Premiumloads.net: Mit neuer Abofalle auf Kundenfang

So sieht die "Willkommensmail" aus

herzlich willkommen bei premiumloads.net



Um Ihren Zugang von Windows Live Messenger zu aktivieren, öffnen Sie bitte folgende Internetadresse:

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


(Sie müssen ggf. den Link manuell in Ihren Internetbrowser kopieren.)





Ihre Zugangsdaten zu unserem Service lauten:

Benutzer: xxxxxxx
Kennwort: xxxxxxx

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass bei Eingabe von Benutzername und Passwort

keine Leerzeichen enthalten sind und das Passwort in korrekter Groß- und

Kleinschreibung eingefügt wird.



Bitte bewahren Sie Ihre Zugangsdaten an einem sicheren Ort auf.



Mit freundlichen Grüßen



Das Team von Premiumloads



Widerrufsbelehrung gibts keine. Von Kosten steht da auch nichts. Typische Abzockerei


Aus den AGB


5.1 Die Inanspruchnahme der Leistung des Anbieters ist mit 8,00 Euro pro Monat inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu vergüten.

5.2 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.

5.3 Die vertraglich geschuldete Vergütung für die Inanspruchnahme der Leistung wird dem Kunden jeweils für zwölf Monate im Voraus berechnet. Die Gesamtvergütung beträgt 96,00 Euro inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe

5.4 Der Rechnungsbetrag muss spätestens am siebten Tag nach Eingang der Rechnung bei dem Kunden auf dem in der Rechnung aufgeführten Konto eingegangen sein. Bei dem Kunden zurechenbarem Verzug ist der Anbieter berechtigt, den hierdurch hervorgerufenen Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen.

5.5 Die auf der Rechnung ausgewiesene Vergütung ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, stets inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu verstehen


Rechts neben der Eingabemaske steht in kleinster Kleinschrift

Premiumloads.net bietet Ihnen redaktionell aufbereitete Software Inhalte. Nähere Informationen finden Sie in unser Servicebeschreibung. Durch das Drücken des Buttons "Anmelden" entstehen Ihnen Kosten iHv. 96 Euro pro Jahr (12 Monate zu 8 Euro), Vertragslaufzeit: 2 Jahre. Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit
unserem Service
 
Wie schon andernorts hier im Forum diskutiert wurde, handelt es sich beim Projekt premiumloads.net um einen Nachfolger der Projekte mega-downloads.net, win-loads.net und web-downloads.net.

Offensichtlich werden seit heute Rechnungen per eMail versendet und wer dieser Zahlungsaufforderung nach kommen möchte, sollte sich dies gut überlegen. Ob die Rechnungen überhaupt berechtigt sind, ob überhaupt ein gültiger Vertrag zu Stande kam und insbesondere wer sich hinter der anonymen Anbieterin aus München verbirgt, wäre erst noch zu prüfen. Alles in allem gilt auch hier wieder der Hinweis der Verbraucherzentrale Hamburg:

vzhh_logo.gif


http://www.vzhh.de/telekommunikation/30115/abofalle-stur-bleiben.aspx
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
Im besonderen Fall hier kann sogar getrost davon abgeraten werden, sinnfremde Widerspruchsschreiben oder doofe Kündigungen an die Anbieterin zu schicken - das interessiert die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.
 
herzlichen Dank an "Jupp11"!! Dann werde ich die Sache mal aussitzen u. mich nicht rühren.
 
jupp11 schrieb:
Miniwinzie liest man neben "dovi" und den Partisanen hier z. B. auch hier beim Seniorentreff. Aber der erwartete Run steht (noch) aus. Da wurde doch vermeldet, dass die Rechnungsnummern Ü100.000 sind:
dovi schrieb:
Ich glaube,dass der Zähler erst bei 110.000 eingeschaltet wurde, denn es ist wirklich erstaunlich ruhig. Aber es sind Ferien und viele Leute rufen derzeit gar nicht ihre Mails ab. Womöglich hat der jupp11 aber auch Recht damit:
Seit Monaten ist ein krasser sich beschleunigender Rückgang in den Bereich Abofallen ... zu verzeichnen, ohne dass die Politik auch nur im geringstem wirkliche Aktivität bisher gezeigt hat. Deutliche Hinweise über den Rückgang liefern alle Foren/Blogs die sich mit den Themen beschäftigen ( auch hier) in denen sich kaum noch Betroffene melden ... Verschleißerscheinung und zunehmende Aufmerksamkeit der User, dürften/mögen Ursachen dafür sein.
 
Um eine Vorstellung davon zu geben, welches Ausmaß die Abofallenmahnerei auf dem Höhepunkt hatte:
http://forum.computerbetrug.de/threads/opendownload-de-neu-softwaresammler-de.25210/

Dieser Thread wurde bis heute 1.307.858 mal aufgerufen!

Auch einige andere Abofallen lagen in dieser Größenordnung von mehreren
hundertausenden Aufrufen ( auch in andern Foren/Blogs)

Diese Zahlen im Vergleich zu den heutigen Aufrufen ( nicht nur hier) zeigen überdeutlich den Rückgang.
 
so und hier ist auch meine sogenannte Rechnung mit der Nummer R124014. Und die Welle wird noch kommen. Erstaunlich ist wo sie die Adresse her haben. Naja ich werde es aussitzen und wenn's hart auf hart kommt freut sich mein Nachbar über Einnahmen seiner Kanzlei fg.

Und selbst wenn sie es bei 100000 eingeschalten haben sind es bei mir dann schon 24014 rechnungen.
 
Und selbst wenn sie es bei 100000 eingeschalten haben sind es bei mir dann schon 24014 rechnungen.
Na und? Nach fast sieben Jahren Abofallenabzocke und den damit verbundenen Drohungen und zigst-fachen Erklärungen von Foren/Blogs/Verbraucherzentralen/Presseberichten sollte man begriffen hat, was man damit anfängt:
Spamfilter und/oder grün/blauer Mülleimer.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/03/blos-nicht-diskutieren/
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).

Am besten ist es, dieses Gesülze einfach zu ignorieren. Entgegen der beharrlichen wiederholten Ankündigung gerichtlicher Schritte passiert nämlich fast immer – rein gar nichts.

Sollte so eine Abzockerfirma tatsächlich mal einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, kann man dagegen mit dem dann beiliegenden Formular einfach Widerspruch einlegen. Es wäre dann Sache der Abzocker, den Prozess in Gang zu bringen. Dazu müssten sie ihren Anspruch begründen und das Gericht von der Forderung überzeugen. Was wenig wahrscheinlich ist.
Zu Hysterie besteht nicht der geringste Grund, selbst wenn es so weitergeht:
>> http://www.antispam-ev.de/forum/showthread.php?17093-Stories-zum-Schmunzeln&p=102121#post102121

PS: Ob die Rechnungsnummerierung wirklich durchgängig ist, steht auch noch auf einem andern Blatt.
 
Hallo, Habe gestern per E-Mail auch eine Rechnung von Premiumload erhalten, nach einem telefonat mit denen sagte man mir ich hätte mich im September angemeldet.
-bin jetzt froh diese Seite gefunden zu haben und werde gar nichts mehr machen, Danke. Wie ich sehen konnte wechseln die wohl ihre Bankverbindung wie andere die Unterhose. Hier mal die Aktuelle Bankverbindung
Commerzbank
Konto 212528400
BLZ 70040041
 
"Man" hat übrigens in Google Vorsorge getroffen, Ratsuchende zu verunsichern:

Die ersten beiden Treffer für den Suchbegriff "Premiumloads.net" gaukeln angeblich
deutliche Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit vor.
Der erste Treffer = Startseite = http://premiumloads.net/ enthält aber absolut
nichts an Kostenangabe und der zweite Treffer = AGB = http://premiumloads.net/terms.php
erst im "Kleingedruckten" ca in der Mitte der AGB, was gemäß einschlägiger Urteile völlig unzureichend ist.
 

Anhänge

  • Premiumloads_net.png
    Premiumloads_net.png
    28,2 KB · Aufrufe: 289
Das deutsche Steuerrecht spricht eher dafür.
Nein geht nicht, da die das völlig ausblenden wie schon mit web-downloads.net. Schaut euch doch nur die Rechungen an, dort mangelt es an den Pflichtangaben, wie zuständiges FA und Umsatzsteueranteil sowie -Nummer.

Wie ich sehen konnte wechseln die wohl ihre Bankverbindung wie andere die Unterhose. Hier mal die Aktuelle Bankverbindung
Commerzbank
Konto 212528400
BLZ 70040041
Das siehst du nur zum Teil richtig, denn das ist deren erste. Aber du kannst versichert sein, das diese nimmer lange bedient wird!
 
lach nicht nur das. selbst die adressen sind falsch. und auch keine agb oder so ist als anhang verzeichnet. haben die die neueste rechtssprechung verschlafen? aber egal abwarten und tee trinken
 
hihi habe die agb gefunden und lache mich weg.

2.2 Der Kunde gibt ein entsprechendes Vertragsangebot für die Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Angebote auf der Internetseite www.premiumloads.net ab, indem er sämtliche für den Vertragsschluss erforderlichen Daten, insbesondere seinen Vor- und Zunamen, seine vollständige Wohnanschrift und seine E-Mail-Adresse in das auf der Einstiegsseite von www.premiumloads.net bereitgestellte Formular einträgt und das ausgefüllte Formular auf elektronischem Wege über das Internet dem Anbieter zusendet.

die wiesen noch nicht mal meine vollständige richtige adresse
gröööööööööööööööööööööööööll
 
ehm welche zugangsdaten??????????????



4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vom Anbieter übermittelten persönlichen Zutrittsdaten (insbesondere Login-Kennungen und Passwörter) davor zu schützen, daß sich Dritte ihrer bemächtigen können. Bei unerlaubter Anwendung durch dritte Personen hat der Kunde für eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Informationen des Anbieters bis zu dem Zeitpunkt einzustehen, bis zu dem er den Anbieter schriftlich oder telefonisch gebeten hat, seinen Account zu sperren. Das gilt nicht, sofern die missbräuchliche Inanspruchnahme der Informationen des Anbieters nicht auf einem zurechenbaren Verhalten des Kunden basiert.

 
jetzt bin ich aber mal frech


8.1 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Anbieter lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Anbieter, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

wenn ich zahle, entsteht bei mir ein erheblicher schaden an leib, gesundheit und körper da ich in dem von mir verlangten betrag keine nahrung erwerben kann, was bei mir zu mangelerscheinungen führen kann, die mich erheblich schädigen hihi.
 
herrliches Forum, da reih ich mich doch grad mal ein:

Rechnungsdatum: 03.01.2012 .... kommt das irgendwem bekannt vor?
Rechnungsnummer: R117325 ...

am 20.10.2011 soll ich mich angemeldet haben - so teilte man mir auf meinen vorsorglichen Widerruf hin mit (alles per Mail) ... mit Adressdaten, die fernab jeglicher Realität liegen ...

besonders interessant finde ich dieses Datum 20.10.2011 ... ich kann mich dunkel daran erinnern, mal auf einer ähnlichen Seite gewesen zu sein - aber das ist garantiert länger als 1 Jahr her! Und alles, was Geld kostet für einen "Service", den ich auf den ersten Blick schon nicht inhaltlich beurteilen kann, wird garantiert nicht von mir aktiviert.

auch meine Rechnung erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen - und dank diesem Forum warte ich nun auch einfach mal ruhig und gelassen ab ...
 
- so teilte man mir auf meinen vorsorglichen Widerruf hin mit (alles per Mail) ...
Selbst das war schon nicht nötig:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/03/blos-nicht-diskutieren/
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).
Am besten ist es, dieses Gesülze einfach zu ignorieren. Entgegen der beharrlichen wiederholten Ankündigung gerichtlicher Schritte passiert nämlich fast immer – rein gar nichts.
Sollte so eine Abzockerfirma tatsächlich mal einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, kann man dagegen mit dem dann beiliegenden Formular einfach Widerspruch einlegen. Es wäre dann Sache der Abzocker, den Prozess in Gang zu bringen. Dazu müssten sie ihren Anspruch begründen und das Gericht von der Forderung überzeugen. Was wenig wahrscheinlich ist.
 
Zurück
Oben