Hilfe Mahnbescheid Probenfieber Uniscore

simchen12345

Frisch registriert
Hallo an alle,

nun nach endlosen Belästigungen durch Uniscore habe ich einen Mahnbescheid bekommen. Viele von euch sagten, so weit wird es nicht kommen. Aber was mache ich jetzt. Dieser Mahnbescheid kommt auch vom Amtsgericht Mayern, Antragsteller Uniscore, gesetzlich vertreten durch Kanzlei Schäfer und Valerio.
Bin völlig verzweifelt. Habe mich immer an euren Rat gehalten und auf die Briefe nicht reagiert, und nun? Das ganze läuft nun schon seit 2005.

Würde mich über Unterstützung freuen. Danke

simchen12345
 
AW: Hilfe Mahnbescheid Probenfieber Uniscore

...Bin völlig verzweifelt.
Kein Grund dazu

Habe mich immer an euren Rat gehalten und auf die Briefe nicht reagiert, und nun?
Sehr gut, sonst wärst Du Dein Geld schon los

Das ganze läuft nun schon seit 2005.
Das zeigt was von der Aktion zu halten ist. Kein vernünftiger seriöser Anwalt würde eine Forderung aus 2005 eintreiben wollen. Diese Forderung ist seit 31.12.2008 nämlich schon verjährt.

Würde mich über Unterstützung freuen. Danke
Diese Bitte sei Dir gewährt ;-)

Dem Mahnbescheid würde ich, wenn mir ein Mahnwalt sowas zukommen lassen würde einfach kommentarlos widersprechen ...
... und nix von der Einrede der Verjährung reinschreiben :handreib:
soll er doch überlegen der Mahnwalt ...
 
AW: Hilfe Mahnbescheid Probenfieber Uniscore

Danke für die Antworten. Verjährt ist es nicht. Denn bei jedem Schreiben nehmen sie das vorherige Jahr. Angeblich hätte ich nie gekündigt. Die letzten drei Schreiben waren für 2008, 2009 und 2010. Nun ist der Mahnbescheid aus einer Forderung von 01.01.2010 bis 31.12.2010. Langsam verzweifele ich und überlege zu bezahlen. Wie kann ich denn überhaupt beweisen, daß ich damal gekündigt habe. Nachweise darüber habe ich nicht mehr.

Danke

simchen12345
 
AW: Hilfe Mahnbescheid Probenfieber Uniscore

Trotzdem bleibts ´ne Abofalle - DIE müssen beweisen daß Du einen Vertrag abgeschlossen hast, nicht Du daß dem nicht so ist - feddisch
Willst Du denen ihren Ferrari auftanken? Bestimmt nicht.
Unser Rat bleibt so bestehen - widersprechen und NICHT zahlen.
Lies Dir mal die Links aus Tiggers 2. Post durch - da stehts ausführlicher.
Und - Du schreibst der MB würde sich auf den Zeitraum 1.1.2010 - 31.12.2010 beziehen. Meinst Du nicht daß wenn Du in 2005 tatsächlich einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hättest daß die Brüder auf die Gelder aus 2008 und 2009 verzichten würden? DIE wären nämlich noch nicht verjährt.
Was Dir momentan widerfährt ist die Mahnpupserei in etwas verschärfter Form.
Die spekulieren jetzt nämlich drauf daß der Betrag für nur ein Jahr noch in einer "überschaubaren" Höhe ist und die Leute zahlen weil jetzt mit dem MB gewedelt wird.
Wenn die die ganzen drei Jahre fordern würden kämen viel mehr Leute auf den Gedanken sich zu wehren. Nicht jeder macht sich nämlich hier bei uns schlau.

Tante Edit meint noch - gurgel doch mal nach der Kanzlei und Du wirst so manche Krankenakte dazu finden ...
 
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Genau.

Das Gericht hat nicht geprüft, ob der Mahnbescheid auf einem rechtmäßigen Anspruch beruht.

Jeder (auch Du!) kann in Deutschland auch völlig unbegründet einen Mahnbescheid beantragen.

Zum Beispiel kannst Du einen Mahnbescheid gegen Deinen Nachbarn beantragen. Mit der Begründung: der Ur-Opa Deines Nachbarn habe damals bei Deinem Ur-Opa im Jahre 1911 500 kg Pferdemist bestellt und nicht bezahlt. Und Du bist Erbe Deines Ur-Opas, Dir steht jetzt angeblich das Geld zu, und Dein Nachbar sei "Erb-Schuldner" seines Ur-Opas und habe zu zahlen.
clown2.gif


Ein absurdes Beispiel, aber so etwas ist theoretisch rechtlich möglich.

Das Gericht prüft beim Mahnbescheid nämlich gar nicht, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist. Hier wäre der Anspruch nämlich verjährt und auch verwirkt (§ 242 BGB). Aber das interessiert das Gericht erst einmal nicht. Es winkt den Mahnbescheid immer durch, sobald nur irgendwie der Forderungssteller und der Schuldner formal richtig aufgeführt werden (ladungsfähige Anschriften etc.), und sobald irgendein beliebiger Forderungsgrund und der Betrag in Euro angegeben sind. Der Grund an sich interessiert das Gericht nicht.

Man kann diese Art der gerichtlichen Beitreibung dann, wenn der Anspruch unbegründet ist, ohne weiteres als "gerichtlichen Drohmüll" betrachten.

Als Empfänger so eines Mahnbescheids muss man jetzt natürlich, wie von meinen Vorpostern schon gesagt, unbedingt binnen 14 Tagen dem Mahnbescheid widersprechen.

In dem Ur-Opa-Fall mit dem Pferdemist würde Dein Nachbar also widersprechen. Und Du hättest die Gerichtsgebühr für den Mahnbescheid bezahlt und würdest die auch nicht wiederkriegen.

Was kannst Du dann machen?
Du kannst Klage erheben.
Was wird Dein Nachbar dann machen? Richtig: bei Eingang der Klageschrift vom Gericht geht er zum Anwalt, der schreibt eine Klageerwiderung ans Gericht und erhebt dort als erstes mal die Verjährungseinrede und bestreitet dann hilfsweise den Anspruchsgrund.
Der Richter muss jetzt nicht einmal prüfen, ob der Anspruchsgrund überhaupt jemals bestanden hatte. Weil die Verjährungseinrede erhoben wurde, kann dem Richter die Frage, ob tatsächlich Pferdemist bestellt wurde etc., völlig egal sein. Der Anspruch, auch wenn er jemals bestanden hatte, ist verjährt. Basta, aus. Die Klage wird abgewiesen, Du verlierst.
Du als Kläger müsstest dann alle Rechtskosten zahlen, aber auch die Anwaltskosten Deines Nachbarn.
Jeder Richter freut sich über so einen schnell erledigten Fall, wo er gar nicht lange prüfen und verhandeln muss, sondern wo er nach 5 Minuten fertig ist und pünktlich an den Mittagstisch kann.

Daher machst Du sowas auch nicht. Es sei denn, Du hättest zuviel Geld.

Welche Möglichkeit hat man aber auch noch, um sich bei einem ungerechtfertigten Mahnbescheid zu wehren?

Es gibt da nämlich einen ganz bösen Boomerang, an den viele unseriöse Inkassodienstleister gar nicht denken, wenn sie solche Mahnbescheide in die Welt setzten.
Man kann nämlich als Betroffener - zusätzlich zum Widerspruch gegen den Mahnbescheid - die "Überleitung ins streitige Verfahren" beantragen.

Dann kommt es zum Gerichtsverfahren, und das ist eigentlich genau das, wo das Inkassobüro eigentlich niemals hin wollte.

Für den Betroffenen in diesem Fall eine absolut bombensichere Sache.
Nämlich aus folgenden Gründen:

  • Die Forderung ist unbestreitbar verjährt. Bei Forderungen aus 2005 ist die Verjährung zum 01.01.2009 bereits eingetreten. Wenn nach Ablauf der Verjährungsfrist erst der Mahnbescheid beantragt wird, entsteht keine neue Hemmung der bereits abgelaufenen Verjährung. Der Anspruch besteht nicht, weil verjährt. Kein noch so schläfriger Amtsrichter kann an dieser Tatsache vorbei. Es gibt daran nicht das geringste herumzudeuteln.
  • Uniscore hat sich wahrscheinlich die Forderung von den Probenkaspern abtreten lassen. Dann aber haftet nicht der (wohl insolvente oder sonstwie abgetauchte) Probenkasper für das negative Urteil mit allen Zahlungskonsequenzen, sondern das Inkassobüro selbst muss zahlen und kann sich nicht, wie sonst üblich, hinter einem insolventen oder unauffindbaren "Mandanten" verstecken. Denn Uniscore treibt die Forderung in eigener Sache ein und nicht im fremden Auftrag.

Also für mich wäre so ein Mahnbescheid bei einer abgetretenen und verjährten Forderung eine absolute Steilvorlage, um dem unseriösen Inkassobüro hier eine unangenehme Retourkutsche einzuschenken.

In Deutschland wehren sich viel zu wenig Leute bei solchen Sachen.
Dabei wäre das hier m.E. todsicher und gar nicht zu verlieren. Ich persönlich würde da keinesfalls zögern, sondern sofort einen Anwalt machen lassen. Der freut sich über so eine Sache, die er gar nicht verlieren kann.
 
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Hallo simchen !!!
Ich habe auch einen Mahnbescheid vom Amtsgericht mayen bekommen.
Falls es bei einem von uns beiden zur Verhandlung kommen sollte,wäre es gut,wenn wir uns zusammen tun.
Ich habe jetzt auch noch ein schreiben nach der post aus mayen bekommen.
Letzte chance sozusagen :scherzkeks:
 
AW: Hilfe Mahnbescheid Probenfieber Uniscore

"Zusammentun" könnt Ihr Euch nicht. Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen. Sondern im deutschen Zivilrecht wird jeder Fall jedes Betroffenen für sich als Einzelfall behandelt.

Wenn aber nach einem widersprochenen Mahnbescheid so ein weiteres außergerichtliches Nöl-Schreiben kommt, dann zeigt das nur zu gut, dass die Klabautermänner selbst gar kein Interesse an einer gerichtlichen Klärung haben.

Umso mehr würde ich - gerade bei einer verjährten Forderung - hier den Mahnbescheid direkt mit Überleitung ins streitige Verfahren kontern.
 
AW: Hilfe Mahnbescheid Probenfieber Uniscore

...Ich habe jetzt auch noch ein schreiben nach der post aus mayen bekommen.
Letzte chance sozusagen :scherzkeks:

Einen besseren Beweis gibt es gar nicht, dass das Ganze nur heiße Luft ist. Wenn die Forderung berechtigt und alles juristisch sauber wäre, würde die Gegenseite nach dem Mahnbescheid doch keine Briefe mehr schreiben, sondern sofort Klage einreichen, um die Forderung durchzusetzen.

Gääähn, ich mach jetzt mal Wochenende - das ist Lustiger.
;)
 
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Das letzte Aufbäumen einer der ältesten Vertreter der Nutzlosbranche,
( seit 2004) > http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/31146-rechnung-von-probenfieber.html
der noch immer nicht wahrhaben will, dass die "schöne" Zeit der Abofallenbranche zu Ende geht.

Verzweifelt wird mit der gaaaanz großen > Drohrassel (für 23 Euro zu erstehen ) geklappert,
in der Hoffnung für Panik zu sorgen und damit nochmal Geld aufs Konto zu spülen.
Wer sich seiner Forderungen sicher ist, reicht Klage ein und hampelt nicht seit 7 Jahren mit
Drohkasperletheater rum.
 
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So, wie die Ratten auf einem Schiff sich von irgendwelchen Abfällen ernähren, leben manche Inkassobüros halt von solchen aufgekauften Müllforderungen.
 
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Hi Leute,

scheint ein Mahnbescheidswelle zu sein :-) auch ich habe am 25.03.11 ein Mahnbescheid aus Mayen bekommen wegen probenfieber, unsicore usw usw ...

habe mich nie dort angemeldet, Rechnungen bekommen, Ware oder sonst was ..
es fing alles 2007 an nach ein paar Briefen war dann schluss bis ende 2010 :-D ...

bis jetzt habe ich nur einen Brief geschrieben und das wars, auf alles andere habe ich nie reagiert ...

Es ist schon seltsam, sie haben mir sogar eine angebliche Bestätigungsmail geschickt die ich angeblich 2004 erhalten haben sollte :-D ..

Aber ich habe nie rechnungen für 2004 2005 2006 nur ab 2007 - 2009 ... jetzt kahm ein Mahnbescheid ins haus aber komischerweise ist das für die Rechnung von 2010 HAHAHAHA ... Ich habe nie Mahnungen bekommen für 2010 und jetzt ist es plötzlich im Mahnbescheid???

komische abzocke ...

Leute cool bleiben... sollen die doch vor Gericht gehen, entweder tauchen die gar nicht auf oder es kommt erst gar nicht zum Gerichtstermin ...
 
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Das ist die richtige Einstellung!

Warum sich darüber auch Gedanken machen und sich das Leben dadurch nur schwer machen...?! NIEMALS!!!

Wenn es alles seriös wäre dann würde das nicht über so viele Jahre laufen!
Die melden sich extra 2 Jahre oder so nicht damit Sie die Kosten für die ganzen Jahre eintreiben können...!!!
 
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Die Geschichte ist für mich auch mehr als komisch.

Zum einen müssten die auch nach Forderungen aus Jahren 2007, 2008 2009 ... fragen, was die nicht tun, weil , wie schon bereits erwähnt, bei höheren Beiträgen sich jeder Mensch wehren würde und rechtliche Wege einleiten würden. Zum anderen würde jede seriöse Firma, die eine gerechtfertigte Forderung hat, keine 5-6 Jahre zögern! Interessant ist auch dass die besagte Firma im Jahr 2008-2009 auch mal diesen Versuch gestartet hatte aber dann nach 1-2 Schreiben alles stillgelegt hat. Wenn die Forderungen tatsächlich korrekt wären, hätten sie damals schon nachgehackt und nicht sich nach 2 jähriger Pause wieder gemeldet!

Außerdem wenn man die Rechnung begleichen würde, wäre es automatisch ein Beweis dafür, dass man diesen Vertrag mit dieser Firma abschlossen hat, und dann darf auch gleich die Beiträge für 2007-2011 bzw. 2012 bezahlen!

Dennoch würde mich interessieren, ob die beiden betroffenen vorher ein Schreiben von diesem Inkasso-Unternehmen bekommen hätten und falls ja, wie lange zwischen diesem SChreiben und Erhalt dem Mahnbescheid gedauert hat (damit ich weiss wann ich mit dem MB rechnen darf)

Ich würde jedem empfehlen, 20-30 euro zu investieren und eine Beratung bei Verbraucherzentrale zu bekommen. Die Angestellten dort kennen sich mit der Thematik aus und können wahrscheinlich besser helfen.
 
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...Ich würde jedem empfehlen, 20-30 euro zu investieren und eine Beratung bei Verbraucherzentrale zu bekommen. Die Angestellten dort kennen sich mit der Thematik aus und können wahrscheinlich besser helfen.

Kostenfrei hier lesen reicht ...
.. und wenn dann immer noch Bedarf ist kann man dann immer noch zur VZ oder einem Anwalt
 
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Außerdem wenn man die Rechnung begleichen würde, wäre es automatisch ein Beweis dafür, dass man diesen Vertrag mit dieser Firma abschlossen hat, und dann darf auch gleich die Beiträge für 2007-2011 bzw. 2012 bezahlen! ..

Nein. Wenn man eine zu Unrecht gestellte Forderung im Rechtsirrtum bezahlt, dann ist das noch lange kein Beweis und kein Anerkenntnis für einen wirksamen Vertrag.
 
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Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum, habe aber vor Jahren schon einmal hier gelesen,
nun zum Thema,
He heute einen Anruf der fa. uniscore erhalten , der gute Mann wollte einen Herrn X. sprechen. ich fragte ihn was er wolle, er antwortete daß er dies nur dem Herrn X sagen dürfe. Ich beendete das Gespräch durch auflegen.
Nun muß ich sagen daß ich in der KW 18 von Uniscore 2 Briefe erhalten hatte.
In beiden bezogen sie sich auf Forderungenn von Trave/Lübeck aus den Jahren 2004 und 2005. Ich bin nun mal gespannt was als nächstes passiert.
Die Forderungen beliefen sich auf je ca 150 EUR.
Ich warte nun ab.
Was ratet Ihr mir.

MfG Polsi.
 
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