Antwort der Netzbetreiber Colt und BT/NEXNET
Zum Stand der Dinge bei mir:
Per Fax habe ich ggü. Colt Telecom und BT Germany am Sonntag Widerspruch eingelegt und heute Post erhalten:
1. Acoreus sagt (verkürzt):
-über den genauen Inhalt des genutzten Sercice könnten sie mich leider nicht beauskunften, ich könne mich aber mit Anfragen zum Dienst direkt an Life&Art in Bingen wenden
2. NEXNET antwortet für BT, allerdings ohne seine Vertretungsmacht für BT anzuzeigen:
-die Verbindung ist eindeutig von meinem Anschluß zustandegekommen
-sie wurde entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hergestellt
-der Tarif entspricht den gesetzlichen Vorgaben
-der Dialer ist ordnungsgemäß registriert
-inhaltliche Einwände möge ich direkt an den Anbieter, eine Frau D. S. in Bingen am Rhein, richten
-die Verbindungen bestehen dem Grund und der Höhe nach zu Recht, ich bin zahlungspflichtig
-mit separater Post erhalte ich die Aufschlüsselung separater Verbindungsdaten
Frage:
Soll ich
a) den Firmen Colt und NEXNET wieder antworten und/oder
b) jetzt auch ggü den beiden genannten Diensteanbietern Widerspruch einlegen?
Ich denke eigentlich, daß ich mich jetzt nicht mehr rühren muß, da ich ggü den Netzbetreibern meine Einwendungen geltend gemacht habe.
Wie seht Ihr das?
Und der BGH hat ja am 04.03.2004 geurteilt:
"Hierbei ist maßgebend zu berücksichtigen, daß die Klägerin, wie andere Netzanbieter auch, mit der Eröffnung des Zugangs zu den Mehrwertdiensten für den geschäftlichen Verkehr ein Risiko veranlaßt hat....Die Mehrwertdienste sind, wie nicht zuletzt der hier zu entscheidende Sachverhalt zeigt, in erhöhtem Maße mißbrauchsanfällig.
Die Klägerin zieht aus der risikobehafteten Nutzung der Mehrwertdienste wirtschaftliche Vorteile, da sie für die Herstellung von Verbindungen zu diesen Diensten, auch unter Berücksichtigung der an die DTAG abzuführenden Beträge, von ihren Kunden ein höheres Entgelt erhält als bei der Inanspruchnahme der Standarddienstleistungen."
Folgerung des BGH:
"Genießt die Klägerin wirtschaftlichen Nutzen aus einem von ihr mitveranlaßten, mißbrauchsanfälligen System, ist es angemessen, sie die Risiken solchen Mißbrauchs tragen zu lassen, den ihre Kunden nicht zu vertreten haben."
Was ratet Ihr mir?
Gruß,
Thomas