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@giselle

Die Firma EQUIZ24 hat ihren Geschäftssitz in der Schweiz.

Nach schweizer Recht können die Forderungen gegenüber Minderjährigen nicht bei Ihren Erziehungsberechtigten eingefordert werden.

WIE Sicher ist Diese INFO?? Hast du evt auch § ??
Könnte denen nämlich dann , nachdem ich ja heute auch schon bei der Kripo war gleich das mit in die Post packen !!!:wink:
 
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@ Giselle

Ein Blick ins Gesetz, das ZGB der Schweiz, erhöht die Rechtskenntnis:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a19.html

Art. 19

3. Urteilsfähige Unmündige oder Entmündigte

1 Urteilsfähige unmündige oder entmündigte Personen können sich nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter durch ihre Handlungen verpflichten.

2 Ohne diese Zustimmung vermögen sie Vorteile zu erlangen, die unentgeltlich sind, und Rechte auszuüben, die ihnen um ihrer Persönlichkeit willen zustehen.

3 Sie werden aus unerlaubten Handlungen schadenersatzpflichtig.


http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a13.html
Art. 13

2. Voraussetzungen

a. Im Allgemeinen

Die Handlungsfähigkeit besitzt, wer mündig und urteilsfähig ist.

http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a14.html
Art. 141

b. Mündigkeit

Mündig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

c. ...

Im Klartext: Wer noch keine 18 Jahre alt ist, braucht die Zustimmung der Eltern. Fehlt diese ist der Vertrag schwebend unwirksam, wird sie verweigert, gibt es keinen Vertrag.
 
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Hallo,mein Mann ist equiz24.com auch auf dem leim gegangen und und soll nun 340 € zahlen. Wir waren aber heute in der Verbraucherzentrale und dort sagte mann uns es wäre rechtlich umstritten was die da abziehen und das mann da alleine net so schnell rauskommt weil ,, diese Firmen" net auf eure Briefe und e-mails reagieren.Mein Tipp macht es wie wir ,investiert die paar Euro für eine Rechtsberatung mit Rechtsvertretung.Uns wurde mitgeteilt in der Regel schreiben die einen Brief und die Sache ist gegessen.Wir warten jetzt ab was passiert,die sache ist in kundigen Händen. Lass euch net einschüchtern.
 
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935.52 Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken

Art. 5 Telekommunikationsmittel
Die telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen, insbesondere mittels Internet, ist verboten

Ob man der Forderung von EQuiz24 nachkommen muss, sollte damit geklärt sein.
 
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935.52 Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken

Art. 5 Telekommunikationsmittel
Die telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen, insbesondere mittels Internet, ist verboten

Ob man der Forderung von EQuiz24 nachkommen muss, sollte damit geklärt sein.

Das Problem ist nur, dass die so geschickt waren, ihr Spiel nicht als Glücksspiel, sondern explizit als Geschicklichkeitsspiel zu deklarieren. Das muss man denen also erstmal nachweisen, dass sie ein Glücksspiel anbieten. Die haben sich schon versucht, relativ clever gegen alle möglichen Richtungen abzusichern.
 
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Das Problem ist nur, dass die so geschickt waren, ihr Spiel nicht als Glücksspiel, sondern explizit als Geschicklichkeitsspiel zu deklarieren. Das muss man denen also erstmal nachweisen, dass sie ein Glücksspiel anbieten. Die haben sich schon versucht, relativ clever gegen alle möglichen Richtungen abzusichern.

Das "Projekt" wird aus der Schweiz betrieben, und in der Schweiz sieht man das offenbar anders:

«Das Spiel verstösst vermutlich gegen das Lotteriegesetz», sagt R*** B**** vom Schweizer Bundesamt für Justiz. In der Schweiz ist es illegal, ohne Bewilligung einen Spieleinsatz zu verlangen und einen Gewinn in Aussicht zu stellen, den man nur durch zufällig ausgewählte Fragen erreichen kann.

Mir ist aufgefallen, dass Popups mit der Aufforderung, dort zu spielen, beim Anklicken von Links wie telefonbuch.de usw. eingeblendet werden. Auch hier im Forum und auch bei Antispam wiesen die Google-Anzeigen auf dieses "Angebot" hin.

Im Augenblick ist die Seite nicht erreichbar.
 
Hat von euch irgendwer eine Antwort auf einen Brief/Email bekommen?
Mir haben sie bis jetzt nicht einmal eine Mahnung geschickt.
Vom Einlangen der Rechnung bis heute sind es schon mehr als 2 Wochen.

Können die eigentlich ohne je eine Mahnung geschickt zu haben, gerichtliche Wege einschlagen?

mfg
 
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Hallo an alle, habe mich eigens wegen dieses Themas hier mal angemeldet.

Muss vorab mal sagen, dass ich dieser dubiosen Geschäftsidee nicht auf den Leim gegangen bin. Was sowas angeht bin ich aufgrund unschöner Erfahrungen auch immer sehr vorsichtig.

Habe mal die AGB´s ein wenig genauer durchstöbert, hier nun mal eine kleine Zusammenfassung (wodurch sich einiges erübrigen dürfte):

1. Gerichtsstand ist die Schweiz, es gilt das Recht der Schweiz. Somit kann man gleich mal unser gutes altes BGB vergessen, dieses findet hier wohl keine Anwendung. Da die Eidgenossen dem Sternenbanner (EU) nicht unterliegen, ist auch europäisches Recht voraussichtlich nicht anwendbar, höchstens zwischenstaatliche (bilaterale) Abkommen. Hierüber habe ich aber keinerlei Kenntnisse, kann also keine Tipps dazu geben.

2. Ein Vertrag mit minderjährigen ist (auch nach schweizer Recht) schwebend unwirksam, jedoch muss man hier eben die andere Wortwahl beachten. Hier ist von Mündigkeit etc. die Rede. Wenn die Erziehungsberechtigten dem Vertrag widersprechen, gilt er als von Anfang an nicht zustande gekommen.

Einzelfallberatung gelöscht

3. Es handelt sich nicht um Glücksspiel, sondern um ein benanntes Geschicklichkeitsspiel. In den AGB´s ist der Beginn des kostenpflichtigen Spiels benannt, somit besteht auch keine Möglichkeit, sich dessen zu entziehen. Fraglich ist jedoch, ob und in welcher Form zivilrechtliche Ansprüche in Deutschland geltend gemacht werden können. Hier sollte man sich direkt mal mit einem zuständigen Amtsgericht in Verbindung setzen. Hier wäre zu klären, ob ein deutsches Inkassobüro in Deutschland einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid im Auftrag eines schweizer Unternehmens vornehmen kann. Mein Bauchgefühl sagt mir jedoch, dass dies wohl ohne weiteres möglich ist.

Und hier nun mein Tipp an alle Geschädigten:

[edit]
Wendet euch an eine Verbraucherzentrale und haut mal gaaaaaanz kräftig auf den Busch. Wenn Equiz24 mal eine Massenbeschwerde erhält, unterstützt von Verbraucherschützern (und ggf. noch staatliche Stellen) dann wird sich schnell zeigen, ob die ihre Website noch weiter betreiben werden. Da dieses pseudo Geschicklichkeitsspiel noch ganz neu ist, kann man hoffen, dass dieses auch schnell wieder von der Bildfläche verschwindet.


Viele Grüße
Euer Supergrobi

teilweise editiert, da unerlaubte Rechtsberatung im Einzelfall, modaction
 
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ich bin auch bei equiz ein gefallen, und wollte fragen ob die meine adresse über web.de heraus finden können. Ich habe mich nähmlich bei equiz mit falschem namen und falscher adresse regestriert. Und deshalb wollte ich wissen ob die mir rechtlich etwas gegen mich in der hand haben wenn ich einfach nicht auf ihre mahnungen reagieren werden, oder mich bei web.de abmelden kann?
Und ausser dem bin ich noch keine 18 Jahre alt!!

Bitte um HILFE!!!
 
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Ja ich habe mich mit falschem namen angemeldet weil ich dachte es sei eh kostenlos.

Ich bitte um hilfe!!!
 
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Und das heisst jetzt ich soll zum anwalt gehen oder bezahlen. Wäre es denn sinnvoll s zu zahlen???

wollte noch fragen ob es mich dann weiter etwas kostet wenn ich dort nicht mehr mitspiele.
 
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Lies halt mal richtig, insbesondere die Links (blaue Schriften). Dort steht auch was von Verträgen mit Minderjährigen und dass die nicht gültig sind. Bloß mitteilen müsstest du das deinem "Vertragspartner" schon, sonst bombardiert der dich weiter mit Rechnungen und Mahnungen. Andererseits machen nicht wenige hier in dieser Situation gar nichts und denen passiert auch nichts weiter.
 
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Auch ich habe eine Rechnung von Amica bekommen.
Auf Grund der Forderung von mittlerweile € 140.- Euro habe ich mir für € 20.- eine Rechtsberatung eingeholt, die mich auf Folgendes hinwies:
§ 762
Spiel, Wette
(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet.
Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.

Dazu § 781 Schuldanerkenntnis

Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (Schuldanerkenntnis), ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich. Die Erteilung der Anerkennungserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Ist für die Begründung des Schuldverhältnisses, dessen Bestehen anerkannt wird, eine andere Form vorgeschrieben, so bedarf der Anerkennungsvertrag dieser Form.

Im Klartext soweit ich das verstehe:
Auf dem Klage- oder Inkassowege wird equiz24 (bzw. amica GmbH) das Geld wohl nicht erfolgreich eintreiben können.
Wer bereits gezahlt hat, hat das Geld verloren und kann nichts zurückfordern.
Die Devise heißt damit Zahlung verweigern soweit noch nicht geschehen.

Ich verweigere ja die Zahlung, da sie mir kein Spielprotokoll schicken können oder wollen (vergleichbar EVN bei der Telekommunikation) und mit dem Hinweis auf den besagten Paragraphen.
Nun sind sie darauf eingegangen und haben damit mir gegenüber indirekt bestätigt, dass sie ein Internetglückspiel und kein Geschicklichkeitsspiel (darunter könnte auch das Hütchenspiel zählen) betreiben.

Für ein Internetglückspiel kann auch das hier greifen:
§ 284
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. gewerbsmäßig oder
2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich bin kein Anwalt.
Da die Masche ziemlich neu kann das auch eine Grauzone sein; deswegen die Deklaration als Geschicklichkeitsspiel.
Mir gegenüber haben sie aber nicht bestritten, dass sie es als Glücksspiel betrachten. Das ist auch in der Schweiz nicht legal.
Mittlerweile sind ja die meisten Werbepartner abgeprungen.
 
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das sind sicher studenten, die die seite gebaut haben... ein paar BWL-kunden und ein paar INFOMATIK-helden, die meinen das wissen was sie erlernen, gleich in raffinierter art und weise anwenden zu müssen... die agp´s verklauseln und es als geschicklichkeitsspiel tarnen... dadurch die glückspiel-paragraphen zu umgehen versuchen...

was ist denn mit der IP-erkennung (-verfolgung) wenn leute aus einem internetcafe gespielt haben????!

hab gehört, d. die ihren anschluß in einem studentenheim haben sollen...

die rechnungen und mahnungen gehen von einem programm gesteuert temporär/automatisch an die mail-adressen der user, selbst wenn leute gezahlt haben...

also kopf hoch und nicht bange machen lassen, bzw bei den verbraucherschutzzentralen des bundeslandes vorstellig werden und gegenmaßnahmen einleiten...
 
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Hat jemand schon Post von einem Inkassobüro oder Anwalt bekommen? Bei mir ist vor wenigen Tagen die 2 Mahnung eingetroffen. Man informierte mich darüber dass es teuer wird wenn ich die Zahlung weiterhin verweigere.
 
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Hallo zusammen,

es ist mir fast peinlich, davon zu schreiben. Aber ich bin gestern bei equiz24.com reingefallen, einem äußerst dubiosen Anbieter (ähnlich quizionaer, die schon 2004 in den Schlagzeilen waren).

Durch einen Link auf einer seriösen Seite (ich meine, es war tv-info.de) bin ich zu equiz24.com gelangt.

Dort konnte man Fragen beantworten, und ich hatte nach 6 richtigen Fragen die "Qualifikationsstufe" geschafft. Dann erschien die Registrierungsseite. Ich las mir die AGB durch (siehe h*tp://w*w.equiz24.com/agb.php). Dort stand, daß die 1. Gewinnrunde kostenfrei ist und es erst ab Runde 2 was kostet.

Also registrierte ich mich (in dem Vorhaben, nur die kostenfreien ersten Runden zu spielen). Und so spielte ich munter, ohne wirklich ernsthaft zu überlegen. Fragen, bei denen man hätte recherchieren können (Schauspielerin xy spielte die Rolle der ...), beantwortete ich durch zufälliges Klicken. Ich war ja in der Annahme, daß ich in der ersten Runde bin, die nix kostet. Ich kam auch nie weiter, da ich immer eine Frage der Runde falsch beantwortete und so wieder zurückfiel.

Tja, nach 15 Spielen kam dann eine Meldung mit dem etwaigen Wortlaut: "Sie hat wohl das Quizfieber gepackt. Gönnen Sie sich eine Pause." Und nach dem Weiterklicken erhielt ich eine Rechnungsübersicht über 15 Spiele a 8 Euro!!! Also 120€!!!

Die Masche der Firma ist eindeutig, die Spieler in dem Glauben zu lassen, kostenfrei zu spielen.

Denn:
1.) Wer denkt schon, daß er sich nach der Registrierung direkt in Runde 2 befindet und nicht in Runde 1?
2.) Der Satz "Auf die Kostenpflicht ab der 2. Stufe wird explizit hingewiesen" in den AGB lässt den Spieler m. E. außerdem im Glauben, vor der Kostenpflichtigkeit einer Runde jeweils darauf hingewiesen zu werden.
3.) Ein weiterer Punkt, der den Spieler glauben lässt, sich noch in der Qualifikationsrunde zu befinden: Weder während des Spiels noch bei der Rechnungsübersicht taucht der 1€-Gewinn aus der kostenfreien Qualifikationsrunde auf (Die Gewinnmöglichkeit für Stufe 1 ist angeblich 1€, Stufe 2 2€ usw.). Da ich also den 1€ in der absolvierten Qualifikationsrunde nicht erhalten habe, sehe ich auch nicht ein, daß ich mich schon in Spielrunde 2 befunden haben soll. Oder wie seht Ihr das?
4.) Bei der Registrierung musste man übrigens keine Bankverbindung angeben, was mich außerdem in der Sicherheit wog, nix zahlen zu müssen.


Ich habe mal im Web recherchiert. Da ich kein Jurist bin, bin ich mir nicht sicher, ob diese Paragraphen greifen:

1. Sind diese Art von Rechtsgeschäften gemäß § 138 BGB sittenwidrig und nichtig?
2. Kann ich den Vertragsabschluß laut § 123 BGB rückgängig machen? (wegen arglistiger Täsuchung)
3. Dürfen nach § 762 des StGB bei einem derartigen Spiel gar kein Geld bei falschen Antworten eingezogen werden?

Nun warte ich auf die Rechnung von equiz24 und weiß nicht, was ich tun soll. Was schlagt Ihr vor? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Grüsse
Sabine

aus rechtlichen Gründen Überschrift editiert modaction
hallo-equiz24 halte ich für vormals starquiz24-es gibt viele,viele ähnlichkeiten mit denen-
ich habe nicht bezahlt-man versucht mit vielen telefonanrufen und inkassoschreiben und drohbriefen an geld zu kommen-ernst wird es erst,wenn ein mahnbescheid vom gericht kommt-dann einspruch erheben und abwarten,was passiert-ich habe niemals einen mahnbescheid erhalten und irgendwann hören die auf zu schreiben und zu telefonieren;einfach auflegen,wenn die anrufen und die schreiben wegwerfen;wahrscheinlich kommen die von einem inkassobüro aus kalletal;nicht einschüchtern lassen-wenn die geld wollen,sollen sie den gerichtsweg wählen(mahnbescheid),was sie aber tunlichst vermeiden werden;
 
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hallo-equiz24 halte ich für vormals starquiz24-es gibt viele,viele ähnlichkeiten mit denen

Nachfolger von starquiz24.de ist das-tvquiz.de. Aber alle diese Quizspiele sind doch nahezu identisch aufgebaut.
In den gewinnträchtigeren Parts so nach dem Motto:
Frage: Wieviele Mitglieder hatten die Fischerchöre im Jahr 1972? Antwort: 2.390
Frage: Und wie hießen die alle mit Vor- und Zunamen?
 
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