Mir scheint, wir haben hier ein grundsätzliches Kommunikationsproblem.
Wenn ich mir aus der Wohnung des Einbrechers 20 Euronen stehle, dann begehe ich in der Regel einen besonders schweren Fall des Diebstahls (weil das so im StGB steht).
Wenn ich einen Bounce fake, dann begehe ich nach deutschem Recht garnix, weil hierzu nichts im StGB steht.
Wenn Du das nicht glaubst, dann zeige mich an wegen Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten oder wegen mir auch Computersabotage. Dann lassen wir das ein Gericht entscheiden. Ich garantiere Dir aber, dass das Verfahren schon von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird weil kein Straftatbestand vorliegt.
Moralisch können wir gerne darüber diskutieren aber strafrechtlich ist das nicht diskussionswürdig weil eindeutig legal.