jupp11
Sehr aktiv
http://www.vzhh.de/telekommunikation/355352/drittanbieter-e-plus-mobilcom-debitel-und-co.aspxheise.de schrieb:...Der Netzbetreiber darf demnach den Verbrauchern gegenüber nicht behaupten, sie müssten sich mit Forderungen an den Drittanbieter wenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 2O 340/14).
Das Urteil ist rechtskräftigvhzz schrieb:Das Landgericht Potsdam folgte unserer Ansicht und untersagte es E-Plus mit Urteil (Az. 2 O 340/14) vom 26. November 2015 Verbrauchern gegenüber zu behaupten, dass sie sich für eine Gutschrift an den Drittanbieter wenden müssen. In seinem Urteil stellt das Gericht klar, dass sich der Verbraucher mit seinen Beanstandungen nicht an den Drittanbieter wenden muss, sondern diese gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend machen kann.
vhzz schrieb:Stand vom Mittwoch, 15. Februar 2017