stupsi6600
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Na, ich Schaf bin ja davon ausgegangen das die Rechtschutzversicherung das übernimmt... wer weiss was für Kosten jetzt da auf mich zukommen wenn ich einen Anwalt einschlalte ?
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"Anwalts-Liebling" übernimmt sowas heute...stupsi6600 schrieb:Na, ich Schaf bin ja davon ausgegangen das die Rechtschutzversicherung das übernimmt... wer weiss was für Kosten jetzt da auf mich zukommen wenn ich einen Anwalt einschlalte ?
Ich kenne keine Rechtschutzversicherung, die den Vorwurf einer vorsätzlichen (!) Straftat abdeckt. Wäre auch ziemlich widersinnig.stupsi6600 schrieb:Ich hatte bisher gedacht das ich bei der Allianz gut aufgehoben wäre--na ja ...
Der Vorwurf war doch, er habe sich "eingehackt". Das kann ich mir nur schwerlich fahrlässig vorstellen.Lumumba schrieb:Heiko, hast schon recht...
Aber handelt es sich hier nicht um Fahrlässigkeit?
Es geht darum, was ihm vorgeworfen wird. Nur danach kann die Rechtschutzversicherung ja beurteilen ob sie deckt oder nicht.Lumumba schrieb:Er sagt doch aber, er habe von nichts gewußt, es könnte aber...
Freeman76 schrieb:Ich plädiere da eher zu "Leichtfertigkeit" ....
Ich bin Finanzdienstleister und hatte deshalb ja auch schon öfter Erfolg mit etwas "Druck" - Das heißt zum Bsp. drohung mit Kündigung, auch von weiteren Verträgen oder immer erst einmal auf die Kulanzbasis versuchen.stupsi6600 schrieb:Was mich am allermeisten daran ärgert ist ja, das ich schon seit mehr als 10 Jahren dort meine Rechtschutzversicherung habe und diese noch nie in Anspruch genommen habe. Und die Allianz wird es sicherlich nicht weiter stören ob ich hier kündige oder nicht (gekündigt hab ich trotzdem)
Die ARB der Allianz sehen grundsätzlich Strafrechtsschutz vor:stupsi6600 schrieb:... die Sache mit der Rechtschutzversicherung verstehe ich nicht so ganz. Klar besteht der Vorwurf einer Straftat...aber die Allianz könnte doch wenigstens die Kosten unter Vorbehalt übernehmen. Klar, wenn jemand eine Straftat begangen hat ist das natürlich nicht versichert, aber ich hab nix gemacht- und somit werde ich doch hier fälschlicherweise beschuldigt.
Im Strafverfahren gibt es keinen "Streitwert". Da werden die Kosten anders berechnet.Lumumba schrieb:Zum Prozesskostenrechner:
Hier benötigst Du einfach den "Streitwert" - Danach errechnet sich die Kostenhöhe...
Ich dachte es geht immer nach einem gewissen Streitwert (hier ggf. die Schadenhöhe - des vermeindlichen Ausfalls, etc.), damit nach BRAGO abgerechnet werden kann!?Heiko schrieb:Im Strafverfahren gibt es keinen "Streitwert". Da werden die Kosten anders berechnet.Lumumba schrieb:Zum Prozesskostenrechner:
Hier benötigst Du einfach den "Streitwert" - Danach errechnet sich die Kostenhöhe...