Kündigung des Abos bei flirtfair.de

Nur nochmal zur Sicherheit erwähnt ...
Wenn am Südpol Ananas wachsen ein echter Mahnbescheid (s. Link in meiner Signatur) kommen sollte - erst dann muß man dem Ding widersprechen und kann sich anschließend wieder schlafen legen
 
Hallo Community,

auch ich bin auf die "Fake"Singlebörse Flirt Fair reingefallen, habe mir ein Premiumabo bestellt und sehr schnell gemerkt, dass irgendwas mit dieser Seite nicht stimmt. Habe sofort reagiert, und ein Widerspruch/Widerrufsrecht innerhalb von 4 Tagen per E-Mail und Fax beansprucht. Mir wurde zwar die Kündigung bestätigt, aber leider nicht der Widerspruch. Nun habe ich im Internet 2. Aussagen zum Thema Widerspruch/Widerrufsrecht gelesen, soweit ich die "Leistungen" in Anspruch genommen habe, in diesem Fall "Nachrichten" versenden, verfällt mein Recht auf Widerspruch. Auf der anderen Seite, spielt es keine Rolle was ich in Anspruch genommen habe, was ist nun richtig?

Diese Bestätigungsemail scheint mir sehr unseriös, da kein direkter Bezug, Ausnahme meiner E-Mail Adresse und Kündigungszeitraum zum meinem Abo besteht.

Mit folgender E-Mail:

Sehr geehrter Kunde,

ihre Kündigung wurde wie gewünscht zum XX.XX.2013 durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Support Team

____________________________________________
Aber mein Widerspruch mit folgender E-Mail aberkannt.


Sehr geehrter Kunde,

da Sie bereits Serviceleistungen in Anspruch genommen haben, ist Ihr Widerrufsrecht leider verwirkt.

*(Bitte schicken Sie zu Ihrem Anliegen nur eine Anfrage, da es sonst zu Verzögerungen bei der Beantwortung Ihres Anliegens kommen kann.)*

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Support-Team

Ticket Details

Ticket ID: XXX
Department: Flirtfair
Type: Issue
Status: Closed
Priority: Critical

Dürfte ich um Aufklärung bitten, bzw. auf einen Link, der diese Problematik richtig stellt.

MfG
 
Lies mal hier:
312 d Abs 3 BGB schrieb:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Das gilt seit dem 04.08.2009. Vor diesem Termin war die Norm mißverständlich und man konnte tatsächlich auf die Idee kommen das das Widerrufsrecht vorzeitig durch erstmalige Inanspruchnahme der Leistung erlischt. Weils damals so schön war ignorien unseriöse Anbieter gerne die Neureglung. Das nennt sich dann Widerrufslüge. Such mal mit dem Stichwort hier im Forum.
 
...die "Leistungen" in Anspruch genommen habe, in diesem Fall "Nachrichten" versenden, verfällt mein Recht auf Widerspruch [-ruf]
Da isser wieder, der Klos unter meiner Schädeldecke.

Flirt-fair hat anscheinend erfüllt und auch schon Leistung (Nachrichtenversand) erbracht. RocknRolla hat wahrscheinlich der Lastschrift zugestimmt und somit auch schon mit der ausgelösten Buchung bezahlt und damit auch erfüllt.

Ich verstehe diesen 312d/3 an dieser Stelle schlichtweg nicht.
 
Genau, das ist mein Klos!

Artikel 3 Beschreibung des Leistungsumfangs des Service; technische Verfügbarkeit

(1) Der Betreiber betreibt ein Portal im Internet, über das Nutzer für den Aufbau von Beziehungen miteinander Kontakt aufnehmen können. Die Nutzer haben die Möglichkeit, sich anzumelden und innerhalb des Portals nach anderen Personen (Nutzern) zu suchen, deren Profile in einer zentralen Datenbank abgelegt sind. Die Mitglieder können sich die Profile anderer Mitglieder ansehen und mit diesen in Kontakt treten. Für jeden Nutzer ist weiterhin ein elektronisches Postfach für Nachrichten anderer Benutzer und für Servicemitteilungen des Betreibers eingerichtet.

(3) Der Betreiber gewährleistet eine Verfügbarkeit des Angebots von 97% bezogen auf das Jahr. ...

Artikel 4 Kostenlose und kostenpflichtige Dienste, Preise

(1) Die Nutzung bestimmter Dienste auf der Plattform ist kostenpflichtig, dies wird vor Bereitstellung dieser Dienste dargestellt.

(2) Mit Freischaltung der entgeltlichen Dienste (z.B. Erwerb eines sog. Abos) akzeptiert der Nutzer die damit verbundene Zahlungsverpflichtung.

Das heißt, der Betreiber macht nur den Eintag in die Datenbank möglich und schaltet die Kommunikation zwischen den Mitgliedern (evtl. den Operatoren und der Software) frei. Was muss er noch machen, damit er vollständig erfüllt hat?
 
Das über die ganze Laufzeit des Vertrages zu ermöglichen.

Aus den AGB
Kostenpflichtige Mitgliedschaften verlängern sich am Ende der Laufzeit jeweils automatisch um den hierfür im Bestellprozess vereinbarten Zeitraum bzw., wenn kein anderer Verlängerungszeitraum vereinbart ist, um die ursprüngliche Laufzeit, wenn sie nicht vor Ablauf form- und fristgerecht gekündigt wurden.
Vollständig erfüllt ist erst wenn Vertragslaufzeit zuende ist ggf nach Verlängerung
 
Vollständig erfüllt ist erst wenn Vertragslaufzeit zuende ist ggf nach Verlängerung

...aha! Bedeutet das, dass eigentlich das Widerrufsrecht generell erst mit dem Ablauf einer Vertragslaufzeit erlöschen kann?

Was mir beim RocknRolla zudenken gäbne ist ohnehin die Tatsache, dass der sich nur angemeldet und dann sofor widerrufen hat - anscheinend sowieso in der Testphase!
... habe mir ein Premiumabo bestellt und sehr schnell gemerkt, dass irgendwas mit dieser Seite nicht stimmt. Habe sofort reagiert, und ein Widerspruch/Widerrufsrecht innerhalb von 4 Tagen per E-Mail und Fax beansprucht.
Ich finds merkwürdig, wenn dem Nutzer eine Testphase eingeräumt wird, er aber die Nachrichten (um die es je eigentlich bei dem Portal geht) nur als Premiummitglied zur Kenntnis nehmen und versenden kann. Also verlässt ein Kunde (notgedrungen) die Testphase und er geht die Vollmitgliedschaft ein. Da die Testphase aber nicht alle Leistungen (vor allem die überhaupt gewünschten) verfügbar macht, macht die doch eigentlich keinen Sinn, oder?
 
Hoffe ich bin jetzt auf den richtigen Dampfer, also habe ich es richtig verstanden, nach dem ich ein Premiumabo abgeschlossen habe, und 4 Tage später mein Widerruf ausgesprochen habe. Können die mir Garnichts, wenn ich mein Geld wieder zurückbuchen lasse?! Da ich davon ausgehe, egal was ich schreibe und tue, die eh nicht mein Geld zurückbuchen?

Oder bewege ich mich da auf dünnem Eis? Natürlich habe ich meiner Bank schon angeordnet, jede weitere Transaktion mit dieser "Firma" zu sperren.

Danke für die rege Reaktion und Hilfestellungen.

Grüße
 
Dass es Geld zurück gibt, wäre neu. Schreiben kannste auch, was du willst - diese Art Anbieter ist sehr stur und verhaltensresistent. Nur eins ist fakt, nach dem Inkassogeplänkel (das zugegeben immer etwas weh tut) kommt nichts weiter - solche Anbieter meiden Gerichte wie der Teufel das Weihwasser.
 
...aha! Bedeutet das, dass eigentlich das Widerrufsrecht generell erst mit dem Ablauf einer Vertragslaufzeit erlöschen kann?
Nein, beim §312 d geht es nur um das vorzeitige Erlöschen wegen Inanspruchnahme der Leistung. Das "normale" Erlöschen durch Erteilen einer ordnungsgemäßen Belehrung und Ablauf der 2 Wochen-Frist als weiterer Erlöschensgrund bleibt davon unberührt.
Als die alte Fassung galt haben die Schurken einfach schlecht oder gar nicht belehrt, war ja egal sobald die Leistung erstmals genutzt wurde sollte das Widerrufsrecht erloschen sein. Der Gesetzgeber glaubte damals es gäbe unlösbare Probleme beim Wertersatz wenn schon Nutzungen stattgefunden haben. Egal nach grade mal 7 Jahren hat er bemerkt das damit nur die schurkischen Nicht+Schlechtbelehrer bevorzugt werden und dann zum 04.08.09 das Gesetz geändert.
Der Trend bei den Kopulationspartnervermittlungen zur Umgehung des Widerrufsrechtes geht heute dahin, nur eine Bestimmte Anzahl von Kontakten zu garantieren und die weitere Möglichkeit zur Nutzung als Geschenk auszugestalten. Da wird dann nach 3 Tagen Mitgliedschaft und Widerruf abgerechnet: 10 Kontakte werden garantiert, 8 Nachrichten wurden verschickt also sind 80% der Jahresmitgliedschaft verbraucht und müssen bezahlt werden.

@ Red: Deine Argumentation zur Testphase wurde unter dem alten §312 d BGB genauso vertreten, dank der Neureglung ist sie nicht mehr erforderlich.

Genau genommen berufen sich die Flirtfairs aber nicht auf ein Erlöschen sondern auf Verwirkung. Verwirkung ist der letzte Notanker der Juristen wenn ein Anspruch eigentlich besteht man das Ergebnis aber trotzdem nicht will. Da behauptet man dann Verwirkung und Verstoß gegen Treu und Glauben. Verwirkung ist angesichts der eindeutigen Rechtslage natürlich absurd.
 
http://www.vzhh.de/recht/284119/kurz-kuerzer-flirtcafe.aspx
Was auf den ersten Blick preiswert klingt, hat einen großen Haken: Vergisst der Verbraucher, das Testabo zu kündigen, so verlängert sich dieses automatisch in eine sechsmonatige Mitgliedschaft zu einem Preis von monatlich 29 Euro. Bemerkenswert ist dabei die Kündigungsfrist, die Flirtcafe in seinen AGB vorsieht. Dort heißt es: „Das kostenpflichtige Testabonnement hat eine Laufzeit von 10 Tagen und kann jederzeit mit einwöchiger Frist zum Ablauf gekündigt werden…Eine Kündigung muss in Schriftform als Brief erklärt werden.“ Da es bei einer Kündigung auf den Zeitpunkt des Eingangs - und nicht der Absendung - ankommt, heißt das im Klartext: Bei einer üblichen Postlaufzeit von drei Tagen muss der Verbraucher praktisch bereits am Tag der Anmeldung kündigen.
Unser Rat

Erfüllt die Probemitgliedschaft nicht Ihre Erwartungen und wollen Sie keine vertragliche Bindung mehr, so kündigen Sie das Testabo nicht, sondern erklären den Widerruf.

Schreiben Sie per Einwurfeinschreiben an Flirtcafe: „Hiermit widerrufe ich den am (Datum) abgeschlossenen Vertrag“.

Die Frist für den Widerruf beträgt 14 Tage. Die Widerrufsfrist ist gewahrt, wenn Sie den Brief innerhalb dieser Frist absenden.
 
Hallo zusammen,

ich habe ein Problem:
Ich habe dummer weise im Oktober ein Abo bei flirtfair.at abgeschlossen, Premium-Silber Mitglied. Weil meine Prepaid Kreditkarte für die Abbuchung im Jänner kein Guthaben mehr oben hatte wurde mein Account gesperrt. ich bekam per Mail eine Mahnung wo ich die ausstehenden 29,90 Euro+ 3,00 Euro Mahngebühr+ 3,00 Euro Clearinggebühr = Summe 35 ,90€ überweisen sollte. in Meiner Panik tat ich das dann auch gleich (mein Account wurde übrigens nicht wieder freigeschaltet).
Weil mir die "Bankadresse" ziemlich eigenartig vorkam fing ich an zu suchen und fand dann dieses Forum. Ich habe mir jetzt so ziemlich alle Kommentare durchgelesen und war schockiert worauf ich hier reingefallen bin (ich hab es wir eigentlich schon gedacht.)
ich habe darauf hin gleich ein küdigungsmail geschreiben:

Freitag, den 18.1.2013

Kündigung des Abonnements/ des Accounts


Benutzername: .........

E-Mail-Adresse: ....................


Sehr geehrte Damen und Herren,

Durch einen Zahlungsrückstand wurde mein Account Anfang dieses Monats gesperrt. Den ausstehenden Betrag (29,90 Euro+ 3,00 Euro Mahngebühr+ 3,00 Euro Clearinggebühr = Summe 35 ,90€) habe ich bereits auf die angegebene Bankverbindung:

Empfänger: ....................
...................
KTO.: ................
BLZ: ....................
IBAN: .........................
BIC: .....................

User-Nummer ...................

Aktenzeichen .....................

überwiesen.

Trotzdem wurde mein Account nicht freigeschaltet.
Ich bin mit diesem Service sehr unzufrieden.

Weiters habe ich kein Interesse mehr an der Verwendung von flirtfair.at.

Daher kündige ich hiermit mein Abonnement ,,Silber Premium,, auf der Website www.flirtfair.at zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte senden Sie mir eine Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Vertragsendes.

Sollte auf dieses Kündigungsschreiben keine Rückmeldung erfolgen gilt für mich die Mitgliedschaft und so auch sämtliche Zahlungsforderungen als gekündigt und aufgelöst.
Sollte dann noch einmal Mitgliedsbeiträge vom meiner Kreditkarte abgebucht werden, nehme ich mir das Recht diese zurück zu buchen.

Sollte diese Kündigung aus irgendwelchen Gründen nicht vollständig und somit für Sie nicht geltend sein, fordere ich Sie auf mich umgehend per E-Mail zu kontaktieren.
Ansonsten gilt die Mitgliedschaft als gekündigt und sämtliche Zahlungsforderungen aufgelöst worauf ich keinen Zahlungen mehr nachkommen werde.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

..............
Heute früh bekam ich dann eine Mail das der Betrag nicht angekommen bzw. zurückgebucht wurde (was ich aber nicht tat) und ich sollte jetzt 510,99€ per Nachnahme bis 26.1.2013 zu bezahlen.

Da ich das mit Sicherheit nicht machen werde stellt sich mir die frage was ich machen soll?

Ist es richtig einfach nichts zu tun??

Bitte um Hilfe
 
Heute früh bekam ich dann eine Mail das der Betrag nicht angekommen bzw. zurückgebucht wurde (was ich aber nicht tat) und ich sollte jetzt 510,99€ per Nachnahme bis 26.1.2013 zu bezahlen.
Wie kommt die Summe denn zustande?

Eine Firma mit Sitz in Luxemburg, die sich auf deutsches Recht beruft und in Österreich Verträge schließt. Ich habe keine Ahnung, ob und wie die da Ansprüche verfolgen würden.
 
Hallo

Ich habe mich gestern auf der seite Sexpartnerclub.de angemeldet. Dort habe ich dann auch angeschrieben und konnta halt nicht antworten. Dann habe ich das Silberpacket genommen für 1 Monat und geantwortet. Es kam keine Nachricht zurück und bei allen anderen auch nicht. Dann wurde ich stuzig und habe gegoogelt und herrausgefunden das, das es sich dabei um Betrüger handelt.

In den AGB steht das nur per Brief oder Fax gekündigt werden kann bis 10 Tage vor ende des Abo. Es gibt nur keine Fax Adresse auf der seite sondern nur eine 0900 nummer die dann noch 1,99 Euro kostet, support und die anschift die wie Folgt ist:

Jadorra S.à r.l.
38 Route d'Esch
L-1470 Luxembourg

Mein Fragen sind wie folgt:

Kann ich das Geld zurückbuchne wenn die abgebucht haben?
Soll ich einfach alle schreiben ignorieren die dann folgen?
Soll ich eine Kündigung oder ein Widerruf schreiben an die Adresse da ich gesetzlich ein Frist von 14 tagen habeß

Ich habe zwar alles andere in dem Thread gelehsen bin trotzdem unsicher was ich tun soll.
 
Kann ich das Geld zurückbuchne wenn die abgebucht haben?
Soll ich einfach alle schreiben ignorieren die dann folgen?
Soll ich eine Kündigung oder ein Widerruf schreiben an die Adresse da ich gesetzlich ein Frist von 14 tagen habeß

Kurz und schmerzlos

Ja
Ja
Nein
Das ist nur zu empfehlen wenn Du Nerven wie breite Nudeln hast. Auf der absolut sicheren Seite bist Du wenn Du exakt 1x schreibst - und zwar den Widerruf


[Modedit by Hippo: kritische Aussage editiert]
 
Lesen bildet ...
... und ein Blick in die AGB die Aufklärung ...

AGB Sexpartnerclub schrieb:
Widerrufsrecht

Du kannst deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBG sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Absatz 1 Satz1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Jadorra S.à.r.l. 38 Route d’Esch L-1470 Luxembourg

Wenn die aktuell kein Fax mehr angeben wirst Du wohl die gute alte Post mit einem Einschreiben nehmen müssen
 
Zurück
Oben