Regulierer: Neues Dialer-Fenster wird ab 17. März Pflicht

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Welche "wertvolle Zeit" soll verloren gehen ? Solange man nicht "OK" eintippt, kostet das ja auch nichts. Man kann sich stundenlang das Dialerskin ansehen und es fallen keine Kosten an.

Das mit ZUSÄTZLICHEN grafischen "Abbrechen" Button sehe ich als Grenzfall. Ich persönlich hätte das nicht gemacht. Solange aber der echte Abbrechen-Button funktioniert, wird wohl weder die RegTP noch der Verbraucherschutz was sagen und machen können.

DAY
 
DAY.DE schrieb:
Solange aber der echte Abbrechen-Button funktioniert, wird wohl weder die RegTP noch der Verbraucherschutz was sagen und machen können.
Die kleine Freude für den Einzelfall sei gegönnt.

Bei Bezugsfenstern, die die Anforderungen bezüglich der Preisinformation nicht erfüllen, weiß die RegTP aber ganz genau, wie sie damit umgehen muss.

Dietmar Vill
 
Wie Du ja vielleicht weißt, gilt für bestehende Dialer eine 3-Monat-Übergangsfrist bis 16.6. 2005 Nur neu registrierte Dialer ab 17.3 müssen das neue Einheits-Dialerskin haben. Bei dem Malvorlagen Dialerskin handelt es sich doch eindeutig um ein altes Dialerskin wo der Preis sicher auch gut lesbar ist.

DAY
 
DAY.DE schrieb:
Wie Du ja vielleicht weißt, gilt für bestehende Dialer eine 3-Monat-Übergangsfrist bis 16.6. 2005.
Genau das weiß ich, aber ich rede von Bezugsfenstern. Für gab es die Übergangsfrist bis heute ausschließlich. Da kommt viel Arbeit auf die RegTP zu. Die Verbraucher wird es freuen.

Dietmar Vill
 
DAY.DE schrieb:
Wie Du ja vielleicht weißt, gilt für bestehende Dialer eine 3-Monat-Übergangsfrist bis 16.6. 2005 Nur neu registrierte Dialer ab 17.3 müssen das neue Einheits-Dialerskin haben. Bei dem Malvorlagen Dialerskin handelt es sich doch eindeutig um ein altes Dialerskin wo der Preis sicher auch gut lesbar ist.
DAY
Nur als Hinweis: Übergangsfristen können, müssen aber nicht ausgeschöpft werden. Wie wäre es denn mit einer sofortigen Anpassung? Oder ist das zuviel verlangt, weil dann die "Geschäfte" schlechter gehen?
 
Und was soll am Bezugsfenster (d.h. 1.OK Fenster) falsch sein ? Das Bezugsfenster wird komplett von MP erstellt - außer die Grafik, die man als Projektinhaber dem Projekt anpassen kann.

DAY
 
Ich rede nicht davon, wer es erstellt, sondern wie das Ergebnis aussieht. Ab heute sollte der Preis genannt sein, soweit ich die Dialer-Ausnahmeregelung verstanden habe.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Ich rede nicht davon, wer es erstellt, sondern wie das Ergebnis aussieht. Ab heute sollte der Preis genannt sein, soweit ich die Dialer-Ausnahmeregelung verstanden habe.

Dietmar Vill

Bitte mal diesen Absatz hier posten.

DAY
 
DAY.DE schrieb:
Bitte mal diesen Absatz hier posten.
Die Gestaltung der Bezugsfenster ergibt sich aus der Verfügung 4/2005, Seite 6, Übergangsregelungen.

Dort sind die per Hashwert identifizierten Dialer als Bestandsschutz mit einer längeren Übergangsfrist versehen. Das ist nachvollziehbar.

Das Bezugsfenster wird aktuell erzeugt und wird nicht zeitaufwendig registriert. Hier sehe ich keine längere Frist als eben bis heute.

Dietmar Vill
 
Ich denke dvill bezieht sich auf den Punkt B.II.8 über Tarif- und Entgeltinformationen.


Die aktuellen Informationen über die bei Nutzung des betreffenden Mehrwertdienstes zur Anwendung kommenden Tarife/Entgelte müssen vor Bezug des Dialers dem Nutzer durch den Mehrwertdiensteanbieter in geeigneter Weise entgelfrei mitgeteilt werden.

Wichtig hier: VOR BEZUG DES DIALERS

Und die weiteren Bestimmungen unter B.I.4 z.B. sorgen dafür, dass die Preisangabe nicht einfach nur in den AGBs versteckt werden darf, sondern im Zustimmungsfenster zu stehen hat.

Gruß
Matthias
 
dvill schrieb:
DAY.DE schrieb:
Bitte mal diesen Absatz hier posten.
Die Gestaltung der Bezugsfenster ergibt sich aus der Verfügung 4/2005, Seite 6, Übergangsregelungen.

Dort sind die per Hashwert identifizierten Dialer als Bestandsschutz mit einer längeren Übergangsfrist versehen. Das ist nachvollziehbar.

Das Bezugsfenster wird aktuell erzeugt und wird nicht zeitaufwendig registriert. Hier sehe ich keine längere Frist als eben bis heute.

Dietmar Vill

Das Bezugsfenster wird aktuell erzeugt und bedarf eigentlich keiner Übergangsfrist, das sehe ich auch so.

Die Regtp hat jedoch eine einheitliche Regelung mit einer einheitlichen Frist erlassen, insofern gilt die Frist auch für das Bezugsfenster.

Die Motivation wird irgendwo zwischen Gedankenlosigkeit und Absicht (viele Fristen = viel Verwirrung oder so) liegen.
Tatsache ist, das die Frist für alle geregelten Bereiche gilt, also für das Bezugsfenster ebenso wir für das Einwahlfenster.

Lustiger finde ich folgenden Gedankengang:
Das Einwahlfenster ist eindeutig, groß, übersichtlich etc. Bezugs- und AKtivierungsfenster müssen sich deutlich davon unterscheiden.
Will die Regtp also, mehrdeutige, kleine, unübersichtliche Fenster für diese Zwecke?
 
Gast schrieb:
Die Regtp hat jedoch eine einheitliche Regelung mit einer einheitlichen Frist erlassen, insofern gilt die Frist auch für das Bezugsfenster.
Das verstehe ich jetzt nicht.

Wo findet man das, was die RegTP "erlässt"? In der zitierten Verfügung 4/2005 steht das jedenfalls so nicht. Wurde da mit Kühen gehandelt?

Dietmar Vill
 
Auch bei längerem nachdenken bleibt das unklar.

Wenn alle neu geregelten Bereiche erst in 3 Monaten wirksam würden, hätte man das einfach auch so schreiben können.

Die längere Übergangsfrist für die Dialer ist nachvollziehbar, schon weil die Behörde nicht dafür sorgen könnte, in einem Monat so viele Dialer neu zu registrieren. Außerdem könnte ein Dialer bei Verbrauchern installiert sein, den dieser noch weiter nutzen will, bis es neue gibt.

Für das Bezugsfenster gibt es genau keinen Grund, länger zu warten, als man für eine geringfügige Anpassung braucht.

Die Behörde ist auch selbst an ihre Verfügungen gebunden. Das kann nicht beliebig ausgelegt werden. Gegebenenfalls muss diese Frage noch einmal mit öffentlichem Nachdruck diskutiert werden.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Die Behörde ist auch selbst an ihre Verfügungen gebunden. Das kann nicht beliebig ausgelegt werden.
Naja, teilweise offenbar schon... Ich erinnere an den Streich um die angebliche Bedingung einer inländischen zustellbaren Adresse des Registrierungsbevollmächtigten (Mein "Rumpelstilzchenparagraph").
Damals O-Ton RegTP: "Ja, das steht so in der Verfügung" und "Nein, das wird nicht so gemacht"
???
 
Nicht zuletzt dürfen sich Dialer aufgrund der neuen Reg TP-Vorgaben nicht mehr
ohne Zustimmung des Nutzers von dessen Rechner entfernen. Damit soll verhindert werden,
dass Nutzer Probleme bekommen, eine illegale Dialer-Einwahl zu beweisen.
Christian Morgenstern Die unmögliche Tatsache
Eingehüllt in feuchte Tücher,
prüft er die Gesetzesbücher
und ist alsobald im klaren:
Dialer durften dort nicht fahren!

Und er kommt zu dem Ergebnis:
"Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil", so schließt er messerscharf,
"nicht sein kann, was nicht sein darf."
Minimal angepaßt ......
wie kann ein User beweisen, dass nicht er den (legalen, registrierten) Dialer gelöscht hat,
sondern ein illegaler Autodialer unter derselben Nummer sich selbst?
ach stimmt ja, das ist verboten, daher siehe oben...
 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/57694
Heise schrieb:
Schärfere Regeln für Dialer in Kraft

Die Regulierungsbehörde legt an Dialer schärfere Maßstäbe an. Die Einwahl-Programme müssen nun wesentlich strengere Zulassungskriterien erfüllen, um eine Registrierung zu erhalten.

Zentraler Punkt der neuen Vorschrift ist ein Warnhinweis vor der Einwahl, dessen Form und Größe genau festgelegt sind. Alte Dialer, die diese Richtlinien nicht einhalten, dürfen nur noch bis zum 17. Mai betrieben werden;danach erlischt die Registrierung bei der Regulierungsbehörde. Kommt ein nicht registrierter Dialer zum Einsatz, entsteht für den Anwender keine Zahlungspflicht

CB-Nachrichten schrieb:
Sie gelten für alle Dialer, die ab jetzt neu registriert werden. Alte Dialer, welche die neuen Vorschriften nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 16. Juni 2005 übergangsweise verwendet werden.
mhhh....
cp
 
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