Mobilfunkprovider sind Ansprechpartner für Rechnungen von Drittanbietern

Hippo

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Mobilfunkbetreiber dürfen bei Rechnungsposten von Drittanbietern nicht mehr auf diesen verweisen. Das stellte das Landgericht Potsdam in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg gegen E-Plus fest.

Netzbetreiber, die ihren Kunden Leistungen von Drittanbietern abrechnen, können sich bei Problemen nicht aus der Veranatwortung stehlen. Das hat das Landgericht Potsdam in einem Verfahren gegen E-Plus entschieden, nachdem die Verbraucherzentrale Hamburg geklagt hatte. Der Netzbetreiber darf demnach den Verbrauchern gegenüber nicht behaupten, sie müssten sich mit Forderungen an den Drittanbieter wenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. 2O 340/14).

Weiter hier:
http://www.heise.de/newsticker/meld...er-Rechnungen-von-Drittanbietern-3041974.html
 
Wenn das rechtskräftig wird, ist das ein folgenschweres Urteil. Und ich vermute, dass da andere Verfahren gegen andere Provider folgen werden, z.B. gegen Mobilcom Debitel.

Wenn die Provider mal nicht mehr die eigenen Endkunden zwecks Rückerstattung an den "Dienstleister" bzw. ins Nirwana weiterschicken dürfen, dann ist damit m.A.n. die "Masche WAP-Pickpocketing" gestorben.

Denn dann müssen die Provider sich gemäß § 404 BGB wirklich mit den Einwendungen des Schuldners auseinandersetzen. Und wenn sie dann anfangen sollten, irgendwelche "Screenshots" oder "Logdateien" der Abzocker als angebliche "Beweise" zu präsentieren, dann könnten sie selbst mal ganz fix wegen Beihilfe zum Betrug und zur Geldwäsche mit drinhängen. Das werden die vermeiden wollen.
 
Der Tenor und vor allem die Position von E-Plus sind interessant:

E-Plus schrieb:
Aus unseren Unterlagen geht hervor, dass wir Sie bereits am 14. Dezember darüber informiert haben, dass Sie sich bitte an den entsprechenden Drittanbieter wenden möchten, um eine eventuelle Gutschrift zu erhalten, die vollständigen Kontaktdaten finden sdie auf Ihren Monatsrechnungen. Wir bitten Sie daher, den bei uns offenstehenden Betrag von 206,10 € auszugleichen.
Das hat nach Argumentation von E-Plus allen Ernstes keinen verbindlichen Charakter, weil sie möchten ja nur und sie bitten ja nur darum und verweigern deswegen dem Verbraucher auch nicht sein Recht...

Das Landgericht Potsdam stellt dazu fest:
In dem die Beklagte ihrem Schreiben vom 30.01.2014 den Verbrauchern suggeriert, sie müssten sich mit Einwendungen gegen die Forderungen von Drittanbietern direkt an diese wenden, um eine Gutschrift wegen einer Forderung, die nicht entstanden sein soll, zu erhalten, schneidet sie den Verbrauchern ihr direktes Zugriffsrecht aus § 45h Abs. 3TKG und § 404 BGB ab.

Und das hat eine noch viel größere Dimension, weil diese Täuschung in den Foren der Mobilfunkanbieter der Regel entspricht.
 
Das erinnert mich an Amazon. Wenn ich dort einen Garantiefall auslöse (allein in 2015 privat 130 Artikel bestellt) kommt immer zuerst, dass man sich an den Hersteller wenden möge. Optional kann man sich freilich aber auch hilfsweise dem Händler Amazon bedienen und der ersetzt einfach das Gerät oder erstattet den Kaufpreis zurück.
 
Erstaunlich ist der hohe Grad an Schmerzfreiheit bei den TK-Providern. Immerhin hat die Telekom das WAP-Pickpocketing weitestgehend eingestellt, ich finde seit dem Jahreswechsel 2014/15 keine Wortmeldungen von betroffenen Telekomkunden mehr. Vodafone scheint ebenfalls deutlich kulanter geworden zu sein. Zwar wird immer noch den Kunden in die Tasche gegriffen. Und anfangs war Vodafone hier äußerst biestig und hat sich ähnlich stur gestellt wie ePlus/O2 und Debitel. Seit einiger Zeit hört man jedoch von Vodafone immer wieder, dass sie zumindest auf einen Beschwerdebrief hin dann doch rückerstatten und sich nicht mehr stur stellen. Immerhin ein Fortschritt. Das Nachsehen haben nur weiterhin diejenigen, die sich nicht informieren und sich nicht wehren.

Aber die Telefonica-Oase und Mottencom-Debiltel - das sind wohl derzeit noch die Retter des innovativen WAP-Pickpocketings. Vielleicht lernen auch die es noch, auf die harte Tour. Evtl. sollte man ihnen die BAFIN ins Haus schicken etc.
 
Ach, das gibt es auch immer noch bei der Telekom. Und im Hausforum wird auch der gleiche verlogene Mist propagiert:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Abbuchung-Drittanbieter/td-p/1476903

Die Telekom wird von der Bundesnetzagentur aber dazu gezwungen als Anbieter.

Den möglicherweise genutzten Content und wie die Buchung zustande kam können wir nicht nachvollziehen und stellen dies lediglich in Rechnung. Ansprechpartner ist hier der jeweilige Anbieter.
 
Das erinnert mich an Amazon. Wenn ich dort einen Garantiefall auslöse (allein in 2015 privat 130 Artikel bestellt) kommt immer zuerst, dass man sich an den Hersteller wenden möge. Optional kann man sich freilich aber auch hilfsweise dem Händler Amazon bedienen und der ersetzt einfach das Gerät oder erstattet den Kaufpreis zurück.
Ist aber falsch. Während der Gewährleistung ist der Händler der Ansprechpartner. Der hat sich zu kümmern.
 
Ach, das gibt es auch immer noch bei der Telekom. Und im Hausforum wird auch der gleiche verlogene Mist propagiert:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Abbuchung-Drittanbieter/td-p/1476903

Jedenfalls ist aber offensichtlich Schluss mit DIMOCO.

Aber auch bei der Telekom weiß man nicht immer, was man glauben soll. Denn der oben verlinkte Fall aus August 2015 widerspricht eindeutig den offiziellen Verlautbarungen der Telekom gegenüber einer Anfrage der Webseite inside-handy.de:

http://www.inside-handy.de/magazin/35865-abo-abzocke-handy

Speziell bei Erotik-Abos habe man den Bestellprozess geändert: Diese können eigenen Aussagen zufolge nur noch über ein Telekom-Infrastrukturelement realisiert werden. Der Kunde werde auf die hauseigene Infrastruktur umgeleitet und muss dort die Buchung eines Abos mit den Button "Zahlungspflichtig bestellen" bestätigen. Nur dann sei die Abrechnung über die Mobilfunkrechnung der Telekom möglich.

Die quatschen es so, wie sie es grad brauchen,

Auch denen gehört BAFIN und Steuerfahndung auf den Hals geschickt.
 
Ich hab jetzt ganz neu gelesen, dass jetzt doch die jeweilige Telefongesellschaft für das Inkasso auch eines strittigen Betrags zuständig ist, und nicht etwa der Drittanbieter.
Kann das echt sein ??
 
Die Formulierung ist etwas seltsam. Aber grundsätzlich war es nie anders: Wenn mir jemand eine Rechnung stellt, ist er mir auch Rechenschaft darüber schuldig und muss sich im Zweifelsfall mit den Einwendungen befassen.

Warum soll der TK-Bereich da eine Ausnahme bilden?
 
Wenn Du einen aus Deiner Wohnung geklauten Gegenstand bei einem Hehler siehst, dann ist der ja schließlich ebenfalls herausgabepflichtig, und er kann Dich nicht zum Ersatz des Schadens an Ede Klawutnik von den kasachischen Antillen "weiter verweisen".
 
Es könnte so einfach sein.
Bei Vertragsabschluss eines TK Anschlusses / Handyvertrag muß der Kunde explizit ankreuzen, wenn er Abrechnung für Drittanbieter akzeptiert.
Und der TK Anbieter könnte eine Art Prepaid Konto - zu seiner Sicherheit einrichten.
Sonstige Ansprüche blieben ja unbenommen, nur wäre das im Sinne beider Seite, Anbieter Ruf, Kunde, Nervenschonung.
 
Hallo, ich habe eine ähnliche Situation.

My Mobilfunkanbieter berechnete mir für Drittanbieter.

Ich schickte einen Brief für Einspruch und Rückerstattung.

Und sie antwortete, dass ich nach dem dritten Anbieter zu schreiben.

Hat jemand hier einen Musterbrief unter Berufung auf diese neue Regelung? (Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist). Das wäre sehr hilfreich für mich. Deutsch ist nicht meine Muttersprache (ich bin Anfänger in deutscher Sprache). Und es ist sehr schwierig, darüber zu schreiben.

Schließlich, kann in diesen Fällen einfach die Lastschriften zurückbuchen und den Rechnungsbetrag des Mobilfunkservice überweisen?
 
Es gibt da keine "neue Regelung", das macht jeder Provider, wie er mag. Dich an den Drittanbieter zu verweisen ist so ein dümmlicher Schachzug, dem sich der Support deines Providers gern bedient. In Wirklichkeit hat der Provider aber die Forderung mit ihrer Entstehung bereits übertragen bekommen und er macht das Erstinkasso somit aus eigenem Recht. Also, halte dich weiterhin an deinen Provider:

 
danke für Ihre Antwort.

Mein Mobilfunkanbieter besteht darauf, dass ich zahlen müssen und dass Reklamationen bezüglich des Vertragsverhältnisses sind daher direkt an den Drittanbieter zu richten.

Sie sagten auch, dass der Beweis der Richtigkeit unserer Rechnung und der Verbindungen ergibt sich aus dem technischen Prüfprotokoll.

Jede Rat über das weitere Vorgehen?

Sollte ich dann direkt der Drittanbieter kontaktieren?

Vielen Dank im Voraus.
 
Sollte ich dann direkt der Drittanbieter kontaktieren?
Es bleibt dabei:
Dich an den Drittanbieter zu verweisen ist so ein dümmlicher Schachzug, dem sich der Support deines Providers gern bedient. In Wirklichkeit hat der Provider aber die Forderung mit ihrer Entstehung bereits übertragen bekommen und er macht das Erstinkasso somit aus eigenem Recht. Also, halte dich weiterhin an deinen Provider:
 
Sie sagten auch, dass der Beweis der Richtigkeit unserer Rechnung und der Verbindungen ergibt sich aus dem technischen Prüfprotokoll.
Na dann sollen die das nach § 45i TKG doch mal vorlegen, bestehe darauf und poste es hier! Das technische Prüfprotokoll kann nur Nachweise über Telekommunikationsdienste aufführen, wie z. B. deine Internetsession. Ein Nachweis über die beanspruchten oder übermittelten Inhalte, kann dort niemals aufgeführt werden, da es dafür keine Speicherung beim Provider gibt. Das Drittanbieterangebot ist kein Telekommunikationsdienst.
 
Es ist ein Skandal, dass manche Betreiber/Provider lügen dürfen, dass sich die Balken biegen. Jeder Furz wird in dieser EU und in Deutschland (ohnehin Regulierungs-Musterknabe) reguliert. Doch bestimmte Branchen genießen offenbar lebenslangen Welpenschutz, obwohl sie über das Welpenalter längst herausgewachsen sind.

Es geht eben nur mit konsequenter Drittanbietersperre von Vertragsbeginn an. Dann klappts auch nicht mit der wöchentlichen Pseudo-Abo-Abzocke von z.T. völlig unnützen und idiotischen Anwendungen, die freiwillig kein normal denkender Mensch anklicken würde. :(
 
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