Reingefallen auf nachbarschaft24.com - nachbarschaft24.net - meinnachbar.net

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Ich habe eine Frage.
Können die mir einen Negativen Eintrag bei der Schufa verpassen?
Wie wäre es die Hinweise zu lesen? Frage mich oft wofür Sascha sich die Mühe macht...
In ihren Mahnungen arbeiten die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen häufig mit üblen Drohungen. Der Ton wird dabei immer schärfer. Die Rede ist von Schufa-Einträgen, Verlust der Kreditwürdigkeit, drohenden Einträgen in Schuldnerverzeichnissen, sogar Gehaltspfändungen stünden angeblich ins Haus. Nichts davon ist wahr! Weder die Dienste-Anbieter selbst, noch ihre Anwälte oder Inkassofirmen können einfach so Konten pfänden, Einträge bei der Schufa veranlassen oder Ähnliches. Dazu bräuchten sie erst einmal einen so genannten gerichtlichen Titel. Wir kommen später noch dazu. Und noch etwas: Bisweilen drohen dubiose Anbieter auch mit Strafanzeigen wegen Betruges. Leider machen sie das aber niemals wahr. Was schade ist. Den Opfern könnte es nur recht sein.
 
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hallo und willkommen im "club" - ich bin auch reingetappt

habe soeben in einem anderen ähnlichlautenden forum über nachbarschaft24 folgenden thread gelesen und gebe ich hier weiter, weil er mir unglaublich wichtig erscheint:

[noparse]http://www.nicht-abzocken.com/phpBB/viewtopic.php?f=48&t=356&p=3075#p3075[/noparse]

[Vollzitat eines Beitrags im nicht-öffentlichen Bereich entfernt. (bh)]

lg
ues
 
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Hallo,

ich oute mich hier mal als vollidiot ich habe nämlich heute Post bekommen von der Deutschen Inkassostelle und habe da ich schiss bekommen habe gleich überwiesen und zwar 89,53 Euro. Hätte ich lieber mal vorher nachgeforscht !!
Leider habe ich keine möglichkeit die Überweisung rückgängig zu machen( Postbank ). Habe ich jetzt überhaupt noch eine chance da wieder rauszukommen ohne weiter zahlen zu müssen.

Kann man eigentlich so blöd wie ich sein ?:wall:
 
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Hallo,

geschätzte 10% der Betroffenen sind so blöde wie Du. :scherzkeks:
Davon abgesehen, Buchungen kann man leider nicht mehr rückgängig machen. Glücklicherweise bedeutet eine Zahlung des ersten Beitrags bei solchen Anbietern nicht sofort eine Anerkennung des Vertrags. Das wäre nur bei Ratenzahlungsvereinbarung so.

Zum Schluss der immer wieder gleiche Hinweis:
Auf den persönlichen Einzelfall bezogene Rechtsberatung darf hier nicht gegeben werden. Dieses ist den Verbraucherzentralen und Anwälten vorbehalten.

"Lieblinks" zum Thema hier und hier und für Lesefaule hier.

Viele Grüße,
Jens
 
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hallo und willkommen im "club" - ich bin auch reingetappt

habe soeben in einem anderen ähnlichlautenden forum über nachbarschaft24 folgenden thread gelesen und gebe ich hier weiter, weil er mir unglaublich wichtig erscheint:

[noparse]http://www.nicht-abzocken.com/phpBB/viewtopic.php?f=48&t=356&p=3075#p3075[/noparse]
Für das was Du da gelesen oder sogar selber geschrieben hast, brauche ich keinen Anwalt befragen. Viele Tipps und Hilfe findet man im Netz, wie z.B. hier. Man muss halt sich nur bemühen und das auch lesen wollen, was schon niedergeschrieben wurde.
 
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hallo bin neu bei commputerbetrug.de

hatte auch probleme mit nachberschaft24
aber bei mir ist es so das ich mich garnicht bei denen angemeldet hab
die aber haben meine kontakt daten
(e-mail adresse, wohn ort, genaue adresse usw.)
da muß wohl jemand der mich (und meine mail adresse) kennt
dort angemeldet haben

Hallo maiksfb84,

ich hab genau das gleiche Problem und war zur angebenen Zeit lt. http://www.deutsche-inkassostelle.de/ auch noch im Urlaub!
Ich glaube nicht das uns jemand angemeldet hat der uns kennt!
Deshalb meine Frage: Hast du dich auch im SchülerVZ ( http://www.schuelervz.net ) angmeldet?
Dort kann ( bei falschen Einstellungen ) Jeder deine Adresse bekommen !
siehe:
http://www.gutenberg-gym.de/element.php?name=News&new_topic=16

Melde Dich Bitte!
Mucki
 
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Unsere Tochter ( 16 Jahre ) hat von der Deutschen-Inkassostelle ein Schreiben bekommen,in der sie knapp 90 Euro bezahlen soll,weil sie sich bei nachbarschaft24 angemeldet hat und Leistungen bezogen haben soll. Allerdings ist ihr Geburtsdatum falsch angegeben.Nach deren Angaben soll unsere Tochter `89 geboren sein ist sie aber nicht! Wie sollen wir uns als Eltern jetzt verhalten,denn wir können keinen Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung einlegen,da kein Widerrufsschein dabei war. Haben aber eine E-mail als Widerruf abgeschickt.
 
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Allerdings ist ihr Geburtsdatum falsch angegeben.Nach deren Angaben soll unsere Tochter `89 geboren sein ist sie aber nicht! .


mich haben die auch angeschrieben zwecks ner Zahlung....................mit nem mir total fremden Namen ?????????


die ham se nimmer alle :wink::wink:
 
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Hallo,
ich hatte mich vor einer Weile ebenfalls bei den "Nachbarn" angemeldet (Geschichte hinreichend bekannt). :wall:
Die letzte Mahnung kam am 4. Januar (mit Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens). Seitdem ist da Ruhe, und ich habe nichts mehr von den Nachbarn gehört.
Ich möchte mich bei den Moderatoren dieses Forums und bei allen, die geduldig immer wieder die gleichen Fragen beantworten, bedanken, und besonders bei katzenjens für seine Videos. :smile:
Schön daß es Euch gibt!
 
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Hallo Gemeinde.

Bin heute aus dem Urlaub gekommen und sehe da den Brief von der Inkasso.
Ich zahle das geld erst mal nicht. Auf jeden fall gehe ich zur Polizei (hofe das es richtig ist)

Ich habe mich am 25.10.07 Angemeldet ein paar mal geschaut und 1Monat Später alles gekündigt habe. habe eine bestätigung bekommen und gelöscht.Weil ich davon ausgehe das es erledigt ist. habe nie mehr Mails bekommen oder sonstiges. Und heute sowas.

Habe mir stundenlang das alles durchgelesen.
Ich hoffe das geht gut,

Gruß
 
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Hallo zusammen ich bin auch auf nachbarschaft24 reingefallen als die mir ein rechnung geschickt haben hab ich nicht drauf reagiert!
und Jetzt 3 Monate später erhalte ich ohne eine einzige mahnung bekommen zu haben eine zahlunksaufforderung von einer Inkassostelle die dann mal ganz locker auf den eigentlichen betrag 31€ draufgeschlagen haben und das ganze ist dann zahlbar innerhalb von 5Tagen also dass nenn ich mal absoluten [...]!!!

[Ausdruck entfernt. (bh)]
 
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Auf jeden fall gehe ich zur Polizei (hofe das es richtig ist)
Und was soll die tun? Nach Dubai oder in die Schweiz reisen? Und was willst du zur Anzeige bringen?
Habe mir stundenlang das alles durchgelesen.
Ich hoffe das geht gut,
Wenn du stundenlang gelesen hast, solltest du wissen, dass es (für dich) gut ausgeht.
 
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Ja gut das kann sein mit der Polizei(da haste auch recht)

Aber soll ich einen Wiederspruch machen oder nicht da bin ich noch am überlegen.

Aber manchmal frage ich mich ob der stadt nichts macht gegen solche [........].


Gruß

Wort aus rechtlichen Gründen editiert. MOD/BR
 
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Habe herausgefunden das mein benutzer noch aktiv ist.

Ist es sinvoll mich einzulocken und den Accout zu speren sofern es überhaubt möglich ist.
 
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habe mich eingelogt und den Accout gekündigt. Das bringt nicht viel aber naja
 
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Hallo Gemeinde.

Bin heute aus dem Urlaub gekommen und sehe da den Brief von der Inkasso.
Ich zahle das geld erst mal nicht. Auf jeden fall gehe ich zur Polizei (hofe das es richtig ist)

Ich habe mich am 25.10.07 Angemeldet ein paar mal geschaut und 1Monat Später alles gekündigt habe. habe eine bestätigung bekommen und gelöscht.Weil ich davon ausgehe das es erledigt ist. habe nie mehr Mails bekommen oder sonstiges. Und heute sowas.

Habe mir stundenlang das alles durchgelesen.
Ich hoffe das geht gut,

Gruß
sag mal was gab es da stundenlang zu lesen? Mich würde mal interessieren was und wer da schreibt , ist das ne deutsche Firma, haben die wirklich was in der Hand ,wo die ihre Forderungen durchsetzen können? Ich habe im Dezember 07 eine rechnung erhalten ohne das ich mich direkt angemeldet habe ,ob ich auch einen Inkassobrief erhalte ist abzuwarten! Bin schon etwas unruhig beim Gang zum Briefkasten. bin gespannt was weiter passiert und berichte auch ! 1pbubi
 
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haben die wirklich was in der Hand ,wo die ihre Forderungen durchsetzen können?
AG München schrieb:
1. Versteckt sich eine Zahlungspflicht bei einem Internetangebot (hier: Test zur Beurteilung der Lebenserwartung) in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), kann die entsprechende Klausel so ungewöhnlich und daher überraschend sein, dass sie unwirksam ist. Dies gilt jedenfalls, wenn der User nach dem Erscheinungsbild der betreffenden Internetseite (d.h. dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild nach) mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht zu rechnen braucht.

2. Wird bei einem Internetangebot dem User zunächst bewusst vorenthalten, dass es um eine kostenpflichtige Leistung geht (hier wurde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt) ohne auf Kosten hinzuweisen, und muss beim Bestätigen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht damit gerechnet werden, dass sich gerade hier die Erläuterung einer Zahlungspflicht versteckt, und ist eine Anmeldung auch möglich ohne eine Preisangabe (hier: unterhalb des Anmeldebuttons) gesehen zu haben, ist eine solche Preisangabe nicht Vertragsbestandteil geworden und eine entsprechende AGB-Klausel überraschend i.S.d § 305c Abs. 1 BGB.
Das war vor einem Jahr.
 
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