Anonymus Connectus
Mitglied
OK das hat der Nutellapott also was geschreibselt:
Nötig war das nicht aber es beruhigt das Gewissen.
Ein Kumpel von mir, der sich tatsächlich angemeldet hatte, hat übrigens auch geschrieben aber keine Antwort erhalten. Den Text darf ich gekürzt und mit freundlicher Empfehlung hier zur Verfügung stellen:
meinen vorsorglichen Widerruf hin mit (alles per Mail)
Nötig war das nicht aber es beruhigt das Gewissen.
Im besonderen Fall hier kann sogar getrost davon abgeraten werden, sinnfremde Widerspruchsschreiben oder doofe Kündigungen an die Anbieterin zu schicken...
Ein Kumpel von mir, der sich tatsächlich angemeldet hatte, hat übrigens auch geschrieben aber keine Antwort erhalten. Den Text darf ich gekürzt und mit freundlicher Empfehlung hier zur Verfügung stellen:
...hiermit widerrufe ich den ausgelösten Vertrag vorsorglich nach den Fernabsatzregeln des deutschen BGB. Da es bei der Vertragsbindung an der erforderlichen und wirksamen Widerrufsbelehrung ihrerseits mangelte, ist der Widerruf auch heute noch möglich. Darüber hinaus konnten sie mir nachweislich nicht die in Aussicht gestellte Leistung erbringen, ein Aufruf der Links zu OpenOffice und zu Opera war am ??. und am ??.10.2011 nicht möglich. Insbesondere aus dem vorgenannten Grund wird hierdurch ihrer Rechnung vom 0?.0?.2012 widersprochen.
Darüber hinaus darf ernsthaft bezweifelt werden, ob ihre Forderung überhaupt zu Recht besteht. Außerdem mangelt es bei ihrer Rechnung konkret an der Angabe der Steuernummer und des zuständigen Finanzamtes, das die mit der Forderung in Deutschland anfallende Umsatzsteuer verarbeitet. Dies lässt vermuten, dass sie als Anbieter womöglich ihre Steuerschuld nach der Abgabenordnung nicht erbringen werden. Da ich mich beim Verdacht der Steuerhinterziehung ihrerseits nicht selbst als Gehilfe belasten möchte, weise ich eine Beteiligung an diesem Vergehen zurück und somit auch die Forderung zur Zahlung des geschuldeten Betrages.