Keine Computerpost, sondern Briefpost

A

Anonymous

:evil:
Hallo Forengemeinde,
meine Frage bezieht sich nicht auf Computerpost sondern auf Briefpost. Da es sich um artverwandte Themen handelt stelle ich die Frage einfach mal hier.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Verrechnen von Kosten bei unerwünschter Briefpost (Werbung)?

Als anrechenbare Kosten kämen für mich folgende in Frage:
Hausmüll, Papiermüll, Entsorgung von Sondermüll, damit verbunden Fahrtkosten etc.......

Freue mich über Tips und Anregungen alles Art.
 
Mir wäre kein Fall bekannt, in denen jemand einen Schaden ersetzt bekam. Die Frage ist halt auch, wie Du den Schaden genau berechnen willst...
 
Hi,

gab mal vor langer Zeit ein Urteil über unerwünschte Werbung via Hauspost. War so, dass keine Werbung mehr eingeschmissen werden darf, wenn ein Aufkleber "KEINE WERBUNG EINWERFEN" o.s.ä auf dem Briefkaster klebt.

Problem ist nur, dass dies IMHO nur für Prospekte etc. gilt. Für adressierte Post geht dies nicht, da müsste ja der Postbote aussortieren ;)

Gruß Freeman
 
Mir sind jedenfalls bislang nur Schadenersatzansprüche bei Faxwerbung bekannt.
Wobei da mehr "verdient" ist, wenn man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung durchbringt.
 
Ja also leute mit dem Aufkleber "Keine Webung" ist das so eine sache da sich manche eh nich daran halten.Ich hab mal einen "zu Fassen"gekriegt der bei mir eingeworfen hatte...der macht es jetzt bestimmt nicht wieder :)

Die sache mit der Addressierten post sieht so aus das man sich dagegen wehren kann in dem man sich in die sogenannte Robinsonliste eintragen lässt (mal im Netz danach suchen) dashilft aber auch nicht lange da sich unseriöse werber einen dreck darum scheren.

Die beste methode ist diese werbebriefe mit dem Vermerk "Empfänger Verstorben" einfach wieder in den Briefkasten zu werfen.Ist zwar etwas Makaber aber hilft.
 
Die Sache mit der Robinsonliste ist sicher nicht schlecht.

Zumindest kriegt man dann von den seriösen Empfängern keine Werbung mehr. Das ist zwar kein Allheilmittel, aber zumindest eine Reduzierung des Schrottvolumens.

http://www.robinsonliste.de/
 
Re: Keine Computerpost, sonder Briefpost

Mit unerwünschter Briefpost verfahre ich wie folgt:

- meine Adresse durchstreichen
- Vermerk auf dem Umschlag: "Annahme verweigert, an Absender zurück!"
- ab in den nächsten Postbriefkasten
der Absender zahlt dann das Rücksendeporto.

Das klappt mitunter nicht beim ersten Mal, aber wenn diese Brüder das mehrmals zurückbekommen haben, nehmen sie dich bestimmt aus der Adressliste.
Ich praktiziere das seit Jahren mit bestem Erfolg.
 
Noch ein Tip vom Verbraucherschutz:
Sendung ungeöffnet in ein Briefkuvert stecken, Anschrift drauf mit "Porto zahlt Empfänger" (alles am besten gedruckt, sieht seriöser aus) und ab damit in den Kasten... :D
Irgend wann geht auch denen die Portokasse aus... ;)
 
"Porto zahlt Empfänger" kann man ablehnen.

Sinnvoll ist höchstens "Annahme verweigert".
 
Gut.
Aber wer zahlt dann das Porto? :roll:

Und wenn ein Rücksendekuvert mit "Porto zahlt Empfänger" beiliegt, und man stopft das Ganze da rein, wer zahlts dann? :thumb:
 
Wer dann zahlt? Du!

Die Rückkuverts zeigen ja schon den Willen des Empfängers, zu zahlen. Im anderen Fall ist wohl ein einfaches "Annahme verweigert" am sinnvollsten.
 
Heiko

beim mail funktioniert das ja leider eben nicht. zumindest beim spam, weil wenn du das spam zurückschickst dann weiss der versender ja, dass die adresse gültig ist, und du bekommst nur noch mehr spam.
 
Ich meine ja nicht, daß Du eine Mail schreiben sollst "mich gibts nicht und ich habe die Mail nicht gelesen" ;)

Ich habe einen lokalen Mailserver und den lasse ich ordnungsgemäße, RFC-konforme Bounces faken. Damit erscheint das für den Absender, als ob die Adresse tatsächlich nicht existent ist.
 
Diese Werbepost an den Absender mit "Annahme verweigert" oder sonstigem an den Adressaten zurückzusenden ist meistens zwecklos. Die üblichen adressierten Werbungen werden von der Post nur eingestampft, da der Absender kein Interesse an einer Rücksendung hat. Nur wenn beim Adressfeld ein entsprechender Vermerk ist muß die Post es zurücksenden. Aber z.B. bei Versandhäusern, Lotteriegesellschaften oder ähnlichem nützt die Rücksendung gar nichts. Habe diese Auskunft von einem Briefträger erhalten, dem ich mal etwas zurückgeben wollte da ich an dieser Firma absolut kein Interesse habe, nur die an mir.
 
Interessant...

Ob das die Post als reiner Transporteur entscheiden kann/darf?
 
Oh ja,
laut den Beförderungsbedingungen steht da folgendes:

"Bei nicht oder nicht vollständig freigemachten Sendungen steht es der Deutschen Post AG
frei, die Annahme der Sendung zu verweigern oder eine bereits übergebene/übernommene Sendung
zurückzugeben bzw. zur Abholung bereitzuhalten oder diese ohne Benachrichtigung des Absenders
zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben.
Der Empfänger hat die Möglichkeit, das Nachentgelt mit befreiender Wirkung für den Absender zu bezahlen; lehnt er dies ab, bleibt der Absender zur Zahlung verpflichtet."

Was da nicht steht, ist, dass Sendungen, die kein Entgelt bringen, grundsätzlich nicht befördert (=eingestampft) werden.


Gruss
Reinhard
 
Heiko schrieb:
Ich meine ja nicht, daß Du eine Mail schreiben sollst "mich gibts nicht und ich habe die Mail nicht gelesen" ;)

Ich habe einen lokalen Mailserver und den lasse ich ordnungsgemäße, RFC-konforme Bounces faken. Damit erscheint das für den Absender, als ob die Adresse tatsächlich nicht existent ist.




Na ob es sich hier nicht um das Fälschen von Daten handelt, sollte man wohl besser nicht Juristisch betrachten.
 
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