Plaudereien zu Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

Jedenfalls ist es so, dass eine insolvente GmbH nicht mehr als Anwaltskanzlei fungieren darf. Und bei grobem Verschulden haftet der Geschäftsführer der GmbH mit seinem Privatvermögen.
 
Der Abmahnanwalt verrät zwischen den Zeilen, worum es geht:
http://www.focus.de/digital/interne...-porno-portal-morddrohungen-9_id_3531760.html
Christian Urmann bestreitet diese Hochrechnungen jedoch: "Wenn 40 Prozent aller Abgemahnten zahlen würden, dann könnten wir jetzt mit dem Firmenhelikopter zum Mittagessen fliegen. In Wahrheit liegt die Quote der Zahler deutlich niedriger", sagte er gegenüber "Der Zeit".
Wie jetzt? Es sollten doch wohl ALLE Abmahnungen berechtigt sein, oder? Gibt er damit zu, dass sie es nicht sind? Sonst müsste er doch von einer 100%-Quote ausgehen. Daran müsste doch der Dümmste merken, worum es bei diesem Geschäftsmodell geht - um Recht sicherlich nicht.

Dann macht er sich gar noch zum Robin Hood der Pornobranche:
Urmann verweist allerdings darauf, dass gerade die Erotik-Branche Hilfe bitter nötig habe: "Durch unzählige Urheberrechtsverletzungen im Internet liegt die Pornofilm-Industrie finanziell gesehen auf der Intensivstation", erklärte er der Wochenzeitung.
Das ist ja völlig daneben... Dann sollte er doch gegen diejenigen vorgehen, die den Content anderer klauen. Die aus der Branche - nicht die Kunden. Oder traut er sich an die nicht ran?

"Meine Kollegen und ich probieren gern mal neue Wege aus und prüfen stets, ob wir dabei auf dem Boden des Rechtsstaats bleiben. Natürlich kann jeder mal einen Fehler machen, aber wir sind davon überzeugt, legal und legitim zu handeln.
Einen Fehler machen kann jeder mal? Hat sie der noch alle? Mal eben Zigtausende Abmahnungen verschicken und kucken, ob es durchgeht oder ob man doch versehentlich mal eben zigtausendfach den Boden verloren hat? - das ist dann ein kleiner Fehler? Der gehört mal ordentlich psychiatrisch diagnostiziert. Seine Anamnese ist ja öffentlich zugänglich...
 
"Wenn 40 Prozent aller Abgemahnten zahlen würden, dann könnten wir jetzt mit dem Firmenhelikopter zum Mittagessen fliegen. In Wahrheit liegt die Quote der Zahler deutlich niedriger"
Spannend ist mal die Frage, wen der Dampfplauderer mit "wir" meint.

Er als Anwalt bekommt so oder so Gebühren bezahlt, vom Abgemahnten oder, wenn der ausfällt, vom Auftraggeber der Abmahnung.

Er kann also immer Heli fliegen.

Wenn er mit "wir" aber eine organisierte Bande meint, die gemeinsam abrechnet und die Beute teilt, dann passt das, was er plaudert.
 
Spannend ist mal die Frage, wen der Dampfplauderer mit "wir" meint.
räumt er dort eine Vergütung auf Erfolgsbasis ein.
Eure beiden Bemerkungen gingen mir auch durch den Kopf. Agiert da noch ein Rechtsanwalt oder schon das Mitglied einer organisierten kriminellen Bande? Die Frage dürfte angesichts Zigtausender Abmahnungsempfänger durchaus nicht nur zu stellen sondern dringend auch zu klären sein. Gerne darf die Justiz und die Öffentlichkeit da auch neue Wege ausprobieren. Natürlich alles auf dem Boden des Rechtsstaats. Naja, ein paar Mal darf man sich vielleicht auch irren. Fehler passieren halt. Angenehme Ruhe, Du... Rechtsanwalt.
 
Die Versicherung zahlt ...
....doch nicht in solchen Sachen. Außerdem, was sollte denn das für eine Haftpflichtversicherung sein? Alles Käse, meine ich!
...muss doch der Schadensverursacher in die Pflicht genommen werden, oder nicht?
Tja, aber von wem? Die paar wenigen, die gezahlt und sich anwaltliche Hilfe geholt haben, haben sicher gute Chancen (freilich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) ihr Zahlung zurück zu bekommen. Denen zahlt man, der Rest geht leer aus - hätte sich doch bemühen können. DAS ist moderne Raubwirtschaft!
 
http://www.focus.de/digital/interne...rohungen-redtube-streaming-11_id_3531760.html
Aufhören ist keine Option
Welcher Anwalt wollte zuletzt einfach nicht aufhören?

Oh Mann.

Es gibt so viele Parallelen, die eingelegte Berufung in einem Prozess, die Rabulistik, beste Geschäftslage, die öffentliche Selbstdarstellung, halsstarrige Ignorierung gut gemeinter Hinweise usw. usf..

Der andere hat es nicht bis in die Tagesschau zur besten Sendezeit geschafft, und schon lange nicht in der kurzen Zeit. Der brauchte Jahre, sich so ins Aus zu manövrieren.
 
....doch nicht in solchen Sachen. Außerdem, was sollte denn das für eine Haftpflichtversicherung sein?

Eine Haftpflichtversicherung springt auch ein, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig, oder sogar absichtlich handelt und fordert das Geld vom Versicherungsnehmer zurück. Mit der Berufshaftpflicht der Anwälte bin ich nicht so vertraut, aber ich gehe davon aus, daß es analog läuft. Hier ist ein Artikel einer Anwaltskanzlei dazu:
http://www.kanzlei-nierenz.de/ist-der-spuk-vorbei-uc-raeumen-probleme-mit-dem-rechtebesitz-ein/

Den Rest der Bande könnte z.B. die Durchgriffshaftung treffen.

Nebelwolf
 
Meines Erachtens sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nie versichert, die Versicherung wird dann leistungsfrei. Einen Direktanspruch gegen die Versicherung hat man als Geschädigter nicht, man könnte höchstens den Anwalt verklagen und dann im Erfolgsfall dessen Freihaltungsansprüche gegen die Vers. pfänden.
 
Zitat: "Heute bewegt sich Urmann ... im Grenzgebiet des Rechtsstaats. Diese Grenze habe er nie überschritten, erzählt er."

Häähmm, Herr Rechtsanwalt, das ist sooo nicht ganz richtig! Ich möchte da mal ganz leise an die wettbewerbsrechtliche Massenabmahnung aus dem August 2012 erinnern, die praktisch alle Merkmale der Rechtswidrigkeit aufgewiesen hat. Dass der zuständige Staatsanwalt das Mäntelchen der Liebe darüber gedeckt hat, just in dem Moment, als zivile Richter diesem Modell eben diese Rechtswidrigkeit in Kombination mit niedrigen ethischen Motiven attestiert hatten, möchte ich an der Stelle nicht weiter kommentieren, als dass der werte Rechtsanwalt schon zu wissen versteht, von wo aus er seine "Attacken" startet.
 
Aus dem Ruder gelaufene, am Hungertuch nagende Armwälte, auf der Suche nach dem schnellen Euro. Jetzt wo ihre Partei aus dem bunten Tag flog, gehts ans Aufräumen!
Popcorn und Cola stehen bereit :p
 
Wenn der Herr Anwalt etwas über seine Versicherung verlauten läßt, dann wird er wohl über das nachfolgende Bescheid wissen:

"3. Obliegenheiten im Versicherungsfall im Rahmen der Anwaltshaftung

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Kenntnis seiner Versicherung schriftlich davon zu unterrichten, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist.

Der Versicherungsfall im Rahmen der Anwaltshaftung liegt bereits dann vor, wenn der Rechtsanwalt bemerkt, dass ihm möglicherweise ein anwaltlicher Fehler unterlaufen ist, der eventuell Vermögensschäden des Mandanten verursacht hat oder auch erst noch verursachen wird (vg. § 153 VVG, § 5 Abs. 2 Nr. 1 AVB).

Verletzungen der versicherungsvertraglichen Obliegenheiten gemäß § 5 AVB führen bei grober Fahrlässigkeit und Kausalität für die Feststellung des Versicherungsfalls oder bei Vorsatz gemäß §§ 6 Abs. 3 VVG, 62 Abs. 2 VVG, 6 AVB zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Dabei gilt eine vom Versicherungsnehmer zu entkräftende Vorsatzvermutung."

http://www.juraforum.de/fuer-anwaelte/anwaltshaftung/anwaltliche-berufshaftpflichtversicherung (auch die Themenübersicht dazu beachten)

Damit ist es jetzt ernster, als er zugeben will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Hamburger Scheinadresse vom U. ist ihm angeblich schon gekündigt worden. Leider sind die RAKammern viel zu unaufmerksam und fast völlig inaktiv, wenn Organe der Rechtspflege aus dem Ruder laufen.
 
Auf deren HP wird auch nur noch die Adresse in Regensburg angegeben. Wo haben die denn nun Ihre Zulassung? Hamburg oder Regensburg?
 
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