Moxmo statt Paybox

Doc Snyder schrieb:
Hi,

heute war auch bei mir eine Lastschrift von Moxmo auf dem Kontoauszug. Interessant ist, dass die Website von Moxmo nicht einmal ein Impressum (Anschrift, Tel.-Nr., USt.-Id.-Nr.) hat...

Dazu kommt auch noch, dass diese Firma ein "Bezahldienstleister" ist. Denen wird ja wohl hoffentlich keiner mehr nicht einen einzigen Cent anvertrauen.

Impressum ist bei Wir über uns - allerdings ohne Tel. Nr.

Bin übrigens auch betroffen. Meine Bank hat sofort auf meine Email reagiert und die Lastschrift wegen Widerspruch zurückgebucht. Ich würde Euch das auch raten, dadurch entstehen denen Gebühren. Wenn ihr lieb wartet auf eine Überweisung macht denen das gar nichts!!!
 
Moxmo Betrug

Mich hat´s leider auch erwischt! Habe folgendes herausgefunden:

Das sind die ehemaligen Ansprechpartner in Sachen Public Relations:

Moxmo-Pressestelle
[... Daten entfernt ...
Die Firma ist nicht mehr für MOXMO tätig und hat mit dem Unternehmen nichts zu tun - Heiko]


über die nette Dame kommt man dann an eine Telefonnummer in den Niederlanden:

0031 [] Herr R.[]

...der die Firma Moxmo wohl am Telefon repräsentieren soll!

Die 9,50 ? sind schon zurückgebucht und eine Anzeige läuft. Gleichsam hab ich alle wichtigen TV-Sendungen per Mail abgeklappert. (Bizz, Explosiv, SternTV, Akte04, PlusMinus)

Bin doch mal gespannt ob wir den Rabaucken für Ihr Geschäftsgebahren ein Schnippchen schlagen können!

Mit besten Grüßen an alle Geschädigten!

Halbeshuhn

[Virenscanner: Rufnummer und Namen entfernt]
 
Anzeige zentral adressieren

Also ich habe heute an das KK 32, eine Dezernat für Betrug beim Polizeipräsidium Dortmund, ein größeres Schreiben mit vielerlei Ausdrucken aus dem Internet betreffend der Vorgehensweise von MOXMO zugesandt.
Je mehr Hinweise oder Anzeigen an einer zentralen Adresse eingehen, um so eher wird ein Ermittlungsverfahren in Gang kommen oder die Staatsanwaltschaft ein bundesweites Sammelverfahren führen.

Also wer bereit ist, die Machenschaften der Fa. Moxmo anzuprangern, dann schreibt das dem PP Dortmund.
 
Möchte nochmal klarstellen:

Die oben genannte Firma "c/o Klenk & Hoursch Partner für Public Relations" Ist nicht, ich wiederhole Nicht mehr für Public Relations der Firma Moxmo Deutschland AG zuständig!

Also ihr braucht da nicht anzurufen und Antworten erwarten!
 
Heute bekam ich einen refund, eine erstattung vom MOXMO über die 9,50, obwohl ich denen deutlich 2 mal gemailt habe, dass ich die Abbuchung stornieren ließ.

Nun werde ich die übrigen 9,50 wieder zurücküberweisen.

Aber bei denen blickt offenbar keiner mehr durch und die lesen die emails wohl auch nicht zu Ende.

Die Anzeige ans Polizeipräsidium ging vorgestern raus, bin mal gespannt, was da draus wird.
 
Moxmo

Hallo,

ich möchte nun auch Anzeige erstatten.
Mit welcher Begründung?
Datenmißbrauch? Betrug???
Gibt´s hier schon Aktenzeichen, auf die ich dann verweisen kann?

Danke und Gruß

Fritz
 
Ich habe mein Schreiben = Hinweis auf "Verdacht Betrug - gewerbsmäßig" an die Polizei gesandt, die dem Firmensitz entspricht.

An
Polizeipräsidium Dortmund
KK 32

Markgrafenstr. 102
44139 Dortmund

Wie schon gesagt, wäre es sinnvoll, wenn alle an die gleiche Adresse senden, damit auch wirklich ein Ermittlungsverfahren in Gang kommt.
Denn wegen einem einzelnen Geschädigten mit 9,50 Euro wird keiner was machen, wenn sich aber alle zentral melden, dann evtl. schon.

Betrug erfordert übrigens Vorsatz, den jemand bei MOXMO nachzuweisen, wird der Knackpunkt an der Sache sein.
Allerdings ist der Versuch nach § 263 Abs 2 strafbar. Selbst wenn man storniert hat und keinen finanziellen Schaden erlitten hat, ist dann das immer noch ein strafbarer Versuch.

Die Täuschung nach § 263 dürfte gegenüber dem Kunden sein, dem vorgegaukelt wird, es würde ein rechtmäßiger Vertrag bestehen, was nach meiner Rechtsauffassung nicht sein kann.
Das eine "vorsorgliche" Kündigung, die durch Paybox Anfang 2003 verkündet wurde, dann so einfach wieder hinfällig sein soll, das kann ich mir nicht vorstellen. Sollten sich aber Volljuristen damit befassen.

Die Firma muss übrigens ein Chaosbetrieb hoch zehn sein.
Obwohl ich in 2 Mails darauf hingewiesen habe, dass ich die Buchuing von 9,50 stornieren lassen habe, bekam ich nur die im Internet allseits bekannte Standardantwort mit der Ankündigung einer Rückbuchung.
Die ist tatsächlich heute nach 2 Tagen erfolgt, so dass ich diese überzähligen 9,50 ebenfalls gleich wieder retour überweisen ließ.
Und dies Firma will KUnden für Zahlungstransaktionen gewinnen ???????


so long, Eddy
 
ohne Paybox

VORSICHT-ES GEHT AUCH OHNE PAYBOX! Nie mit Paybox was zu tun gehabt,nie dort einen Anmeldeversuch gestartet und trotzdem wurde heute 9,50 Euro von meinem Konto abgebucht, vonwegen Jahresgebühr. Von Moxmo,von denen ich auch vorher nie etwas gehört hatte.Gehe sehr sorgsam mit meinen Daten um, und nur Amazon hat eine Abbuchungsvollmacht.Wie diese [] an meine Daten kamen, steht in den Sternen.Das läßt keine andere Vermutung zu, als daß es sich bei Moxmo um [][] handelt. Grüsse Birger

[Virenscanner: 3 Wörter gelöscht]
 
Ist bei mir das Gleiche.
Kam heute vom Seminar und schaute auf meine Kontoauszüge und fand eine MOXMO Abbuchung.
Ich hatte aber niemals etwas mit Paybox zu tun, noch habe ich jemals einer der beiden Firmen meine Kontodaten oder Handynummer gegeben.

Werde Montag erstmal bei meiner Bank anrufen und nen kleinen Brief nach Do schicken.
 
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.


(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
 
Ist das nur vereinzelt passiert oder gehen die MOXMO-B.... jetzt auf jedes Konto los?

Das wäre dan ein Fall für Kripo und Staatsanwaltschaft.
Dann muß ich jetzt ständig mein Konto kontrollieren....

Na denn ProstMahlzeit

wazi

ein Wort editiert tf
 
AKTENZEICHEN????

... ja, aber trotzdem ist meine Frage noch unbeantwortet geblieben:
Gibt es bereits ein Aktenzeichen, auf das ich meine Anzeige verweisen kann. Dann landet das Teil gleich beim richtigen .....

Danke und Gruß

Fritz

P.S.: Wie schauts eigentlich mit Presse Funk und Fernsehen aus?
Wäre doch genau das richtige für WISO, Panorama, FAKT oder dergleichen ....
 
Abbuchung durch Moxmo

Auch bei mir wurde das Geld am 1.Juni abgebucht, obwohl ich nie einen Vertrag mit Moxmo und dem Vorläufer abgeschlossen habe. Das beunruhigt mich schon sehr, da zu diesem Konto nur eine Firma eine Einzugsermächtigung hat.
Ich habe das Geld zurückbuchen lassen und erwäge rechtliche Schritte. Wie kommen die nur an die Kontodaten?
Heike
 
Abbuchung von 9,50 EUR durch die Moxmo AG

Hallo!

Habe gerade mein Konto überprüft und stellte ebenfalls eine Abbuchung in Höhe von 9,50 EUR durch die Moxmo AG fest. Werde morgen sofort Kontakt mit meiner Bank aufnehmen und die Abbuchung rückgängig machen.

Gruß
 
Kontodaten

Wäre ja wirklich interessant zu wissen wie es möglich ist, daß jemand ohne Vollmacht so einfach von einem beliebigen Konto abbuchen kann. Sofern das ohne Strafe möglich ist,muß man an unserem Rechtssystem zweifeln und kriminellen Machenschaften wären Tür und Tor geöffnet. Die müssten doch uns Betroffene die Abbuchungsvollmacht vorlegen, oder sehe ich das falsch? Habe auch RTL, Pro7 und Sat1 informiert, vielleicht sind die an einer Klärung interessiert. Jedenfalls sollte man solchen B..... das Handwerk legen! Grüße Birger
 
Die Banken handeln bei Lastschriftabbuchungen auf Treu und Glauben.
Deswegen kann jeder via Lastschrift abbuchen, wenn der die entsprechenden Angaben hat und der Betroffene kann dann, für sich kostenlos, die Abbuchung rückgängig machen, wenn diese unberechtigt ist. Dann bei der Bank sagen, das die keine Abbuchungserlaubniss vom Betroffenen haben und weitere Abbuchungen von der Firma untersagen.

So wurde mir das von meinem Kontoführer gesagt.
 
Jemand der Lastschriften erstellt, muss mit seiner Bank einen Vertrag schliessen.

In diesem Vertrag wird unter anderem vereinbart, dass das Lastschriftverfahren nicht missbräuchlich verwendet wird.
Zudem kann er erst nach 6 Wochen, wegen des Rückgaberechts,
über das Geld verfügen, sofern er nicht über einen entsprechenden
Kreditrahmen bzw. entsprechendes Guthaben verfügt. Die Summe der
Lastschriften wird seinem Obligo zugerechnet.

Es wäre unter Umständen nützlich, sich bei der einziehende Bank
wegen Lastschriftmissbrauch zu beschweren.
Gruß
Stieglitz
 
Um klarzustellen:

Ich sprach bei Treu und Glauben natürlich von meiner Bank. Die handelt auf Treu und Glauben und ihr muss nicht belegt werden, das der Lastschrifteinzieher auch meine Erlaubniss hat, sondern erfüllt die Lastschrift ungeprüft.
 
@ bentigger
das habe ich schon so verstanden.


Im Gegensatz zum Lastschriftverfahren gibt es noch das sogenannte
Abbuchungsverfahren. Da muss auch bei der bezogenen Bank die Abbuchungsermächtigung vorliegen. Gegendiese Abbuchung muss dann allerdings innerhalb von 2 Tagen widersprochen werden.

Gruß
Stieglitz
Das Bankseminar müssen wir hier aber wohl nicht weiter vertiefen. Erklärungen dazu findet man auf fast jer Banken HP.
 
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