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Welche Adresse hast du den der Polizei genannt?.

Die hier?.

Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Ja, natürlich. Auf was Anderes kann ich mich ja nicht beziehen.

Danke auch an den Moderator, ich hatte vergessen, das Zitat der Polizei auch als Zitat zu markieren.
 
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War das die Polizei oder eine Laienspielschar?

Die richtige Polizei könnte bei der Bank mit dem schönen Konto mal nachfragen, wo der wohnt, der das schöne Geld kassiert.
Es war die Polizei Mannheim-Neckarau. Steht doch alles in meinem Beitrag.
Das mit der Bank kannste bestimmt vergessen, die werden doch nicht mit ihrem Bankgeheimnis brechen.
 
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Diese Feiglinge! Jeder nur etwas wachsame Beamte auf diesem Gebiet weiß, wer die Drahtzieher in dieser Sache sind. Eine gehörig Portion Faulheit gehört zu einer derartigen Äußerung eine Amtsträgers schon dazu. Außerdem, der gibt die Anzeige zurück an den Wohnort des Anzeigenerstatters und bittet ihn gleichzeitig selbst nochmal Anzeige zu erstatten - dem Beamten gehört das Gehalt gekürzt, bis er´s lernt, dass Doppelanzeigen Schwachfug sind!

Das sind keine Feiglinge! Die Polizei hat zumindest das getan, was sie konnte: Prüfen, ob es eine solche Firma tatsächlich gibt. Mehr ist eben nicht drin. So sind halt die Gesetze. Ich finde das auch nicht so toll, dass es so ist. Einer Zivilklage z.B. wegen unlauterem Wettbewerb wäre m.E. allerdings möglich. Ich werde das wahrscheinlich aber erst machen, wenn ich tatsächlich einen Brief von deren Anwalt in meinem Briefkasten finde. Ich werde dann vor allem gegen den Anwalt klagen!

Da man zumindest mir keine Faulheit vorwerfen soll, habe ich vorsorglich bei "Bild kämpft" unsere Probleme hier gemeldet und auch die IPX Server GmbH war so freundlich, mir die genauen Serverdaten des Serveranbieters (einer in Österreich) zur Verfügung zu stellen: ich habe nun eine mehrseitige Liste mit Daten, die eine Rückverfolgung zulassen.

Natürlich habe ich gleich eine entsprechende Überprüfung auf Einhaltung deren AGB's an die Abuse-Email des Serveranbieters gemailt. Mal sehen, was da passiert.
 
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.... wenn ich tatsächlich einen Brief von deren Anwalt in meinem Briefkasten finde.
...es wird eine Anwältin sein! ;)
Ich werde dann vor allem gegen den Anwalt klagen!
Wieso gegen die, wenn die doch nur der Dienstleister für den Anbieter ist, gegen den du dich wehrst. Darüber hinaus klagen schon sehr zahlreiche Anwälte gegen die Inkassiererin, insbesondere bei der Anwaltskammer in München. Dort allerdings wird alles zusammengeheftet und mit Nummern versehen der StA München I übermittelt. Die Anwaltskammer München kann nämlich erst berufsrechtlich gegen die Anwältin vorgehen, wenn das laufende Strafverfahren gegen sie abgeschlossen ist.
 
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Zitat von Logikmensch :
Ich werde dann vor allem gegen den Anwalt klagen!
Wieso gegen die, wenn die doch nur der Dienstleister für den Anbieter ist, gegen den du dich wehrst. Darüber hinaus klagen schon sehr zahlreiche Anwälte gegen die Inkassiererin, insbesondere bei der Anwaltskammer in München. Dort allerdings wird alles zusammengeheftet und mit Nummern versehen der StA München I übermittelt. Die Anwaltskammer München kann nämlich erst berufsrechtlich gegen die Anwältin vorgehen, wenn das laufende Strafverfahren gegen sie abgeschlossen ist.

Das mag schon sein. Aber sollte ich einen Brief vom Anwalt bekommen, WERDE ich gegen ihn klagen, da er sich nachweislich (ich habe es schwarz auf weiß) von einer nicht existierenden Firma einsetzt. Das ist für mich nämlich grobe Irreführung, Amtsmissbrauch, unlauterer Handel o.ä. Da gibt's bestimmt auch einen Paragraphen für.

Außerdem: Wenn die eigentlichen Urheber nicht dingfest gemacht werden können (siehe meine Beiträge weiter oben), dann doch zumindest der Anwalt. Und der muss die Kontaktdaten zu den Urhebern ja letztlich haben. Eine Strafanzeige würde u.U. auch zur Offenlegung der Daten führen.

Was ich tun kann, will ich gerne versuchen. Auch wenn ich mein Geld zurückbekommen habe, so kann ich erst wieder ruhig schlafen, wenn diese Abzockseiten - und sei es auch nur diese - geschlossen wurden.
 
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Ist ja ganz toll, aber wie man hier merkt, da bin ich nicht der einzige, werden Rechnungen an Leute ohne Internetanschluss verschickt. Und meine Hunde und Katzen gehen noch nicht in ein Internet Café und melden mich irgendwo an.

Ich empfinde das schon als Betrug
Und wer ist der Täter? Vielleicht ja der Nachbar, mit dem man seit Jahren im Clinch liegt - was kann der Webseitenbetreiber dafür?

Die Diskussion geht ziemlich durcheinander. Gegen Anmeldung durch unbekannte Dritte gibt's kein Heilmittel. Es reicht also, hier zu klären, ob und wie der Anbieter sich strafbar gemacht haben könnte. "Hab' Rechnung, war's nicht", ist zu wenig. Und ein vorhandener Kostenhinweis bedeutet, dass nicht getäuscht wird.

Der Handelregistereintrag sagt gar nichts. Und der Anschrift des "GF" sagt auch nichts.
Ich habe schon erlebt, dass die Einträge nicht stimmten, und an der angegebenen Adresse überhaupt niemand war. Es muss eine Adresse sein, wo Behördenbriefe (Klagen oder Anzeigen)übernommen werden können. Genauso bei GF.
Gilt für Briefe von Privatpersonen und "normalen" Ämtern. Nach Strafanzeigen gibt's auch manchmal Hausbesuche, das schafft Klarheit und es gibt kein Zustellungsproblem.

Und wenn dann kein Firma und kein GF da ist: Was Besseres kann doch garnicht passieren! Kein Anspruchsteller, Bank muss das Konto schließen (!!!), kein Inkassobüro kann fordern, kein Rechtsanwalt hat eine gültige Vollmacht.

Problem erledigt.
 
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Gegen Anmeldung durch unbekannte Dritte gibt's kein Heilmittel.
Über einen Webseitenbetreiber, der auf Grund völlig ungeprüfter Anmeldedaten
Mahnorgien mit sofortiger Anwaltskeule losläßt, braucht man im Grunde nicht zu
diskutieren, sondern lediglich den Spamfilter entsprechend einrichten und/oder
Papierkorb bereithalten.
 
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Im Grunde genommen hat uns doch die Polizei bestätigt das die Firma nicht existiert. Sie hat keine Anschrift bzw. die Anschrift im Impressum gibt es nicht und auch die Firma so ist nicht auszumachen.

Wieso sollte also eine AnwältIN Geld einklagen für eine Firma die es eigentlich nicht gibt????

Das sind alles Tatsachen die keiner Wiedersprechen kann.

Beweise:

- Firma ist nicht auszumachen (Selbst von der Polizei)
- Drohungen man habe die IP Adresse als Beweis haltlos.
(Hinweis IP Adressen kann man nur die Staatsanwaltschaft zurückverfolgen über den jeweiligen Anbieter. Dies kan weder eine Privatperson noch eine Firma oder ein Anwalt.)
- Wiederrufsrecht wurde nicht zugestellt und ist nach der Textform so wie sie da steht eh ungültig.
- Preishinweise wurden (In meinem Fall) erst nach der Anmeldung in die Seite eingebunden.


Also wie immer mein TIP:

Garnichts machen bis ein Mahnbescheid vom jeweiligen Amtsgericht kommt und diesen dann Wiedersprechen.
 
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Also ich habe mal eben beim Amtsgericht in Mannheim angerufen und die Handelsregisternummer überprüft. Dies egibt als Adresse wirklich diese an:

Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Nach Aussagen der Mitarbeiterin ist das aber nicht die Gewähr das diese auch 100% stimmt. Sie sagte es wird bald ein Gesetzt verabschiedet das es Firmen ZWINGT immer die Aktuelle Adresse zu hinterlegen.

Laut Amtsgericht ist der GF ein [ edit] mit Wohnhaft in Frankfurt am Main.

Und nun haltet euch fest Geburtsdatum von diesem [ edit] Der ist also gerade mal 28 Jahre alt und treibt Tausende von Menschen in den Wahnsinn.

[ edit] .

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Wo das denn? Hab' ich nirgends gelesen oder gehört.


In einem Beitrag hat ein Geschädigter gesagt er habe Anzeige erstattet und die Polizei hat gesagt die Firma sei unter der Adresse nicht existent. Es ist genau die Adresse die beim Handelsregister hinterlegt ist.

Also sei sie nicht existend. Denn wie kann ich mich gegen unbegründete Beschuldigungen währen wenn eine Firma nicht erreichbar ist und selbst die Adresse im Handelsregister nicht stimmt. Selbst für die Staatsorgane ist die Firma nicht greifbar weil nicht mal eine Anzeige zugestellt werden kann.


Fazit: Nicht existent
 
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So habe mal ein bischen nachgeforscht.
Also Opendownload wird von einer Firma aus Österreich gehostet.
Die Firma nennt sich "Maxolution Internet Services Gmbh"

Währe ja mal ein Anruf Interessant an wen die ihre rechnungen schicken und ob sie wissen was ihre Kunden mit ihren Servern so treiben.
 
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So habe mal ein bischen nachgeforscht.
Also Opendownload wird von einer Firma aus Österreich gehostet.
Die Firma nennt sich "Maxolution Internet Services Gmbh"

Währe ja mal ein Anruf Interessant an wen die ihre rechnungen schicken und ob sie wissen was ihre Kunden mit ihren Servern so treiben.

Meine Nachforschungen ergaben dasselbe. Ich habe aber bereits, wie bereits erwähnt, eine Nachricht stellvertretend für uns alle hier an genau diese Internet-Betreiberfirma gerichtet. Wir müssen hier nicht alle das Rad mehrmals erfinden. Bitte auch mal ein paar zurückliegende Beiträge lesen!!! :eek:

In einem Beitrag hat ein Geschädigter gesagt er habe Anzeige erstattet und die Polizei hat gesagt die Firma sei unter der Adresse nicht existent. Es ist genau die Adresse die beim Handelsregister hinterlegt ist.

Gleiches dazu: Ich habe den schriftlichen Nachweis der Polizeidienststelle Mannheim-Neckarau, dass die betreffende Firmenadresse eine Scheinfirma ist, die es nicht gibt. Es ist nicht mehr nötig, irgendwelche Diskussionen über Rechte einer solchen Scheinfirma zu führen - sie hat schlichtweg keine Rechte. Also sind auch, wie bereits mehrfach erwähnt, keine Verträge zustande gekommen. Wenn die klagen woll(t)en, dürfte das sehr schwierig werden.
 
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Content services ltd. wurde inzwischen in den Olymp der "dynamischen Jungunternehmer mit pfiffiger Geschäftsidee" aufgenommen.
Liste der Internet-Abzocker der vzvv auf http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet_2008.pdf.
Ob es wirklich noch so viele Juristen gibt. die sich mit der peinlichen Halsgerichtsordnung von Karl V. besser auskennen, als mit Internet-Geschäften (modernstes neu angeschaftes Gerät der deutschen Justiz in den letzten 200 Jahre war angeblich die Guillotine) möchte ich nun doch bezweifeln.
 
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Hallo, macht es so wie ich, schickt Kopien von Euren dubiosen Rechnungen oder Mahnungen an den

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Federation of German Consumer Organisations

Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin


die brauchen dieses Material, um gegen diese Leute vorgehen zu können. Meine Kopie ist schon auf dem Weg. Denn nur Jammern und Klagen nützt alles nichts, nur HANDELN!

Liebe Grüße
 
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Hallo zusammen,

mich hats auch erwischt. Sehr dreiste Masche. Schade das sowas in diesem Land so lange laufen kann, besonders da stark davon auszugehen ist das schon viele gezahlt haben.

Ich werde mich nun erstmal an lokale Verbraucherzentralen wenden um mir die Informationen hier von selbigen bestätigen zu lassen.

Außerdem habe ich es mir nicht nehmen lassen mich an ein paar der Hersteller der dort angebotenen Freeware zu wenden und sie mal darauf aufmerksam zu machen das dort Dritte versuchen mit Ihren Produkten und besonders mit ihrem Namen Geld zu machen. Kann mir gut vorstellen das denen das nicht gefallen wird. ka

Sehr kurios finde ich aber auch die "Support" Adresse support-center-online.com. Das wirkt schwer so als würde über diese Adresse mehr als nur die Beschwerden von opendownload behandelt.
 
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...Wieso gegen die, wenn die doch nur der Dienstleister für den Anbieter ist, gegen den du dich wehrst.

Also, für mich sind solche "Anwälte" einfach Mittäter, die serienweise Briefe verschicken. Gehören praktisch zum System. Sind genauso anzuklagen und danach zu trachten dennen ihre Anwaltlizenzen zu entziehen. Das würde auch den Fundament der Abzoger dieser Sites entziehen.

Gallhofer
 
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Zu einer Klage, mit der die Inkassobetreiber drohen, wird es hingegen nicht kommen, denn die geschlossenen Verträge sind ungültig oder oft sehr zweifelhaft. Der Preis ist ein wichtiger Teil des Vertrags und darf nicht unter ferner liefen, sondern muss deutlich hervorgehoben im Anmeldeformular stehen. Sonst hat der Besucher den Eindruck bei dem Dienst handle es sich um eines der vielen kostenlosen Angebote im Web. Diese Gratis- Gewohnheit desWebs nutzen die Trickbetrüger schamlos aus, gerade Jugendliche, die etwas sorgloser vorgehen, fallen darauf rein.

In einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5. September 2007 heißt es beispielsweise: „Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,– EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs... Dienstleistungen gegenüber Letztverbrauchern im Internet unter Angabe von Preisen anzubieten und/oder anbieten zu lassen und/oder zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, wenn die Preisangabe nicht leicht erkennbar ist...“
 
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