opendownload.de neu: softwaresammler.de

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Mir ist genau das selbe passiert:cry:

ich weiß nicht was ich jetzt dagegen tun kann. Ich würde gerne widerrufen aber ich habe ebenfalls den Haken gesetzt, dass ich darauf verzichte.

Hast du auf deren Mail schon geantwortet? Ich bin so verzweifelt, dass ich nur daran denken muss. Das mit der Zahlung habe ich auch erst im nachhinein entdeckt:wall:

Würde mich auch sehr freuen, wenn uns jemand da weiterhelfen könnte.

lg
golub


Mir ist das gleiche pasiert,das war am 15.9.08 und mitlerweile habe ich
auch schon gerade heute Mahnung bekommen,von einem gewissen
Herrn Rechtsanwalt [...] aus Osnabrück. Habe alles in den Mühl
geworfen. Was solls,ich reagiere gar nicht mehr darauf.Ich habe noch
am 02.10.08 einen Formschreiben vorab per Fax an die Abzocker Firma
zugesandt, und das wärs! Nachhinein glaube ich sogar das dieser Herrn
Rechtsanwalt mit der besaghten Firma; Opendownload.de zusamen
arbeitet und ein teil des Geldes für sich behält. Ich zahle NICHTS!!
Null, Zero, von mir bekommen diese falsche "Internetbrüder" kein Geld.
Also ruhig bleiben und gar nicht reagieren. Post von denen gleich ins
Mühl werfen!! Ich glaube nicht das ei Gerichtlicher Mahnbescheid kommt!
Die haben doch keine Chance beim Gericht. Mit sichereit NICHT.

Hoffe Euch,mit meinen Zeilen geholfen zu haben
mit freundlichen Grüßen,
Master Tom e.h.:sun:!

[Namen entfernt. (bh)]
 
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Meine Überlegung war folgende: Durch die prompte „automatic reply“ durch Opendownload („Ihre E-Mail konnte nicht zugestellt werden. …“) auf die Zusendung einer eMail habe ich ja einen Beleg in der Hand, dass ich tatsächlich genau zu diesem Zeitpunkt eine eMail hingeschickt habe. Und damit ist auch belegt, dass meine eMail angekommen ist – denn hätte sie den Adressaten nicht erreicht, dann wäre dort ja keine solche „automatic reply“ ausgelöst worden.

Aber ich bin zu wenig technisch versiert, weiß daher nicht, wie leicht solche eMails "nachgemacht" werden könnten (und ob sie beweiskräftig sind).

Die Zustellung einer e-Mail ist nicht beweisbar, auch wenn keine Meldung über ein Fehlschlagen des Versands erfolgte.
Der Empfänger kann vor Gericht jederzeit bestreiten, dass eine e-Mail "in seinem Machtbereich eingegangen" ist.
Ein diesbezüglicher Nachweis ist gerichtsfest vom Versender der Mail nicht führbar.

Die Bestreitung des Inhalts einer eMail –

Wird mit Empfangsbestätigung versendet (zur Versendung einer Empfangsbestätigung kann aber der Empfänger auch nicht gezwungen werden...), dann kann hinterher immer noch der Inhalt der Mail streitig sein.
Rechtlich relevante Kommunikation sollte immer nur in Schriftform erfolgen (Zustellung mit Einschreiben+Rückschein). Alles andere hat de facto Null Beweiswert.

das gilt doch ähnlich auch für einen eingeschriebenen Brief? Dass ich letztlich nicht beweisen kann, dass der Brief, den ich nun als Kopie vorweise, tatsächlich in dem von mir eingeschrieben weggeschickten Kuvert drin war?

G.St.
 
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...das gilt doch ähnlich auch für einen eingeschriebenen Brief? Dass ich letztlich nicht beweisen kann, dass der Brief, den ich nun als Kopie vorweise, tatsächlich in dem von mir eingeschrieben weggeschickten Kuvert drin war?

Je nach Fall kann es selbst mit einem eingeschriebenen Brief das Problem geben, dass der Empfänger z.B. behauptet, das Kuvert sei leer gewesen. Ob diese Schutzbehauptung vor Gericht so durchgeht, ist eine andere Frage.
Um so etwas auszuschließen, gibt es die Zustellung mittels Gerichtsboten. Dabei wird auf dem Gericht eine Kopie des Originalschreibens gemacht und beglaubigt. Dann kann der Empfänger auch den Inhalt nicht mehr bestreiten.
Anwälte wählen dieses Verfahren besonders dann, wenn ein bestimmter Inhalt fristgerecht zugestellt werden muss.
 
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HIer eine Website wo eine Liste mit bzgl. Abzockerfirmen aufgelistet ist. ([...]) Content Services ist auch dabei.

[...]

Die Adresse in England scheint auch aus Lagerhallen zu bestehen. (Goggle-Map)

Gallhofer

[Link zu angreifbaren Darstellungen entfernt. (bh)]
 
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das gilt doch ähnlich auch für einen eingeschriebenen Brief? Dass ich letztlich nicht beweisen kann, dass der Brief, den ich nun als Kopie vorweise, tatsächlich in dem von mir eingeschrieben weggeschickten Kuvert drin war?

G.St.

Das glaubt doch kein Gericht, dass man zwecks Widerruf eine leeres Kuvert als Einschreiben verschickt. Der Empfänger muss zumindest das leere Kuvert als Beweis vorlegen. Wenn es sich um einen Fensterbriefumschlag handelt, muss ja wohl was drin gewesen sein auf dem die Addresse stand.
Auf meinen schriftlichen Widerruf erhielt ich eine email, dass mein Widerspruch aus den bekannten Gründen (Verzichts-Haken, sofortige Leistung) nicht akzeptiert wird. Zumindest habe ich damit einen Beweis für meinen Widerspruch.
 
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Zitat von Logikmensch :

Zum Glück habe ich meine 96 Euro (oh Wunder) zurückbekommen. :smile:
Wie dass denn, hast du es selber zurückgeholt oder haben die es zurück überwiesen.
Da wundere ich mich gerade etwas darüber. Ich hätte gedacht, dass die Betreiber die Kohle die sie mal haben auch nicht mehr rausrücken.

Es stimmt - ich habe das Geld zurückbekommen, aber natürlich nicht durc die mutmaßlichen [ edit] . Aber deren Bank war so freundlich, meinen Überweisungsrückruf zu akzeptieren. Ich denke, da habe ich auch mehr Glück als Verstand gehabt. Aber es zeigt doch, dass man selbst nach einer getätigten Überweisung sein Geld zurückfordern kann, wenn man Opfer eines [edit] war. :smile:
 
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Hallo,
Ich habe heute die erste Mahnung von der seite erhalten. Wie erwartet... allerdings bin ich über einen Absatz gestolpert und da wollte ich mal hier nachfragen, ob da was dran ist. Ich zitiere:

"Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten.
Der Internetprovider ip-[...]-84.unitymediagroup.de speichert die IP-Adresse [...].84 welche bei
der Anmeldung auf der Seite http://www.opendownload.de übermittelt wurde.
Unter Hinzuziehung des genauen Anmeldezeitpunkts (siehe Rechnung) ist es den
Ermittlungsbehörden möglich die Adresse des Anschlussinhabers festzustellen.
Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, behalten wir uns gerichtliche
Schritte vor."
Können die da was rauskriegen?
Lg, und danke im Vorraus

[Für den Forderungssteller identifizierbare Daten entfernt. (bh)]
 
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Hallo Leo,
keine Ahnung. Aber letztendlich ist das egal. Relevant ist nur ei GERICHTLICER MAHNBESCHEID. Ansonnsten können die schreiben was die wollen. Ist nicht dein Problem.
Gruß N.N.:-D
 
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Hallo zusammen,
mir ist genau des gleiche passiert. Habe im Netz gestöbert und bin dann auf diese komische Seite geraten.
2 Tage später erhielt ich per Email eine Rechnung über € 96,--. Habe per daraufhin einen Widerruf per Mail geschickt. Kam keine Reaktion.
Jetzt schreibt mir ein gewisser RA [...], dass er sich eingeschaltet hat und die Interessen der Content Services Ltd. vertritt. Mittlerweile werden € 138,-- gefordert.
So langsam bin ich total genervt.
Wie soll ich weiter vorgehen? Bitte um Antwort. Vielen Dank.
Timo

[Namen entfernt. (bh)]
 
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So langsam bin ich total genervt.
Wie soll ich weiter vorgehen?

Immer mit der Ruhe, den Müll haben tausende bekommen

1) Das lesen:
Internetfallen: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobrief - Computerbetrug.de und Dialerschutz.de

2) Das schauen:
YouTube - Broadcast Yourself.

3) Das lesen
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html

4) Zur Frage der Minderjährigkeit
http://forum.computerbetrug.de/info...tragsfallen-versteckte-kosten.html#post131430
Können sich Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?

5) Thread lesen
 
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Hallo zusammen,
mir ist genau des gleiche passiert. Habe im Netz gestöbert und bin dann auf diese komische Seite geraten.
2 Tage später erhielt ich per Email eine Rechnung über € 96,--.

Kommt jetzt die Rechnung schon 2 Tage nach angeblicher Anmeldung?
Bisher dauerte es mindestens 14 Tage (gesetzliche Widerrufsfrist). Anscheinend sind die die von der Gültigkeit des sofortigen "Widerrufsverzichts" bzw. des "Wegfalls wegen sofortiger Leistung" total überzeugt.
 
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Kann sich noch jemand erinnern, wie er auf die Seite von opendownload geraten ist? Ich bin mir sicher, daß ich die Seite gar nicht angewählt habe, sondern durch einen "linken" Link darauf gekommen bin. Kann sein, daß sogar in einer eMail behauptet wurde, mein Adobe Reader wäre nicht die aktuelle Version, was sogar stimmte.
Da Adobe Reader kostenlos ist, bin ich dann wahrscheinlich einem Link gefolgt und habe Adobe Reader 9 heruntergeladen. Gewundert habe ich mich zwar, daß man sich anmelden muß, aber das muß man bei vielen Anbietern, auch wenn die Nutzung kostenlos ist (in diesem Forum ja auch).
zalamearichter
 
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Kann sich noch jemand erinnern, wie er auf die Seite von opendownload geraten ist? Ich bin mir sicher, daß ich die Seite gar nicht angewählt habe, sondern durch einen "linken" Link darauf gekommen bin. Kann sein, daß sogar in einer eMail behauptet wurde, mein Adobe Reader wäre nicht die aktuelle Version, was sogar stimmte.

zalamearichter

Also, ich glaube mich zu erinnern, dass mir diese Seite von einem von mir abonnierten Newsletter als absolut sicher empfohlen worden ist. Diesen Newsletter hatte ich bis zu diesem Moment als sehr vertrauenswürdig eingestuft! Die Empfehlung war der Grund warum ich meine Echt-Daten verwendet habe, etwas, was ich, wenn ich die Seite nicht kenne, sonst nie mache.
Grüße Sunoco
 
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Kommt jetzt die Rechnung schon 2 Tage nach angeblicher Anmeldung?
Bisher dauerte es mindestens 14 Tage (gesetzliche Widerrufsfrist). Anscheinend sind die die von der Gültigkeit des sofortigen "Widerrufsverzichts" bzw. des "Wegfalls wegen sofortiger Leistung" total überzeugt.

Hi liebe Mitspieler,
Ist echt lustig, wie der Kalleteler Dreieck "konsequent" und sinnlos von den Auftreiber realisiert wird.
Ich bekomme schon das 5-te Brief und immer das gleiche .... "wenn ich nicht zahle dann.... passiert etwas schreckliches!" .:sun:

Nun, schon 5 mal wird mir gedroht, dass "das ist schon meine aller letzte Chance ist zu bezahlen" .... und danach nix dahinten :-p
Ja, ja, bester Beweis, daß es nur "Serienbriefe sind", und keiner achtet darauf, wie der Empfänger reagiert.
Kommt Geld rein gut, kommt nicht rein, dann noch mal Drohung...:wall:
vielleicht klappt das.

Ich amüsiere mich echt jedes Mal beim öffnen des Briefes...:scherzkeks:

Ich keine Angst, ich dumm und nix bezahlen NIE!
"Einkaufszentrum ist Sch...."
"Dumm ist der, der dummes tut"

Gruß!
 
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Hi liebe Mitspieler,
Ist echt lustig, wie der Kalleteler Dreieck "konsequent" und sinnlos von den Auftreiber realisiert wird.

Gruß!
Könntest du mir bitte diese Zeile übersetzen? Was ist ein "Kalleteler Dreieck"?

Meinst du damit, Anwaltsschreiben?

Sorry, das ist mir echt zu kryptisch
Grüße
 
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Kommt jetzt die Rechnung schon 2 Tage nach angeblicher Anmeldung?
Bisher dauerte es mindestens 14 Tage (gesetzliche Widerrufsfrist). Anscheinend sind die die von der Gültigkeit des sofortigen "Widerrufsverzichts" bzw. des "Wegfalls wegen sofortiger Leistung" total überzeugt.

Hallo Pontex,

Das beste Medizin, lese den Beitrag oben auf diese Seite vom Captain Picard
und folge die Links, die er aufgelistet hat

Und dann wird Dir alles klar und die Angst wirst du nie mehr haben!

wovon? :scherzkeks::sun::-D

Meine persönliche Empfählung (mir hat das sehr geholfen), die Filme von Katzenjens auf YouTube.

Gruß !
Tytus
 
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