KatzenHai
Scyliorhinus stellaris
Heute per E-Mail erhalten
Hintergrund ist: Ich habe keinen Vertrag mit Moxmo. Zum Verständnis hilft einer der von denen angegebenen Links:
Wer gekündigt hat, hat gekündigt. Eine Rücknahme der Kündigung ist nicht anderes als das Angebot eines neuen Vertrags - und das muss man schon ausdrücklich annehmen. Nichts zu tun oder zu sagen ist keine Annahme - ergo: Kein neuer Vertrag.
Das würde in den meisten Fällen nach § 398 BGB ohnehin gelten, da eine Vertragsübernahme ohne Zustimmung der Vertragparteien (und zwar aller drei) nach herrschender Juristenmeinung nicht geht.
Nur so mal zur Info.
- Sehr geehrter Herr/geehrte Frau KatzenHai,
bereits im November letzten Jahres haben wir Ihnen in einem E-Mail-Newsletter den paybox-Nachfolger Moxmo vorgestellt. Als ehemaliger paybox-Kunde können Sie wieder sicher und bequem mit dem Handy bezahlen, müssen den Service aber zunächst auf www.moxmo.de reaktivieren. Das haben Sie bislang noch nicht gemacht. Vergessen? Noch keine Zeit gehabt? Wenn Sie sich gleich heute reaktivieren, lohnt es sich für Sie doppelt: Denn wenn Sie noch vor dem 1. April 2004 eine Transaktion durchführen, können Sie Moxmo 18 Monate lang zum Preis von 12 Monaten (9.50 EUR) nutzen.
Reaktivieren
http://www.moxmo.com/usw.
Bestellen Sie danach noch rechtzeitig vor Valentinstag einen Blumenstrauß für Ihre Lieben bei valentins.de. Überraschen Sie Ihren Schatz am Tag der Liebe mit Blumen oder anderen Verwöhn-Paketen. Wir unterstützen Sie dabei mit einem Gutschein über 5 EUR. Alle Angebote zum Valentinstag finden Sie hier:
Valentins link
http://www.valentins.de/usw.
Ihr persönlicher Gutschein-Code: Moxmo123 (gültig bis 29.2.04). Einfach Lieblingsprodukt auswählen und am Ende der Bestellung den Gutschein-Code in das Feld "Aktionscode" eintragen.
Neben Valentins zählen viele renommierte Händler, darunter Talkline, Computeruniverse und Lenscare zu unseren Partnern.
Wenn Sie jedoch auch künftig kein Interesse an Moxmo haben und nicht möchten, dass wir in den nächsten Tagen die Jahresgebühr abbuchen, dann teilen Sie uns dies bitte durch Anklicken des Abmelde-Buttons mit.
Abmelden
http://www.moxmo.de/CustomerSupport/Invoice1.aspx?PID=irgendeineNummer
Sollte dieser Link nicht funktionieren, kopieren Sie diesen bitte in die Adressleiste Ihres Internetbrowsers.
Sollten Sie die Abmeldung während der kommenden sieben Tage nicht nutzen, werden wir die Jahresgebühr von 9,50 EUR Ihrem Konto belasten. Wie Sie sich vielleicht erinnern, hat paybox Sie Ende Juni 2003 darüber informiert, dass Moxmo eine Tochtergesellschaft der paybox übernommen hat. Die Kundendaten sowie alle Rechte und Pflichten sind dabei an uns, die Moxmo Deutschland AG, übertragen worden. Da wir Ihnen Bezahlen per Handy seit November wieder anbieten und Sie bei uns als Kunde geführt werden, möchten wir Sie vorab darüber informieren, dass wir in diesem Monat erstmals die Jahresgebühr abbuchen werden. Weitere Informationen zum Übergang der Vertragsbeziehung von paybox zu Moxmo finden Sie auf unserer Website.
Moxmo Info
http://www.moxmo.com/usw.
Lesen Sie hier mehr zum Vetragsübergang von paybox zu Moxmo
http://www.moxmo.com/usw.
Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail [email protected] .
Viel Spaß beim Bezahlen per Handy wünscht Ihnen
Ihr Moxmo-Team
www.moxmo.de
Hintergrund ist: Ich habe keinen Vertrag mit Moxmo. Zum Verständnis hilft einer der von denen angegebenen Links:
- Ehemalige Kunden der paybox Deutschland AG sind heute Kunden der Moxmo Deutschland AG. Wie kommt das?
Im Januar 2003 hat paybox alle Kunden per Mail angeschrieben und mitgeteilt, dass der so populäre Service Bezahlen per Handy leider eingestellt wird. paybox hat damals in diesem E-Mail alle Verträge "vorsorglich" zum 30.6.2003 gekündigt, weil bis zu diesem Zeitpunkt die Gesellschaft abgewickelt werden sollte.
paybox hat sich nach dem Marktrückzug weiter bemüht, den Service wieder anzubieten. Immerhin gab es mehrere hunderttausend zufriedene Kunden und unzählige Akzeptanzstellen. Schließlich hat paybox eine Tochtergesellschaft an Moxmo veräußert. Mit dem Eigentümerwechsel gingen alle Kundendaten und die Vertragsbeziehungen an Moxmo über. paybox hat alle seine Kunden Ende Juni 2003, also vor Ablauf der Kündigungsfrist, über diese Entwicklungen schriftlich per Mail informiert. Hier der Wortlaut:
"Lieber paybox-Kunde,
unsere Bemühungen waren erfolgreich: Wir haben mit Moxmo einen neuen Partner gefunden. Damit wird ,Zahlen mit dem Handy’ nach den Sommerferien wieder möglich.
D.h. Sie können wieder
» im Internet bezahlen
» Geld an Freunde mit dem Handy überweisen und
» Ihre Bankgeschäfte bequem mit Ihrem Handy steuern.
Dadurch wird der mit Ihnen bestehende Vertrag einfach fortgeführt und die von uns vorsorglich ausgesprochene Kündigung zum 30.06.2003 damit hinfällig. Wir haben Ihre Kundendaten an den neuen Partner übertragen, der damit Ihr zukünftiger Ansprechpartner ist und in alle Rechte und Pflichten eintritt."
Wer gekündigt hat, hat gekündigt. Eine Rücknahme der Kündigung ist nicht anderes als das Angebot eines neuen Vertrags - und das muss man schon ausdrücklich annehmen. Nichts zu tun oder zu sagen ist keine Annahme - ergo: Kein neuer Vertrag.
Das würde in den meisten Fällen nach § 398 BGB ohnehin gelten, da eine Vertragsübernahme ohne Zustimmung der Vertragparteien (und zwar aller drei) nach herrschender Juristenmeinung nicht geht.
Nur so mal zur Info.