Kurz-mal-weg.de

@ Ein Hotel, danke dir, für diese Meldung. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die nicht nur zusammen arbeiten. Für mich ist das allem Anschein nach ein Stall.

Deine Hoffnung hinsichtlich der Deal- und Geizportale wird sich jedoch womöglich nicht erfüllen - lass uns nur mal alle demnächst weniger Geld haben, dann werden die noch mehr boomen.

Übrigens, immer wieder gern gelesen:
Welt Online schrieb:
 
Mir ging es ganz genauso. Ich bin auf die Seite von kurz-mal-weg.de geraten und habe zu einer Reise begonnen,meine Daten einzugeben. Um dieses Angebot später schneller wiederzufinden, habe ich auf reservieren&weiter geklickt. Von Zahlungsinformationen war bis dahin noch keine Rede. Die Modalitäten werden erst im nächsten Schritt thematisiert. Da wird man aufgefordert, die Kreditkarteninformationen einzugeben. Das habe ich aber abgebrochen. Trotzdem hatte ich eine feste Buchung am backen, weil dies ja so in den AGB`s auf der 7. Seite so dargestellt ist. Auf Nachfrage über die 0900-er Nummer, die als einzige telefonische Kontaktmöglichkeit angegeben wird, stellte man mir für dieses Hotel zunächst eine Stornogebühr von 90% des Reisepreises in Aussicht. Für eine Reise, die ich gar nicht gebucht hatte. Nach Verhandlungen mit dem Hotel direkt kam ich da kostenlos raus, aber kurz-mal-weg.de beharrt nun auf Stornierungskosten von 20% des Reisepreises. Das soll seriös sein??? Ich kann allen nur raten: Finger weg von diesem Anbieter!!

Hallo,

das mit der Stornierung direkt beim Hotel hat bei mir auch geklappt. Nun meldet sich wieder kurz-mal-weg, bedankt sich für eine E-Mail, die ich nie geschrieben habe und bestätigt die Stornierung. Allerdings nur gegen die Bearbeitungsgebühr von 20 %. Wie ist der Stand bei Dir? Hast Du gezahlt? Oder wie kommt man aus der Nummer wieder raus?
 
Ich würde es drauf ankommen lassen. Ich kann mir nicht vorstellen daß die Brüder scharf auf eine gerichtliche Klärung sind.
Gut, aber das muß jeder selbst wissen ob er/sie die Nerven dazu hat.
Praktisch wäre es natürlich wenn eine Rechtschutzversicherung das Risiko übernehmen würde.
 
Hat schon mal wer die Buttonlösung bei kurz-mal-weg.de geprüft? Dort heißt es nämlich heute zuerst k-m-w.de1.jpg und dann nach der Datenangabe k-m-w.de2.jpg. So hat sich das der Gesetzgeber womöglich nicht vorgestellt.
 
Hallo,

ich hatte auch massive Probleme vor einer Woche mit Kurz-Mal-Weg.de. Ich wollte bei denen eine Buchung durchführen, doch dann ging ein Fenster auf, in welchem meine Kreditkartendaten eingetragen werden sollten. Da ich keine Kreditkarte habe und ich dieses Fenster auch nicht umgehen konnte, bzw. eine Auswahl Überweisung oder Rechnung möglich war, habe ich den Vorgang abgebrochen. Ich habe dann telefonisch direkt im Hotel gebucht. Einen Tag später kam eine Buchungsbestätigung von kurz-mal-weg.de. Das war ein Theater! Ich habe denen mehrfach erklärt, dass ich die Buchung gar nicht abschließen konnte und daraufhin direkt im Hotel gebucht habe. Die wollten dann eine Stornogebühr von mir in eine unglaublichen Höhe. Das Hotel hatte die Zweite Buchung ganz unkompliziert kostenfrei storniert.
Das ist einfach Abzocke. Mein Anwalt ist eingeschaltet und ich finde das ist einfach nur versuchter Betrug und dagegen muss man als Verbraucher auch vorgehen. Sicherlich zahlen einige diese Stornogebührt damit sie Ruhe haben, aber das ist der falsche Weg.
 
Halli hallo,
ich bin sehr froh, dass ich dieses Forum gefunden habe, denn ich habe schon an meinem Verstand gezweifelt!!
Mir ist es auch so ergangen wie einigen von euch hier....ich bin es so gewohnt, dass ich, so lange ich den Buchungsvorgang nicht komplett abschließe, immer wieder zurück gehen kann ohne das dies Konsequenzen für mich hatte, um so erschrockener war ich,als ich die Buchungsbestätigung von kmw.de hatte und zur Zahlung aufgefordert wurde..Nachdem ich dem Anbieter schriftlich mitgeteilt hatte,dass ich keine Reise gebucht hatte, bekam ich eine Rückmail "
Sie haben uns mitgeteilt, dass die bei uns eingegangene verbindliche
Buchung angeblich nicht durch Sie, sondern durch unbefugte Dritte erfolgt
sein soll.
Hierfür liegen uns jedoch bislang keine Anhaltspunkte vor, zumal die
Vielzahl der bei Buchung eingegebenen persönlichen Daten auch nicht den
Anschein einer unbefugten Buchung durch Dritte erweckt. Bei einer
Onlinebuchung wird zudem die IP des genutzten Rechners erfasst, die
letztlich auch im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung einem Nutzer
zugeordnet werden kann.

Sofern tatsächlich eine missbräuchliche Buchung durch unbefugte Dritte
vorliegt, sollten Sie umgehend eine entsprechende Strafanzeige erstatten
und uns einen Nachweis zu Anzeigenerstattung übersenden, damit von hier
aus alle notwendigen Informationen zur Buchung an die Polizei
weitergeleitet werden können. Nur so kann die tatsächlich verantwortliche
Person auch in Ihrem Interesse schnell ermittelt werden.

Bitte beachten Sie aber, dass die Polizei jede missbräuchliche oder
wahrheitswidrige Anzeigenerstattung unter Umständen als Vortäuschen einer
Straftat verfolgen wird, wenn es sich tatsächlich nicht um eine Buchung
durch Unbefugte handeln sollte.
Bislang gehen wir jedoch auf Grund der uns vorliegenden Informationen von
einer verbindlichen Eigenbuchung aus.

Ein kostenfreier Rücktritt von Ihrer Buchung ist folglich nicht möglich.
Die Reise kann daher nur gemäß der Veranstalter AGB zu folgenden Kosten
storniert werden."

Auf diese Mail habe ich noch nicht geantwortet, werde morgen auch das Hotel anrufen
um zu erfragen ob bei dem Hotel eine Reservierung eingegangen ist!!

habt ihr noch Tipps für mich?
 
Sofern tatsächlich eine missbräuchliche Buchung durch unbefugte Dritte
vorliegt, sollten Sie umgehend eine entsprechende Strafanzeige erstatten
und uns einen Nachweis zu Anzeigenerstattung übersenden, damit von hier
aus alle notwendigen Informationen zur Buchung an die Polizei
weitergeleitet werden können

So ein Blödsinn. Anzeige muss immer der Geschädigte erstatten

Bislang gehen wir jedoch auf Grund der uns vorliegenden Informationen von
einer verbindlichen Eigenbuchung aus

Man hat hier wohl hellseherische Fähigkeiten

Ich würde auf diesen ganzen Zirkus gar nicht mehr reagieren
 
Bei einer Onlinebuchung wird zudem die IP des genutzten Rechners erfasst, die letztlich auch im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung einem Nutzer zugeordnet werden kann.
Die übliche Lüge um den Empfänger der Nachricht ohne Not unter Druck setzen zu wollen.
...sollten Sie umgehend eine entsprechende Strafanzeige erstatten und uns einen Nachweis zu Anzeigenerstattung übersenden, damit von hier aus alle notwendigen Informationen zur Buchung an die Polizei weitergeleitet werden können.
Die Leipziger sind keine Behörde oder Versicherung, die einen Rechtsanspruch auf den Nachweis hätten. Wie schon Goblin zuvor schrieb, sollen die sich doch gefälligst nach § 263 StGB selbst bemühen. Allerdings ist sehr wohl auch CaWa ein Geschädigter nach § 269 StGB, denn dessen Daten wurden im Rechtsverkehr missbraucht.
Bitte beachten Sie aber, dass die Polizei jede missbräuchliche oder
wahrheitswidrige Anzeigenerstattung unter Umständen als Vortäuschen einer
Straftat verfolgen wird, wenn es sich tatsächlich nicht um eine Buchung
durch Unbefugte handeln sollte.
Komisch nur, dass es solche Verfolgungen faktisch gar nicht gibt! Zumindest können die Leipziger davon nichts wissen.
 
Mein Problem ist nur, dass ich nicht weiß welche weiteren Schritte eingeleitet werden und welche nicht.Im Refchtsverkehr kenne ich mich so nicht aus...
Ich bin doch sehr verunsichert...
 
Wenn du dich nicht mit deinen Daten irgendwo angemeldet hast sondern wer anders das war, dann hat das Problem der Anbieter. Der Liefert nämlich dir, obwohl du nichts bestellt hast. Also, was passiert mit dem Produkt? Er kanns behalten!

Stell dir das doch mal vor, wie bei lustigen Pizzabestellungen an den unlustigen Nachbarn. Wer hat das Problem? Der Pizzabäcker! Muss der unlustige Nachbar zahlen? Freilich nicht, er hats ja nicht bestellt.

Lass dich nicht von dem Anbieter zu etwas nötigen, was du nicht zu vertreten hast. Es ist allein sein Problem! Man widerspricht in so einem Fall einmalig und dann kann kommen was will - das kommt alles schön geordnet in einen Akt und dann wartet man auf gerichtliche Schritte, z. B. einem Mahnbescheid oder einer Klage. Dem kann man dann nochmal widersprechen, und wenn man das schon einmal getan hat, dann kann man auch darauf verweisen. Kommt ein Ikassounternehmen zwischendurch noch daher, dann braucht man gar nichts zu tun. Hilfsweise könnte man aber auch dort auf den Widerspruch vom Anfang verweisen, fertig!
 
Es ist schon so,dass ich auf der seite war und nachdem ich meine daten angegeben hatte und als nächster Schritt, die Aufforderung kam Bankdaten einzugeben, habe ich die Seite geschlossen und danach kam per e-mail die Bestätigung, dass ich gebucht hätte....dies ist aber nicht der Fall,denn ich habe nie diese Buchung beendet...
 
Na siehst und das ist das Problem, vor dem dich die Leipziger gewarnt hatten:
Sie haben uns mitgeteilt, dass die bei uns eingegangene verbindliche Buchung angeblich nicht durch Sie, sondern durch unbefugte Dritte erfolgt sein soll.
Wieso schwindelst du die an und lässt auch uns in dem Glauben?

Jetzt mag ich nimmer, gute Nacht!
 
Ich habe niemanden getäuscht bzw täuschen wollen!!!ich habe gesagt das ich dem Anbieter geschrieben habe,dass ich das nicht gebucht habe!!ich habe diese Buchung nie beendet,sondern vorher abgebrochen...
 
Ich habe niemanden getäuscht bzw täuschen wollen!!!ich habe gesagt das ich dem Anbieter geschrieben habe,dass ich das nicht gebucht habe!!ich habe diese Buchung nie beendet,sondern vorher abgebrochen...

Tja, das Problem ist, dass du hier so einen langen Text mit vielen Einzelheiten geschrieben hast. Das sind wir hier nicht gewohnt. Normalerweise kommt nur: Hab ne Mail bekommen und soll zahlen. Was soll ich tun?

Tja, dann so eine lange Mail zu lesen und die Einzelheiten zu behalten, wird schwierig, wenn man das nicht gewohnt ist,

Nich wahr Reducal?
Er hat nur geschrieben, das er nicht gebucht hat. Das dritte die Daten verwendeten, ist eine Interpretation von denen selbst.


Aber trotzdem ändert sich doch an der Situation nichts. Ich habe nichts bestellt, also kein Vertrag.

Nur weil ich in den Supermarkt gehe, mir ein paar Sachen ansehe, dann aber an der Kasse nichts hinlege, muss ich die angesehenen Sachen auch nicht bezahlen.

Was hat der Anruf beim Hotel gebracht?
 
Zu all den Diskussionen will ich hinzufügen, dass es mir genauso ergangen ist, wie anderen zuvor. Ich habe mir eine Reise unter kmw angesehen und habe dann eine Buchungsbestätigung erhalten. Der Kontakt zu kmw ar dann sehr einseitig. Als Anwort haben wir immer nur das gleiche Mail erhalten. Schließlich haben wir zähneknirrschend einen Urlaub abgetreten, den wir gar nicht haben wollten.
Ich werde mich darum kümmern, dass die an einen Anwalt geraten, der sich dieser Sache annimmt.

Fazit: Finger weg von kurz-mal-weg.de
 
Hallo!
Wir hatten ein ähnliches Problem mit kurz mal weg.
Nachdem wir uns für das Hotel entschieden hatten und angefangen haben unsere Daten einzutragen brachen wir den Vorgang ab, weil uns die zahlungsmodalitäten nicht passten. Also Buchten wir direkt beim Hotel unsere reise.
Trotzdem kam Tags darauf eine Buchungsbestätigung per E-Mail von kmw.de.
Wir setzten uns sofort mit kmw in Verbindung. Für die Stornierung der Reise verlangte kmw in einer folgenden Email eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Reisepreises obwohl auch in der Angebotsbeschreibung mit einer kostenlosen Stornierung geworben wurde und wir ja nicht mal die Reise gebucht hatten.

Nach Rücksprache mit dem Hotel könnten wir dort die reise wirklich kostenlos stornieren. Auch mit kmw war das Problem zunächst geklärt da wir nun ihre Reise ja nun nicht stornieren mussten und unsere gewünschte Zahlungart akzeptiert wurde.

Doch nach dem Wochenende kam eine Email mit der selben Rechnung nur dass hier der Preis um 20% höher war als der vereinbarte Reisepreis.

Bei einem erneuten Anruf bei der kostenpflichtigen Hotline von kmw fanden wir heraus dass der Preisaufschlag eine Bearbeitungsgebühr für die Stornierung sei.
Die Mitarbeiterin argumentierte dass ja in den AGB auf diese Bearbeitungsgebühr für eine Stornierung hingewiesen wurde.
Jedoch sind Regelungen in den AGB, mit denen ein Verbraucher aufgrund der vorherigen Angaben im Angebot oder Werbung nicht rechnen musste, insofern unwirksam, Paragraph 305c BGB.

Unser Argument hat anscheinend gezogen. Die Mitarbeiterin bat darum zunächst Rücksprache zu halten und rief uns kurz darauf wieder an: die Stornierungsgebühr war mit einem mal erledigt.

Ich hoffe das bleibt jetzt auch so und ich konnte einigen von euch weiterhelfen zumindest bei dem Thema Stornierungsgebühr!

Lg
 
....angefangen haben unsere Daten einzutragen brachen wir den Vorgang ab, weil uns die zahlungsmodalitäten nicht passten.
Wenn ich mich recht entsinne, haben das so auch schon andere Leute erklärt. Wenn dem so ist, dann wäre das scriptgesteuerte Abphishen der eingetragenen Daten in Echtzeit und die Buchung ohne Beendigung des Bestellvorganges wegen der vorherigen, sachfremden Einwilligung in den Bestellprozess sehr fragwürdig.

Das Problem: man kann das gerichtsverwertbar im Einzelfall nicht beweisen, es sei denn, ein Mitarbeiter der Anbieterin legt das Beweismaterial vor oder die sächsischen Behörden besorgen es sich.
 
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