virenscanner
Moderator
Ich bin auf die (falls überhaupt stattfindende) Reaktion gespannt...
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Verbraucherinfo / AGB
Allgemeines
Sie schließen mit der Nutzung unseres Internetangebotes einen Vertrag mit der M******n GmbH, S*******r Strasse 69, 1***7 B****n vertreten durch den Geschäftsführer A*****s R*****r.
Die Vertragssprache innerhalb unseres Angebotes ist DEUTSCH.
Die Nutzung des Angebotes über die von uns gestellte Einwahlsoftware erfolgt anonym. Lediglich die zur Abrechung erforderlichen Daten werden von uns erhoben und gespeichert.
Bestandsdaten und Nutzungsdaten werden gespeichert und unverzüglich gelöscht, sobald ihre Vorhaltung nicht mehr erforderlich ist.
Unsere Angebote entsprechen den Richtlinien der FSM. Diese Richtlinien finden Sie unter http://www.fsm.de.
Einwahl durch Mehrwertrufnummer (Dialer)
1. Sie schliessen mit der Einwahl ins Internet über die von uns bereitgestellte Einwahlsoftware (Dialer) einen Vertrag mit der Mainpean GmbH, ************ Strasse 69, 1***7 B****n
2. Die Einwahl erfolgt über eine sog. Mehrwertrufnummer zum anzeigten Pauschal-Preis bzw. zum anzeigten Preis pro Minute. Im letzterem Fall erfolgt die Abrechnung erfolgt im Sekunden–Takt.
3. Ein Widerrufsrecht bezüglich der hier erbrachten Dienstleistungen besteht grundsätzlich gem. § 312d Abs. 4 BGB nicht.
Beanstandungen
Beanstandungen bezüglich unseres Angebotes richten Sie bitte an
M******n GmbH
********* Strasse 69
1***7 B****n
Telefon 0** ******0
Telefax 0** ****** 100
E-Mail rechtsabteilung%mainpean.de
Diese Vertragsinformationen können Sie unter http://pay.stardialer.de/pay-now/agb.php downloaden.
Ende der Vertragsinformationen der Mainpean GmbH.
Das ist sicherlich kein Angebot und bei allem Interpretationsspielraum und auch wenn ich mit meinem detektivischen Gespür die AGB unter dem sicherlich versehentlich nicht als aktiv gezennzeichneten Link gefunden habe, gelesen und vielleicht sogar verstanden habe, bin ich nur wenig schlauer als zuvor. Da komme ich mir vor, wie bei Robert Lembke.verbinden mit Filesharing?
Devilfrank schrieb:3. Ein Widerrufsrecht bezüglich der hier erbrachten Dienstleistungen besteht grundsätzlich gem. § 312d Abs. 4 BGB nicht.
Dieser Paragraph bezieht sich auf die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software. Das Widerrufsrecht bezieht sich dabei auf die Versiegelung von gelieferten Datenträgern.
Na ja, gehen wir mal davon aus, dass diese Vorschrift hier anwendbar sei (was ich persönlich bezweifle), bleibt im Rückschluss nur übrig, dass sich Mainpean auf die Lieferung der Software (hier der Dialer) bezieht.
Diese Software wollte jedoch niemand kaufen, der den KaZaa-Client downloaden wollte.
Somit ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen, da die beteiligte Vertragspartei über den Inhalt des Vertrages arglistig getäuscht worden ist.
Da hilft auch nicht, dass das Widerrufsrecht abbedungen ist.
Das ist ein glasklarer Fall von BGB§123.
Arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB ist jedes Verhalten, das beim Geschäftsgegner einen Irrtum erzeugt oder unterhält, und beim dem der Täuschende weiß oder in Kauf nimmt, daß er durch seine Täuschung die Willensentschließung des anderen beeinflußt.
Aber hierzu können sich unsere "Rechtsverdreher" (*frechgrins*) sicher besser auslassen.
Beenden kann ich die Dienstleistung ja immer noch jederzeit. Allerdings will der Anbieter dann für etwas Geld haben, was er nicht erbracht hat und wir landen wieder beim Kino-Beispiel...dvill schrieb:Die Frage ist, ob das bei Pauschalgebühren im Vorgriff noch gültig sein kann.
dvill schrieb:Das wird auch im Nachbarforum diskutiert. Ich habe unter
http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1183105&pg=2&a=1&d=90&t=1424438&sr=1
eine Mail an den FST wiedergegeben, die diesem Verein die Gelegenheit gibt zu zeigen, wie ernst sie selbst ihren Kodex nehmen.
MessageFrom: FST e.V. [mailto:[email protected]]
Sent: Wednesday, March 20, 2002 3:48 PM
To: peanuts
Subject: FST
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vomUnser Zeichen, unsere Nachricht vomTelefon
Datum
B-1822-01
0190 880 46001805 78 33 78
0,12 Euro/Min. 20. März 2002
Sehr geehrter Herr peanuts,
bevor wir zu dem von uns überprüften Anwahlprogramm im Einzelnen Stellung
nehmen, möchten wir nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir die
Anwahlprogramme ausschließlich anhand unserer vereinsinternen Vorschriften, dem
Verhaltenskodex, überprüfen und dass diese Überprüfung ohne Gewähr erfolgt und
auch keine unmittelbare zivil- oder strafrechtliche Auswirkung hat. Ziel des FST
e.V. ist es, zum Schutze der Verbraucher einen einheitlichen Standard bei der
Bewerbung und Nutzung von Telefonmehrwertdiensten zu erreichen und dafür Sorge
zu tragen, dass nicht verhaltenskodexkonforme Angebote geändert werden.
In der Sache selbst teilen wir mit, dass wir am 01.01.2002 das Anwahlprogramm
blond.exe / 38 kB überprüft haben.
Hierbei wurden folgende Feststellungen getroffen:
Fehlende Servicerufnummer (in unmittelbarem Zusammenhang mit den
Bestätigungsfeldern) im Einwahlfenster
Keine doppelte Tarifbestätigung
Ein Weitersurfen ist möglich
Fehlende Jugendzugangskontrolle
Fehlender Löschhinweis
Die Beschwerdestelle des FST e.V. hat über diese Angelegenheit in ihrer Sitzung
am 14.02.2002 beraten und entschieden, dem Anbieter der Servicerufnummer eine
rüge auszusprechen. Weiter wurde er aufgefordert eine Geldbuße an eine
gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
xxx
Geschäftsstelle FST e.V.
Ich ja auch nicht. Mir geht es um den Unterschied. Mit meiner Kinokarte kann ich mir einen Film anschauen. So lange der Film läuft, kann ich ihn auch sehen.dvill schrieb:Das Kino-Beispiel sehe ich nicht.
Das erinnert mich irgendwie an "Demolition Man", und zwar an die Szene als die Polizisten den Killer Phoenix (Wesley Snipes) festnehmen wollen.peanuts schrieb:Code:... und entschieden, dem Anbieter der Servicerufnummer eine rüge auszusprechen. Weiter wurde er aufgefordert eine Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
Heiko schrieb:Besser wäre nur noch: "Dem Mitglied wurde mit grimmiger Miene die äußerste Missbilligung ausgesprochen und ihm wurde bei Wiederholung angedroht, keine Einladung zur Weihnachtsfeier auszusprechen"
dvill schrieb:Wenn ist das richtig sehe, ist die Beschwerde noch aus dem Jahr 2001.
Der Verein will dann am 1.1.2002 (???) den Dialer getestet haben.
Der Befund konnte erst am 14.2.2002 nach 6 Wochen festgestellt werden.
Die Information an den Hinweisgeber lag dann wieder rum bis zum 20.3.2003.
Das sind 3 Monate, in denen die Verfehlungen weiterliefen.
Für den Spitzbuben gibt es dann eine milde Auflage für eine kleine Spende.
Bei der Gelegenheit fällt mir wieder ein, dass der Geschäftsführer eines Dialerladens, der als Mitstörer bei SPAM-Aktionen besonders erfolgreich war, im Forum des Gewerbes das "soziale Engagement" in peinlicher Weise breitgetreten hat. Die "Rügen" des Vereins lassen sich marketingwirksam nutzen.
Heiko schrieb:Ich muß ganz klar sagen: ich bin kein Gegner der FST, ich halte die FST sogar für eine gute Sache. Die Mitarbeiter dort habe ich als engagierte Fachleute kennengelernt.
Was ich kritikwürdig finde ist die Tatsache, dass die leider relativ zahnlos sind.
Zudem sollten die von den Firmen abgetrennt werden. Dann könnte man da auch wirklich arbeiten.
Der Jurist schrieb:Möglicherweise muss ich nicht einmal anfechten, weil wegen eines versteckten Dissenses über hupt kein Vertrag geschlossen wurde http://dejure.org/gesetze/BGB/155.html
Allerdings ist es in solchen Fällen immer ratsam, die Anfechtung hilfsweise zu erklären.
*grins* soweit einer der Rechtsverdreher.
Heise:Neues Urheberrecht vor der VerabschiedungHeise schrieb:Tauschbörsen-Nutzern in Deutschland droht Klagewelle
Was der US-Musikindustrie recht ist, scheint der Branche in Deutschland nur billig zu sein:
Die strafrechtliche Verfolgung von Usern, die über Tauschbörsen zu Anbietern von
Songs werden. Die deutsche Musikindustrie will jedenfalls Raubkopierer künftig deutlich
härter verfolgen, wenn im Herbst das neue Urheberrecht in Kraft tritt, meint der
Urheberrechtsexperte Bernhard Knies. Er sagte dem Focus, bald drohten denjenigen
Schadenersatzklagen, die die Festplatten ihrer Rechner, auf denen urheberrechtlich
geschützte Musik gespeichert ist, über Tauschbörsen für den Download öffneten.
"Plattenfirmen und der Phonoverband werden mit Hilfe der Staatsanwaltschaft
und der Polizei künftig saftige Geldstrafen gegen einzelne Anbieter durchsetzen,
um abschreckende Exempel zu statuieren", sagte der Münchner Rechtsanwalt.