s2k - mainpean dialer - acoreus - c/o in-telegence

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Signatur

@Anna
Die Zeile Gast schrieb:
Widerstand ist zwecklos. Ihr müsst euch fügen

hätte nicht Teil des Postings sondern eine Signatur werden sollen. Ich schrieb auch vorher und nachher in spitzen Klammern "Borgmodus", das wurde wohl von der Forensoftware ausgefiltert.

In Ansehung des Urteiles aus Torgau fand ich den Spruch irgendwie passend.

Ich wollte damit keineswegs irgendjemanden zu nahe treten.

Wie könnte man eigentlich eine Sig besser kennzeichnen?

Hat jemand einen Vorschlag
 
Re: Signatur

Gast schrieb:
Widerstand ist zwecklos. Ihr müsst euch fügen
hätte nicht Teil des Postings sondern eine Signatur werden sollen. .
Die Signatur "Wir sind die Borg , Widerstand ist zwecklos" ist bereits von einem anderen User "belegt" :wink:
 
@anna
ich bin den von dir empfohlenen weg gegangen. kurz vor meinem urlaub, am 10.07 kam von mainpean leider negative antwort. gruss.
 
@medion1
manchmal klappts und manchmal eben nicht, aber das hatten wir ja gemeinsam bei Deinen Verbindungen bereits befürchtet. Jetzt steht es Dir frei, den harten Weg des Widerstandes zu gehen. Ich hoffe, Dein Anwalt hilft Dir entsprechend weiter und Du kommst noch gut aus der Sache raus.
 
Hi Mitgenervte
Nach dem ich jetzt an die 20 Std die Beiträge studiert habe - auch auf Partnerforum "teltarif", habe ich mal 2 Frage an die Sachkundigen:
1) ich war irgendwo auf ein Urteil gestossen, das ein Gewerblicher, der eine eMail-Addy angibt, diese auch regelmäßig kontrollieren muß. Schreiben an ihn gelten als zugestellt, wenn er nicht nachweisen kann, das es ihm nicht möglich war, seine Mail abzurufen.
(Dachte, hab die Seite gespeichert - Freud'sche Fehlleistung wohl)
Vielleicht kann mir einer der Sachkundigen eine Meinung (ev. das Gericht/Aktenzeichen) dazu schreiben.
Denn, wenn dem so ist, fällt ja schonmal das lästige Briefeschreiben und - vor allem - die Einschreibegebühr weg.

2) Eine Strafanzeige nach §261 (Geldwäsche) gegen die rosa 'T'ante. Nach den bisherigen Beiträgen KANN es ja vielleicht auch hilfreich sein.
Dazu meine Frage an die Sachkundigen für eine Meinung: wäre es nicht angebracht, auch gegen MP, Intelligence und - wenn arceus mit dem Inkasso beginnt und die Forderung nicht "gekauft" hat (kenne den richtigen Begriff nicht, sorry) auch gegen diese wegen des Verdachts auf §261 eine Anzeige zu stellen? Im Prinzip dürfte es doch egal sein, an welcher Stelle der Kette die stehen, und wem sie ihre Forderungen übermitteln? Denn, jeder von denen versucht eine unberechtigte Forderung von einem Anderen irgendwie einzutreiben. Und, da es ein Offizialdelikt ist und man nur den Verdacht auf eine Straftat zur Anzeige bringt, sollte man doch eigentlich auch auf der sicheren Seite stehen?
Der Genervte

*Hoffe, das es bald einen "Dreh" gibt, wie man diesen Mist endlich schnell vom Hals hat. Selbst, wenn man Prinzipien ha, zerrt es doch an den Nerven.
 
Was hilfreich wäre ...

Und ich schon wieder (hoffe nerve nicht), aber diesmal registriert ....
Mal eine Bitte um eine Meinung 8) an die Wissenden hier:
Hilfreich wäre mal - für Recht-DAU's wie mich - was eurer Meinung nach in welches Schreiben an welche der Firmen rein sollte.
Damit ist außer den üblichen Formulierungen der Musterbriefe mehr z.b. die Aufzählung von §§ für welche Fälle (oder besser gar keine?) bzw welche Formulierungen für welche Fa. (Bsp. Bitte um Ruhen des Mahnverfahrens) gemeint.
Nehme mal an, das es viele beruhigen würde, wenn wenigstens die ersten Schritte nicht Grundverkehrt sind.
Wie gesagt, ich frage nur nach Meinungen - nicht nach einer Rechtsberatung.

Der Genervte
 
@ Der Genervte


Mit einer Strafanzeige wegen Geldwäsche habe ich in meinem Fall http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207 jeden bedacht, der für den ursprünglichen "Mehrwertdienstanbieter" Interfun Geld einsammeln wollte. Interfun wurde mit einer Strafanzeige wegen Betrugs bedacht.

Meine Schreiben sind, soweit eine Veröffentlichung rechtlich unproblematisch ist, unter dem obigen Link zu finden.
 
Mal n' Test .... looooool

Hatte das Posting von tonnos gelesen und dachte mir glatt (für ca. 2 sek etwa - hoffentlich hat meine Gehirnzelle nicht auch einen Blocktarif!), vielleicht tun wir dem Herrn ja unrecht??? Also, eMail los ... und mal sehen *gähn*

Sehr geehrter Herr ....
Bezug nehmend auf Ihr Posting vom 01.07.03, 11:05 Uhr, im "forum.computerbetrug.de" unter dem Nick "tonnos-berlin", möchte ich Sie bitten auch meine Beanstandung auf Plausibilität in Bezug auf Preis/Dauer/Leistung zu überprüfen.
Lt. 1. Zahlungserinnerung der Fa. In-telegence beläuft sich die Forderung auf € 159,89
für insgesamt 71 Sekunden.
Daten:
Meine Telefonnummer: (030) 7xx xx xx
Dialer: kaaza.exe
MW-Nummer: 0190-095647
Verbindungsdaten: 26.06 19:32:02 00:00:28 0190095647 68,9224 (€ Netto)
26.06 19:33:35 00:00:43 0190095647 68,9224 (€ Netto)

MfG


Hat eigentlich schon mal jemand sein Angebot angenommen, und was war das Ergebnis? Oder doch nur ne Publicrelation-Massnahme?

@ Der Jurist
Wäre mal lieb von Dir, wenn Du was zu meinem Posting (Fr, 05.09.2003, 03:02) schreiben könntest - Deine Darstellungen sind für mich am Erklärensten (nichts gegen die anderen Postimgs).

Der Genervte
Name gelöscht , siehe NUB, selbst wenn der Betreffende sich im Fernsehen präsentiert :wink:
 
! ! ! P O L I Z E I ! ! !

Also nee, man glaubt es nicht.
Damit sich einige Anzeigen nicht so einsam fühlen und ich den sozialen Kontakt zu unseren "Mitbürgern in Grün" nicht verliere, hatte ich mir überlegt auch gegen Tante 'T', MP & Co eine Anzeige wegen §261 abzugeben.

:evil: Tja, wurde nur nichts draus !

Nach längerem Palaver, bei dem schwre Wälzer bewegt wurden, teilte man mir mit, das sie die Anzeige nicht entgegen nehmen, da es sich um rein zivilrechtliche Dinge handelt. Und die hätten mit §261 nichts zu tun.

Bin jetzt am grübeln, ob ich selbst beim LKA vorbei schaue und das denen da in den Briefkasten schmeiße - in die "runde Ablage" dürfte es ja dann nicht wandern.

Wem wäre der Weg von 15 min nicht zu weit??? :wink:
Der Genervte
 
Mal ganz klar:
Die Polizei hat keine Berechtigung, die Entgegennahme einer Anzeige zu verweigern. Sie ist verpflichtet, den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorzulegen. Ob der Polizist vor Ort das für lohnenswert erachtet oder gar der Meinung ist, da läge nichts vor, ist völlig belanglos.
 
LKA

Ich sehe das - eigentlich - auch so wie Heiko.
Allerdings, mit den Erfahrungen, die ich mit unserem "Rechtssystem" schon sammeln durfte, war ich auch nicht sehr verwundert.

Ich wohne ja nicht weit vom T-Damm und habe die richtige Abteilungsnummer und den Namen der Tuss, die zuständig ist. War ja nach der Strafanzeige wegen Betrugs schon bei ihr "quasseln".
Werde einfach - mit einem Zeigen - das in einem Brief da abgeben.
... und dann soll mir mal einer erzählen, die wüßten von nix ... :argue:
Der Genervte
 
In deiner Strafanzeige kannst du ja auch einbauen, dass die Polizei die Annahme der Anzeige abgelehnt hat. Schildere dem Staatsanwalt doch einfach, was die 'eifrigen Beamten' gesagt haben. Hier läßt nämlich der Verdacht auf Strafvereitelung im Amt grüßen.
 
Anzeige

Ist es eigentlich ein ordentlicher, gangbarer Weg, die Strafanzeige auch per eMail (wie meine Schreiben auf die Zahlungserinnerung an IN-telegence) an das LKA schicke? Die Abteilungsnummer und die Sachbearbeiterin meiner Computerbetrugsanzeige hab ich ja noch?

Schließlich, man ist ja selbst auch nur ein faules Stück "Mensch" 0:-)

Der Genervte
 
Re: Anzeige

Der Genervte schrieb:
Ist es eigentlich ein ordentlicher, gangbarer Weg, die Strafanzeige auch per eMail (wie meine Schreiben auf die Zahlungserinnerung an IN-telegence) an das LKA schicke? Die Abteilungsnummer und die Sachbearbeiterin meiner Computerbetrugsanzeige hab ich ja noch?

Schließlich, man ist ja selbst auch nur ein faules Stück "Mensch" 0:-)

Der Genervte

Im Prinzp ja. Aber wenn Du in der Nähe des T-Damms (= Tempelhofer Damm, für Nicht-Berliner) wohnst, da drucke es aus, unterschreibe ordentlich, trag es hin und werfe es ein.
Das ist dann die Art Vorgang, den man dort kennt. :wink:
 
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