Mobilfunkprovider sind Ansprechpartner für Rechnungen von Drittanbietern

Dies ist Wahnsinn!!! Ich habe neue Rechnung für die gleiche Abo erhalten, auch wenn der Vertrag mit meinem Mobilfunkanbieter schon vorbei ist.

Es scheint, sie wird mir Kosten eine monatliche Gebühr. Und sie bestehen darauf, dass ich direkt an den Drittanbieter zu richten.

Ihrer Erfahrung nach, wie schlecht kann diese Situation entwickeln?

Ich bin versucht, die dritte Anbieter in Kontakt zu treten, um diesen Wahnsinn zu stoppen. Es mich ärgert, weil es nicht richtig ist. Aber ich weiß nicht, was anderes zu tun.

Oder sollte ich direkt an einen Anwalt gehen?, Was denken Sie?
 
Dem ist IMMER NOCH NICHTS HINZUZUFÜGEN!!

Dich an den Drittanbieter zu verweisen ist so ein dümmlicher Schachzug, dem sich der Support deines Providers gern bedient. In Wirklichkeit hat der Provider aber die Forderung mit ihrer Entstehung bereits übertragen bekommen und er macht das Erstinkasso somit aus eigenem Recht. Also, halte dich weiterhin an deinen Provider:
 
Welche Behörde überwacht die Mobilfunkanbieter ?

An wen kann ich diesen Situation eskalieren? (e.g. Eine Beschwerde einreichen)
 
Der Bundesnetzagentur ist das erklärtermassen völlig egal.

Deren Begründung: es handele sich schließlich nicht um TK-basierte Mehrwertdienste, sondern um reine Drittanbieterleistungen. Daher unterfalle das dem üblichen normalen Vertragsrecht und es habe mit TK-Recht nichts zu tun, folglich sei die BNETZA für die Regulierung hier nicht zuständig.

Unterschlagen wird dabei, dass es sich um eine illegale Umgehung des Gebots der regulierten 0900-Mehrwertdienste laut TKG handelt, und dass die inkorrekte Berechnung solcher Posten in der Telefonrechnung durchaus dem TK-Recht unterfällt, weil dort z.B. auch geregelt ist, dass der Provider bei Beanstandung einer Drittanbieterleistung nicht den Zugang sperren darf.

Aber das interessiert die BNETZA nicht.

Eher sollte man sich bei dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) beschweren. Grund: weder der obskure Dienstleister noch der Provider haben üblicherweise eine Genehmigung zum Betrieb von Zahlungsdiensten.

http://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/Ansprechpartner/BaFin/bafin_node.html
 
Prima!, Vielen Dank. Gibt es auch eine Agentur für den Schutz des persönlichen Daten? oder ähnliches?
Ich glaube der Mobilfunkanbieter gab meine persönlichen Daten zur Drittanbieter.
 
Der zuständige Landesdatenschutzbeauftragte Deines Bundeslandes bzw. des Bundeslandes, in dem Dein Provider seinen Geschäftssitz hat. Zu recherchieren bei Tante Gurgel.

Erhoffe Dir aber nicht zuviel davon. Dein Provider wird selbstverständlich abstreiten, die Daten weitergegeben zu haben. Das Gegenteil kannst Du nicht beweisen, und dann wird der LDSB in den Sessel pupen und nichts machen.
 
Also, dann orakle ich mal - die Rechnung ist von deinem Provider. Schau mal ins Kleingedruckte deines Vertrages. Dort steht nämlich, dass die Nachberechnung von angefallenen Buchungen auch noch nach Vertragsende möglich ist. In deinem Fall bedeutet das, dass die Buchung sicherlich noch einen Abrechnungszeitraum innerhalb der Vertragslaufzeit betrifft.
 
Ich glaube er meint das Sein Mobilfunkanbieter in den Antwortschreiben auf den Drittanbieter verweist und davor warnt zurückzubuchen. Habe ich mal auf nem Antwortschreiben gesehen.

Hindert natürlich nicht zurückzubuchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
http://www.lz.de/lippe/kreis_lippe/...y-Nutzer-vor-klammheimlicher-Abo-Abzocke.html
Verbraucherzentrale warnt Handy-Nutzer vor klammheimlicher Abo-Abzocke
...
Drittanbietersperre kann schützen
Wie und warum das Ganze funktioniert, erläutert die Verbraucherschützerin an einem Beispiel: „Sie sind mit Ihrem Smartphone im Netz unterwegs und sehen sich etwas an. Sie klicken sich durch verschiedene Seiten, durch Menüs oder Werbung und, ohne es zu bemerken, haben Ihnen die Betrüger dann eine Zustimmung zum Abo untergeschoben."

Juristisch ist das zwar eine klare Sache: Ohne gültige Willenserklärung kein Vertrag. Allerdings bauen die Abzocker in der Regel darauf, dass die untergeschobenen Verträge nicht auffallen – und allzu oft klappt das. „Wir raten daher allen, regelmäßig die eigene Rechnung genau zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen." Dazu zähle, Widerspruch einzulegen, Geld zurückzufordern oder sich direkt bei der Verbraucherzentrale zu melden.
Drittanbietersprerre kann nicht schützen sondern schützt ohne wenn und aber.
Ein Nachteil des Verfahrens: Bei einer grundsätzlichen Sperrung können auch gewollte Forderungen nicht mehr bezahlt werden: „Dann wäre es zum Beispiel nicht mehr möglich, ein Parkticket oder ähnliches per Telefon zu kaufen",
Quark, hab noch nie von jemanden gehört, der das ernsthaft als Nachteil sähe.
 
„Dann wäre es zum Beispiel nicht mehr möglich, ein Parkticket oder ähnliches per Telefon zu kaufen",...

Von den mir ermittelbaren 6 Anbietern mobiler Parkticketsysteme bucht nur 1 Anbieter über die Telefonrechnung ab. Der Rest rechnet über Bankeinzug oder Prepaid ab.
Das bedeutet: selbst mit einer Drittanbietersperre sind die meisten dieser Dienste (das gilt auch für Fahrscheine im ÖPNV) nach wie vor ungehindert zu nutzen.

Es gibt also nichts, was man verpassen würde.
 
Hallo.
Habe mich hier zwar schon ein bisschen durchgelesen habe aber nirgendwo ermtwas mit New Money gelesen und weiß nun nicht ob wir das gleiche anwenden könne zum Kündigen.

Mein Vater hat jetzt schon so mal dieses SMS bekommen
"Es wurden 4,99€ für die Nutzung des Dienstes New Money berechnet. Bei inhaltl. Fragen können Sie sich auch direkt an den Partner wenden. Eplus"

Er hat eine Prepaid Karte.
Könnt ihr uns bitte helfen dies zu kündigen?

Vielen Dank
 
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