Schreibseldiskussion zum x-ten

UTRonny80

Frisch registriert
Hallo zusammen,

zu diesem Problem mit der Firma Netsolution FZE, kann ich folgendes sagen.
Ich habe auch schon einige male, solche schreiben bekommen.
Habe ihnen auch sofort widersprochen, und sie darauf hingewiesen, warum ich mich defintiv nicht bei ihnen registriert habe.
Einzusehen ist der Schriftverkehr zwischen Netsolution FZE, dem Inkassobüro Deutsche Inkasso und mir, unter folgendem Link.

Info Unrechtfertige Zahlungsaufforderungen - * NEWS * - United-Teamplayers

Hatte dies bei uns im Forum gepostet, damit jeder der mal Post von denen oder ähnlichen Abzockern bekommt, einen Anhaltpunkt hat wie ein Einspruch aussehen sollte.
Denn Fakt ist, wer keinen Einspruch erhebt, akzeptiert das Schreiben und die Zahlungsaufforderung.
Und wenn ihr keinen Einspruch erhebt, und es kommt zur Verhandlung, zahlt ihr.
Ob ihr euch rechtmässig registriert habt, oder einfach nur abgezockt werdet.

Also mein Rat, IMMER EINSPRUCH einlegen.
Ich habe es auch so gemacht, habe eine Mail an Netsolution FZE, das Inkassobüro und gleichzeitig an meinen Anwalt geschickt.
So habt ihr einen extrem guten Beweis, das ihr Einspruch eingelegt habt.
Man sollte nur vorher mal beim Anwalt anfragen was es kostet, falls man keinen Rechtschutz hat.

Ich habe diesmal, da ich wiedermal ein Schreiben bekommen habe, keinen Einspruch eingelegt.
Sondern ich gehe nun den Weg vor Gericht.
Ich klage die Firma Netsolution an wegen:

1. Datenmissbrauch § 4 BDSG
2. Gewerblicher Betrug § 263 StGB; § 263a StGB
3. Mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB
4. Meiner Aufforderung, Daten soweit sie mich betreffen zu löschen, nicht nachgekommen sind
5. Belästigung

Wünsche euch viel Erfolg, und lasst euch net von denen über den Tisch ziehen.

Grußß Ronny
 
AW: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal

Denn Fakt ist, wer keinen Einspruch erhebt, akzeptiert das Schreiben und die Zahlungsaufforderung.
Und wenn ihr keinen Einspruch erhebt, und es kommt zur Verhandlung,
Das ist schlichter Unfug. Bis heute gibt es kein einzigen Fall, dass dieser Laden vor Gericht gezogen ist, trotz zigtausender, die den Mist ignoriert haben.
Nicht mal Mahnbescheide sind losgelassen worden

Was ihr in eurem Forum schreibt ist mir egal. Hier bleibt dieser Unfug nicht unwidersprochen stehen,
 
AW: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal

Das ist schlichter Unfug. Bis heute gibt es kein einzigen Fall, dass dieser Laden vor Gericht gezogen ist, trotz zigtausender, die den Mist ignoriert haben.
Nicht mal Mahnbescheide sind losgelassen worden

Was ihr in eurem Forum schreibt ist mir egal. Hier bleibt dieser Unfug nicht unwidersprochen stehen,

Richtig, in Falle von Netsolution, ist noch kein Fall bekannt.
Aber ich kenne an die 1000 anderer Fälle bei denen es so ist.
Kürzlich erst bei Akte 09 berichtet worden.
Eine Frau in dem stolzen Alter von 92 Jahren, ist Verurteilt worden, 117,97 € für eine Schönheitkur aus der Dose zu zahlen.
Und nur weil sie jedes Schreiben ignoriert hat.

Und Gesetzlich ist das nun auch mal so, sobald der Mahnbescheid von Gericht kommt, ist es die letzte Chance Einspruch einzulegen.
Dies wird jeder Anwlt bestätigen, auch meiner und das ist ein EU zugelassener Anwalt.
 
AW: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal

Was hat das mit der Nutzlosabzocke zu tun?

In vier Jahren gibt es sechs verbürgte Prozesse die allesamt von den Nutzlosen verloren wurden.

Ganz einfach.
Die Frau hat die Dosen nie bestellt.
Und die Frau hat die Dosen nie bekommen.

Zitat des Richters:

"Leider wissen wir nun, dass die Firma XXX nur eine Scheinfirma ist.
Doch leider sind wir an geltendes Recht gebunden."
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

[ir]Wie gut, dass ein Freizeitjurist unseren Volluristen Nachhilfe erteilt. Die arbeiten ja erst
seit vielen Jahren im Forum mit und sind sicher betriebsblind geworden. [/ir]

Wieder mal einer, der alles besser weiß und alles kreuz und quer durcheinander würfelt.

Empfehlung: sich erst richtig informieren, Gehirn einschalten und dann erst posten.
 
AW: Nachbarschaft24.net zum x-ten mal

Ganz einfach. Die Frau hat die Dosen nie bestellt.
Und die Frau hat die Dosen nie bekommen.

Zitat des Richters:

"Leider wissen wir nun, dass die Firma XXX nur eine Scheinfirma ist.
Doch leider sind wir an geltendes Recht gebunden."
Ich kann mich an diesen Fall noch recht gut erinnern.

Das Problem war:
Die Frau hatte sowohl den gerichtlichen Mahnbescheid als auch den Vollstreckungsbescheid als "Werbekram" aufgefasst und im Müll entsorgt.

Bei Antispam gibts einen Thread, der diesen Vorgang erwähnt.
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Das deutsche Recht schützt halt nur sehr begrenzt gegen Dummheit. Wer sowohl Mahn- als auch Vollstreckungsbescheid ignoriert, muss sich nicht wundern.

Wenn es sich bei der klagenden Partei erwiesenermaßen um eine Briefkastenfirma ohne ladungsfähige Anschrift gehandelt hatte, so wäre spätestens bei einem Einspruch wegen § 253 ZPO (nicht ordnungsgemäße Benennung der klagenden Partei...) gleich in der Klageerwiderung der Fall schon gegessen gewesen. Entweder der Anwalt der klagenden Firma hätte die Klage gleich zurückgezogen, oder der Richter hätte die Klage ziemlich sicher schon abgewiesen, bevor es überhaupt zur Klärung des Anspruchs selbst gekommen wäre.

Verklagt und verurteilt wird man von einer Briefkastenfirma eigentlich nur dann, wenn man alles falsch macht, was auch nur irgend falsch zu machen ist.
 
AW: outlets.de

Hallo leute zu eurer Misere( und meiner)
Ich habe in erfahrung gebracht nicht zu bezahlen selbst wenn es von einem Rechtsanwalt kommt.
falls etwas kommen sollte hat man Zeit ueber 14 Tage einen Widerspruch einzulegen und der wird dann vor gericht gemacht. Ich habe das vorher schonmal mit Berufewelt.de erfahren. bis mich der Rechtsanwalt dann angerufen hat.
Ich habe ihm gesagt er solle es beweisen das ich es gewesen bin und danach habe ich nichts mehr gehoert von ihm.
ich habe heute schon mal mit dem gedanken gespielt auch eine Rechnung aufzustellen fuer die benutzung meiner persoenlichen daten in hoehe von 96E.
Es geht den Leuten garnicht um die ware zuverkaufen sondern schlicht abzocke von den Leuten, die dann auch noch das geld bezahlen.
Zu den Regestrierungsdaten die man abgibt, sind alle Daten von dritte eingebar, solange wie keine Kontonr oder spezielle sachen sind die nur du selbst weisst.
Also jeder bekannte koennte auf die Seite zugegriffen haben. sie sollen daher beweisen das du es persoenlich warst.und das koennen sie nicht.

ALSO NICHT BEZAHLEN UND INNERHALB VON 2 WOCHEN NACH BESCHEID VOM RECHTSANWALT WIDERUFUNG EINLEGEN UND DANN VOR GERICHT GEHEN.
Gruss RK
 
AW: outlets.de

Selbst wenn du dich von einem anderen computer aus eingeschrieben hast und die deutsche Addresse deiner Tochter verwendet hast muessen sie dir erst mal beweisen das du derjenige bist der sich registriert hat, und das koennen sie nicht. Sie koennen nur sagen das JEMAND sich eingetragen haben und zwar mit einer IP sonst garnichts. Du hast keine Informationen herausgegeben die speziel nur du weisst, wie zb Bankverbindung usw.oder hast mit einer Person am Telefon gesprochen die dich wieder zurueck gerufen hat.
Lass es auf dich zukommen und warten bis sich ein rechtsanwalt einschaltet, dann machst du einen Wideruf das du es nicht warst, schon gar nicht weil du doch im Ausland bist und warst.
In 99% der Faelle hoerst du nie wieder was von denen, weil sie nichts vor gericht ausrichten koennen.
Du musst bedenken, sie muessen es dir beweisen,du behauptest nur du bist es nicht gewesen.
MfG
RK

---------- Artikel hinzugefügt um 14:20:36 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 14:17:39 ----------

hey webwatcher,
zu deinem Motto...
Es sollte eigentlich heissen heute ist gestern morgen :-)
 
AW: outlets.de

Wenn du mal richtig gelesen haettest, hatte ich gesagt bis sich ein rechtsanwalt einschaltet, nicht das er ein rechtsanwalt einschalten soll. Und outlet wird es tun und schicken ihm einen rechtanwalt an den hals. um bla bla bla zu machen das er es war.
halte die fakten gerade nicht ueberfliegen .
rk
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Ja klar !! Willst du bezahlen ??? Dann waere ja das hier unsinn.
die muessen die beweise erbringen das du es warst, aber sie koennen es nicht!!
MfG
RK
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Du, Krugi - ich vernehme hier einen rauen Ton, der im hiesigen Forum nicht üblich ist, insbesondere den Veteranen ggü.

Wenn du meinst, dass du machen musst, was du willst, dann tue es. Als Ratgeber ist deine Verfahrensweise jedoch nur bedingt brauchbar, wenn überhaupt. Wir vertreten hier den Standpunkt redlicher Verbraucher und lassen uns nicht auf das Niveau der Nutzlosbranche nieder. Also verschone doch bitte die eh schon verunsicherten Mahnungsempfänger mit deinen ungehorsamen Einfällen.

Übrigens, des lesens sind hier alle mächtig (auch zwischen den Zeilen), sonst würden sie nicht schreiben. Aber verdiente Veteranen anzugreifen erzeugt hier eigentlich dauernde Missachtung.

...nein, ich bin kein Moderator aber schon ziemlich lang bei der Stange!
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Wie Reducal schon sagt. Wegen einem harmlosen Internetfußpilz brauchen Betroffene nicht anfangen zu lügen. Sich totzustellen reicht völlig aus um nicht bezahlen zu müssen.
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Bis zu einem gewissen punkt reicht das.Ich habe schon erlebt das ein Rechtsanwalt telefonisch bei mir angerufen hat und zwar wegen berufewelt. de und firstload.de, was machst du dann? Mein Tip ist nur den schon einmal eine email schicken das du es nicht warst, dann hast du was schriftliches das du es schon widerufen hast bei outlet, aber das bleibt deine sache. wenn du glueck hast kommst du mit dem schweigen davon.
MfG
RK

PS ich weiss das die belehrung ueber das bezahlen aufjeden fall vor dem einloggen kommt nach dem sie dir die email geschickt haben das du damit deine r3egistrierung bestaetigst.
oder irre ich mich, denn nach der mahnung habe ich einen freund beauftragt fuer mich das mal auszubaldovern.Sie hatten dir wirklich eine 14 taegige frist gegeben wegen der kuendigung, manchmal ist es auch so, wenn du schon innerhalb der 14 tage gekuendigt hast bekommst du eine email mit der rechnung drauf, weil sie einfach die kuendigung in einigen faellen nicht annehmen.denn sie wollen dein geld.
Es ist schoen mit dem motto ehrlichkeit wehrt am laengsten durch die welt zugehen,das mache ich auch.aber das mit abzocke ist ne andere sache, sie leugen dich ja auch an, versprechen dir einen guten deal an klamotten, ob du sie spaeter bekommst oser ob du einen deal gemacht hast, das bezweifele ich an dieser stelle, denn sie sind nur auf das geld aus von dem clubbeitrag. stelle dir vor nur 100 leute bezahlen diese 8e pro monat, dann hast du schon 800 e sicher, fuer was fuer betrug.
na wenn das ehrlich ist zu deinen menschen und potentiellen kaeufern, dann fresse ich einen besen. versuche bitte mal einen zufinden der wirklich was bestellt hat? es wuerde mich mal interessieren wie es zugeht, denn nach der bestellung bist du faellig mit dem beitrag,weil alles bestaetigt worden ist. falls du pech hast ist der vertrag un kuendbar und dann fechte das mal an.
MFG RK

---------- Artikel hinzugefügt um 12:13:57 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 12:09:32 ----------

Was vergessen.
Sie machen ehh schon geld von deriner registrierung, denn sie verhoeckern deine Daten und freu dich auf nochmehr spam.
PS ich habe auch schon mit manchen meine erfahrung gesammelt glaube mir, dieses ist nicht das erste mal.
 
AW: Schreibseldiskussion zum x-ten

Es ist ein bedeutender Unterschied ob man eine Falschaussage macht oder schlicht alles ignoriert. Schweigen ist nicht verboten, sondern bei der Nutzlosbranche seit Jahren die Methode der Wahl. Aber Falschaussagen können strafrechtlich relevant werden. Und damit würde man den Abzockern in die Hände spielen.

Was ist daran bedenklich, wenn ein (angeblicher) Anwalt einen anruft? Dem könnte man höchstens sagen: "Hören Sie auf, mich zu belästigen und beantragen Sie endlich den gerichtlichen Mahnbescheid, damit ich Gegenklage erheben kann." Ob Anwalt, Inkassofirma oder der Kaiser von China, es ist und bleibt heisse Luft.

Und wer meint, Anwälte müssen zwangsläufig nur die Wahrheit sagen, der irrt. Ein Anwalt arbeitet für seinen Mandanten, nie für den Gegner. Moralempfinden ist da zweitrangig ;-).

Was wir hier seit Jahren propagieren, ist immer noch gültig. Warum? Weil das Zivilrecht ( BGB) sehr verbraucherfreundlich gestaltet ist und hohe Anforderungen an einen gültigen Vertrag stellt.

Also, lieber rkrugmann, bitte etwas herunterschalten und sich erstmal in die Materie einlesen: Infos und Grundsatzartikel

LG
wahlhesse
 
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