maps-routenplaner.info und maps-routenplaner.com: So dreist zocken Unbekannte jetzt ab

Jetzt haben sie an der Seite geschraubt
Rot auf grau und der Button ist auch korrekt

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Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert

Das ist Unsinn! Die im Impressum angegebene "Firma" gibt es laut Handelsregister nicht
 
@Hippo,

trotz dessen hätten die keine Chance ihre Forderung durchzusetzen.
- Schon wegen der Frage, an welche Postadresse die ihre Rechnung senden sollten.:p
Zudem sollte der Forderungsbetrag direkt unter den Button "Zahlungspflichtig bestellen" gesetzt werden.
 
500 € in Paysafe- oder Amazon-Guthaben, für was eigentlich? Die Teilnahme an einem Gewinnspiel, bei dem es vermutlich keinen nachweisbaren Gewinner gibt oder für die Routenplanerauskunft, die es andernorts kostenlos gibt? Würde mich nicht wundern, wenn sich tatsächlich für die Beitreibung irgendwann mal ein naiver Anwalt oder eine bescheuerte Inkassoinstanz hergibt. Nur zu!
 
Scheint wieder verstärkt zu grassieren:
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/maps-routenplaner-abzocke
Pressemitteilung vom 14.08.2017
Routenplaner-Abzocke: absurde Drohungen
Verbraucherzentrale warnt vor ungewollten Abonnements und ungerechtfertigten Mahnungen
Route geplant – Abo abgeschlossen: Von dieser Abzock-Masche hört die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zurzeit wieder häufiger. Unter wechselnden Internet-Adressen für Routenplaner versuchen Betrüger, Verbraucherinnen und Verbraucher in teure Verträge zu locken – wird nicht gezahlt, wird gedroht.
....
"Verbraucher sollten Seiten wie beispielsweise maps-routenplaner-pro.com und maps-24-routenplaner.com meiden und bei Routenplaner-Angeboten ganz genau hinsehen", sagt B.S., Telekommunikationsexpertin bei der Verbraucherzentrale.
 
An wen soll der Widerspruch denn gehen? An einen nicht existierenden Geschäftsführer einer nicht existierenden Firma?

Mit sowas kann man schnell einen Vertrag bestätigen den es gar nicht gibt

Auch Strafanzeigen bringen hier nichts. Damit nervt man höchstens den Staatsanwalt
 
Apropos "Urväter": Was treibt eigentlich Schweinchen Nepperle so? Ist er wieder genesen? ;)

Keine Ahnung sein seltenes Krustentier hat ihn auf jeden Fall aus dem wohlverdienten Knast befreit. Vielleicht sind er und die Buhratte jetzt als Mentoren und Strippenzieher im Hintergrund? Irgendwann geht auch deren Geld mal zu Ende und dann kommen sie wieder.
 
Unsere Aussagen werden im Zuge einer Gerichtsverhandlung durch einen Sachverständigen bestätigt, die Kosten hierfür werden Ihnen natürlich zusätzlich in Rechnung gestellt

Der Sachverständige wäre der Richter der diesen Unsinn sofort einstampfen würde

Zur genauen Bestimmung Ihrer Identität, wurde Ihre IP Adresse (dient zur eindeutigen Identifizierung des bei der Registrierung verwendeten Computers) bei der Registrierung gespeichert

Eine IP oder ein Computer ist keine nätürliche Person. Eine IP beweist keinen Vertragschluss

Bitte beachten Sie § 356 BGB ABS 5:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert

Ist so zwar richtig,aber hier fehlt es an der Zustimmung des Nutzers. Er wird hier auch nicht darauf hingewiesen

Beachten Sie bitte, dass Sie im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens, mit Kosten im oberen dreistelligen Bereich, sowie mit folgenden Nachteilen zu rechnen haben:
  • Negativer Eintrag in das Schuldenregister
  • Lohn- und Kontopfändung
  • Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher

Wie das gehen soll wenn man nur die Mailadressen seiner Opfer hat weiß ich nicht
 
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