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Wenn er gemeint hat, dass er damit vor deutschen Gerichten weiterkommt, dann ist er ein Amateur.
Ja, das kann man wohl sagen. Er hat sich ein wenig Juristenkram angelesen und versucht, den Ton der Juristen untereinander zu treffen. Kam schon mal extrem lächerlich an. Der nächste Versuch war der, seine Abzocke auf die technische Schiene abzuheben und zu versuchen ein wenig Technik-Voodoo zu machen, von wegen, dass der Bestätigungslink ja wohl auch eine Preisangabe enthielte, was der Nutzer ja gesehen haben musste und so weiter und so fort.
Mit dem Hintergrundwissen, macht es ganz besonders Spass, sich das Urteil auf der Zunge zergehen zu lassen. Guckst Du hier:
Liebe Freunde von der DOZ Deutsche Zentral Abzocke GmbH und OPM Media GmbH, warum veröffentlicht ihr nicht dieses Urteil?
Leider darf ich den vorprozessualen Schriftverkehr nicht veröffentlichen. Aber das war schon haarsträubend, nein, zwerchfellerschütternd, was das Zigarettenbürschlein da vorgetragen hat und mit welcher Dreistigkeit er den Beklagten vor Gericht verhören wollte. Da hat er wohl zu viele amerikanische Gerichtsshows gesehen, weil es so etwas in D nicht gibt.
Das war übrigens einer der ganz wenigen (echten) Prozesse, die ausgefochten wurden. Der Abzocker meinte, eine Ungeschicklichkeit seines Opfers, das sich versehentlich 2x registriert hatte, vor Gericht zerren zu können, um eine Referenz zu bekommen.
Ach ja, ich habe den Big Mac vergessen. Der Hammer war, dass er die vielen Anerkenntnis- und Versäumnisurteile zitiert und auch vorgelegt hat, als Beweis dafür, dass seine Masche gerichtsfest sei.