wibu schrieb:§ 263 BGB
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
TL ist bekannt, das ich irgendwo einen System- oder Abrechnungsfehler vermute. TL weigert sich -wie üblich- hartnäckig, Nachweise zu erbringen. Ich vermute mal, weil die ganz genau wissen, das der Fehler existiert. Genau das habe ich denen auch geschrieben.
Wenn ich zugrunde lege, dass TL sich der fehlerhaften Abrechnung bewußt ist, dürfte der 263 BGB passen. Intrum und TL gegenüber habe ich den § 263 erwähnt.
Ich beabsichtige, die (...) ebenfalls ausdrücklich an das Vorhandensein des § 263 zu erinnern und denen gleichzeitig mitzuteilen, dass ich hier einen versuchten Betrug seitens TL vermute. Schreibt mal, was ihr davon haltet.
Gruß wibu
Sorry, das hieß natürlich § 263 StGB. Wo war ich nur mit meinen Gedanken..
Ach ja, das Schreiben an die Axtmännlein ist unterwegs. Ich melde mich wieder.
Gruß wibu