Handy Payment: Internet-Abos für Kinder meist verboten

sascha

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Teammitglied
Diese These vertritt eine Expertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Interview mit dem Sender N24:

Entscheidend sei allerdings, ob der Kunde volljährig ist oder nicht. "Kinder sind erst mit 18 Jahren voll geschäftsfähig", erklärte die Expertin. "Schließen sie als Nichtvolljährige einen Vertrag per Handy, brauchen sie die Zustimmung der Eltern, sofern der Vertrag nicht von dem so genannten Taschengeld-Paragraphen 110 im BGB gedeckt ist." Demnach sind Kinder unter 18 Jahren eingeschränkt geschäftsfähig. Allerdings dürfen die mit Kindern geschlossenen Verträge dann auch nur Kosten nach sich ziehen, die den Umfang von einem üblichen Taschengeld nicht übersteigen. "Das ist beim Handypayment für Abos, die monatlich hunderte Euro kosten, eindeutig nicht der Fall." Hat der Nachwuchs deshalb per Handy und Computer beispielsweise Hausaufgabenhilfe runterladen wollen, sei der Vertrag ungültig und es entstehe keine Zahlungsverpflichtung.

http://www.n24.de/wirtschaft/branchen/index.php/n2005090818072600002
 
sascha schrieb:
Diese These vertritt eine Expertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Interview mit dem Sender N24:
..... Hat der Nachwuchs deshalb per Handy und Computer beispielsweise Hausaufgabenhilfe runterladen wollen, sei der Vertrag ungültig und es entstehe keine Zahlungsverpflichtung.
http://www.n24.de/wirtschaft/branchen/index.php/n2005090818072600002
Wer Recht hat, braucht 3 Dinge:
1.) Eine gut gefüllte Kriegskasse.
2.) Einen seriösen und fähigen Anwalt.
3.) Ein sehr stabiles Nervenkostüm.
Wem zumindest 1 oder 2 fehlen, kann sich sein Recht auch ans ans Knie nageln.

Das wissen natürlich auch die Kinderabzocker und bauen auf die einschüchternde Wirkung ihrer halbseidenen Anwälte, falls die Geprellten nicht schon vor der Telefongesellschaft einknicken.

Gruß A. John
 
A John schrieb:
sascha schrieb:
Diese These vertritt eine Expertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Interview mit dem Sender N24:
..... Hat der Nachwuchs deshalb per Handy und Computer beispielsweise Hausaufgabenhilfe runterladen wollen, sei der Vertrag ungültig und es entstehe keine Zahlungsverpflichtung.
http://www.n24.de/wirtschaft/branchen/index.php/n2005090818072600002
Wer Recht hat, braucht 3 Dinge:
1.) Eine gut gefüllte Kriegskasse.
2.) Einen seriösen und fähigen Anwalt.
3.) Ein sehr stabiles Nervenkostüm.
Wem zumindest 1 oder 2 fehlen, kann sich sein Recht auch ans ans Knie nageln.

Das wissen natürlich auch die Kinderabzocker und bauen auf die einschüchternde Wirkung ihrer halbseidenen Anwälte, falls die Geprellten nicht schon vor der Telefongesellschaft einknicken.

Gruß A. John

1.) fehlt den meisten Geprellten.
2.) schon zu finden, nur noch zu wenig geschult in dieser Sache.
3.) Kann Anfangs noch so stabil sein, wird aber systematisch zermürbt!

Gebe Dir völlig Recht, denn nachdem ich nun schon 2 Wochen täglich am PC und Tel. verbringe um für mich Licht in´s Dunkel zu bringen, sitze ich eigendlich immernoch in der Dämmerug und stochere im Nebel. Mein Nervenkostüm habe ich mittlerweile abgelegt und ein Kettenhemd angezogen. :evil: Klar dass jemand der um 100,- od. 200,- EUR geprellt wurde leicht aufgibt, wenn er merkt, wieviel Arbeit es macht sich zu wehren - da zahlt er doch lieber und hat seine Ruhe - darauf haben es diese "Herrschaften" doch abgesehen! So nach dem Motto: Kleinvieh kann ja auch sehr viel Mist erzeugen!

Gruß
Elvira
 
sascha schrieb:
Diese These vertritt eine Expertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Interview mit dem Sender N24:

Entscheidend sei allerdings, ob der Kunde volljährig ist oder nicht. "Kinder sind erst mit 18 Jahren voll geschäftsfähig", erklärte die Expertin. "Schließen sie als Nichtvolljährige einen Vertrag per Handy, brauchen sie die Zustimmung der Eltern, sofern der Vertrag nicht von dem so genannten Taschengeld-Paragraphen 110 im BGB gedeckt ist." Demnach sind Kinder unter 18 Jahren eingeschränkt geschäftsfähig. Allerdings dürfen die mit Kindern geschlossenen Verträge dann auch nur Kosten nach sich ziehen, die den Umfang von einem üblichen Taschengeld nicht übersteigen. "Das ist beim Handypayment für Abos, die monatlich hunderte Euro kosten, eindeutig nicht der Fall." Hat der Nachwuchs deshalb per Handy und Computer beispielsweise Hausaufgabenhilfe runterladen wollen, sei der Vertrag ungültig und es entstehe keine Zahlungsverpflichtung.

http://www.n24.de/wirtschaft/branchen/index.php/n2005090818072600002

Das ist ja alles eigendlich soweit klar, nur dass es bei den meisten Leuten ja so ist wie bei uns - Handy wird vom Minderjährigen genutzt, Vertragspartner des Mobilfunkbetreibers ist aber ein Elternteil. O2 meinte am Tel., dass ja auch mein Mann diesen Service genutzt haben könnte und an dem IQ-Test teilgenommen hat :lol: :lol: :lol:
Nun müßten wir evtl. beweisen, dass das Handy über das dieses Abo geschlossen wurde, ausschließlich von meiner Tochter genutzt wurde und das meine Tochter diese Seite im Internet besucht und - unwissentlich eines Abo´s für 9,98/Tag - an dem Test teilgenommen hat! :lupe:

Gruß
Elvira
 
Elvira schrieb:
Nun müßten wir evtl. beweisen, dass das Handy über das dieses Abo geschlossen wurde, ausschließlich von meiner Tochter genutzt wurde und das meine Tochter diese Seite im Internet besucht und - unwissentlich eines Abo´s für 9,98/Tag - an dem Test teilgenommen hat! :lupe:

Gruß
Elvira
Da wird ein Vertrag per Handy abgeschlossen und der Anbieter kann nicht einmal belegen mit wem er den Vertrag abgeschlossen hat?
Ich habe wirklich keine Ahnung wie viele Minderjährige ein Handy besitzen, die Anzahl derer dürfte aber wohl ausreichend sein dass der Anbieter nicht automatisch davon ausgehen darf, dass sein Vertragspartner voll geschäftsfähig ist.
 
Hier sind Auszüge einschlägiger Seiten. Das richtet sich wohl auch nicht an die Eltern oder Lehrer.

Dietmar Vill
 

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A John schrieb:
Wer Recht hat, braucht 3 Dinge:
1.) Eine gut gefüllte Kriegskasse.
2.) Einen seriösen und fähigen Anwalt.
3.) Ein sehr stabiles Nervenkostüm.
Wem zumindest 1 oder 2 fehlen, kann sich sein Recht auch ans ans Knie nageln.

Das wissen natürlich auch die Kinderabzocker und bauen auf die einschüchternde Wirkung ihrer halbseidenen Anwälte, falls die Geprellten nicht schon vor der Telefongesellschaft einknicken.
Es ist unnötig, hier den Popanz aufzubauen, nur ein Superanwalt an der Seite eines stinkreichen Betroffenen hätte Chancen gegen die Abzock-Mafia zu punkten. Da im Fall von Kindern jeder Vertrag ohne Zustimmung der Eltern eindeutig schwebend unwirksam ist, geht der Anbieter vor Gericht sicher den Bach 'runter. Und im Gegensatz zu den meisten Betroffenen, die nicht genau wissen was sie machen können/sollen, weis der Anbieter, das er einer schlechten Sache gutes Geld hinterherwirft, wenn die Eltern klagen. Das Prinzip des Geschäftes ist abkassieren, nicht Gerichtskosten produzieren. Und die Publicity, die verlorene Prozesse der Branche bringen, ist für die Abzocker auch nicht eben prickelnd. Es genügt folglich ein Vorstadt-Anwalt, der wie jeder andere Anwalt auch über die fehlende Wirksamkeit von Verträgen mit Minderjährigen informiert ist. Mehr braucht es dazu nicht. Spätestens wenn die Klageschrift vorliegt, knickt die Gegenseite im Fall von Minderjährigen ein.

M. Boettcher
 
drboe schrieb:
Es genügt folglich ein Vorstadt-Anwalt, der wie jeder andere Anwalt auch über die fehlende Wirksamkeit von Verträgen mit Minderjährigen informiert ist. Mehr braucht es dazu nicht. Spätestens wenn die Klageschrift vorliegt, knickt die Gegenseite im Fall von Minderjährigen ein.
Üblicherweise ist der Dienstanbieter der Kläger, weil der ja ans Geld seiner Opfer will.
IMO wiederholt sich hier der quälend lange Lernprozess, der auch beim Dialer stattgefunden hat. Längst nicht jeder Richter ist in der Lage, Parallelen vom Dialer zum Handypayment zu ziehen.
[Pauschalierungen entfernt. (bh)]

Gruß A. John
 
Ein Feld-, Wald- und Wiesenanwalt, der die Grundzüge der Geschäftsfähigkeit aus dem AT des BGB nicht drauf hat, braucht keinen Superstaranwalt auf der Gegenseite.
Der braucht ne gute Haftpflichtversicherung.

In DIESEM Thread ist keine Frage enthalten, die höhere Kenntnisse im IT-Recht bedürfte.
 
................. Kinder dürfen kein Handy besitzen ........... gibt man Kindern eines ist es genauso wie als würde man seine Visakarte offen rumliegen lassen.
 
NurMalSo schrieb:
................. Kinder dürfen kein Handy besitzen ........... gibt man Kindern eines ist es genauso wie als würde man seine Visakarte offen rumliegen lassen.
Gequirlter anonymer Quark mit Sauce, diesen Unfug braucht man nicht mehr zu kommentieren.
Er spricht für sich selbst.

cp
 
NurMalSo schrieb:
................. Kinder dürfen kein Handy besitzen ........... gibt man Kindern eines ist es genauso wie als würde man seine Visakarte offen rumliegen lassen.
Und? Was soll dann passieren mit der Visakarte? Im Kreditkartenbereich gilt das Belegsystem. Ohne einen von mir unterzeichneten Beleg können die keine Kohle von mir verlangen.
Was soll beim Handy anders sein? Nur weil mit meinem Handy irgendwo was bestellt wird bin ich noch lange nicht Vertragspartner. Die Telefongebühren sind futsch, aber nicht jeder Seppel deutschlandweit darf glauben, dass der der mein Handy hat, beliebige Sachen kaufen darf.
 
Anonymous schrieb:
Ohne einen von mir unterzeichneten Beleg können die keine Kohle von mir verlangen.

So ein Quatsch, Visa Kreditkartennummer und Sicherheitscode reichen aus um zu zahlen zu können.
Du hast keine Ahnung! Das reicht gerade einmal aus eine Kontobelastung (Abbuchung) zu veranlassen. Übrigens geht das schon ohne "Sicherheitscode". Nach Einspruch des Karteninhabers ist das aber - Zack! - zurück abgewickelt und em Konto wieder gutgeschrieben Der Rest ist dann Aufgabe der Ermittlungsbehörden.

M. Boettcher
 
Anonymous schrieb:
Bedingungen bei Handyverträgen etc.

....... Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, einen Wohnsitz in Deutschland hat und ein Konto bei irgendeiner deutschen Bank besitzt ....
Von welchem Konto faselst Du bei Prepaid Telefonen, die bei Kinder dominieren? Da findet sich keine entsprechende Regelung.

M. Boettcher
 
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