http://www.computerbetrug.de/news/050302_01.php
Vom 17. März 2005 an werden die Regeln für Dialer in Deutschland ein weiteres Mal verschärft. Das bestätigte heute Manfred Küster, Sprecher der Regulierungsbehörde, gegenüber Dialerschutz.de. Websurfer, die ein kostenpflichtiges Internetangebot über einen Dialer nutzen wollen, müssen dann den Download und die Aktivierung des Anwählprogramms mit Eingabe der Buchstaben „OK“ bestätigen, und die anschließende Einwahl mit „Ja“. Für den dritten Schritt wird zudem ein einheitlich gestaltetes Informationsfenster zur Pflicht. Die Regulierungsbehörde will damit verhindern, dass Nutzer über den – meist hohen – Preis der Einwahl getäuscht werden, oder diesen einfach nicht wahrnehmen.
Es ist bereits das dritte Mal in eineinhalb Jahren, dass das Abrechnungsmittel Dialer neu reglementiert wird. Diesmal geht die Regulierungsbehörde allerdings entscheidende Punkte an. Wohl die größten Auswirkungen dürfte dabei die – von Verbraucherschützern geforderte und begrüßte – Einführung eines neuen Zustimmungsfensters bei Dialern haben. Bisher mussten User, die einen Dialer nutzen wollten, in drei Fenstern nacheinander die Buchstabenkombination „OK“ eingeben, um damit den Download, die Aktivierung, und am Schluss die Einwahl über eine 09009-Nummer zu bestätigen. Was von der Behörde als Mittel gedacht war, ungewollte teure Einwahlen zu verhindern, verfehlte seine erhoffte Wirkung. Denn viele Anbieter nutzten, so die Regulierungsbehörde wörtlich, „den kaum bestehenden Spielraum“ aus, „um den Preis dennoch schlecht sichtbar darzustellen“. In der Praxis sah das so aus, dass die Kosten von bis zu 30 Euro pro Einwahl erst im dritten Zustimmungsfenster, und auch dort nur in Mindestgröße zu lesen waren.
Dem wird jetzt ein Ende gemacht. Ab 17. März 2005 wird ein neues, drittes Zustimmungsfenster zur Pflicht (Bild unten), in dem groß und deutlich zu lesen sein wird, dass es sich eben nicht um ein kostenloses Angebot handelt. Dass er dies zur Kenntnis genommen hat, muss der Kunde mit Eingabe der Buchstabenkombination „JA“ bestätigen. Damit, und mit der exakt vorgeschriebenen Gestaltung, soll auch der so genannte Tunneleffekt vermieden werden. Bestimmte Anbieter hatten ihre drei Zustimmungsfenster sehr ähnlich gestaltet und zudem mit Erklärungen wie „Durch die Aktivierung entstehen Ihnen keine Kosten“ geschmückt. Gewöhnliche User klickten sich daraufhin einfach mit „OK“ durch und bemerkten ganz offensichtlich den Tarif im dritten Fenster nicht. Auch irreführenden Formulierungen auf Dialer-Fenstern schiebt die neue Amtsblattverfügung der Regulierungsbehörde einen Riegel vor. „Eine Kostenfreiheit des Angebots darf nicht suggeriert werden. Insbesondere dürfen Formulierungen wie „durch die Aktivierung entstehen Ihnen keine Kosten", „kostenloses Zugangstool" und „der Download ist für Sie kostenlos" nicht verwendet werden“, heißt es darin wörtlich.
Auch in einem weiteren Punkt sorgen die Regulierer bald für mehr Verbraucherschutz: Sie verbieten endgültig die so genannten selbstlöschenden Dialer. Diese hatten in der Vergangenheit ebenfalls oft für Wirbel gesorgt. Nach der Einwahl löschten sich diese Dialer selbstständig vom Rechner des freiwilligen oder unfreiwilligen Nutzers – mit der Folge, dass dieser einen Missbrauch nicht mehr beweisen konnte. „Die Entfernung von dem Endgerät darf nicht ohne Zustimmung des Nutzers erfolgen“, heißt es nun.
Die neue Verfügung tritt einen Monat nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Regulierungsbehörde in Kraft. Diese Veröffentlichung war am 16. Februar 2005. Das bedeutet, dass alle Dialer, die ab dem 17. März bei der Behörde registriert werden, bereits den neuen Vorgaben entsprechen müssen. Für alle davor registrierten Dialer gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten. Danach sind damit also alle Einwählprogramme illegal, die nicht den neuen Regeln entsprechen.
Die neue Verfügung 4/2005 kann hier bei der Regulierungsbehörde heruntergeladen werden.
Hier sehen Sie ein Bild des neuen Zustimmungsfensters:
Vom 17. März 2005 an werden die Regeln für Dialer in Deutschland ein weiteres Mal verschärft. Das bestätigte heute Manfred Küster, Sprecher der Regulierungsbehörde, gegenüber Dialerschutz.de. Websurfer, die ein kostenpflichtiges Internetangebot über einen Dialer nutzen wollen, müssen dann den Download und die Aktivierung des Anwählprogramms mit Eingabe der Buchstaben „OK“ bestätigen, und die anschließende Einwahl mit „Ja“. Für den dritten Schritt wird zudem ein einheitlich gestaltetes Informationsfenster zur Pflicht. Die Regulierungsbehörde will damit verhindern, dass Nutzer über den – meist hohen – Preis der Einwahl getäuscht werden, oder diesen einfach nicht wahrnehmen.
Es ist bereits das dritte Mal in eineinhalb Jahren, dass das Abrechnungsmittel Dialer neu reglementiert wird. Diesmal geht die Regulierungsbehörde allerdings entscheidende Punkte an. Wohl die größten Auswirkungen dürfte dabei die – von Verbraucherschützern geforderte und begrüßte – Einführung eines neuen Zustimmungsfensters bei Dialern haben. Bisher mussten User, die einen Dialer nutzen wollten, in drei Fenstern nacheinander die Buchstabenkombination „OK“ eingeben, um damit den Download, die Aktivierung, und am Schluss die Einwahl über eine 09009-Nummer zu bestätigen. Was von der Behörde als Mittel gedacht war, ungewollte teure Einwahlen zu verhindern, verfehlte seine erhoffte Wirkung. Denn viele Anbieter nutzten, so die Regulierungsbehörde wörtlich, „den kaum bestehenden Spielraum“ aus, „um den Preis dennoch schlecht sichtbar darzustellen“. In der Praxis sah das so aus, dass die Kosten von bis zu 30 Euro pro Einwahl erst im dritten Zustimmungsfenster, und auch dort nur in Mindestgröße zu lesen waren.
Dem wird jetzt ein Ende gemacht. Ab 17. März 2005 wird ein neues, drittes Zustimmungsfenster zur Pflicht (Bild unten), in dem groß und deutlich zu lesen sein wird, dass es sich eben nicht um ein kostenloses Angebot handelt. Dass er dies zur Kenntnis genommen hat, muss der Kunde mit Eingabe der Buchstabenkombination „JA“ bestätigen. Damit, und mit der exakt vorgeschriebenen Gestaltung, soll auch der so genannte Tunneleffekt vermieden werden. Bestimmte Anbieter hatten ihre drei Zustimmungsfenster sehr ähnlich gestaltet und zudem mit Erklärungen wie „Durch die Aktivierung entstehen Ihnen keine Kosten“ geschmückt. Gewöhnliche User klickten sich daraufhin einfach mit „OK“ durch und bemerkten ganz offensichtlich den Tarif im dritten Fenster nicht. Auch irreführenden Formulierungen auf Dialer-Fenstern schiebt die neue Amtsblattverfügung der Regulierungsbehörde einen Riegel vor. „Eine Kostenfreiheit des Angebots darf nicht suggeriert werden. Insbesondere dürfen Formulierungen wie „durch die Aktivierung entstehen Ihnen keine Kosten", „kostenloses Zugangstool" und „der Download ist für Sie kostenlos" nicht verwendet werden“, heißt es darin wörtlich.
Auch in einem weiteren Punkt sorgen die Regulierer bald für mehr Verbraucherschutz: Sie verbieten endgültig die so genannten selbstlöschenden Dialer. Diese hatten in der Vergangenheit ebenfalls oft für Wirbel gesorgt. Nach der Einwahl löschten sich diese Dialer selbstständig vom Rechner des freiwilligen oder unfreiwilligen Nutzers – mit der Folge, dass dieser einen Missbrauch nicht mehr beweisen konnte. „Die Entfernung von dem Endgerät darf nicht ohne Zustimmung des Nutzers erfolgen“, heißt es nun.
Die neue Verfügung tritt einen Monat nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Regulierungsbehörde in Kraft. Diese Veröffentlichung war am 16. Februar 2005. Das bedeutet, dass alle Dialer, die ab dem 17. März bei der Behörde registriert werden, bereits den neuen Vorgaben entsprechen müssen. Für alle davor registrierten Dialer gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten. Danach sind damit also alle Einwählprogramme illegal, die nicht den neuen Regeln entsprechen.
Die neue Verfügung 4/2005 kann hier bei der Regulierungsbehörde heruntergeladen werden.
Hier sehen Sie ein Bild des neuen Zustimmungsfensters: