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Zitat:
"...scheint mir ein vielversprechender Ansatz zu sein das Finanzamt auf die Steuerspur anzusetzen."

Ich habe Rechnung und Mahnung unter Benennung der in Ottobrunn
bevollmächtigten Person ([...]) an die Steuerfahndung des
Finanzamtes München I ([email protected]) geschickt.

[Namen entfernt. (bh)]
 
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Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich lass mich jetzt mal überraschen, wie lange es noch dauern wird. Bisher hab ich jeden Monat ein nettes Briefchen im Briefkasten gehabt. Aber wenn mann es mit Humor sieht, ist es ja ein bisschen wie Weihnachten. ;-)..... immer wieder spannend, ob wieder was im Kasten ist, oder nicht!
 
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Hallo an alle die sich gegen dieses "Geschäftsmodell" wehren.

Nachdem ich den ganzen Rechnungs- und Mahnungsschwachsinn dem Finanzamt München, Steuerfahndung, geschickt habe fühlte ich mich zwar besser - aber noch nicht gut !

Ich dachte mir: Mach die Sache mal richtig publik.

So druckte ich den Inhalt eines der o.a. Links (die wichtigsten Tipps...) aus und brachte den Ausdruck , mit der ausdrücklichen Genehmigung unseres Chefs, am schwarzen Brett an.

Ich war erstaunt welches Echo folgte: Viele Kollegen fragten nach weiterführenden Infos und so steht zu befürchten das die Zahl, derjenigen die sich betrogen fühlen oder wurden, sehr hoch ist.
Viele wissen einfach nicht was sie machen sollen und können - und einige schämen sich auch sich zu "outen" auf diese miese Masche hereingefallen zu sein.

Die Chance nutzen und Infos zu diesem Thema streuen: Am schwarzen Brett im Betrieb, in der Schule, an der Uni , in Internetcafes usw. - und ganz wichtig: Schreibt euren Abgeordneten an !! Hier ist auch und vor allem die Politik gefordert !!

...und das wichtigste zum Schluss - NICHTS BEZAHLEN !!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich bin jedenfalls froh dieses Forum gefunden zu haben ( Tipp eines Bekannten) und werde alles tun mitzuhelfen diesen ......... kräftig in die Suppe zu spucken.
 
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Hallo Leute,

auch ich bin auf deren masche hereingefallen.
ich habe meinen neffen erlaubt über meinen email account sein verloren gegangendes handy auszuspüren.
eigentlich sollte eine link aufgerufen werden um sich bei einer handyortung anzumelden. anstelle der angeforderten seite hat sich die anmelde seite von netarena.tv geöffnet und mein neffe (16jahre alt) hat meine daten eingetragen und sich/mich regestriert.

das habe ich dene mitgeteilt.

ihre antwort war u.a.das nach § 263 StGB ein betrug beganneg wurde könnte und das ich und die eltern ihre aufsichtpflicht verletzt haben.

die erste mahnung ist bereits eingegangen. 84.03 euro.

was mir schon spanisch vorkam, war die erste rechnung uber 79,80 euro
da ja 19.95 alle drei monate zu bezahlen sind und das nach adamriese
59,85 euro wären.

also ich werde noch abwarten, wobei mein puls momentan schon erwas erhöt ist.

ich hoffe es wird sich für mich noch in wohlgefallen auflösen
 
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was mir schon spanisch vorkam, war die erste rechnung uber 79,80 euro
da ja 19.95 alle drei monate zu bezahlen sind und das nach adamriese
59,85 euro wären.

Bitte richtig durchlesen! die wollen immer für 4 Monate kassieren.
Aber was man will und was man kriegt, sind 2 verschiedene paar Schuhe.:wall::wall::wall:
 
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Hallo geschädigt.
Wie auch immer, wenn man auf so eine Abzockmasche reingefallen ist, ist es grundsätzlich am besten denen so lange nichts zu bezahlen, bis sie mit einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen oder einen wegen eines angeblichen Betruges anzeigen (also nie, denn dafür müßten sie aus ihrer Deckung herauskommen und eine Ladungsfähige Anschrift vorweisen...).
 
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Irrtum: Eltern haften für ihre Kinder.

Richtig ist: Das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ ist falsch. Eltern müssen nur für ihr eigenes Verschulden einstehen. Sie haften also dann, wenn sie ihre Aufsichtspflichten vernachlässigen. Wann die elterliche Aufsichtspflicht verletzt ist, hängt zunächst vom Alter der Kinder ab. Der 15-jährige Jugendliche etwa muss weniger intensiv beaufsichtigt werden als ein vierjähriger Sprössling. Unabhängig von der Haftung der Eltern, können Kinder ab sieben Jahren auch selbst belangt werden. Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze bei zehn Jahren. Voraussetzung ist aber, dass das Kind die Gefährlichkeit seines Verhaltens erkennen konnte. Wichtig: Haftet der Minderjährige nicht und liegt auch kein Verschulden der Eltern vor, geht der Geschädigte komplett leer aus.

Richtig ist: Es gibt keine Sippenhaft. Jeder haftet für sich selbst. Bei Kindern bestimmt sich die Verschuldensfähigkeit nach Alter und Einsichtsfähigkeit. Unter sieben haftet ein Kind gar nicht (§ 828 I BGB), zwischen 7 und 18 nach der Einsichtsfähigkeit (§ 828 II 1 BGB). Eine Haftung der Eltern kann nur entstehen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht gem. § 832 BGB verletzen. Allerdings liegt auch hier keine Durchbrechung des obigen Grundsatzes vor, weil sie nicht für die Fehler der Kinder, sondern für ihre eigenen haftbar gemacht werden.


letztendlich ist er erst 15 jahre alt und ist damit nicht geschäftsfähig.
ein vertrag kam damit nicht zu stande.


auser eine backpfeiffe von seiner mutter wird ihm nichts weiteres passieren und ich habe von meiner schwester eine rüge bekommen, meinen account ihn zu verfügung gestellt zu haben ohne sie vorher gefrat zu haben, denn dann hätte sich herrausgestellt, das er sein handy nicht verloren hatte, sonder einfach nur zuhause liegen gelassen hat....(der depp)


ich werde nun auch die füße stillhalten.


grüße aus münchen und kopf hoch...








 
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sodele, bin auch reingefallen,

hab den unteren link gar nicht gesehn. man sollte mal scrollen.

feste 12 monate, 240 euronen.

wollte nur bayern- hoffenheim sehen. so ein mist.

an die hotline geht momentan niemand, ich schick die kündigung mach ottobrunn, mist, mal nochmal kucken, trotzdem
 
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ich schick die kündigung mach ottobrunn, mist, mal nochmal kucken, trotzdem
Überleg dir das, ob es wirklich Sinn macht Brieffreundschaften einzugehen:

http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html

Selbst die Verbraucherzentralen empfehlen keine Brieffreundschaften mehr mit Nutzlosanbietern:
ZDF.de - Teuer angeklickt: Abo-Abzocken 2009
In WISO:
Markus Saller/VZ Bayern schrieb:
Aufgrund der Fruchtlosigkeit der Erwiderungsschreiben rät Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern inzwischen nicht mehr dazu, Widerspruchsschreiben an die angegeben Adressen zu richten. Ist man sich sicher, dass der Anbieter nach oben genannter Masche vorgeht, sollte man alle Schreiben ignorieren.
 
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sodele, bin auch reingefallen,
hab den unteren link gar nicht gesehn. man sollte mal scrollen.
Warum? Muss man mit Fallen rechnen?
feste 12 monate, 240 euronen.
Behauptet der Anbieter
an die hotline geht momentan niemand,
Lass die Finger vom Telefon!siehe hier:http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/55884-opendownload-de-me-too-postings-17.html#post267968
ich schick die kündigung mach ottobrunn,
Entweder volle Breitseite (Vertrag bestreiten ,Widerruf,Anfechtung, Kündigung) oder gar nix: http://forum.computerbetrug.de/info...eren-auf-rechnung-und-mahnung.html#post232132

Edit:
ups,CP war schneller
 
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:wall: wer hat,wie ich auch,neue Informationen der dubiösen"netarena.tv"?

nämlich:neue Forderung,letzte Mahnung,wird Inkassounternehmen übergeben und was kommt dann?

Vorsicht!ich vermute,daß sich jemand mit falschem Namen,hier bei Computer.de angemeldet hat und immer schön die neusten Meldungen mitliest!eine Vermutung,von mir!
 
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Vorsicht!ich vermute,daß sich jemand mit falschem Namen,hier bei Computer.de angemeldet hat und immer schön die neusten Meldungen mitliest!
Erstens braucht man nicht angemeldet zu sein um hier lesen zu könmen und dass
die Nutzlosbranche hier mitliest, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Warum werden wohl sonst von den Mods alle persönlichen Daten, die hier von Usern hier ziemlich unvorsichtigerweise gepostet werden, so schnell wie möglich gelöscht?
 
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Mann, wie schnell die sind. Heute schon erstes Mahnschreiben bekommen. Aber ich sammel und verkaufe Altpapier.:-p:-p:-p:-p:-p
 
hab dann noch ein Urteil vom amtsgericht München :

http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/08/24/berechnung-der-lebenserwartung-fur-59-euro/?cp=84
Urteil: Versteckte Kosten auf Internetseiten müssen nicht bezahlt werden
Es ist ein Urteil, auf das viele gewartet haben: Das Amtsgericht München hat entschieden, dass kostenpflichtige Internetdienste (in diesem Fall die Berechnung einer Lebenserwartung) nicht bezahlt werden müssen, wenn die Zahlungspflicht im Kleingedruckten und in den AGB versteckt ist.

“Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste“, meinte das Gericht - und dürfte damit einen Dammbruch ausgelöst haben. Denn viele dubiose Internetdienste basieren genau auf diesem Geschäftsprinzip.

In dem heute bekannt gewordenen Fall war eine Frau auf eine Internetseite gestoßen, auf der man sich die Lebenserwartung ausrechnen kann. Bei Aufruf der Seite gelangte sie zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, in dem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich in der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zahlungspflicht nicht erkannt

Die Frau meldete sich also an, übersah jedoch den Kostenhinweis im Kleingedruckten und in den AGB. Als sie wenig später eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas kostet. Der Seitenbetreiber war dagegen der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden. Er zog vor Gericht - und fing sich dort eine schallende Ohrfeige ein.

Das Münchner Amtsgericht, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese nämlich ab. Die Richterin nahm die Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten werde, dass es um eine kostenpflichtige Leistung geht. Nutzer würden mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen wird. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nämlich nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse auch nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet.
"Ungewöhnlich und überraschend"

Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, meinte das Gericht. Aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.

Das Urteil (AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06) ist rechtskräftig.

Die Münchner Entscheidung, auch wenn sie “nur” von einem Amtsgericht stammt und eine Einzelfallentscheidung ist, dürfte für großen Wirbel sorgen. Im Internet gibt es dutzende Angebote dieser Art - von der Lebenserwartung über Warenproben, Testfahrer, SMS-Versand bis hin zur Ahnenforschung -, bei denen die entstehenden Kosten im Kleingedruckten und in den AGB versteckt werden. Wer darauf hereinfällt und sich registriert, wird bei Zahlungsverweigerung mit Rechnungen und Mahnungen unter Druck gesetzt. Verbraucherschützer raten zwar schon seit langem, entsprechende Rechnungen einfach nicht zu bezahlen; mit dem Münchner Urteil in der Hand dürften verunsicherte Verbraucher nun aber wieder etwas ruhiger schlafen können.
 
Bin heute auf die Seite NetArena.tv eingefallen, :wall:
aber:

habe sofort nachdem ich bemerkt habe das es sich um eine Abzockeseite handelt einen Widerruf an ihre service mail geschickt mit der drohung, wenn ich keine Rückmeldung bekomme ich den Konsumentenschutz einschalten werde.

Außerdem hatte ich bei der Anmeldung falsche Daten angegeben
Name: á la "nobody"
Wohnort: Alochhausen
email adresse -> googleaccount

Meine frage ist jetzt dürfen sie über meine gespeicherte IP überhaupt meine Adresse erfahren ??
 
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