Es geht hier auch nicht einfach um Rechungsstellung, wie bei den gemeinen Abofallen im Internet, sondern um technische Buchungsabläufe. Ein Anbieter muss über den Zugang zu einer "Schnittstelle" verfügen, die eine Buchung beim Endkunden erst möglich macht. Hierzu braucht es einen technischen Dienstleister, wenn der Anbieter das nicht selbst bewerkstelligen kann, was eher selten der Fall sein dürfte. Dem Dienstleister ggü. muss der Anbieter verbindlich erklären (evtl. auch anonyme Tests zulassen), was er treibt und wie die Einbindung der "Schnittstelle" erfolgt. Hierzu bieten die Dienstleister umfangreiche Regularien an, die jedoch nicht zwingend die Endkunden vor Verstößen schützen.