Glaube habe eine neue [ edit] seite entdeckt: www.drive2u.de

bin auch dummerweise auf den Link gegangen und bin dank dem Hinweis das es angeblich Kostenlos sei
...und wer hat deine Daten eingetragen? Du selbst oder waren die über den Link schon hinterlegt?

darunter steht direkt das man eine 1000€ Strafe zahlen muss, wenn man diese 96 € nicht bezahlt...
Lässt du dich von einem kläffenden Straßenköter nötigen, ihn zu streicheln?
 
AW: drive2day.de

Ich habe das selbe Problem - Ich bin auch dummerweise auf den Link gegangen und bin dank dem Hinweis das es angeblich Kostenlos sei, daraufhin habe ich eine Email bekommen, und darunter steht direkt das man eine 1000€ Strafe zahlen muss, wenn man diese 96 € nicht bezahlt...
Dieser Straßenköter kläfft zur Zeit besonders laut in der Gegend herum. Aber wie heißt es so schön?
Hunde, die bellen, beißen nicht,
die wollen nur spielen! :wink:
 
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Die Satire wird von der Realität überholt.

Die Phrasendrescher und Dummschwaller verschicken "Klageentwürfe": drive2u Urteil auf Deutsche Zentral Inkasso - Seite 10 - Sat.1 Forum

Danach kommt wahrscheinlich ein Farbfoto von der bereitliegenden Briefmarke zum Versand.

Weiter möglich ist die Zustellung eines Papiermusters, aus dem der Umschlag hergestellt wird.

Wie blöd ist das denn? Ist die erpressbare Zahlerquote schon so weit unten?
 
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Inkassoschreiben/Klageentwurf der Internetseite "drive2u" Internet-, Computerrecht frag-einen-anwalt.de
Die Mahnung durch das Inkassobüro soll Sie nur einschüchtern und zu einer Zahlung verleiten, die die Gegenseite mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchsetzen kann - deshalb müssen Sie auch nicht befürchten, verklagt zu werden. Die Gegenseite wird kein Interesse an einem für sie ungünstigen Urteil haben.
 
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Gründliche Arbeit:Google findet es aber kein Cache vorhanden

Sogar Anwälte knicken ein, wenn mit dem Dreschflegel gewedelt wird
 
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Nächste Seite von der OPM Media GmbH ist schon im Netz und scharf gemacht, wird nur noch nicht über AdWords-Kampagnen beworben: [noparse]www.travel-not-alone.de[/noparse].

Richtig lustig aber ist der vorprozessuale Schriftverkehr zu dem Urteil in Alzey. Der Herr Abzocker meinte sich selbst vertreten zu müssen und hat seine Klage sowie div. Erwiderungen auf die Einlassungen der Gegenpartei selbst formuliert.

Da rutscht ihm schon mal ein "Unterschichtensendung" zu Akte 2010 raus oder, dass seine im Netz anzutreffenden Kritiker "arbeitslos" und "neidisch" seien, heraus. Der Gute trat mit der Überzeugung an, Frechheit siegt auch vor Gericht und bumms, ist er hingefallen.
 
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Wenn Juristen auf irgend etwas ganz allergisch reagieren, dann ist das auf primitive Herumpolterei.
Wenn er gemeint hat, dass er damit vor deutschen Gerichten weiterkommt, dann ist er ein Amateur.
 
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Wenn er gemeint hat, dass er damit vor deutschen Gerichten weiterkommt, dann ist er ein Amateur.

Ja, das kann man wohl sagen. Er hat sich ein wenig Juristenkram angelesen und versucht, den Ton der Juristen untereinander zu treffen. Kam schon mal extrem lächerlich an. Der nächste Versuch war der, seine Abzocke auf die technische Schiene abzuheben und zu versuchen ein wenig Technik-Voodoo zu machen, von wegen, dass der Bestätigungslink ja wohl auch eine Preisangabe enthielte, was der Nutzer ja gesehen haben musste und so weiter und so fort.

Mit dem Hintergrundwissen, macht es ganz besonders Spass, sich das Urteil auf der Zunge zergehen zu lassen. Guckst Du hier:

Liebe Freunde von der DOZ Deutsche Zentral Abzocke GmbH und OPM Media GmbH, warum veröffentlicht ihr nicht dieses Urteil?

Leider darf ich den vorprozessualen Schriftverkehr nicht veröffentlichen. Aber das war schon haarsträubend, nein, zwerchfellerschütternd, was das Zigarettenbürschlein da vorgetragen hat und mit welcher Dreistigkeit er den Beklagten vor Gericht verhören wollte. Da hat er wohl zu viele amerikanische Gerichtsshows gesehen, weil es so etwas in D nicht gibt.

Das war übrigens einer der ganz wenigen (echten) Prozesse, die ausgefochten wurden. Der Abzocker meinte, eine Ungeschicklichkeit seines Opfers, das sich versehentlich 2x registriert hatte, vor Gericht zerren zu können, um eine Referenz zu bekommen.

Ach ja, ich habe den Big Mac vergessen. Der Hammer war, dass er die vielen Anerkenntnis- und Versäumnisurteile zitiert und auch vorgelegt hat, als Beweis dafür, dass seine Masche gerichtsfest sei.
 
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An webwatcher: Merci für die Änderung.

Zur Zeit wundere ich mich ein wenig darüber, dass seit ca. 1 Woche weder drive2u, noch live2gether bzw. die Vorschaltseiten mitfahr- und mitwohnzentrale24 beworben werden, wohingegen beide Seiten in den Wochen/Monaten zuvor per Google Ad-wordskampagne so hoch beworben wurden, dass sie eigentlich immer auf den 1. Rang kamen.

Unter mitfahrzentrale24 kommt erst tief unten ein Treffer, der auf die (nicht fertig) gebaute Vorschaltseite von vor ca. einem Jahr verweist.

Kann es sein, dass Onkel Google den Abzocker aus dem Paradies geworfen hat, oder sind das nur taktische Erwägungen unseres Abzockers, dass zu Ferien-/Urlaubszeiten seine Angebote erfahrungsgemäß weniger Nachfrage erhalten?
 
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Kann es sein, dass Onkel Google den Abzocker aus dem Paradies geworfen hat, oder sind das nur taktische Erwägungen unseres Abzockers, dass zu Ferien-/Urlaubszeiten seine Angebote erfahrungsgemäß weniger Nachfrage erhalten?
vermutlich letzteres.
Google leidet nicht an moralischen Skrupeln oder Bedenken
>> http://forum.computerbetrug.de/nach...ogle-so-locken-abo-gangster-in-die-falle.html
 
AW: Glaube habe eine neue [ edit] seite entdeckt: www.drive2u.de

Interessant: die BaFin hat sich heute zu dem Phänomen der Abzockerkumulation bei der Wirecard Bank gemeldet:

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt habe ich bereits vor einiger Zeit verschiedene Kreditinstitute um eine Stellungnahme gebeten.
Einige Banken haben mich darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie in ähnlich gelagerten Fällen durch Gerichtsurteile dazu verpflichtet wurden, die hier in Rede stehenden Girokonten fortzuführen.
Andere Kreditinstitute haben die Zusammenarbeit mit nach ihrer Ansicht unseriösen Kunden umgehend beendet, ohne dass eine Gegenreaktion erfolgte.
Den von Ihnen geschilderten Sachverhalt werde ich im Rahmen der laufenden Aufsicht gerne berücksichtigen.
Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass ich Sie über das Ergebnis meiner Ermittlungen nicht informieren darf, da ich nach §11 FinDAG i.V.m. §9 KWG zur Verschwiegenheit verpflichtet bin.

Allgemeine Hinweise und Verhaltensempfehlungen erhalten Sie im Internet auf nachstehender Seite.
http://www.bmj.bund.de/enid/Verbraucherschutz/Kostenfallen_im_Internet_1mj.html
Wollen doch mal sehen, ob die den Abzockern weiterhin Asyl gewähren?:rolleyes:
 
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Durch Betätigung des Button "Jetzt anmelden" registrierst Du Dich als Mitglied bei live2gether.de und bekommst auf Grundlage unserer AGB einen zwölfmonatigen Datenbankzugang zum Preis von monatlich acht Euro inkl. Mehrwertsteuer**. Der Zugang verlängert sich nach Ablauf automatisch, ohne dass Du etwas unternehmen musst! Die Abrechnung erfolgt jährlich im vorhinein bequem per Rechnung

Die übliche Abzockerei. Welche Datenbank und was kann man damit anfangen ?

OPM Media GmbH
Elisabethstr. 91
80797 München

Telefon: 0900-1000011-1*
Telefax: 0900-1000011-9*
* Der Preis für Anrufe beträgt EUR 1,99/Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise ggf. abweichend.

UST-ID: DE261809932
HRB 174861 Amtsgericht München
Finanzamt München
GF: F**** D****

Eine Widerrufbelehrung in Textform gibts genau so wenig wie ein Hinweis wöfür man überhaupt die 92 Euro zahlen soll
 
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Guggst Du Bilder ;-)

Und die Preisfrage ist ..............................

Genau - wann schlägt der erste Geschädigte hier auf ?
Sollen wir prophylaktisch schon mal ´nen Thread aufmachen ?
 

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Typisch auch hier wieder die Verschleierungsmethode durch Ausschreiben der Zahl als Wort:

...monatlich acht Euro inkl. Mehrwertsteuer...
 
drive2u

Hallo, bin kürzlich drive2u ins netz gedappt, weil ich eine mitfahrgelegenheit anbieten wollte. Nun kam die erste mahnung von 96,00 Eu plus 5 Eu Mahngebühren. Was sollte ich tun, bzw. nicht tun? kann mich nicht an Kosten erinnern, habe allerdings die agbs auch nicht wirklich gelesen.:( Wer hat einen Rat für mich?
 
AW: drive2u

Bei Angeboten mit verschleierter Preisangabe kommt kein wirksamer Vertrag zu Stande. Dazu gibt es genügend Gerichtsurteile
Für Mahnmüll gibt es Mülltonnen und Spamfilter
 
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