AW: Handy-Abo von Videoportal Access kündigen?????
[offtopic]
http://forum.computerbetrug.de/plau...kte-ausschuettung-bei-01805-a.html#post247121
Bitte lesen, noch einmal lesen - und dann dürften letzte Spuren von Vertrauen in die Bundeswattestäbchentruppe verloren sein.
"Da es in Fußgängerzonen immer wieder Taschendiebe auftauchen, wirft die Polizei die grundsätzliche Frage auf, ob man mehr kontrollieren oder Taschendiebstahl in Fußgängerzonen erlauben soll"
So wurde es dann aber gemacht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Werbekostenzuschuss
[offtopic]
es ist noch absurder...Ein Schelm der Böses dabei denkt ...
http://forum.computerbetrug.de/plau...kte-ausschuettung-bei-01805-a.html#post247121
Bitte lesen, noch einmal lesen - und dann dürften letzte Spuren von Vertrauen in die Bundeswattestäbchentruppe verloren sein.
Die Bundesnetzagentur stellt in ihrem jüngsten Amtsblatt offiziell fest, dass die Zuteilungsregeln für so genannte Shared-Cost-Dienste, also 0180-Rufnummern, nicht beachtet werden. Entgegen den Zuteilungsregeln würden seit einiger Zeit zunehmend "Werbekostenzuschüsse" an die Angerufenen ausgezahlt.
(...)
Die Bundesnetzagentur wirft nun die grundsätzliche Frage auf, ob das offensichtlich verletzte Shared-Cost-Prinzip wiederhergestellt werden soll oder ob man die derzeitige Marktsituation mit Ausschüttungen an die Anbieter legalisieren solle. Statt des überholten Begriffs "Shared Cost" sollten 0180-Rufnummern dann unter der Flagge "Kundenkontakt-Dienste" laufen. Dazu müsste allerdings das TKG geändert werden, eine Preisansage würde dann möglicherweise Pflicht.
"Da es in Fußgängerzonen immer wieder Taschendiebe auftauchen, wirft die Polizei die grundsätzliche Frage auf, ob man mehr kontrollieren oder Taschendiebstahl in Fußgängerzonen erlauben soll"
So wurde es dann aber gemacht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Werbekostenzuschuss
Das wurde dann (natürlich) als Verbraucherschutz verkauft.[shared cost...] Hier sollten der ursprünglichen Bezeichnung entsprechend sich Anrufer und Dienstanbieter die Kosten der Verbindungsentgelte teilten und keine Rückvergütungen der Netzbetreiber an die Dienstanbieter erfolgen. Gemäß den Zuteilungsregeln der Bundesnetzagentur waren WKZ deshalb unzulässig.[8] Durch sinkende Preise bedingt nahmen jedoch immer häufiger Netzbetreiber Auszahlungen an die Dienstanbieter vor – als „Werbekostenzuschuss“ für die mehr oder minder prominente Nennung bei der Publizierung der Sonderrufnummern deklariert.
Dieses Problem wurde im Mai 2009 dadurch gelöst, dass eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes das Prinzip „Geteilte Kosten“ aufgab und die 0180-Rufnummern in Service-Dienste umbenannt wurden.[9]