Rechner beschlagnahmt

Na, ich Schaf bin ja davon ausgegangen das die Rechtschutzversicherung das übernimmt... wer weiss was für Kosten jetzt da auf mich zukommen wenn ich einen Anwalt einschlalte ?
 
Nun, so wie Du geschrieben hast, wird Dein Status als "Beschuldigter" eh nicht mehr lange zu halten sein - wenn denn das auch so stimmt.
Bei dem Besuch durch die Kripo hast Du ein Sicherstellungsverzeichnis erhalten. Dort darauf steht doch bestimmt das Geschäftszeichen der Staatsanwaltschaft. Wenn nicht, dann beim Sachbearbeiter erfragen.
Wende Dich doch direkt an den zuständigen Staatsanwalt und erkläre ihm Deine Situation. Wenn der dann einen "Eilantrag" auf Auswertung der Peripherien stellt, damit man Dir als (bis dahin evtl.) unbeteiligten "Zeugen" die Geräte baldmöglichst wieder aushändigt, dann ist doch schon was gewonnen, oder?

> Hier < noch etwas Informationsmaterial!
 
stupsi6600 schrieb:
Na, ich Schaf bin ja davon ausgegangen das die Rechtschutzversicherung das übernimmt... wer weiss was für Kosten jetzt da auf mich zukommen wenn ich einen Anwalt einschlalte ?
"Anwalts-Liebling" übernimmt sowas heute... ;)

Schau mal auf deren Seite, dann links auf Ratgeber > Prozesskostenrechner...
 
Ich hatte bisher gedacht das ich bei der Allianz gut aufgehoben wäre--na ja ...

ich habe vorhin auch nochmal mit der Kripo gesprochen
Das Ganze wird voraussichtlich eingestellt- ist zu lange her
Meinen Rechner bekomme ich auf jeden Fall noch vor Weihnachten wieder :lol:

Ich warte jetzt einfach mal die Zeit ab
Ich weiss auf jeden Fall das ich es nicht gewesen bin, bin mir keiner Schuld bewusst 0:)

ist schon erschreckend was alles passieren kann, aber offensichtlich bin ich damit ja leider nicht die einzige

Wenn die Ganze Angelegenheit abgeschlossen ist dann gebe ich nochmal kurz Info wies letztendlich ausgegangen ist

und danke nochmal für die ganzen Sicherheitstips....ich werde mich daran halten -gebranntes Kind scheut das Feuer
 
stupsi6600 schrieb:
Ich hatte bisher gedacht das ich bei der Allianz gut aufgehoben wäre--na ja ...
Ich kenne keine Rechtschutzversicherung, die den Vorwurf einer vorsätzlichen (!) Straftat abdeckt. Wäre auch ziemlich widersinnig.
 
Heiko, hast schon recht...
Aber handelt es sich hier nicht um Fahrlässigkeit?

Was da "Anwalts-Liebling" absichert ist der sogenannte
"Internet-Rechtsschutz" - D. h. Im privaten Bereich für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden/wurden...

Der Einzelfall sollte natürlich immer mit der Rechtsschutzversicherung direkt erläutert werden.

Darüber hinaus hab ich das Link nur wegen des Prozesskostenrechner gesetzt.
 
Er sagt doch aber, er habe von nichts gewußt, es könnte aber...
W-Lan-ungesichert sein - Also "fahrlässigkeit" - oder?
Bin halt KEIN Jurist... :roll:
 
Freeman76 schrieb:
Ich plädiere da eher zu "Leichtfertigkeit" ....

Leichtfertig, weil er als unbedarfter Nutzer keine Sorge dafür getragen hatte, dass sein verwendetes System für den mißbräuchlichen Zugriff durch einen unberechtigten Dritten hinreichend abgesichert ist? Wenn diese Unterlassung einer (anzudenkenden) Sorgfaltspflicht die einzige gegenständliche Handlung des stupsi6600 war, dürfte man ihm letztlich wohl kaum eine strafbare Handlung unterstellen können. Auch Begünstigung, Anstiftung oder Mittäterschaft scheiden mEn kategorisch aus, da stupsi, nach eigenem Vortrag, von nixem hier Ahnung hat.
 
So seh ich das auch...

Aber Heiko hat schon recht. Zuerst geht es ja darum, was ihm vorgeworfen wird. Aber auch hier könnte die Rechtsschutz Deckungszusage (Sollte man verhandeln! Druck machen, wenn man weitere Verträge dort unterhält...etc.) geben, da es ja um "Strafrecht" geht und weil die Erfolgsaussicht doch garnicht so schlecht aussieht, oder?

Der Ankläger (das hab ich hier gelernt) ist ja immer in der Nachweispflicht, stimmts?
 
...also erstmal noch eine kleine Info über mich...ich bin weiblich :roll:

... die Sache mit der Rechtschutzversicherung verstehe ich nicht so ganz. Klar besteht der Vorwurf einer Straftat...aber die Allianz könnte doch wenigstens die Kosten unter Vorbehalt übernehmen. Klar, wenn jemand eine Straftat begangen hat ist das natürlich nicht versichert, aber ich hab nix gemacht- und somit werde ich doch hier fälschlicherweise beschuldigt.

In den Prozesskostenrechner hab ich auch reingeschaut, aber ich weiss ja nun hier gar nicht in welcher Höhe sich der "Schaden" befindet.
Bei der Firma Henkel ist auch nichts passiert-es wurde also nicht wirklich ein Virus eingeschleust- das war wohl mehr ein Joke. Allerdings arbeite nicht nur ich ohne mich zu schützen an meinem PC, die Firma Henkel scheint ja da wohl auch ein Sicherheitsproblem zu haben...



Was mich am allermeisten daran ärgert ist ja, das ich schon seit mehr als 10 Jahren dort meine Rechtschutzversicherung habe und diese noch nie in Anspruch genommen habe. Und die Allianz wird es sicherlich nicht weiter stören ob ich hier kündige oder nicht (gekündigt hab ich trotzdem)
 
stupsi6600 schrieb:
Was mich am allermeisten daran ärgert ist ja, das ich schon seit mehr als 10 Jahren dort meine Rechtschutzversicherung habe und diese noch nie in Anspruch genommen habe. Und die Allianz wird es sicherlich nicht weiter stören ob ich hier kündige oder nicht (gekündigt hab ich trotzdem)
Ich bin Finanzdienstleister und hatte deshalb ja auch schon öfter Erfolg mit etwas "Druck" - Das heißt zum Bsp. drohung mit Kündigung, auch von weiteren Verträgen oder immer erst einmal auf die Kulanzbasis versuchen.
Natürlich versucht ein Versicherungsunternehmen, das ja auch eine Kapitalgesellschaft ist, immer erst einmal Kosten abzuwägen. Gerade in dieser schweren Zeit. Jedoch ist es für einen im Markt führenden Unternehmen, wie der Allianz sicher keine zu großen Kosten, hier die Kulanzschiene zu fahren und Dir entgegenzukommen...

Natürlich solltest Du das in "warme Worte" packen und nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen!

Aber mal zurück zum Thema.
Ich hatte auch schon eine Drohung eines Unternehmens belkommen, ich hätte denen per Mail einen Virus übersandt und müßte nun mit rechtlichen Konsequenzen rechen.
Dies hatte sich doch sehr schnell im Sand verlaufen, da es ja heute gang und gebe ist, dass E-Mail Absender gefälscht werden...

Zum Prozesskostenrechner:
Hier benötigst Du einfach den "Streitwert" - Danach errechnet sich die Kostenhöhe...

Aber ich drück Dir jedenfalls mal die Daumen, dass sich dies ins Postive wendet... :bussi:
 
stupsi6600 schrieb:
... die Sache mit der Rechtschutzversicherung verstehe ich nicht so ganz. Klar besteht der Vorwurf einer Straftat...aber die Allianz könnte doch wenigstens die Kosten unter Vorbehalt übernehmen. Klar, wenn jemand eine Straftat begangen hat ist das natürlich nicht versichert, aber ich hab nix gemacht- und somit werde ich doch hier fälschlicherweise beschuldigt.
Die ARB der Allianz sehen grundsätzlich Strafrechtsschutz vor:
http://www.allrecht.de/2121.html
Der Rechtsschutz scheidet aber aus, wenn jemand eine Straftat vorgeworfen wird, die man nur vorsätzlich begehen kann. Und das unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist.
Etwas anders sieht es bei Delikten aus, die man auch fahrlässig begehen kann. Bei diesen Delikten kann man einen Vorschuß von der Versicherung verlangen, den man bei Verurteilung wegen Vorsatzes zurückzahlen muß.

Das ist bei allen Rechtsschutzversicherungen gleich.
 
Lumumba schrieb:
Zum Prozesskostenrechner:
Hier benötigst Du einfach den "Streitwert" - Danach errechnet sich die Kostenhöhe...
Im Strafverfahren gibt es keinen "Streitwert". Da werden die Kosten anders berechnet.
 
Heiko schrieb:
Lumumba schrieb:
Zum Prozesskostenrechner:
Hier benötigst Du einfach den "Streitwert" - Danach errechnet sich die Kostenhöhe...
Im Strafverfahren gibt es keinen "Streitwert". Da werden die Kosten anders berechnet.
Ich dachte es geht immer nach einem gewissen Streitwert (hier ggf. die Schadenhöhe - des vermeindlichen Ausfalls, etc.), damit nach BRAGO abgerechnet werden kann!?
Ich bin zwar Finanzdienstleister, aber kein Rechtsberater... Deshalb klärt mich mal auf! Wie ist das dann hier? :eek: - Immer gut zu wissen...! ;)
 
Ein Streitwert wird nur im Zivilverfahren festgelegt, da ja nur dort in der Regel um was Materielles gestritten wird.
Wie die Kosten für den Verteidiger im Straf- oder OWi-Verfahren berechnet werden, ist mir allerdings auch nicht bekannt. Anders jedenfalls ;)
 
Anwaltliche Ermessenssache macht doch allen wieder Tür und Tor auf, sich als RA die Taschen zu füllen, oder...?

Aber trotzdem THX!
 
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