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kleinebiene

Frisch registriert
Hallo zusammen,

es ist mir fast peinlich, davon zu schreiben. Aber ich bin gestern bei equiz24.com reingefallen, einem äußerst dubiosen Anbieter (ähnlich quizionaer, die schon 2004 in den Schlagzeilen waren).

Durch einen Link auf einer seriösen Seite (ich meine, es war tv-info.de) bin ich zu equiz24.com gelangt.

Dort konnte man Fragen beantworten, und ich hatte nach 6 richtigen Fragen die "Qualifikationsstufe" geschafft. Dann erschien die Registrierungsseite. Ich las mir die AGB durch (siehe h*tp://w*w.equiz24.com/agb.php). Dort stand, daß die 1. Gewinnrunde kostenfrei ist und es erst ab Runde 2 was kostet.

Also registrierte ich mich (in dem Vorhaben, nur die kostenfreien ersten Runden zu spielen). Und so spielte ich munter, ohne wirklich ernsthaft zu überlegen. Fragen, bei denen man hätte recherchieren können (Schauspielerin xy spielte die Rolle der ...), beantwortete ich durch zufälliges Klicken. Ich war ja in der Annahme, daß ich in der ersten Runde bin, die nix kostet. Ich kam auch nie weiter, da ich immer eine Frage der Runde falsch beantwortete und so wieder zurückfiel.

Tja, nach 15 Spielen kam dann eine Meldung mit dem etwaigen Wortlaut: "Sie hat wohl das Quizfieber gepackt. Gönnen Sie sich eine Pause." Und nach dem Weiterklicken erhielt ich eine Rechnungsübersicht über 15 Spiele a 8 Euro!!! Also 120€!!!

Die Masche der Firma ist eindeutig, die Spieler in dem Glauben zu lassen, kostenfrei zu spielen.

Denn:
1.) Wer denkt schon, daß er sich nach der Registrierung direkt in Runde 2 befindet und nicht in Runde 1?
2.) Der Satz "Auf die Kostenpflicht ab der 2. Stufe wird explizit hingewiesen" in den AGB lässt den Spieler m. E. außerdem im Glauben, vor der Kostenpflichtigkeit einer Runde jeweils darauf hingewiesen zu werden.
3.) Ein weiterer Punkt, der den Spieler glauben lässt, sich noch in der Qualifikationsrunde zu befinden: Weder während des Spiels noch bei der Rechnungsübersicht taucht der 1€-Gewinn aus der kostenfreien Qualifikationsrunde auf (Die Gewinnmöglichkeit für Stufe 1 ist angeblich 1€, Stufe 2 2€ usw.). Da ich also den 1€ in der absolvierten Qualifikationsrunde nicht erhalten habe, sehe ich auch nicht ein, daß ich mich schon in Spielrunde 2 befunden haben soll. Oder wie seht Ihr das?
4.) Bei der Registrierung musste man übrigens keine Bankverbindung angeben, was mich außerdem in der Sicherheit wog, nix zahlen zu müssen.


Ich habe mal im Web recherchiert. Da ich kein Jurist bin, bin ich mir nicht sicher, ob diese Paragraphen greifen:

1. Sind diese Art von Rechtsgeschäften gemäß § 138 BGB sittenwidrig und nichtig?
2. Kann ich den Vertragsabschluß laut § 123 BGB rückgängig machen? (wegen arglistiger Täsuchung)
3. Dürfen nach § 762 des StGB bei einem derartigen Spiel gar kein Geld bei falschen Antworten eingezogen werden?

Nun warte ich auf die Rechnung von equiz24 und weiß nicht, was ich tun soll. Was schlagt Ihr vor? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Grüsse
Sabine

aus rechtlichen Gründen Überschrift editiert modaction
 
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Es ist schwierig auf einen Einzelfall einzugehen und nicht gleichzeitig gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstossen, was Beratung im Einzelfall nur Rechtsanwälten und besonders zugelassenen Stellen, etwa Verbraucherzentralen, erlaubt.

Soviel ist aber doch ganz generell zu sagen:
Sichere Dir die AGB. Wenn solchen Texten nicht eindeutig hervorgeht, ab wann Kosten entstehen, ist entweder ein Vertrag nicht geschlossen oder kann wegen Irrtums angefochten werden.
 
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Die Anwendung "equiz24.com" scheint noch nicht allzu lange im Netz zu sein.

Zu einem ähnlich gelagerten Quiz aus der Schweiz schrieb "der Beobachter":

http://www.beobachter.ch/artikel.asp?category_id=102&DocumentID=0&AssetId=10543

«Das Spiel verstösst vermutlich gegen das Lotteriegesetz», sagt R*** B**** vom Bundesamt für Justiz. "In der Schweiz ist es illegal, ohne Bewilligung einen Spieleinsatz zu verlangen und einen Gewinn in Aussicht zu stellen, den man nur durch zufällig ausgewählte Fragen erreichen kann."
 
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Die Schweiz scheint sich zu einem Dorado zweifelhafter Seiten zu entwickeln.
Die Domain selber ist allerdings auf eine obskure Adresse in den USA registriert...

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Zu einem ähnlich gelagerten Quiz aus der Schweiz schrieb "der Beobachter":
Das Spiel verstösst vermutlich gegen das Lotteriegesetz
Diese Art der Spiele hat oft einiges gemein. Zum einen sind das Geschicklichkeitsspiele und keine Gewinnspiele und andererseits gibt es da nicht selten das Problem der Steuerentrichtung. Die Betreiber sollten sich unbedingt immer wieder mal die Frage gefallen lassen, wie und wo sie gedenken Steuern zu entrichten. Und als zahlungswilliger Spieler sollte man sich die Frage zu stellen trauen, da man sich ja bestimmt nicht an einer Steuerhinterziehung beteiligen möchte. :wink:
 
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Registriert über einen anonymen Registrierungsdienst, aber mit einem deutschen Nameserver.
Komisches zeugs
 
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Hallo!

Ich hätte nicht gedacht , dass mir sowas auch mal passiert, aber ich bin auch auf diesen [...] reingefallen und soll 40 Euro zahlen. Das Problem ist nur, dass ich nicht meine korrekten Daten angegeben habe, und ich auch keine Chance mehr habe diese einzusehen. Nun habe ich total Angst, dass die mir mit ner Strafanzeige wegen Betrug oder so kommen, da sie ja meine IP haben. Ich würde liebend gerne diese blöden 40 Euro zahlen damit es nciht soweit kommt. Könnt ihr mir vieleicht einen Rat geben, oder mir sagen, was da auf mich zu kommen kann?
Nutzt es was denen eine Mail zu schrieben, und zu sagen, dass man wohl falsche Angaben gemacht hat, da man nicht wusste, dass es kostenpflichtig ist?
Über Hilfe würde ich mich riesig freuen.

[Ein Wort entfernt. (bh)]
 
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Nun habe ich total Angst, dass die mir mit ner Strafanzeige wegen Betrug oder so kommen, da sie ja meine IP haben. Ich würde liebend gerne diese blöden 40 Euro zahlen damit es nciht soweit kommt.
Also erstmal erstatten "DIE" eher keine Strafanzeige, da "DIE" deine Daten haben und sich zivil mit dir streiten können. Die Klärung ziviler Ansprüche ist nicht die Aufgabe der Strafverfolger. Nur weil du nicht bezahlen willst, ist das kein Betrug!
Und wenn man dich anzeigen sollte - na und? Ich würde aussagen, dass es sich hier um eine strittige Forderung handelt und es der Strafverfolgung nichts angeht, was man mit "DENEN" auszufechten hat und obendrein erwähnen, dass ich einem Irrtum bei der Vertragsbindung aufgesessen war.
 
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Sorge machen mir die erfundenen Daten, die ich angegeben habe. Ich hoffe, dass das schlimmste was mir passieren kann ist, dass sie meine richtigen Daten bekommen und mir ne Rechnung schicken und ich nicht sonst einen Ärger bekomme.
 
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Sorge machen mir die erfundenen Daten, die ich angegeben habe.
Das ist in der Tat schlecht, da das ein Straftatbestand ist, nämlich das Fälschen beweiserheblicher Daten nach § 269 StGB. Eventuell zu deinem Glück bleibt aber meine Vermutung, dass dem eher keine Bedeutung beigemessen wird.
 
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hallo leute,

mir ist das auch passiert. scheibenkleister! mit 120,-euro stehe ich bei denen in der kreide. ich habe beiträge von hier (@danke "kleine biene") und anderen foren mit meinen worten erweitert und zu einem guten beitrag zusammengefasst und an bild, bizz, rtl und der verbraucherschutzzentrale gesendet. hoffe jemand nimmt dieses thema auf...


Hallo...

ich möchte hier auf eine neue Internet - [........] hinweisen. Unter "www.equiz24.com" werden [......] und nach dem Spiel mit einer hohen Rechnung konfrontiert. Die Anwendung "equiz24.com" scheint noch nicht allzu lange im Netz zu sein. Die Seite zeigt bestenfalls sehr verdeckt die hohe Gebühr pro gestellter Frage an. Bei den AGB geht nicht gleich hervor, dass jede Frage bezahlt werden muss. Der Hinweis, dass jedes Quiz 8 Euro kostet ist erst seit kurzem und sehr klein auf der Startseite! Nur wenn man direkt auf die URL geht. Über Verlinkung erschien dieses nicht. Unter dieser Seite: http://www.pcwelt.de/forum/erfahrung...e-equiz24.html sind Erfahrungsberichte von einigen Opfern der [...........], die täglich mehr werden, gepostet. Die Seite ist erst seit Kurzem über Werbebanner anderer Seiten beworben und verlinkt worden (zum Beispiel: Wer wird Millionär
“Jetzt für das Quiz registrieren und bis zu 100.000 gewinnen“), Es fallen sicher noch eine menge Bürger auf diese Masche herein. Mir ist diese Geschichte natürlich ebenfalls passiert.


Hier der Ablauf in etwa:
Durch einen Link kam ich zu dieser Seite. Das Spiel vermittelte mir den Eindruck kostenlos zu sein. Dort kann man Fragen beantworten, und ich hatte nach 6 richtigen Fragen die "Qualifikationsstufe" geschafft. Dann erschien die Registrierungsseite. Ich lass mir die AGB durch (siehe ht*p://w*w.equiz24.com/agb.php). Dort stand, dass die erste Gewinnrunde kostenfrei ist. Also registrierte ich mich (in dem Vorhaben, nur die kostenfreien ersten Runden zu spielen). Die Altersüberprüfung schien mir auch etwas zu einfach mit der Angabe des Geburtstages lediglich. Und so spielte ich munter, ohne wirklich ernsthaft zu überlegen. Fragen, bei denen man hätte recherchieren können (Schauspielerin XY spielte die Rolle der ...), beantwortete ich durch zufälliges Klicken. Ich war ja in der Annahme, dass ich in der ersten Runde bin, die nix kostet. Ich kam auch nie weiter, da ich immer eine Frage der Runde falsch beantwortete und so wieder zurückfiel.

Tja, nach 15 Spielen kam dann eine Meldung mit dem etwaigen Wortlaut: "Sie hat wohl das Quizfieber gepackt?. Gönnen Sie sich eine Pause." Und nach dem Weiterklicken erhielt ich eine Rechnungsübersicht über 15 Spiele a 8 Euro!!! Also 120€!!! Die Masche der Firma ist eindeutig, die Spieler in dem Glauben zu lassen, kostenfrei zu spielen.



Denn:
1.) Wer denkt schon, dass er sich nach der Registrierung direkt in Runde 2 befindet und nicht in Runde 1?
2.) Der Satz "Auf die Kostenpflicht ab der 2. Stufe wird explizit hingewiesen" in den AGB lässt den Spieler m. E. außerdem im Glauben, vor der Kostenpflichtigkeit einer Runde jeweils darauf hingewiesen zu werden. Dies ist aber nicht geschehen.
3.) Ein weiterer Punkt, der den Spieler glauben lässt, sich noch in der Qualifikationsrunde zu befinden: Weder während des Spiels noch bei der Rechnungsübersicht taucht der 1€-Gewinn aus der kostenfreien Qualifikationsrunde auf (Die Gewinnmöglichkeit für Stufe eins ist angeblich 1€, Stufe zwei 2€ usw.).
4.) Bei der Registrierung musste man übrigens keine Bankverbindung angeben, was mich außerdem in der Sicherheit wog, nichts zahlen zu müssen.
5.) werben sie damit, dass man bis zu 100.000 Euro gewinnen kann, was faktisch aber kompletter [......] ist. Denn selbst wenn man überhaupt je bei der 10. Etappe ankommen würde, hätte man vermutlich schon an die 20.000 Euro eingesetzt, wenn nicht noch mehr. [........]
Zum Beispiel steht in den AGB unter §4,4.1 (Spielgebühren), dass angeblich bei jedem einzelnen Spiel angegeben wird, wieviel Geld man schon eingesetzt hat. Ich kann mich an eine solche Anzeige allerdings überhaupt nicht erinnern, sonst hätte ich garantiert längst abgebrochen und nicht erst dann, als ich nach 15 Runden darauf aufmerksam gemacht wurde, dass ich bereits 120 Euro zu zahlen hätte!

Ich habe mal im Web recherchiert. Da ich kein Jurist bin, bin ich mir nicht sicher, ob diese Paragraphen greifen:

1. Sind diese Art von Rechtsgeschäften gemäß § 138 BGB sittenwidrig und nichtig?
2. Kann ich den Vertragsabschluß laut § 123 BGB rückgängig machen? (wegen arglistiger Täuschung)
3. Dürfen nach § 762 des StGB bei einem derartigen Spiel gar kein Geld bei falschen Antworten eingezogen werden?


Zu einem ähnlich gelagerten Quiz aus der Schweiz schrieb "der Beobachter":

http://www.beobachter.ch/artikel.asp...ssetId=1 0543
Zitat: „Das Spiel verstößt vermutlich gegen das Lotteriegesetz», sagt R*** B**** vom Bundesamt für Justiz. "In der Schweiz ist es illegal, ohne Bewilligung einen Spieleinsatz zu verlangen und einen Gewinn in Aussicht zu stellen, den man nur durch zufällig ausgewählte Fragen erreichen kann.“

Können sie bitte darauf eingehen oder prüfen ob sich dort wirklich alles mit rechten Dingen abspielt?

Danke

Mit freundlichen Grüße
D
 
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Hallo. Ich bin relativ neu im Computerwesen und habe mir vor ca 6 Monaten eine Flatrate gegönnt damit ich und meine 2 Kinder 15,18 zugriff aufs Internet haben. Soweit so gut.

Vor ca 4 Wochen erhielt ich von Equiz 24 ein Schreiben mit den Daten meines Sohnes und einer IP-Adresse : Sie wollten wegen Spielen 152 Euro. Zahlbar in 10 Tagen sonst Mahnbescheid....... Habe per Einschreiben mit Rückschein Wiederspruch eingelegt und auch mitgeteilt, dass mein Sohn minderjährig ist und ich mich an die Kripo gewannt habe. Der nette Herr von der Kripo(leider nicht der Fachmensch, da der im Urlaub war) sagt damit müsste eigentlich Ruhe sein und die [...] geben dann eigentlich auf. Zu 98% kann ich mit gewissheit sagen dass mein sohn zum angegebenen Zeitpunkt nicht zuhause war und es sagt auch nie Kontakt mit dem Spiel gehabt zu haben.
Habe anfrage bei Versatel gestellt wegen IP Adresse aber die haben die Sachen nur 24 Stunden gespeichert.

So , ich dachte es wäre damit gut aber.... vor 2 Tagen kam ein schreiben, sie wollen den kopierten Personalausweis meines Sohnes wegen der Minderjährigkeit..... und als Anhang: dann werden wir unsere Forderungen an sie als Erziehungsberechtigeter stellen mit § .....
HILFE !!!!

Kripo sagt: Anzeige, aber das hilft mir auch nicht weiter weil der Rest Zivilsache ist.
Geld für einen Anwalt oder Rechtsschutz habe ich nicht , da ich mich von meinem Mann getrennt habe und er keinen Unterhalt zahlt. Schaffe es gerade uns über wasser zu halten.

Weiß einer Rat ????? Bitte schnell !!!!:rolleyes: :rolleyes:

[Ein Wort entfernt. (bh)]
 
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Habe vergessen zu fragen. Wenn Versatel die Sachen nicht speichert und die Kripo sagt sie kann auch nur auskunft bis zu 1 Woche bekommen, wie weit können die mir denn aus der schweitz dann nachweisen dass das mein Anschluss war.
Kripo sagte es wäre eine Adresse von Versatel aber in einer relativ geroßen Stadt wie RE hat fast jeder 2te diesen Anbieter.:wall:
 
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Und wie genau ist das jetzt mit der Nachvollziehbarkeit der IP Adresse nach 5 Wochen?
 
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Und wie genau ist das jetzt mit der Nachvollziehbarkeit der IP Adresse nach 5 Wochen?
Wie lange die Daten gespeichert werden, hängt vom jeweiligen Provider ab. Dies ist nicht einheitlich. Jedenfalls braucht es einen richterlichen Beschluss, um an die Daten ranzukommen.
 
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Und wie genau ist das jetzt mit der Nachvollziehbarkeit der IP Adresse nach 5 Wochen?

Wenn Versatel mitteilt, die Daten würden nur 24 Stunden gespeichert, sehe ich keinen Grund, warum dem nicht so sein sollte.

Wenn die Daten also gelöscht wurden, kann auch keine Behörde mehr daran herankommen.

Der Quiz-Anbieter hätte damit praktisch nichts in der Hand, um den Vertragsabschluss von einem bestimmten Anschluss aus nachzuweisen.

Da ein Anbieter aber selbstverständlich in der Beweispflicht für einen behaupteten Vertrag ist, stünde es dann schlecht um die Durchsetzbarkeit der Forderung.
 
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@giselle

Die Firma EQUIZ24 hat ihren Geschäftssitz in der Schweiz.

Nach schweizer Recht können die Forderungen gegenüber Minderjährigen nicht bei Ihren Erziehungsberechtigten eingefordert werden.
 
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Die "Quizanbieter" (oder Anbieter von "Geschicklichkeitsspielen", wie dies in den AGB bezeichnet wird) werden sich wohl nicht die Mühe machen, nach IP-Nummern zu forschen. Jedenfalls ist mir bislang etwas derartiges nicht bekannt geworden.
 
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