Spannend. Ein "gerechtfertigt aufrechter" Vertrag.
Gibt es auch einen "ungerechtfertigt aufrechten" Vertrag? - Oder am Ende evtl. auch einen "unaufrechten" Vertrag?
Kurzum: alles Blödsinn. Entweder es gibt einen Vertrag (dann ist er auch "aufrecht" oder "senkrecht" oder wie auch immer...), oder es gibt eben keinen. Wenn man die Rechtsmeinung vertritt, dass es keinen gibt, braucht man weiter in der Sache nichts mehr zu unternehmen.
Wenn das "Unternehmen" die Rechtsmeinung vertritt, dass es einen Vertrag gibt, dann sollen sie halt vor Gericht ziehen und klagen. Dort müssen sie aber dann Butter bei die Fische tun und diverse Beweise beibringen (Vertragsgegenstand eindeutig beschrieben, Widerrufsbelehrung, Preishinweis transparent und so weiter...). Offensichtlich haben sie aber Bedenken, ob sie diese Beweise tatsächlich beibringen können - denn tatsächlich klagen sie ja nicht.
Solange sie aber nicht klagen, kann einem deren schriftliche Rechtsmeinung bezüglich irgendwelcher "senkrecht aufrechter Verträge" vollkommen wurst sein.