Kabel Deutschland – Service des Grauens

TSCoreNinja

Mitglied
(ein Drama in mehreren Akten)

hier wurde im Forum ja bereits mehrfach über Kabel Deutschland berichtet, z.B. hier:
-Heikos Erfahrungen mit der Bestellung/Vertragsausführung hier und hier
-meine Feststellung, dass sich Treue evt. in Beziehungen, im Hinblick auf KD als Internetanbieter aber nicht lohnt.

Deshalb möchte ich hier meine jüngsten Erfahrungen hier zur Belustigung der werten Leserschaft weitergeben:

Ablauf:
1. Akt: wg. vorstehendem Umzug im Herbst wollte ich letzen Winter vom Service wissen (telefonisch und via Mailanfrage), wie es Kabel Deutschland denn nun mit dem Vertrag bei Nichtverfügbarkeit hält, und ob hier eine ausserordentliche Kündigung möglich ist. Kompliziert wird der Sachverhalt dadurch, dass in der zukünftigen Strasse zwar KD prinzipiell verfügbar, im Haus aber kein Übergabepunkt ist, und KD dafür einen 8jährigen Knebelvertrag bzw. etliche tausend EUR haben will (weshalb wir eine Sat-Anlage aufstellen werden ;). Fazit nach einigen Anstrengungen: es ist nicht möglich, hier etwas schriftliches (und somit belegbares) aus Kabel Deutschland herauszubekommen, die meisten Antworten verdienen die Benennung „Antwort“ nicht, sondern sind Standard-Textbausteine.

2. Akt: im Januar schrieb ich fristgerecht die Kündigung zum 21. März, und schickte sie per Fax an KD. Keine Reaktion, Nachfrage an der Hotline lieferte alternativ folgende Aussagen: a) ich hätte zu spät gekündigt, oder b) es sei kein Fax eingegangen, an der Hotline könne man nichts machen, und ich solle mich doch schriftlich an den Kundenservice wenden. Also Mitte Februar ein weiteres Fax an KD, sowie mehrere Anrufe, und wieder die selbe Auskunft: wir haben nichts schriftliches von Ihnen vorliegen. Fax seien ausserdem nicht die beste Art, den Kundenservice zu erreichen (warum wird sie dann angegeben???), ich solle doch noch einmal per E-Mail an den Kundenservice schreiben

3. Akt: Also E-Mail Anfang März an den Kundenservice mit Kopien der vorangegangenen Korrespondenz. Darauf erhalte ich eine Kündigungsbestätigung „wunschgerecht bestätigen wir Ihre Kündigung zum 21.3.2013“ (ohne ein Wort zum Sachverhalt). Da ich zu dem Zeitpunkt viel auf Dienstreisen und sonstwie im Stress war, übersah ich leider das „2013“, und nahm nur das „wunschgemäß“ war. Internet funktionierte dann aber noch am 22.3., nach meiner Rückkehr von einer Dienstreise. Also mehrere Anrufe bei der Hotline, in deren Rahmen mir mein Leseirrtum bewusst wurde. Wiederum die Aussage der Hotline: wir haben Ihre Faxe nie bekommen, überhaupt seien ja Faxe/Übertragungsprotokolle wertlos, da diese ja gefälscht werden können (ich lasse mir gerne von Hotline-Mitarbeitern Urkundenfälschung unterstellen...). Also schriftlicher Einspruch gegen die Februar- und März Rechnungen, in denen je 14 Cent für die beiden Fax-Verbindungen für die Kündigung/Einspruch berechnet wurden, die KD ja bestreitet. Widerruf des inzwischen bestellten Nachfolge-DSL Vertrags, gerade noch innerhalb der 14-Tage Widerruffrist. Ausserdem Bitte um Prüfung des Vorgangs, mit dem Hinweis, dass ich eigentlich keine Vertragsgrundlage mehr sehe. Am 15. April Antwort des Kundenservice, dass sie mich rückwirkend zum 21.3. aus dem Vertrag entlassen, abends schon funktioniert der Anschluss nicht mehr. (Dank Telekom-Streik gab es dann 3,5 Wochen Internet-Entzug...)

4. Akt: Kabel Deutschland bucht noch zum 25.4. Gebühren für April ab. Zwar findet sich im Kundenmenu eine Rechnungsgutschrift/Korrektur über die Grundgebühren ab 21.3., aber mit völlig unklaren Angaben, wie sich diese zusammensetzt. Auch erreicht der ausgewiesene Betrag nie unser Konto. Am 9.5. platzt mir der Kragen, und ich lasse die letzten beiden eingezogenen Rechnungen von KD zurückgehen (für März u. April), inklusive Mail an den Kundenservice, dass sie von mir für März noch einen Teilbetrag kriegen würden, doch dafür bitte eine korrekte Rechnung stellen sollten.

5. Akt: Mitte Juni Anruf abends um 19:30 auf dem Handy vom Forderungsmanagement von KD, dass noch Beträge ausstehen. Meine Antwort war knapp, dass sie mich doch bitte nicht auf dem Handy im Feierabend belästigen sollen. Anfang Juli kam dann schriftlich eine 2te Mahnung, ohne dass wir jemals die erste Mahnung gesehen hätten. Seitdem entwickelt sich eine nette Brieffreundschaft mit dem Kundenservice, die jeder Abo-Abzockfirma Ehre machen würde...
Zitat:
Sehr geehrter Herr TSCoreNinja,
natürlich sind wir Ihrem Hinweis gleich nachgegangen und haben Ihre Rechnung sehr sorgfältig geprüft. Dabei haben wir festgestellt: Alle Positionen auf Ihrer Rechnung sind korrekt ausgewiesen. Die auf Ihrer Rechnung angegebenen Einzelposten entsprechen der tatsächlichen Nutzung.
Ein wichtiger Hinweis für Sie: Schützen Sie bitte Ihren Anschluss vor der Nutzung durch unberechtigte Dritte - sicher ist sicher!
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach unter unserer Service-Nummer an!

Ich bin mir sicher, dass war noch nicht das Ende, aber bin auf alle Fälle sehr glücklicher Ex-Kabel Deutschland Kunde...

beste Grüße,
TSCN
 
WOW. Ist aber wie bei jeder großen Firma. Wenn man so richtigen Mist erleben will, muss man sich mit einer Telekommunikationsfirma anlegen. Ich könnte da Geschichten von der T-Com erzählen...

Ungeachtet dessen, dass ich überzeugt bin, dass alles wie geschildert gelaufen ist: so lange alles läuft, gibts nix besseres als Kabel Deutschland aus meiner Sicht. Wenn was hängt, naht die Katastrophe.
 
Irgendwo habe ich neulich ein Urteil gelesen, wonach der eigene Umzug in ein nicht vom Provider erschlossenes Gebiet kein außerordentlicher Kündigungsgrund sein soll. Bei längstens 24 Monaten Vertragsdauer, so argumentierte die Providerseite (und bekam Recht), weiß man angeblich rechtzeitig vorher, dass man sich anderweitig orientieren muss oder man nimmt billigend in Kauf, dass der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit weiter bedient wird. Leider habe ich das AZ nicht mehr parat.
 
Das ist inzwischen seit Anfang Mai anders geregelt. Gem §46 Abs 8 TKG gibt es jetzt ein Sonderkündigungsrecht (allerdings mit Frist 3 Monate).
 
@Teleton,prima, also hat die aktuelle Fassung der TKG wenigstens das Problem ausgeräumt, das sind ja gute Nachrichten (und ja, 3 Monate sind immer noch lang, aber sicherlich zu verkraften). Damit ist das IMHO extrem lobbyorientierte BGH-Urteil revidiert, dass den Providern freie Hand einräumte.

@Der Jurist: interessant, immerhin wurde ja auch hier im Forum gegenüber der Telekom empfohlen, dies entweder per Einschreiben/Rückschein zu tun, oder halt per Fax mit Empfangsprotokoll. Ich habe im Rahmen meiner Auseinandersetzung etwas gegoogelt, und höcht widersprüchliche Aussagen zur Rechtssicherheit des Empfangsprotokolls gefunden:
OLG Karlsruhe, Urteil v. 30.9.2008, 12 U 65/08, OLG Celle, Urteil v. 19.6.2008, 8 U 80/07:)
Fax-Protokoll ist hinreichender Beleg für die korrekte Übertragung des Fax in den Speicher des Empfängergeräts an.
5. Gleichwohl auch bei erfolgtem "Ok Vermerk" in einem Faxjournal bzw. Sendebericht (grafische)
Übertragungsfehler im Umfang von 5% 15% des übermittelten Dokuments möglich sind, ist in
einem solchen Fall davon auszugehen, dass dem Empfänger jedenfalls die Möglichkeit der
Kenntnisnahme i.S.d. § 130 BGB eröffnet wurde oder dieser nach Treu und Glauben zu einer
Rückfrage beim Absender verpflichtet ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass weder relevante Textteile
noch der Absenders erkennbar sind ist gering. Es kommt insoweit auch nicht darauf an, dass der
Empfänger das Fax tatsächlich gelesen hat, ob es vom Empfangsgerät tatsächlich ausgedruckt
wurde, ein Papierstau bestand oder das Fax im Fall der Speicherung durch das Empfangsgerät
gelöscht wurde. Diese Umstände liegen nicht im Einflussbereich des Absenders.
Das OLG Brandenburg sah dies hingegen anders:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/telefax-sendeprotokoll-reicht-nicht-fuer-zugang_001605.html

Egal wie, ich bin ja inzwischen nachträglich aus dem Vertrag raus, mein Problem ist nur, dass 1. KD scheinbar irrtümlich glaubt, dass sie meine Grundgebühren bereits zurückerstattet hätten (dann hätte ich nicht zurückgebucht) und 2. zu blöd ist, auf meine Einwände einzugehen.
 
Sehr geehrter Herr TSCoreNinja,
natürlich sind wir Ihrem Hinweis gleich nachgegangen und haben Ihre Rechnung sehr sorgfältig geprüft. Dabei haben wir festgestellt: Alle Positionen auf Ihrer Rechnung sind korrekt ausgewiesen. Die auf Ihrer Rechnung angegebenen Einzelposten entsprechen der tatsächlichen Nutzung.
Ein wichtiger Hinweis für Sie: Schützen Sie bitte Ihren Anschluss vor der Nutzung durch unberechtigte Dritte - sicher ist sicher!
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach unter unserer Service-Nummer an!

Hier die nächste Iteration:
TSCN schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
natürlich sind Sie "meinem Hinweis" nicht nachgegegangen, ich glaube Ihnen Ihre "sehr sorgfältige Prüfung" in keinster Weise. Sonst hätten Sie nämlich bemerken müssen, dass Ihre Standardfloskeln in keinster Weise auf meinen Einspruch (nicht Hinweis!!!) eingehen. Sie verschwenden mit Ihrer sinnfreien Antwort Ihre und meine Zeit!! Ihre behauptete Gutschrift ist belegbar nicht auf unserem Konto angekommen. Daher habe ich Ihre Beträge zurückgebucht. Damit ist Ihre Mahnung hinfällig, ob Sie dies einsehen wollen oder nicht.

Ein wichtiger Hinweis für Sie: Schützen Sie bitte in Zukunft Ihre Kunden besser vor Ihrem mangelhaftem Service - besser ist besser. Sonst haben Sie in Zukunft noch mehr glückliche Ex-Kunden,
mfg, TSCN

KD schrieb:
Sehr geehrter TSCN,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.07.2012 zur Gutschrift vom 25.04.2012. Der Betrag in Höhe von 27,59 Euro wurde Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und mit den Rechnungen von März und April 2012 verrechnet. Damit Sie einen besseren Überblick bekommen, schicken wir Ihnen in einem separaten Schreiben einen Kundenkontoauszug. Im Anhang finden Sie zusätzlich die Rechnung vom 25.04.2012 mit der Gutschrift. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weiter geholfen zu haben. Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns unter unserer kostenlosen Service-Hotline an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kabel Deutschland Service-Team

TSCN schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte finden Sie eingefügt in Ihren Text meine Anmerkungen zu Ihrer Antwort auf meine Anfrage vom 13.7.

2012/7/13 [email protected] <[email protected]>:
> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.07.2012 zur Gutschrift vom 25.04.2012.
Gern geschehen. Leider ist Ihnen entgangen, dass meine Anfrage nicht
zur Gutschrift, sondern zu Ihrer unlängst erhaltenen "2ten Mahnung"
erfolgte.

> Der Betrag in Höhe von 27,59 Euro wurde Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben und
> mit den Rechnungen von März und April 2012 verrechnet.
> Damit Sie einen besseren Überblick bekommen, schicken wir Ihnen in einem
> separaten Schreiben einen Kundenkontoauszug. Im Anhang finden Sie zusätzlich
> die Rechnung vom 25.04.2012 mit der Gutschrift.
Ich habe durchaus einen guten Überblick. Insbesondere kann ich den Details Ihrer Rechnung/Gutschrift entnehmen, dass sich diese auf den Zeitraum 20.4. bezieht, also lediglich die Aprilrechnung, nicht die Märzrechnung. Allerdings verwundert es mich etwas, dass Sie sich ja selbst nicht entscheiden können, ob dies nun eine Rechnung oder eine Gutschrift ist. Es freut mich ausserdem sehr, dass ich für eine Rechnung in Höhe von 17,94 eine Gutschrift von 27,59 erhalte. Gleichzeitig die Frage: was kann ich mir von einer Gutschrift auf mein
Kundenkonto kaufen bzw wie kann ich darüber verfügen? Wieso habe ich als Ex-Kunde überhaupt noch ein "Kundenkonto" bei Ihnen? Und zu guter Letzt, warum haben Sie diesen Betrag nicht auf mein Bankkonto überwiesen? Da ich keine Bank bin, die Firmen wie Ihnen Geld leiht, habe ich halt Ihre auf fehlerhaften Rechnungen beruhenden Abbuchungen zurückgehen lassen.

Zur gütlichen Lösung des Vorgangs schlage ich folgendes vor:
-Sie erstellen mir eine weitere Gutschrift/Rechnungskorrektur für den zuviel gezahlten Anteil der Märzrechnung
-Sie überweisen mir die Gutschriften auf mein Bankkonto, so dass ich tatsächlich darüber verfügen kann
-Direkt im Anschluss überweise ich Ihnen natürlich gerne die in der Mahnung geforderten 47,59 EUR, minus der Rücklastpauschalen und Mahngebühren, da diese Kosten ja durch Ihre Schlampigkeit veranlasst wurden.

freundliche Grüße, TSCN

Fortsetzung folgt.
 
1. Kündigen per Fax oder Mail ist sinnlos, weil die Ganoven der Telekommunikationsbranche den Zugang regelmäßig leugnen. Das können sie aber nicht, wenn man klassisch per Brief mit Einschreiben-Rückschein kündigt.

2. Rechenschwächen finden sich bei allen größeren Unternehmen. Merkwürdiger Weise stets zu Ungunsten des Kunden. Mir wurden vor Jahren nach dem Wechsel in ein Gesamtpaket aus Telefonie, DSL und Internet weiterhin DSL und Internet separat berechnet. Statt einer Ersparnis hatten sich meine Zahlungen dadurch nahezu verdoppelt, obwohl ich weiterhin nur 1x DSL und 1 Flatrate ins Internet nutzen konnte. Das ging über Monate. Korrekturversuche gingen regelmäßig in die Hose. Einzige Möglichkeitden Amateuren der Buchhaltung klar zu machen, was Sache ist: Schritt für Schritt vorrechnen. D. h. alle Forderungen den realen Sachverhalten gegenüber stellen und eine Endsumme (Sie zahlen an mich EUR xyz,.. bis spätestens zum TT.MM.JJJJ). Alles andere hat sich als sinnlos erwiesen. Das Ganze per Einschreiben.

3. Wenn Du echten Spaß haben willst, wechsle einmal den Stromanbieter. Das hat bei mir von Okt. 2011 bis Mai. 2012 gedauert.

M. Boettcher
 
1. Kündigen per Fax oder Mail ist sinnlos, weil die Ganoven der Telekommunikationsbranche den Zugang regelmäßig leugnen. Das können sie aber nicht, wenn man klassisch per Brief mit Einschreiben-Rückschein kündigt.
1. Nun ja, wenigstens ist dies bei mir nicht mehr der Fall, aus dem Vertrag haben sie mich ja gelassen. Ausserdem schickt KD bei Mails automatisch eine Eingangsbestätigung ink. Bearbeitungsnummer, d.h. das Leugnen des Zugangs wäre schon arg dreist...

2. Rechenschwächen finden sich bei allen größeren Unternehmen. Merkwürdiger Weise stets zu Ungunsten des Kunden. Mir wurden vor Jahren nach dem Wechsel in ein Gesamtpaket aus Telefonie, DSL und Internet weiterhin DSL und Internet separat berechnet. Statt einer Ersparnis hatten sich meine Zahlungen dadurch nahezu verdoppelt, obwohl ich weiterhin nur 1x DSL und 1 Flatrate ins Internet nutzen konnte. Das ging über Monate. Korrekturversuche gingen regelmäßig in die Hose. Einzige Möglichkeitden Amateuren der Buchhaltung klar zu machen, was Sache ist: Schritt für Schritt vorrechnen. D. h. alle Forderungen den realen Sachverhalten gegenüber stellen und eine Endsumme (Sie zahlen an mich EUR xyz,.. bis spätestens zum TT.MM.JJJJ). Alles andere hat sich als sinnlos erwiesen. Das Ganze per Einschreiben.
Wieso? Die kriegen doch noch Geld von mir, nachdem ich die Abbuchungen mir zurück geholt habe, nicht ich von ihnen. Und solange sie sich verrechnen, sehe ich wenig Grundlage für Zahlungen... ;)
 
Wieso? Die kriegen doch noch Geld von mir, nachdem ich die Abbuchungen mir zurück geholt habe, nicht ich von ihnen. Und solange sie sich verrechnen, sehe ich wenig Grundlage für Zahlungen... ;)

Auch bei Dir haben sie zu Deinen Ungunsten "gerechnet". Lediglich die Rückbuchungen haben die Situation insofern verändert, als ihnen jetzt real noch Geld zusteht. Die Höhe ist aber strittig und sie fordern ja mehr, als Du ihnen zugestehen willst. Insofern würde ich auch hier eine "Rechenschwäche" der anderen Seite zu Deinen Ungunsten diagnostizieren. Dein Vorteil ist, dass das Kundenverhältnis beendet ist.

NB: Bei mir hat mein örtlicher Stromlieferant entgegen dem Vertrag, unter Verstoss gegen geltendes Recht und durch völliges ignorieren eines zusätzlich bestehenden Sonderkündigungsrechts (wegen Preiserhöhung) systematisch viermal der Überleitung auf einen anderen Lieferanten widersprochen. Das ist laut deren Aussage ein bedauerlicher Einzelfall. Merkwürdig nur, dass es das in meiner Familie nun zum 2ten Mal gibt. Wie bei mir begann es mit einer völlig aus der Luft gegriffenen Behauptung einer mehrmonatigen Kündigungsfrist. In den AGB steht aber 1 Monat zum Monatsende. Das kann man sogar auf deren Webseite nachlesen. Da wundert man sich natürlich, warum in der Kündigungsbestätigung der 31.12.2012 bestätigt wird.

M. Boettcher
 
Fortsetzung folgt.
Antwort von KD schrieb:
Sehr geehrter Herr TScoreNinja,
wir haben Ihnen einen aktuellen Kontoauszug zu Ihrem Kundenkonto bei Kabel Deutschland zugeschickt. Sie erhalten ihn in den nächsten Tagen per Post. Selbstverständlich haben wir Ihnen dabei die 2,50 Euro pro Kontoauszug nicht berechnet.
Sie werden feststellen, dass die offenen Posten berechtigt sind.
Uns ist bewusst, dass Sie eine positivere Antwort erwartet haben. In diesem Fall können wir aber nicht anders entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kabel Deutschland Service-Team
Natürlich hat mir Kabel Deutschland nun seit fast 2 Wochen diesen nicht zugeschickt.
Ich schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bis heute Ihren Kontoauszug nicht erhalten, und warte gespannt darauf, mit welchen Rechentricks Sie mir glaubhaft machen
wollen, dass eine Forderung über Grundgebühren für einen Zeitraum nach Beendigung meines Vertrags berechtigt seien.
Gleichzeitig weise ich auf meine noch ausstehende Anfrage T2012XXXXXXXXXXX hin, in der ich um Auskunft nach §34 Bundesdatenschutzgesetz über Art, Umfang, und Weitergabe meiner Daten gebeten habe, und der Verwendung meiner Daten zu Werbezwecken widersprochen habe. Ich setzte Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen für diese Auskunft, sonst werde ich mich beim zuständigen Datenschutzbeauftragten beschweren.
mfg, TSCN

Heute dann Inkasso-Schreiben der Kabel-Deuschtland Schergen BFS-Risk&Collection GmbH, mit Forderung von nun etwas über 90EUR. Das geilste daran war, dass sie sich tatsächlich erdreisten, unten anzufügen:
Im Falle der sofortigen Erstattung der ausstehenden Beträge bietet Ihnen unsere Auftraggeberin bereits an dieser Stelle den Abschluss eines neuen Vertrags an.
Nachdem ich heute in guter Stimmung war, haben sie noch eine Antwort bekommen...
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Amüsement habe ich Ihrem Schreiben vom XXXX entnommen, dass Sie von der Kabel Deutschland Vertrieb und Serice GmbH beauftragt wurden, eine Haupt-Forderung in Höhe von XXXX einzufordern.
Nachdem Ihr Auftraggeber bisher nicht in der Lage war, die Rechtmäßigkeit dieser Forderung hinreichend zu begründen (sie enthält Gebühren für den Zeitraum nach dem XX. März, nachdem mein Vertrag mit Ihrer Auftraggeberin bereits beendet war), bin ich weiterhin nicht gewillt, diese Hauptforderung zu begleichen. Zu Details verweise ich auf die vorausgegangene Korrespondenz mit Kabel Deutschlands „Kundenservice“, die Ihnen ja sicherlich vorliegen dürfte. Gleichzeitig fordere ich Sie dazu auf, mir eine detaillierte Forderungsaufstellung zukommen zu lassen, inklusive eines Belegs der Vollmacht zum Forderungseinzug durch Ihren Gläubiger. Sollte ich dieser begründete Posten entnehmen können, bin ich natürlich gerne bereit, diese zeitnah zu begleichen. Sie werden sicherlich verstehen, dass ich Ihre Inkassokosten mangels korrekter Rechnungsstellung/Mahnung entschieden zurückweise.
Des weiteren weise ich Sie darauf hin, dass Ihre behauptete Nebenforderung etliche Posten enthält („Kontoführungsgebühren“, „Kosten Personen- und Kontoprüfung“), die nach einschlägiger Rechtsprechung unzulässig sind, und blicke einer eventuellen Klärung im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens betreffends Kostenrisiko und Erfolgsaussichten zuversichtlich entgegen.
Zu guter Letzt fordere ich Sie gemäß §34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dazu auf, mir darüber Auskunft zu erteilen, 1) über welche Daten Sie zu meiner Person verfügen und woher Sie diese haben: 2) an welche Empfänger Sie diese Daten weitergegeben habden; und 3) zu welchem Zwecke Sie diese Daten speichern. Gleichzeitig widerspreche ich gemäß §28 Absatz 4 BDSG der Nutzung und Übermittlung der Daten für Zwecke der Werbung. Insbesondere halte ich das Angebot des Abschlusses eines neuen Vertrags mit Ihrer Auftraggeberin für Werbung, und in diesem Kontext schlichtweg für eine Unverschämtheit.
Mfg, TSCN
 
Ein Kollege von mir könnte da auch was erzählen. Er hat nen Totalausfall, der in Form einer Hardwarekomponente unter der Teerdecke in der Straße aufgetreten ist. Der wird aber nicht behoben werden können, weil die von KDG beauftragte Baufirma keine Baugenehmigung bei uns im Umkreis mehr erhält, weil sie einige Baustellen böse verpfuscht haben.
Mit dem Kunden wird jetzt zwischen Baufirma und KDG Ping-Pong gespielt.
 
Und dann hast wahrscheinlich noch nicht mal ein Sonderkündigungsrecht und von Schadenersatzansprüchen ganz zu schweigen ...
D.h. mindestens drei Jahre raufen
 
Zur Not kann man doch auf seinem Sonderkündigungsrecht bestehen (nach entsprechender Fristsetzung), die wollen Geld und nicht der Kunde, wie weiter oben festgestellt. Und dann einen DSL-Vertrag abschliessen. Vermutlich läuft es dann wie bei mir, aber wenn man hinreichend vorsichtig vorgeht, sollte das Restrisiko eher gering sein, dass KD den Vertrag erfolgreich einklagt...
 
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