AW: Hilfe Mahnbescheid Probenfieber Uniscore
Genau.
Das Gericht hat nicht geprüft, ob der Mahnbescheid auf einem rechtmäßigen Anspruch beruht.
Jeder (auch Du!) kann in Deutschland auch völlig unbegründet einen Mahnbescheid beantragen.
Zum Beispiel kannst Du einen Mahnbescheid gegen Deinen Nachbarn beantragen. Mit der Begründung: der Ur-Opa Deines Nachbarn habe damals bei Deinem Ur-Opa im Jahre 1911 500 kg Pferdemist bestellt und nicht bezahlt. Und Du bist Erbe Deines Ur-Opas, Dir steht jetzt angeblich das Geld zu, und Dein Nachbar sei "Erb-Schuldner" seines Ur-Opas und habe zu zahlen.
Ein absurdes Beispiel, aber so etwas ist theoretisch rechtlich möglich.
Das Gericht prüft beim Mahnbescheid nämlich gar nicht, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist. Hier wäre der Anspruch nämlich verjährt und auch verwirkt (§ 242 BGB). Aber das interessiert das Gericht erst einmal nicht. Es winkt den Mahnbescheid immer durch, sobald nur irgendwie der Forderungssteller und der Schuldner formal richtig aufgeführt werden (ladungsfähige Anschriften etc.), und sobald irgendein beliebiger Forderungsgrund und der Betrag in Euro angegeben sind. Der Grund an sich interessiert das Gericht nicht.
Man kann diese Art der gerichtlichen Beitreibung dann, wenn der Anspruch unbegründet ist, ohne weiteres als "gerichtlichen Drohmüll" betrachten.
Als Empfänger so eines Mahnbescheids muss man jetzt natürlich, wie von meinen Vorpostern schon gesagt, unbedingt binnen 14 Tagen dem Mahnbescheid widersprechen.
In dem Ur-Opa-Fall mit dem Pferdemist würde Dein Nachbar also widersprechen. Und Du hättest die Gerichtsgebühr für den Mahnbescheid bezahlt und würdest die auch nicht wiederkriegen.
Was kannst Du dann machen?
Du kannst Klage erheben.
Was wird Dein Nachbar dann machen? Richtig: bei Eingang der Klageschrift vom Gericht geht er zum Anwalt, der schreibt eine Klageerwiderung ans Gericht und erhebt dort als erstes mal die Verjährungseinrede und bestreitet dann hilfsweise den Anspruchsgrund.
Der Richter muss jetzt nicht einmal prüfen, ob der Anspruchsgrund überhaupt jemals bestanden hatte. Weil die Verjährungseinrede erhoben wurde, kann dem Richter die Frage, ob tatsächlich Pferdemist bestellt wurde etc., völlig egal sein. Der Anspruch, auch wenn er jemals bestanden hatte, ist verjährt. Basta, aus. Die Klage wird abgewiesen, Du verlierst.
Du als Kläger müsstest dann alle Rechtskosten zahlen, aber auch die Anwaltskosten Deines Nachbarn.
Jeder Richter freut sich über so einen schnell erledigten Fall, wo er gar nicht lange prüfen und verhandeln muss, sondern wo er nach 5 Minuten fertig ist und pünktlich an den Mittagstisch kann.
Daher machst Du sowas auch nicht. Es sei denn, Du hättest zuviel Geld.
Welche Möglichkeit hat man aber auch noch, um sich bei einem ungerechtfertigten Mahnbescheid zu wehren?
Es gibt da nämlich einen ganz bösen Boomerang, an den viele unseriöse Inkassodienstleister gar nicht denken, wenn sie solche Mahnbescheide in die Welt setzten.
Man kann nämlich als Betroffener - zusätzlich zum Widerspruch gegen den Mahnbescheid - die "Überleitung ins streitige Verfahren" beantragen.
Dann kommt es zum Gerichtsverfahren, und das ist eigentlich genau das, wo das Inkassobüro eigentlich niemals hin wollte.
Für den Betroffenen in diesem Fall eine absolut bombensichere Sache.
Nämlich aus folgenden Gründen:
- Die Forderung ist unbestreitbar verjährt. Bei Forderungen aus 2005 ist die Verjährung zum 01.01.2009 bereits eingetreten. Wenn nach Ablauf der Verjährungsfrist erst der Mahnbescheid beantragt wird, entsteht keine neue Hemmung der bereits abgelaufenen Verjährung. Der Anspruch besteht nicht, weil verjährt. Kein noch so schläfriger Amtsrichter kann an dieser Tatsache vorbei. Es gibt daran nicht das geringste herumzudeuteln.
- Uniscore hat sich wahrscheinlich die Forderung von den Probenkaspern abtreten lassen. Dann aber haftet nicht der (wohl insolvente oder sonstwie abgetauchte) Probenkasper für das negative Urteil mit allen Zahlungskonsequenzen, sondern das Inkassobüro selbst muss zahlen und kann sich nicht, wie sonst üblich, hinter einem insolventen oder unauffindbaren "Mandanten" verstecken. Denn Uniscore treibt die Forderung in eigener Sache ein und nicht im fremden Auftrag.
Also für mich wäre so ein Mahnbescheid bei einer abgetretenen und verjährten Forderung eine absolute Steilvorlage, um dem unseriösen Inkassobüro hier eine unangenehme Retourkutsche einzuschenken.
In Deutschland wehren sich viel zu wenig Leute bei solchen Sachen.
Dabei wäre das hier m.E. todsicher und gar nicht zu verlieren. Ich persönlich würde da keinesfalls zögern, sondern sofort einen Anwalt machen lassen. Der freut sich über so eine Sache, die er gar nicht verlieren kann.