Ich habe mein Schreiben = Hinweis auf "Verdacht Betrug - gewerbsmäßig" an die Polizei gesandt, die dem Firmensitz entspricht.
An
Polizeipräsidium Dortmund
KK 32
Markgrafenstr. 102
44139 Dortmund
Wie schon gesagt, wäre es sinnvoll, wenn alle an die gleiche Adresse senden, damit auch wirklich ein Ermittlungsverfahren in Gang kommt.
Denn wegen einem einzelnen Geschädigten mit 9,50 Euro wird keiner was machen, wenn sich aber alle zentral melden, dann evtl. schon.
Betrug erfordert übrigens Vorsatz, den jemand bei MOXMO nachzuweisen, wird der Knackpunkt an der Sache sein.
Allerdings ist der Versuch nach § 263 Abs 2 strafbar. Selbst wenn man storniert hat und keinen finanziellen Schaden erlitten hat, ist dann das immer noch ein strafbarer Versuch.
Die Täuschung nach § 263 dürfte gegenüber dem Kunden sein, dem vorgegaukelt wird, es würde ein rechtmäßiger Vertrag bestehen, was nach meiner Rechtsauffassung nicht sein kann.
Das eine "vorsorgliche" Kündigung, die durch Paybox Anfang 2003 verkündet wurde, dann so einfach wieder hinfällig sein soll, das kann ich mir nicht vorstellen. Sollten sich aber Volljuristen damit befassen.
Die Firma muss übrigens ein Chaosbetrieb hoch zehn sein.
Obwohl ich in 2 Mails darauf hingewiesen habe, dass ich die Buchuing von 9,50 stornieren lassen habe, bekam ich nur die im Internet allseits bekannte Standardantwort mit der Ankündigung einer Rückbuchung.
Die ist tatsächlich heute nach 2 Tagen erfolgt, so dass ich diese überzähligen 9,50 ebenfalls gleich wieder retour überweisen ließ.
Und dies Firma will KUnden für Zahlungstransaktionen gewinnen ???????
so long, Eddy