Künast: Mobilfunkbetreiber sollen Handy Payment stoppen

sascha

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Ministerin: Mobilfunkbetreiber sollen aus Handy Payment aussteigen

Kaum in Deutschland eingeführt, gerät das Zahlungsmittel Handy Payment unter Druck. Angesichts zunehmender Beschwerden über den Missbrauch dieses Systems hat Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast die Mobilfunkbetreiber aufgefordert, aus diesem System auszusteigen. „Die Mobilfunkunternehmen dürfen sich an dieser Stelle nicht zu Inkassounternehmen machen“, erklärte Künast gegenüber dem ARD-Magazin Plusminus.

Vor gut zehn Wochen löste das Handy Payment auf vielen Internetseiten die 0900-Dialer als Abrechnungsmittel ab. Nachdem für Dialer strengere Regeln in Kraft traten (Dialerschutz.de berichtete), stiegen viele Betreiber auf dieses neue System um. Darunter waren auch dubiose Anbieter, die nur eines im Sinn hatten und haben: das schnelle Geld. Vor allem auf Webseiten, die sich speziell an Kinder richten, wird jetzt statt Dialern die Bezahlung über Handy angeboten – eine Schuldenfalle. Denn über Handy Payment-Abonnements können bis zu 300 Euro im Monat fällig werden, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Hinzu kommt dabei, dass oft nicht klar und deutlich über die anfallenden Kosten informiert wird, und die Kündigung eines Abos nicht über das Handy, sondern nur über das Internet möglich ist.

Im gemeinsamen Forum von Dialerschutz.de und Computerbetrug.de werden seit Wochen Kostenfallen und Tricks dubioser Anbieter dokumentiert. Aber auch das ARD-Magazin „Plusminus“ hat zum Thema Handy Payment recherchiert – und hat dabei ähnliche Erkenntnisse gewonnen: „Plusminus liegen zahlreiche Fälle von Geschädigten vor, die auf die neue Masche hereingefallen sind. Für belanglose Inhalte müssen sie bis zu 170 Euro zahlen. In einem Fall gingen die täglichen Abbuchungen selbst nach erfolgter und bestätigter Kündigung weiter“, berichtet der Hessische Rundfunk heute in einer Pressemitteilung. Betroffene Kunden hätten dabei kaum eine Chance, so der Sender weiter: „Da der Preis, wenn auch versteckt, angegeben ist, bestehen die Forderungen zu Recht.“

Ob letzteres tatsächlich so ist, dürfte womöglich bald die Gerichte beschäftigen. Computerbetrug.de und Dialerschutz.de ist ein Fall bekannt, bei dem ein Betroffener und sein Anwalt ihren Fall juristisch klären lassen wollen – gegebenenfalls mit Hilfe einer negativen Feststellungsklage, wie aus einem uns vorliegenden Schreiben hervorgeht. Gleichzeitig ist auch die Politik jetzt auf die Problematik aufmerksam geworden. Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) übt in dem ARD-Bericht (Dienstag, 22.15 Uhr) scharfe Kritik an den Mobilfunkbetreibern, die beim Handy Payment für die Inhalteanbieter das Inkasso übernehmen. „Da gilt es jetzt zu reagieren und die Unternehmen aufzufordern, aus diesem System komplett auszusteigen“, so Künast. Wer im Internet Geschäfte machen wolle, der sei „dringend gehalten, Regelungen einzuführen und die auch knallhart einzuhalten“.

T-Mobile zieht schon Konsequenzen

Immerhin ein Mobilfunkbetreiber hat aus dem steigenden Missbrauch tatsächlich schon Konsequenzen gezogen. In einer Mail, die vor knapp zwei Wochen versandt wurde und unseren Seiten vorliegt, informierte T-Mobile die Anbieter, dass man teure Abonnements über Handy Payment nicht länger unterstützen wolle. Gleichzeitig wurden die Anbieter aufgefordert dafür zu sorgen, dass T-Mobile-Kunden das Zahlungssystem in seiner jetzigen Form nicht mehr nutzen können. Die Konsequenz: In den Handy Payment-Abfragemasken, in denen Kunden für die Buchung ihre Handynummer eintragen sollen, erscheinen seit kurzem deutliche Hinweise. Nach diesen ist die Nutzung für T-Mobile Kunden nicht mehr möglich. Gegenüber Plusminus bestätigte T-Mobile-Sprecherin Marion Kessing unsere Erkenntnisse: Einwahlen über T-Mobile würden demnächst „endgültig vom Netz genommen“.

Hinweis: Das Magazin "Plusminus" wird am Dienstag, 06. September, um 22.15 Uhr in der ARD ausgestrahlt.

cu,

Sascha

http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=285
http://www.computerbetrug.de/news/050905_01.php
 
Schon löblich, wenn ein Fünftel des Marktes (T-D1) nicht auf das Pferd aufsitzt - darf auch mal angemerkt werden. Mal sehen, wie lange die anderen großen Mobilfunknetzbetreiber sich noch überzeugen lassen müssen, dass es so nicht geht ...

Bin gespannt auf den Bericht heute Abend - und die Diskussion danach an dieser Stelle.
 
http://www.daserste.de/plusminus/

Plusminus in der Ankündigung der Sendung schrieb:
Kostenfalle Internet

Wie Kinder hemmungslos ausgenommen werden
Hausaufgaben aus dem Internet abschreiben. Heute kein Problem für faule Schüler. Flink ist eine SMS geschickt, eine Nummer eingegeben und dann folgt die Strafe auf dem Fuß. Aber nicht vom Lehrer. Ein Abo für zehn Euro am Tag wurde geschlossen! Da ist das Taschengeld ruck zuck weg und auch für die Eltern kann schnell ein teures Erwachen kommen.
 
KatzenHai schrieb:
Schon löblich, wenn ein Fünftel des Marktes (T-D1) nicht auf das Pferd aufsitzt - darf auch mal angemerkt werden. Mal sehen, wie lange die anderen großen Mobilfunknetzbetreiber sich noch überzeugen lassen müssen, dass es so nicht geht ...
Wie ist das mit dem Fünftel gemeint? T-Mobile (T-D1) hat im Mobilfunkmarkt einen Marktanteil von 38,5%, dicht gefolgt von Vodafone mit 37,8%. Mit einigem Abstand dahinter folgen E-Plus 13,3% und O2 10,4%. (Stand: Dez 2004).

M. Boettcher
 
Das zeigt wieder einmal ganz deutlich, bei wem man den Hebel ansetzen muss bzw. wer es in der Hand hat, dem Treiben ein Ende zu bereiten: Die Provider.

Die haben noch einen Ruf zu verlieren. Den meisten anderen, die da dranhängen, ist ihr Image egal.

Ohne Provider müsste man das Geld dann selber eintreiben. Ein dann schwieriges Unterfangen, zumal gewisse bekannte (dänische) Methoden auch nicht als empfehlenswert angesehen werden.

Gruß
Wembley
 
Betroffene Kunden haben kaum eine Chance. Da der Preis, wenn auch nur versteckt, angegeben ist, bestehen die Forderungen zu Recht.
Obiges Zitat aus der Ankündigung der Sendung verstehe ich nicht. Einmal gibt es sicher eine Pflicht die Preise deutlich sichtbar zu nennen. Zum anderen ist das letztlich Fernabsatz, wo eine Reihe von Pflichten seitens des Anbieters eingehalten werden müssen. Ich bezweifle, dass dies der Fall ist; schon gar nicht, wenn man die Kosten blumig verschleiert bzw. sie versteckt. Und soweit minderjährige Kinder "Vertragsparter" geworden sind, ist ein solcher Vertrag wohl von Beginn an nichtig. 300 EUR/Monat sind nämlich sicher nicht durch den Taschengeldparagraphen gedeckt.

M. Boettcher
 
drboe schrieb:
Betroffene Kunden haben kaum eine Chance. Da der Preis, wenn auch nur versteckt, angegeben ist, bestehen die Forderungen zu Recht.
Obiges Zitat aus der Ankündigung der Sendung verstehe ich nicht. Einmal gibt es sicher eine Pflicht die Preise deutlich sichtbar zu nennen. Zum anderen ist das letztlich Fernabsatz, wo eine Reihe von Pflichten seitens des Anbieters eingehalten werden müssen. Ich bezweifle, dass dies der Fall ist; schon gar nicht, wenn man die Kosten blumig verschleiert bzw. sie versteckt. Und soweit minderjährige Kinder "Vertragsparter" geworden sind, ist ein solcher Vertrag wohl von Beginn an nichtig. 300 EUR/Monat sind nämlich sicher nicht durch den Taschengeldparagraphen gedeckt.

Hinsichtlich der Pflichten des Anbieters stimme ich dir voll und ganz zu. Nur der Taschengeldparagraph kommt m.E. nicht zur Geltung, weil der Anbieter nicht wissen kann, dass die Kosten durch ein Kind verursacht wurden.

Gruß wibu
 
wibu schrieb:
drboe schrieb:
Betroffene Kunden haben kaum eine Chance. Da der Preis, wenn auch nur versteckt, angegeben ist, bestehen die Forderungen zu Recht.
Obiges Zitat aus der Ankündigung der Sendung verstehe ich nicht. Einmal gibt es sicher eine Pflicht die Preise deutlich sichtbar zu nennen. Zum anderen ist das letztlich Fernabsatz, wo eine Reihe von Pflichten seitens des Anbieters eingehalten werden müssen. Ich bezweifle, dass dies der Fall ist; schon gar nicht, wenn man die Kosten blumig verschleiert bzw. sie versteckt. Und soweit minderjährige Kinder "Vertragsparter" geworden sind, ist ein solcher Vertrag wohl von Beginn an nichtig. 300 EUR/Monat sind nämlich sicher nicht durch den Taschengeldparagraphen gedeckt.

Hinsichtlich der Pflichten des Anbieters stimme ich dir voll und ganz zu. Nur der Taschengeldparagraph kommt m.E. nicht zur Geltung, weil der Anbieter nicht wissen kann, dass die Kosten durch ein Kind verursacht wurden.

Gruß wibu

Da aber zweifelsohne auch Kinder zu den Nutzern des Internets gehören, hat der Anbieter - meines Erachtens - zumindest damit zu rechnen, dass auch nicht geschäftsfähige Personen auf seinen Seiten landen können. Generalisierend ausschließen kann er das jedenfalls nicht.

Gruß
Matthias
 
tuxedo schrieb:
Da aber zweifelsohne auch Kinder zu den Nutzern des Internets gehören, hat der Anbieter - meines Erachtens - zumindest damit zu rechnen, dass auch nicht geschäftsfähige Personen auf seinen Seiten landen können. Generalisierend ausschließen kann er das jedenfalls nicht.

Gruß
Matthias
Und er bekommt dann im Zweifel kein Geld. Aber ein grosser Teil der Betroffenen zahlt aus Unkenntniss o.ä. trotzdem. Bleibt unterm Strich doch was übrig und nur darum geht es. :evil:
 
Kinder können ohne Einwilligung der Eltern keine wirksamen Verträge schliessen (Ausnahme der Vertrag ist lediglich rechtlich vorteilhaft oder vom Taschengeldparagraph gedeckt).Taschengeldparagraph zieht nicht weil die Leistung nicht sofort erbracht wurde.
Problem ist aber dass Vertragspartner des Mobilfunkvertrages die Eltern sind. Da stellt sich dann die Frage, ob die Eltern wirksam durch die Kinder im Rahmen einer sog. Duldungsvollmacht vertreten wurden.
 
Teleton schrieb:
Kinder können ohne Einwilligung der Eltern keine wirksamen Verträge schliessen (Ausnahme der Vertrag ist lediglich rechtlich vorteilhaft oder vom Taschengeldparagraph gedeckt).Taschengeldparagraph zieht nicht weil die Leistung nicht sofort erbracht wurde.
Problem ist aber dass Vertragspartner des Mobilfunkvertrages die Eltern sind. Da stellt sich dann die Frage, ob die Eltern wirksam durch die Kinder im Rahmen einer sog. Duldungsvollmacht vertreten wurden.

Wenn du deinem Kind Handy und/oder Internet zur Verfügung stellst, duldest du m.E. auch die Benutzung.

Gruß wibu
 
Wird zur Feier des Tages ein neues Layout entworfen?

Dietmar Vill
 

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wibu schrieb:
Nur der Taschengeldparagraph kommt m.E. nicht zur Geltung, weil der Anbieter nicht wissen kann, dass die Kosten durch ein Kind verursacht wurden.
Bei h*u*a*f*a*e*.de oder m*l*o*l*g*n.de? Da kann man doch schon fast sagen, das Kinder die Zielgruppe sind :gruebel:
 
wibu schrieb:
Teleton schrieb:
Da stellt sich dann die Frage, ob die Eltern wirksam durch die Kinder im Rahmen einer sog. Duldungsvollmacht vertreten wurden...
Wenn du deinem Kind Handy und/oder Internet zur Verfügung stellst, duldest du m.E. auch die Benutzung.
Gruß wibu
Die Benutzung zum telefonieren und surfen ja, die dabei anfallenden unmittelbaren Gebühren gehen auf den Deckel der Eltern. Was ist aber mit darüber hinausgehenden Dienstleistungen die nur über Telefon/Internet bestellt werden, duldet da der Anschlussinhaber auch? Wenn ich von Deinem Telefon eine Pizza bestelle wirst Du oder ich Vertragspartner? Darf der Pizzabäcker darauf vertrauen dass ich Dich als Anschlussinhaber wirksam verpflichten kann? Machts einen Unterschied ob er direkt kassiert oder seine Forderung an den Mobilfunkanbieter abtritt der dann die Kohle über die Telefonrechnung miteinzieht?
M.E. gibt es eine Duldungsvollmacht allenfalls für echte Nutzungsentgelte des Telefons/Internet nicht aber für alles was per Tel/I-Net erworben werden kann..
 
dvill schrieb:
Wird zur Feier des Tages ein neues Layout entworfen?

Uiii, wie passiert denn sowas?!? Hat denen jemand eine einstweilige Vergnügung an die Krawatte geheftet? Die werden doch nicht aus freien Stücken auf unbedarfte "Neukunden" verzichten...
Ist schon bekannt, wer dort wie nachgeholfen hat?

MfG
L.
 
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