Studiums in einer Kneipe gearbeitet. Nach 3x OK hätte es einen Satz heißer Ohren gesetzt! Aber nicht für den Gast, sondern für mich!

Der Kellner fragt: Möchten Sie ein Getränk trinken?
Gast bestätigt: Ja ein Wasser!
Der Kellner fragt: Wollen Sie das Getränk, hüstel Bier auch aufnehmen?
Gast bestätigt: Hä! Ich will ein Wasser
Der Kellner fragt: Das Trinken dieses Bieres kostet 1,86 €/Minute möchten Sie das? Gast bestätigt mit Satz heißer Ohren für Kellner

Wie läuft´s in der Realität:
Gast: liest seufzend Getränkekarte
Kellner kommt: Was darf´s sein?
Gast: Ein kleines Wasser
Kellner kommt mit kleinem Wasser

Gruß jackyw
 
@dvill

Kannst du doch garnicht wissen was in der Kneipe los ist.
Soviel wie du postest - schreibst - anrufst hast du doch schon lange keine Kneipe mehr von innen gesehen.


Du hast bestimmt Bermuda Dreieick Verbot.

Denn wer in allem nur negatives sieht - wer will mit dem schon rausgehen ...

Oder Herr Doktor ?

Es ist doch immer wieder erstaunlich das es Menschen gibt die sich vor's Bordell stellen und schreien : "Nutte sind scheisse" ...

... und sich dann später wundern.

Fakt ist: Wer im Bordell Champus bestellt - der wird den auch zahlen.[/list]
 
haudraufundschluss schrieb:
3x OK sind 3x OK. Wie wird da eine Bestellung draus?

Wollen Sie unseren Service nutzen?
Wollen Sie unseren Service nutzen?
Wollen Sie unseren Service nutzen?

Was ist daran so schwer zu verstehen? Wo ist das keine Bestellung?
Dich stört, dass die Preisangabe erst beim 3. Mal kommt? Bedank Dich bei der Regtp! Aber Du glaubst doch nicht wirklich, dass sich - wenn das anders wäre - etwas ändern würde am Geschrei "ich habe nie ok geklickt"


Rex Cramer schrieb:
Irgendwie umschiffst Du jedes mal wieder die kritischen Punkte. Im allgemeinen kriege ich ja nur ein Bier hingestellt, wenn ich´s zuvor bestellt habe, oder? Bei uns gibt es keine Kneipen, in denen man einfach so, ohne gefragt zu werden, mit Bierchen zugeballert wird. Aber bei uns gibt es auch keine Kneipen, in denen man nicht wenigstens am selben Abend abkassiert wird. Bei Dir funktioniert das ja offensichtlich alles anders.

Jedes Mal?
Ich hab hier bisher 5 Mal gepostet, 4 Mal vor ein paar Monaten. Aber nun bin ich ja auch registriert, dann kannst Du es besser verfolgen :)

Achja, zum Thema:
Nein, bei mir funktioniert nicht Alles anders!
Zum Thema Kneipe:
Wenn ich es nicht bestellt habe, gebe ich es zurück. Wenn du es anders machst, muss ich da nichts mehr zu sagen ... Rechtlich kann ich das nicht werten, da mir das juristische Wissen fehlt. Da kann ich nur auf den gesunden Menschenverstand des Wirtes tippen ... oder ggf des Richters.

Und wir reden hier - um auf den Dialer zurück zu kommen - nicht von ungefragt. Es ist nicht ein Autodialer oder sonst etwas Illagales im Gespräch, sondern ein Dialer, der eine 3 fache Bestätigung braucht.

haudraufundschluss schrieb:
Zitat:
In Anlehnung zu dem Sexurteil neulich könnte man sagen: Man weiss, das es in einer Kneipe kein Bier umsonst gibt.


Das Beispiel hinkt massiv. Da müsstest Du schon erwähnen, dass die Gewerbeaufsicht dem Gast zuvor den Schlüssel für die Kneipentür abgenommen hatte und er ihn ganz bewusst zurückforderte, ehe er in die teure Schenke ging und das Bier bestellte...

Naja, es ging bei dem Urteil um bewussten Betrug (so hab ich es gelesen, nur meine Meinung). Insofern hast Du Recht. Trotzdem hat das Urteil mit der Aussage "Sexdienstlleistungen sind nicht umsonst, sowas weiss man" schon einen deutlichen Weg eingeschlagen.
Da ich wie, gesagt, kein Rechtsanwalt bin, äussere ich mich zu dem Thema nicht weiter.

haudraufundschluss schrieb:
Du gibst drei Willenserklärungen ab, wenn Du in der Kneipe Dein Bier bestellen willst? Wenn ich das auf den Dialer umsetze, dann fehlt nicht selten das Bier, weil so einige PP-Betreiber auf den Dialeranbieter verweisen, bevor´s ans Eingemachte geht. Sie kommen über vage Werbung nicht hinaus und geben kein konkretes Angebot bzw. keine Invitatio ab. Das Bier halte ich dagegen für ziemlich konkret. Insofern beantworte ich Deine Frage mit "Nein"...
So ein Blödsinn ...
Schalt gleich mal den Werbechannel bei RTL/SAT was weiss ich wo ein.
Da weisst Du auch (oder doch nicht?!), was Du bekommst... ein Fettweggerät, ein "Nichtraucherin10tagenundausserdempotenzbiszumumfallen".
So what? Wer sich auf ein soclhes Angebot einlässt, muss auch davon ausgehen, dass die Leistung nicht seinen Erwartungen entspricht.
Weisst Du es beim Fernseher/Laptop/usw., das bei Aldi angeboten wird? Du hast techn. Daten, die der Werbung des Anbieters entsprechen (oder hast Du schon mal gesehen, dass dort explizit auf eine Desktop CPU in einem Laptoip hingewiesen wird?).

Und den schönsten Kommentar des Abends:

In der Kneipe sind alle Getränke kostenlos,

garantiert,

aber der Wirt kassiert beim Rausgehen für die Benutzung der Gläser.

Dietmar Vill


Danke, aber wir sind nicht im Heise Forum :)
 
Zurück
Oben