Blickt noch jemand durch?
Sieht nach Grundkurs "Wie erkläre ich einem Kunden das System der Mitverdiener" aus. Scheint bei Handy Payment ähnlich schwer zu sein wie bei den 0190-Nummern.
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Blickt noch jemand durch?
Es gibt einen kleinen, aber feinen Unterschied.sascha schrieb:Scheint bei Handy Payment ähnlich schwer zu sein wie bei den 0190-Nummern.
Dietmar Vill§ 1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer muss dem Verbraucher gemäß § 312c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs folgende Informationen zur Verfügung stellen:
1. seine Identität, anzugeben ist auch das öffentliche Unternehmensregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer oder gleichwertige Kennung,
2. die Identität eines Vertreters des Unternehmers in dem Mitgliedstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, wenn es einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Anbieter, wenn der Verbraucher mit dieser geschäftlich zu tun hat, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber dem Verbraucher tätig wird,
3. die ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen diesem, seinem Vertreter oder einer anderen gewerblich tätigen Person gemäß Nummer 2 und dem Verbraucher maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten,
Auch an Tankstellen, richtig, aber:4,99 cent ist auch echt logisch, langsam wirds dumm
Schon einmal die Preise an der Tankstelle gesehen?
Klasse Vorschlag, 100% Zustimmung.Anonymous schrieb:Schon einmal die Preise an der Tankstelle gesehen?Anonymous schrieb:4,99 cent ist auch echt logisch, langsam wirds dumm
Auf Dialerangebote übertragen bedeutet dass, dass die Preise auch für flüchtig vorbeisurfende Verbraucher mit einem Blick klar zu erfassen sind, bevor sie das Angebot konkret ansteuern.§ 8 Tankstellen und Parkplätze
(1) An Tankstellen sind die Kraftstoffpreise so auszuzeichnen, dass sie
1. für den auf der Straße heranfahrenden Kraftfahrer,
2. auf Bundesautobahnen für den in den Tankstellenbereich einfahrenden Kraftfahrer deutlich lesbar sind.
Eine sehr gute Idee. Im Moment sieht der flüchtig blickende User keinen Preis, wenn er ein bisschen weniger flüchtig blickt, sieht er zwar eine Preisangabe, die jedoch dank der gewählten Schriftart auch dann sehr leicht missinterpretiert werden kann. Bei den gezeigten Beispielen steht die "9" so tief, dass sie in Verbindung mit der Unterstreichung auch leicht für eine "0" gehalten werden kann. Und ein Abo für 0,08 € pro Tag (d.h. ca. 2,40 € im Monat) klingt ja auch nicht weiter gefährlich.Auf Dialerangebote übertragen bedeutet dass, dass die Preise auch für flüchtig vorbeisurfende Verbraucher mit einem Blick klar zu erfassen sind, bevor sie das Angebot konkret ansteuern.
An Tankstellen ist der Preis von der Straße im Vorbeifahren sichtbar, bevor jemand die Zapfsäule anfährt. An der Zapfsäule ist immer ein voll qualifizierter Preis zu sehen. Die Großanzeige der Preise entspricht der verkehrsüblichen Gepflogenheit. Diese ist bei Minderwertsdiensten zu Mehrkostpreisen nun einmal ganz anders.
Ich bin aber sehr dafür, die Regelungen bei Tankstellen vollumfänglich hier zu übertragen.
Wer das geschrieben hat, hätte selbst in der Schule besser aufpassen sollen. Die Eltern werden jedenfalls nicht angesprochen. Die Schüler der 5. Klasse sind 12 Jahre alt. Klasse!Produktbeschreibung
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Produktbeschreibung
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Sehr schöne und meiner Meinung nach korrekt Zusammenfassung.formerly-nown-as-gast schrieb:Das System M-Payment ist nicht schlecht (mir fällt dazu gerade zwar kein Beispiel ein, aber egal), es kommt nur darauf an, was die Betreiber und Nutzniesser einer langen Verwertungs- und Verdienstkette daraus machen!
mfg,
fnag
Viel²eicht i³t d{ d[m Program]ierer d}r F\nger ~um~ zw@i Tast€n verru|scht @ statt € :roll:Rex Cramer schrieb:E-Plus:
80777
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Sowas wie eine Preisangabe dürfte das sein. Wenn auch nicht korrekt und vollständig...
:rotfl:Nachtrag vom 7. September 2005 um 17:26 Uhr:
Als Reaktion auf den Artikel auf Golem.de hat sich Global Netcom bei der Redaktion gemeldet und die Gründe dafür genannt, warum das erste Popup-Fenster etwa von Vornamen.de keine Preisangaben nennt. Global Netcom betreibt die Technik von Wapme. Nach Aussage von Global Netcom werden die Mobile-Payment-Dienstleistungen je nach Mobilfunknetzbetreiber anders abgerechnet, weil die Netzbetreiber unterschiedliche Zahlungsmethoden zulassen. Damit wird begründet, dass man in dem ersten Popup-Fenster nicht angeben könne, was die Dienstleistung kostet, weil der Preis eben je nach verwendetem Handy-Vertrag variiere. Im Gespräch mit Golem.de konnte Global Netcom jedoch keine Erklärung dafür liefern, warum in dem ersten Popup-Fenster nicht einmal ein Hinweis darauf erscheint, dass man für den angebotenen Inhalt bezahlen muss.
Man will ja seine zukünftigen Verbraucher (noch ahnungslose Besucher einer Web-site) nicht verschrecken.KatzenHai schrieb:Wobei numehr die Frage gestellt werden darf: Warum ist das auch jetzt noch so (immerhin schon wieder 27 Stunden später)?
dvill schrieb:Ministerin warnt vor unseriösem Handypayment. Die Politik ist sich einig. Jetzt müssten nur noch Taten folgen.
war?„Global Netcom war ein schwarzes Schaf“, sagt B.
cpNoch hat er seinen Worten allerdings nicht in vollem Umfang Taten folgen lassen: Auf Seiten wie www.iq....de, www.ge.....de oder www.k....de rechnet Global
Netcom weiter fleißig mit der Wapme-Software ab.