Malvorlagenseite kriegt angeblich vielleicht Ärger

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Oh, gut, dass dieser Thread wieder nach oben gerutscht ist.
Da fällt mir ein: Ich muss mal bei Disney nachfragen, was aus der angekündigten Abmahnung der Malseite wg. der Nemo-Bildchen geworden ist.
Nemo & Co. sind inzwischen auf (fast) allen dahin führenden Domains entfernt, aber Disney wollte ja so oder so abmahnen.
Ich melde mich bald wieder dazu.
Und da die Münchener Anwaltskanzlei hier ja nun auch öffentlich postet, die Frage: Was hat man sich eigentlich dabei gedacht?
Dass Nemobilder urheberrechtlich vogelfrei sind?
Oder kennt der Admin-C Sy. auch diese Seite angeblich gar nicht - wie damals bei M.D.? :wink:
 
News schrieb:
Oder kennt der Admin-C Sy. auch diese Seite angeblich gar nicht - wie damals bei M.D.? :wink:

Der Schnupftabak ist schuld, diese gefährliche chemische Keule... Da muß man niesen und in dem Moment sieht man halt die Seite nicht... Kann passieren...

cj, corps - jäger

suchtipp: hier
 
Die Eierei geht weiter. Ich finde jedenfalls keinen Hinweis in der geforderten Form.

Wie in einem anderen Thread schon gesagt wurde, müssen gemäß FST-Kodex Minderjährige aufgefordert werden, die Erlaubnis der Eltern einzuholen, bevor Kosten entstehen.

Verwiesen wurde auch schon auf das Kriterium der Sittenwidrigkeit. Die Entscheidung des LG Hamburg wurde durch das OLG Hamburg am 10.04.2003 bestätigt.

Der FST-Kodex ist Bestandteil der Regeln für die Zuteilung von (0)900-Rufnummern für Premium Rate-Dienste
Auszug der Zuteilungsregeln für 0900-Nummern schrieb:
Es wird darauf hingewiesen, dass der „Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V." (FST) einen „Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste" herausgegeben hat, in dem Regelungen über die Nutzung von Rufnummern für PRD enthalten sind (vergleiche Anlage 1).
Man darf also gespannt sein, wie diese Geschichte weiterläuft.

Dietmar Vill
 
Nun, vielleicht tritt der Seitenbetreiber aus der FSM aus und ernennt stattdessen Anwalt Sy. zum Jugendschutzbeauftragten :wink:
Auf manchen anderen Seiten wird - ausgerechnet - jener RA schließlich schon in dieser Funktion genannt...
 
Wie , 3 Dinge auf Einmal ;)

Seitenbetreiber , Jugendschützer und Kläger

wo bleibt da der Auftrag des Mandanten ?
 
Nochmal kurz zu Disney und den (ehemaligen) Nemo-Bildchen auf der Malvorlagenseite:
Gerade eben habe ich wieder mit der deutschen Disney/BuenaVista -Niederlassung in München telefoniert. Was aus der geplanten Abmahnung geworden ist, wissen die selber nicht, weil das an die Zentrale in den USA und eine Europa-Vertretung in England weitergeleitet worden war.
Immerhin scheinen inzwischen auch die letzten Nemo-Bildchen von den diversen Vorschaltseiten verschwunden zu sein.

Bleibt die Sache mit der FSM und deren Rüge, die weiterhin nicht auf der Malseite erwähnt ist. Vielleicht ist ja erst eine Presseanfrage bei der FSM nötig, damit die mal Druck machen? :roll:
 
News schrieb:
Nochmal kurz zu Disney und den (ehemaligen) Nemo-Bildchen auf der Malvorlagenseite:
Gerade eben habe ich wieder mit der deutschen Disney/BuenaVista -Niederlassung in München telefoniert. Was aus der geplanten Abmahnung geworden ist, wissen die selber nicht, weil das an die Zentrale in den USA und eine Europa-Vertretung in England weitergeleitet worden war.
Immerhin scheinen inzwischen auch die letzten Nemo-Bildchen von den diversen Vorschaltseiten verschwunden zu sein.

Bleibt die Sache mit der FSM und deren Rüge, die weiterhin nicht auf der Malseite erwähnt ist. Vielleicht ist ja erst eine Presseanfrage bei der FSM nötig, damit die mal Druck machen? :roll:

FSM? Was das? Neue Dialerschmiede?

Hajo
 
FSM = Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia, von der die Rüge gegen die Seite stammt.
 
Wäre auch mal eine Informative Aussage

Was man bei einer Modem/Isdn Verbindung innerhalb von 15 Sekunden
erhalten kann . ( Huch , Seite hatte sich gerade aufgebaut )
Oh Schreck , wegklick .

Welche Gegenleistung ? Für die 30 Euros ;-)
Oh 1 Sekundenverbindung 0:-) schnell Rechnung raus
Wie verhält sich das denn mit dem UWG ?

Die Brago fällt weg , bald unterbieten sie sich gegenseitig ;)
 
Naja, wenn du selber wegklickst: selbst schuld. Wenn du deine Mietwohnung nur einen Tag lang bewohnst und dann nie wieder hingehst musst du ja auch die Miete für den ganzen Monat zahlen. Rechtlich gibt dieses Argument also nichts her.

Mindolluin

P.S.: Über den tatsächlichen "Wert" der angebotenen Inhalte habe ich damit nichts gesagt.
 
@mindolluin

ziemlich blödsinniger Vergleich!
Wenn ich eine Wohnung miete, schaue ich mir vorher mehrere an und mach dann einen schriftlichen Mietvertrag. Ich weiss also ganz genau auf was ich mich einlasse.

Bei Dialern ist es eher so, dass ich ungewollt in ein Zimmer gestossen
werde, in das ich gar nicht will und aus dem ich mich sofort wieder entferne.
Dafür soll ich dann eine Monatsmiete bezahlen.
Gruß
Stieglitz
 
Mindolluin schrieb:
Naja, wenn du selber wegklickst: selbst schuld. Wenn du deine Mietwohnung nur einen Tag lang bewohnst und dann nie wieder hingehst musst du ja auch die Miete für den ganzen Monat zahlen.
Bei einer Monatsmiete wird mir das Recht eingeräumt, die Mietsache während der gesamten Mietdauer von einem Monat zu nutzen und ich muß nur einmal zahlen. Ist das beim Dialer jetzt auch so?
 
> Bleibt die Sache mit der FSM und deren Rüge, die weiterhin nicht auf der Malseite erwähnt ist. Vielleicht ist ja erst eine Presseanfrage bei der FSM nötig, damit die mal Druck machen?

Was können die denn für einen Druck erzeugen und wie sehen deren Sanktionen aus?

Ist das ähnlich effektiv wie die Sanktionen der FST, böse mit dem Zeigefinger winken und ein lautes "So geht's aber nicht!"? Dazu Geldstrafen, die aus der Kaffeekasse beglichen werden?


Eniac
 
stieglitz schrieb:
@mindolluin

ziemlich blödsinniger Vergleich!
Wenn ich eine Wohnung miete, schaue ich mir vorher mehrere an und mach dann einen schriftlichen Mietvertrag. Ich weiss also ganz genau auf was ich mich einlasse.
Bei Dialern ist es eher so, dass ich ungewollt in ein Zimmer gestossen
werde, in das ich gar nicht will und aus dem ich mich sofort wieder entferne.
Dafür soll ich dann eine Monatsmiete bezahlen.

Ja eben. Dann liegt das Problem eben nicht darin, dass du gleich wieder gegangen bist, sondern darin, dass du reingestoßen wurdest. Das ist rechtlich gesehen ein ganz erheblicher Unterschied. Nichts anderes habe ich gesagt.

Bei einer Monatsmiete wird mir das Recht eingeräumt, die Mietsache während der gesamten Mietdauer von einem Monat zu nutzen und ich muß nur einmal zahlen. Ist das beim Dialer jetzt auch so?

Wenn es sich um eine 30 € Rechung handelt gehe ich davon aus, dass zeitunabhängig abgerechnet wird (weils sonst unzulässig wäre). Im Ergebnis also ja. Genauer kannst du bleiben, bis die angebotene Dienstleistung vollständig erbracht wurde.

Mindolluin
 
Mindolluin schrieb:
Wenn es sich um eine 30 € Rechung handelt gehe ich davon aus, dass zeitunabhängig abgerechnet wird (weils sonst unzulässig wäre). Im Ergebnis also ja. Genauer kannst du bleiben, bis die angebotene Dienstleistung vollständig erbracht wurde.

Schön und gut , aber als Vermieter und gewissermaßen Geschäftsmann
müsste Ich aber auch erst eine Rücksprache halten , bevor ich einem
6 Jährigen ein Mietobjekt für diesen Zeitraum überlasse.
 
Mindolluin schrieb:
Wenn es sich um eine 30 € Rechung handelt gehe ich davon aus, dass zeitunabhängig abgerechnet wird (weils sonst unzulässig wäre). Im Ergebnis also ja. Genauer kannst du bleiben, bis die angebotene Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
Der Vergleich mit der Miete hinkt halt etwas. Die Online-Contentverträge sind Dienstverträge, bei denen der Anbieter einmalig Infornationen für den Kunden bereithält. Mit jeder Anwahl schließt der Kunde einen neuen Vertrag, der extra vergütet werden muß. Bei der Miete muß man einmal zahlen und kann die Mietsache so oft nutzen, wie man will (wie mit einem Abo von Content).
 
Wir können uns doch darauf einigen, dass der Vergleich mit der Wohnungsmiete hinkt. :wink:

Das Problem ist doch bei diesen Angeboten, dass man die Katze im Sack kauft. Und wenn man dann feststellt, dass der Content nur Mist ist, muss
man trotzdem € 29,95 zahlen.
z.B.: spanische € in deutsche € umrechnen etc.

Gruß
Stieglitz
 
@Eniac
Die FSM kann ein starrsinniges Mitglied ausschließen. Ob das den Betroffenen kratzt, ist eine andere Frage.
Jedenfalls kann derjenige auf seinen Dialerseiten dann nicht mehr auf den "Jugendschutzbeauftragten FSM" verweisen, wie es bequemerweise gerne gemacht wird.
Stattdessen wäre ein eigener Jugendschutzbeauftragter nötig, falls es sich um Seiten mit "jugendgefährdendem Potenzial" handelt.
Siehe dazu die Erläuterungen bei der FSM
Übrigens hab ich da jetzt mal angefragt, Antwort steht noch aus.
 
stieglitz schrieb:
Das Problem ist doch bei diesen Angeboten, dass man die Katze im Sack kauft.
Naja, bei der Malvorlagenseite sind die Malvorlagen als Thumbnails auf der Werbeseite ausgestellt. Ein gängiges Verfahren bei Pay-Seiten. Also kann man dem Betreiber nicht wirklich den Vorwurf machen, er verkaufe die Katze im Sack. Jeder Erwachsene kann sich entscheiden, ob er die ausgestellten Vorlagen über den Dialer in Originalgröße beziehen will.

Nur die angelockten Kinder durchschauen nicht, dass der Download für die Eltern ein teurer Spaß wird.
 
Counselor schrieb:
Naja, bei der Malvorlagenseite sind die Malvorlagen als Thumbnails auf der Werbeseite ausgestellt. Insoweit kann man dem Betreiber nicht wirklich den Vorwurf machen, er verkaufe die Katze im Sack. Jeder Erwachsene kann sich entscheiden, ob er die ausgestellten Vorlagen über den Dialer in Originalgröße beziehen will.

Nur die angelockten Kinder durchschauen nicht, dass der Download für die Eltern ein teurer Spaß wird.

Ja, immerhin 12 Stück von wieviel? Und egal worauf man klickt, gehts auf die Dialer Downloadseite. Und die anfallenden Kosten sind auch recht gut versteckt. Erst beim "Login Assistent" (gute Umschreibung) und dort nach
dem Anklicken von "Anbieterinformationen" werden die Kosten von € 1,99/Minute genannt. Das sind in der Stunde € 119,40.
Ganz schön happig.
Gruß
Stieglitz
 
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