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Die Zahl der Belästigungen ist nur verständlich durch ihre Wertlosigkeit. Ist die Altpapiertonne nicht groß genug?
 
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Ich kann mir bald nen extra Ordner nur wegen dem Mist anlegen :-D

Aber ganz ehrlich ich finds traurig das man solchen miesen Abzockern wie z.B. Netarena nicht das Handwerk legen kann. Solche Leute gehören hinter Gitter.

Gruss

Sven
 
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ich habe jetzt gestern das widerrufsrecht ( von hier der seite) geschickt und heute antwort von den [....] bekommen !:wall: Von wegen vielen dank für ihren auftrag !!!! die sind doch nicht mehr ganz dicht oder ? Kann mir jetzt mal jemand sagen wann die [ edit] aufhört ?
 
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Die Bemerkungen zum Thema netarena sind insoweit unvollständig, als in den AGB des Anbieters der Kündigungsausschluss bei willentlicher und wissentlicher Inanspruchnahme einer Leistung angegeben ist.
Unklar ist lediglich die Formulierung zur Testmitgliedschaft.
Ob das aber reicht, um festzustellen, dass der gesamte Vertrag gegenstandslos ist, darf zumindest bezweifelt werden.
s. auch Fernabsatzgesetz
 
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Bei der ganzen Sache handelt es sich um einen sogenannten Fernabsatzvertrag, wonach das Widerrufsrecht erlischt, sobald man sich mit dem Passwort, welches einem per E-Mail zugesandt wird, eingelockt hat. Hierauf weist auch Netarena in seinen AGB`s hin. So einfach wie die sich das machen, ist es aber nicht. Dieser Hinweis muss klar und verständlich hervorgehoben werden, z.B. mit den Zugangsdaten. Gem. § 307 BGB sind die Bestimmungen in den AGB`s unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Demnach müsste der Ausschluss der Widerrufsrechts bei Nutzung unwirksam sein.

Gerhart
ich habe da auch so meine Zweifel, ob die Vertragsklauseln wirklich so unklar sind wie viele Forummitglieder es sehen oder sehen wollen.
Für mich ist die Frage eher die, wie man eine Leistungserbringung testen soll (was ja angeblich kostenlos sein soll) wenn man dies nur bei Inanspruchnahme eines 12 Monate Abos erreichen kann.
 
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Um mal etwas Realismus einzubringen:
Stand: Das Unternehmen wurde abgemahnt. Die Abmahnung konnte in Dubai bisher nicht zugestellt werden.
http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet_2008.pdf (Seite 12)

Die Gelegenheit zur Fachsimpelei über Feinheiten der AGBs wird sich vermutlich nicht ergeben, weil die wirklichen Drahtzieher das Licht der Öffentlichkeit und besonders der Gerichtsbarkeit eher meiden.

Das Einschüchterungsgewerbe lebt von denen, die sich durch die dümmlichen Mahndroh-Briefe ordentlich ins Bockshorn jagen lassen. Die anderen behalten ihr Geld.
 
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Hallo dvill,
auf der Seite der Verbraucherzentrale Hamburg habe ich eine derartige Aufforderung nicht gefunden.
Habe ich nicht richtig hingesehen?
 
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Auf der Startseite der Verbraucherzentrale unter "Ich bin in der Abofalle -holt mich raus- findet man auch die Abmahnung der Netarena. Ich bin jetzt beruhigt und warte gelassen die weitere Entwicklung ab.
 
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hallo dvill,
danke für den Hinweis.
Für alle netarena-Geschädigten will ich noch den folgenden Hinweis der Verbraucherzentrale Hamburg anfügen:
"Manchmal wird behauptet, durch die Nutzung des Services sei das Widerrufsrecht erloschen. Das ist falsch. Denn die Nutzung innerhalb einer "Testzeit" darf auf keinen Fall zu einem Erlöschen des Widerrufsrechts führen" Ende des Zitats
Quelle:Verbraucherzentrale Hamburg
Telefon+Internet
Aktuelles
Ich bin in der Abofalle-holt mich hier raus vom 15.12.2008
 
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Hallo Leute,
jetzt dachte ich in diesem Jahr Ruhe zu haben aber nein, bekam heute wieder Mal eine Zahlungsaufforderung v. COLLEKTOR über 142,84€, zahlbar bis zum 24.12.
Natürlich werde ich immer noch nicht zahlen! Die denken wohl, das ich ihnen noch ein schönes Weihnachtsgeschenk überweise!
Trotz allem, lasse ich mir nicht die Feiertage vermiesen und hoffe, das alle anderen das gleiche tun werden.
Wie gesagt...allen schöne Feiertage.

Gruß
ajwe60
 
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Hallo,

Ein bekannter hatte ein ähnlichen Fall jedoch bei Mega-downloads.net.
Seine Schwester arbeitet in einer Anwaltskanzlei und er hat von dort ein Brief an die [........] schreiben lassen und hat jetzt seit einem guten halben Jahr ruhe.

Bin jetzt auch am überlegen die Sache einem Anwalt zu übergeben damit endlich mal Ruhe ist.

Gruss

Sven
 
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Bin jetzt auch am überlegen die Sache einem Anwalt zu übergeben damit endlich mal Ruhe ist.
Es kann sein, dass du dann deine Ruhe hast. Aber Garantie gibt es dafür keine.

Wobei, wenn man weiß, wie diese Schreiben von diesen Anbietern zu bewerten sind, sollte dies ja das Nervenkostüm nicht belasten. So gesehen kann man sich ja einen Anwalt auch sparen.
 
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Hallo zusammen!

Ich hab hier hin und wieder mitgelesen und möchte meinen eigenen Fall jetzt mal schildern.

Ich hab mich am 15.09.2008 auf der Seite Netarena.tv angemeldet.

Hab ein bisschen rumgeschaut, war nicht zufrieden und für mich hat sich das dann erledigt. War mit der Seite total unzufrieden und hab sie seitdem nicht mehr genutzt.

Zu der Zeit stand nichts von Kosten auf der Startseite, bzw ich hab nichts bewusst davon gelesen bzw lesen können.

Nunja.. nach ner Zeit kam dann die Rechnung. Ich war erstaunt da ich eben wie gesagt nichts von Kosten wusste. Es stand nichts da von 14 Tage kostenlos, sondern für mich war es im allgemeinen kostenlos.

Agb's hatte ich natürlich nicht gelesen, gekündigt hatte ich somit auch nichts.

Hier hab ich immer was von Betrug usw gelesen und NICHT zahlen.

Hab ich auch nicht gemacht, bis jetzt haben die keinen Cent von mir gesehen.
Heute kam dann allerdings das Schreiben von Collector Forderungsmanagement..

Kosten derzeit 135.53 Euro.

Was soll ich jetzt tun? Zahlen oder nicht?

Ich mein.. gekündigt hatte ich ja nichts...


Gruß,
Shao
 
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Was soll ich jetzt tun?
ist natürlich im konkreten Fall schwer zu sagen.
Was aber das "Unternehmen" selbst anbetrifft, erfüllt es keineswegs die
lt. Gesetz geforderten Anforderungen.
Deshalb hier mal einige Auszüge aus dem zutreffenden Gesetz über Fernabsatzverträge
Quelle: Bundesministerium der Justiz
§1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer muss dem Verbraucher....... folgende Informationen
zur Verfügung stellen:
1. seine Identität, ...das öffentliche Unternehmrnsregister,....die zugehörige Registernummer
2. die Identität eines Vertreters
3. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers...
10. ...,insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist,...
Ob insoweit mit dieser "Firma" überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, darf zumindest in Zweifel gezogen werden, insbesondere auch deshalb,
weil die Verbraucherzentrale Hamburg die Abmahnung mangels ladungsfähiger Adresse nicht zustellen konnte. (s. dort)
 
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Was soll ich jetzt tun? Zahlen oder nicht?

Ich mein.. gekündigt hatte ich ja nichts...

Gruß,
Shao

Hallo Shao,

ganz allgemein gilt: Wenn man über wesentliche Details eines Vertrages in Unkenntnis ist (z.B. über die Kostenpflicht) kommt auch kein rechtsgültiger Vertrag zustande. Ein erstmaliges Erwähnen der Kosten in den AGB ist auf jeden Fall unzureichend. Und wo es keinen rechtskräftigen Vertrag gibt muß man auch nichts bezahlen.
Man kann natürlich trotzdem so nett sein, und vorsorglich der Forderung widersprechen. Ob dieser Widerspruch dann tatsächlich gelesen wird, steht wieder auf einem anderen Blatt, aber man selbst hat das wenigstens in seinen Akten, und vielleicht bruhigt das ja ein wenig die Nerven.
 
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Was soll ich jetzt tun?
ist natürlich im konkreten Fall schwer zu sagen.
Auch wenn es relativ simpel ist, darf es nicht als persönliche Beratung gepostet werden
( Rechtsdienstleistungsgesetz )

Das gilt auch für alle andern, die hier gerne mit ( persönlichem) Rat und Tat
zur Seite stehen möchten.

Postings, die dagegen verstoßen, werden entweder editiert oder ganz gelöscht
 
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