opendownload.de neu: softwaresammler.de

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Ob man als arme Studentin diesen Leuten noch seine persönlichen Daten in den Rachen werfen sollte?
 
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Werde jetzt wohl eine Mail an die schreiben und meine Mitgliedschaft widerrufen, hoffe das klappt so weit.
Ob du mit den korrespondierst oder nicht macht höchstwahrscheinlich keinen Unterschied. Die Mailbeantwortungsroboter lesen solche Mails gewöhnlich nicht.
Halte dich an die Infos hier im Forum, dann solltest die klar sein, worum es sich hier handelt.

Lies dir das hier durch:
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
Wichtig ist aber den Anbietern nicht auch noch durchs schreibseln die Datensätze zu verfeinern. Also nicht mehr Daten -insbesondere die Adresse rausrücken- als die Gegenseite eh schon hat. Vollständige Adressdatensätze in den falschen Händen führen nicht nur zu Belästigungen per Brief sondern könnten auch für weitere Projekte eingesetzt werden.
 
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Sehr geehrter Herr XYZ(ICH),

vielen Dank für Ihre E-Mail an das Adobe Customer Information Center.

Uns ist diese Webseite bekannt.

Wir bedauern dies sehr und dürfen Ihnen mitteilen, dass wir bereits
Schritte
gegen den Betreiber dieser Webseite eingeleitet haben.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gern wieder an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Frank ZYX

Customer Information Specialist
Adobe Systems GmbH

Adobes Rechtsabteilung in solchen Angelegenheiten wohl schon wissen was zu tun ist.
 
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Könnte es sein, dass opendownload.de aus dem Web genommen wurde? Bei mir zeigt die Adresse einen komplett weisse Seite an.
 
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Ich habe die erste Mahnung erhalten und möchte daraus zitieren: "Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die "Vorratsdatenspeicherung" in Kraft getreten. Der Internetprovider ....... speichert die IP-Adresse............. welche bei der Anmeldung auf der Seite w*w.opendownload.de übermittelt wurde. Unter Hinzuziehung des genauen Anmeldezeitpunktes (s. Rechnung) ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers festzustellen. Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, behalten wir uns gerichtliche Schritte vor."

Vorratsdatenspeicherung - was ist das? Ich habe dazu etwas im Internet unter www.tagesschau.de/ausland/vorratsdatenspeicherung56.html gefunden. Sehr interessant.

Bin mal gespannt, was jetzt kommt.;)
 
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Das Bundesverfassungsgericht

Die Vorratsdatenspeicherung kommt frühestens im Frühjahr 2009. Zur Zeit ist noch das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigt.

Dann ist die Vorratsdatenspeicherung zur Ermittlung bei schweren Straftaten gedacht. Wenn Content mit einer Rechnung über 96 Euro kommt, wird die Staatsanwaltschaft bestimmt keine Verfügung unterschreiben um den Provider zur Datenherausgabe zu zwingen. In solchen Kleinigkeiten hat der Datenschutz auch noch mitzureden.

Wenn Content dann auch noch 5.000 Verfügungen haben möchte, die bei 100 verschiedenen Anbietern sind, wird sicherlich die Staatsanwaltschaft Content einen Vogel zeigen.
Gruß Alex
 
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Hey Canis, ich bin Leihe in punkto Kommunikationstechnik, deshalb die Frage:Woher kennen die netten Leute dann meinen Provider und meine IP-Adresse. Die sind ja in der Mahnung angegeben. Oder ist das nur soooooooo um einzuschüchtern?
 
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Woher kennen die netten Leute dann meinen Provider und meine IP-Adresse.
Jeder der eine Webseite betritt, hinterläßt bei entsprechender Protokollierung seine IP und
damit auch den Provider.
Die sind ja in der Mahnung angegeben. Oder ist das nur soooooooo um einzuschüchtern?
Ob die überhaupt stimmen ist fraglich und selbst wenn, kann man das getrost in die Tonne treten

IP-Adresse nur - und nur - für Strafverfolger | Augsblog.de
Die haben meine IP-Adresse | Augsblog.de
 
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Unter Hinzuziehung des genauen Anmeldezeitpunktes (s. Rechnung) ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers festzustellen.
Ist sogar (fast) richtig, aber eben nur Ermittlungsbehörden Nur werden sich genau diese
Knaben hüten mit Ermittlungsbehörden Kontakt aufzunehmen.
Die scheuen Stas und Gerichte wie der Teufel das Weihwasser.

Gehört zum allseits bekannten Drohkasperletheater
 
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Das BVerfG bezieht sich auf § 100a StPO
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat,2. die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und3. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.

Also mit einer komischen Rechnung brauchen die nicht zu kommen, bzw. die trauen sich nicht zum Staatsanwalt.
Einfach vergessen diesen Einschüchterungsversuch.
Gruß Alex
(der Jura studiert)
 
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Also mit einer komischen Rechnung brauchen die nicht zu kommen, bzw. die trauen sich nicht zum Staatsanwalt.
Einfach vergessen diesen Einschüchterungsversuch.
Schrub ich bereits. Der Schwachsinn wird seit geraumer Zeit von einer ganzen Reihe von
Nutzlosbietern als dümmliche Drohkeule geschwungen. Neu ist nur eines der Lieblingssteckenpferde
des Herrn Schäuble mit reinzuziehen.

Empfehle den Unsinn ad acta zu legen.
 
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Habe heute von meinem Anwalt ein schreiben bekommen das mein vertrag mit denen mit sofortiger wirkung aufgelöst wurde,die rechnung die sie mir per email geschickt haben kann ich getrost vergessen, bin froh das ich mich an einen anwalt gewendet habe
 
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Mich hats auch schon erwischt. Ich habe die Aktivierung des Accounts angezweifelt, da kam das:

PHP:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir haben den Aktivierungslink und die Zugangsdaten an Ihre E-Mailadresse
geschickt. Diesen Aktivierungslink haben Sie bestätigt. Daher haben Sie
nachweislich den Zugang genutzt. Sie sind einen rechtsbindenden Vertrag
eingegangen.

Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das
Widerrufsrecht akzeptiert. 
Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit
Ihren Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2
BGB. Die Dienstleistung beginnt sofort nach Anmeldung.

Bitte begleichen Sie daher die 96€ innerhalb der Frist. Sollten Sie der
Zahlung dennoch nicht nachkommen, müssen Sie mit einer Mahnung bzw. einem
Schreiben unseres Rechtsanwaltes rechnen, wodurch Ihnen weitere Kosten
entstehen.

Bitte geben Sie als Verwendungszweck auf jeden Fall Ihre Rechnungs- und
Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.

Verwendungszweck: [.....]

Kontakt: 
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aufgrund von Spam-Attacken eine
Antwort oder Rückfrage nur über unser Kontaktformular auf der Seite
http://www.support-online-center.com getätigt werden kann.
Sie brauchen dazu Ihre Emailadresse und Ihre Kunden- oder Rechnungsnummer.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Support-Team
 
Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70 
68219 Mannheim
 
Unsere Bankverbindung: blablabla
Habe jetzt alle Logs mit IP-Adressen, usw. angefragt, die beweisen, dass ich da etwas gemacht habe, mal schauen!
 
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Habe heute von meinem Anwalt ein schreiben bekommen das mein vertrag mit denen mit sofortiger wirkung aufgelöst wurde,die rechnung die sie mir per email geschickt haben kann ich getrost vergessen, bin froh das ich mich an einen anwalt gewendet habe

Hast Du eventuell die rechtliche Begründung parat!
 
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Ich schließe mich dem Moderator an und würde alle Beteiligten bitten, nur noch Neuigkeiten zu posten. Es macht keinen Sinn, alles bereits Gesagte immer wieder widerzukäuen.
 
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Hallo Zusammen,
noch mal an alle: Was Services Content angeht und ich in diese online Falle getappt seid.
1. Schriftlich (m besten per Post) Widerspruch gegen den Vertrag einlegen
2. Alles weitere von denen ignorieren, auch Mahnschreiben von Inkassoanwälten. Diesbezügliche Informationen findet ihr hier im Forum genug - !!!)
3. Erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid mit Widerspruch reagieren. (siehe Infos im Forum)
Dass Punkt 3 eintritt, ist so wahrscheinlich wie Ostern und Weihnachten an einem Tag.
Das Schlimmste was wirklich passieren kann ist Nerverei.:rolleyes:
Gruß Non Nominandum
 
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