peanuts
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Aka-Aka schrieb:Gilt diese "Verjährungsfrist" in beide Richtungen? Sprich: Könnte bei geeigneter Sachlage bezahltes Geld aus 2002 zurück gefordert werden?peanuts schrieb:Korrekt. Verjährung Ende 2005.Plattenputzer schrieb:Dann ist bei einer Einwahl mit einem Dialer (Von mir meist Mistvieh genannt) im November 2002 ja wohl leider ein "Neufall" anzunehmen, wenn die Neuregelung ab dem 1.1.2002 greift?
Sorry, bin etwas bergiffsstutzig heute.
Kann ich mir nicht vorstellen. Durch Zahlung hast du den Anspruch anerkannt, fertich. Sich nachträglich auf Verjährung zu berufen geht nicht.