Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf den Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste in der Fassung vom 13.06.2002, zuletzt geändert am 05.11.2002.
Sie schreiben dort als Zitat 1:
"II. Spezielle Dienste
1.
Dienste mit der Zielgruppe Minderjährige
Angebote, die zur Zielgruppe Minderjährige haben, sind nur bis zu einem maximalen Preis von 5,00 Euro je Anruf zulässig. Eine Animation zu Wiederholungsanrufen darf nicht erfolgen."
und weiter als Zitat 2:
"8.
Onlinedienste
Soweit Premium-Rate Rufnummern oder Rufnummern, bei denen faktisch eine Auszahlung erfolgt, für die Nutzung in Kombination mit Onlinediensten eingesetzt werden, sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Bevor die Nutzung einer Premium-Rate-Rufnummer oder einer Rufnummer, bei der faktisch eine Auszahlung erfolgt, durch einen Computer gestartet/ aktiviert wird, sind in dem Anwahl- oder Freigabemenü der Preis in Euro je Minute und/ oder Event, die gemäß Abschnitt A IV Abs. 1 des Verhaltenskodex erforderlichen Angaben zum Dienste- und ggf. Informationsanbieter und die vollständige Rufnummer in unmittelbarem Zusammenhang mit den "Bestätigungsfeldern" feststehend anzuzeigen. Die Angaben zum Dienste- und ggf. Informationsanbieter können auch über ein Dialerimpressum vorgehalten werden.
- Die verwendete Schriftfarbe für den Tarifhinweis muss sich klar vom Hintergrund abheben. Die verwendete Schriftgröße muss der größten Zeichengröße im Freigabebereich entsprechen und mindestens acht Punkt groß sein. Es muss eine klar lesbare und zum Hintergrund kontrastreiche Schriftart verwendet werden."
Ich fand im Internet das Angebot gemäß Bild1 der Anlage namens werbung.gif mit einem Impressum gemäß Bild2 der Anlage namens impressum.gif.
Der zugehörige Dialer gemäß Bild3 namens dialer.gif enthält versteckt die AGBs:
"Verbraucherinfo / AGB
... ausgelassen an dieser Stelle ..."
Diese Angaben sind deshalb versteckt enthalten, weil es keine beschriftete Schaltfläche gibt, die der Benutzer finden kann. Abweichend von der normalen Erscheinung von Windowsprogrammen wurde das Klickfeld nicht als solches gekennzeichnet und auch der Mauszeiger zeigt das Klickfeld nicht an.
Dieses Angebot verstößt in zwei Punkten gravierend gegen Ihren Kodex.
Zu Punkt 1:
Das Angebot richtet sich im wesentlichen an Jugendliche und Kinder. Die Werbeseiten sind durch "aktive Massnahmen" des Betreibers in allen Suchmaschinen oben gelistet mit Stichworten, die typisch für Minderjährige sind.
"Charts", "Hip Hop", "MP3", "Techno Ambient", "Rock & Pop" sprechen die Jugend an. Teilnehmer in Tauschbörsen wie Kazaa sind bekannterweise zu einem sehr großen Teil Minderjährige.
Nach Ihrem Kodex wären hier 5 Euro pro Anruf zulässig, das hier besprochene Angebot überschreitet diese Grenze um das 15-Fache.
Zu Punkt 2:
Die Preisinformation muss hinreichend klar sein, in unmittelbarem Zusammenhang mit den "Bestätigungsfeldern" feststehend angezeigt werden, und die verwendete Schriftgröße muss der größten Zeichengröße im Freigabebereich entsprechen.
Hiervon kann keine Rede sein. Eine kryptische Kurznotation steht weit weg von den Bestätigungsfeldern unleserlich am Fensterrand in viel kleinerer Schrift als die irreführenden Texte, die kostenlose Downloads versprechen.
Auch hier liegt ein klarer Verstoß gegen Ihren Kodex vor.
Ich bitte Sie daher, den gravierenden Verstoß gegen den Kodex in zwei wichtigen Punkten durch geeignete Maßnahmen zu beenden, weil die Verantwortlichen als Mitglied Ihres Vereins dem Kodex zwingend unterworfen sind.
Ich sehe ein großes Interesse der Öffentlichkeit zu erfahren, ob die möglichen Maßnahmen zum Schutz der Jugend auch tatsächlich angewendet werden.
Ich werde daher diese Beschwerde sowie auch Ihre Antwort in geeigneten Internetforen oder Medien bekannt machen.
Ich sehe Ihrer Rückantwort mit großem Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Vill