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Offenbar nicht, aber Details zum gerichtsanhängigen Verfahren 217 Cs 208 Js 23436/09 (Amtsgericht Leipzig) sind mir leider (noch) nicht bekannt.Ob da in Leipzig noch ein Karussell abbrennt? Ein Wiener Karrussell etwa?
Mit einer neuen Betrugsmasche konfrontierte am Mittwoch eine 69-jährige Rentnerin das Mindener Kriminalkommissariat 31. Die Mindenerin teilte mit, vor ca. 14 Tagen einen Anruf ihres heimischen Bankunternehmens erhalten zu haben. Ein vermeintlicher Mitarbeiter fragte die Frau unter Nennung ihrer richtigen Kontonummer, ob die Bankverbindungsdaten noch aktuell seien, dann beendete er das Gespräch. Eine Woche später erhielt die Bankkundin ein Schreiben einer Gesellschaft "Für Glück und Reichtum" mit Sitz in Dortmund und Istanbul. Ihr wurde mitgeteilt, mit einem monatlichen Lastschrifteinzug von 59,00 EUR an 200 Gewinnspielen im Monat teilzunehmen. In dem Schreiben wurden ihre Konto- und Bankverbindungsdaten exakt genannt. Die erste Abbuchung sollte am 1.10. erfolgen.
Montag, 11. Oktober 2010, 22.00 - 22.45 Uhr
Bei Witwe Karla B., 83, begann es vor etwa zwei Jahren: Plötzlich buchen angebliche Gewinnspielunternehmen von ihrem Konto ab - einmal, zweimal, immer wieder - und plötzlich sogar mehrere Firmen parallel. Die Namen hat sie nie gehört, nie einen Vertrag unterschrieben. Die Abbuchungen übersteigen bald die schmale Rente der alten Dame - im August buchen die Glücksversprecher insgesamt 1600 Euro ab. Der Fall Karla B. ist einer von Hunderttausenden.
Ein Film von Marc Rosenthal...
Und ohne den Unfug der in der Vorankündigung steht...
...der hoffentlich ohne Sat1-Akte-Schnick-Schnack auskommt
ich tu, was ich kannUnd ohne den Unfug der in der Vorankündigung steht...
Ein Mitarbeiter von Future Call, eines der in Verdacht geratenen Callcenter, sagte als Zeuge aus, er habe einmal eine Frau angerufen und gefragt, ob er deren Sohn sprechen könne. Die Frau habe geantwortet, der Sohn sei schon seit sieben Jahren tot. Den Grund für dieses peinliche Malheur fanden die Ermittler schnell heraus. Die Betreiber des mutmaßlich kriminellen Firmen-Netzwerks hatten über Jahre hinweg offenbar wahllos Daten von Verbrauchern gesammelt und gekauft. Wer in diesen Listen auftauchte, wurde einfach angerufen, um ihn mit vermeintlichen Gewinnspielen abzuzocken.
Hat das jemand gesehen?
Hat das jemand gesehen?
Sagen Sie einfach immer ja!
Die Geldeintreibung lief laut Anklage so ab: Der Duisburger besorgte sich Kundendaten aus Adress-Banken. Diesen „Kunden“ teilte er mit, sie hätten an einem Gewinnspieleintragungsdienst teilgenommen, leider aber die Kündigungsfrist versäumt. Deshalb müssten sie noch zahlen: 89 Euro (Win-Express), 95,70 Euro (Extrawin.tv) oder 149,70 Euro (Eurowin 24). Sollten sie die Zahlung verweigern, müssten sie mit der Einschaltung von Inkasso-Diensten, Rechtsanwälten oder Schufa-Eintragungen rechnen.
Tatsächlich hatten die angerufenen Personen aber nicht an dem Dienst teilgenommen. Bei einigen Produkten habe es sich lediglich um bloße Fassaden gehandelt.
3,32 Millionen Euro buchten die Geschädigten allerdings zurück. Daraufhin ließ der Duisburger sie durch einen (anderweitig verfolgten) Rechtsanwalt mahnen [ach, den gibt es also doch?], und zahlreiche Geschädigte zahlten. Zum Schluss seien die Kundenstämme, teilweise unterstützt von der Rhaderin, weiterverkauft worden.
Staatsanwaltschaft Essen
23.07.2010
71 Js 11/10
Bei der Staatsanwaltschaft Essen wird gegenwärtig unter dem Aktenzeichen 71 Js 11/10 ein Verfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen Atlas Call GmbH und Global Invest Group Ltd. wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges geführt.
Hiervon berührt sind insbesondere die durch die o.g. Firmen vertriebenen Gewinnspieleintragsdienste mit den Bezeichnungen „Win-Express“, „Extrawin.tv“ und „Eurowin 24“.
Diesbezüglich wurden hier Gelder in Höhe von insgesamt 693.443,20 Euro gepfändet, bzw. beschlagnahmt.
Mutmaßlich geschädigte Personen, die in den letzten 12 Monaten unberechtigte Abbuchungen von ihren Konten in Zusammenhang mit den o.g. Firmen, bzw. Produkten festgestellt haben, werden gebeten, sich für weitere Informationen mit der Staatsanwaltschaft Essen, Zweigertstraße 56, 45130 Essen in Verbindung zu setzen.
Zunächst nutzte Ö. seine Kontakte in der Call-Center-Branche, um in den Besitz von Adressdatenbanken zu kommen.
Hierbei handelte es sich um Kundendaten aus verschiedenen Bereichen, insbesondere aber auch um ältere Daten
von Lotteriegesellschaften. (etwas in dieser Art?) Anschließend beauftragte der Angeklagte anfangs externe Call-Center mit Sitz
überwiegend in der Türkei, später dann eigene Mitarbeiter eines Call-Centers, das von der Angeklagte C. geführt
wurde, um Personen aus den vorgenannten Datenpools anzurufen und diesen sodann wahrheitswidrig vorzuspielen,
dass sie an einem zunächst kostenlosen Gewinnspiel in Verbindung mit einem Gewinnspieleintragungsdienst,
teilgenommen, nun aber die Kündigungsfrist versäumt hätten. Daher seien sie nunmehr verpflichtet, für mindestens
drei Monate einen Betrag von, je nach Produkt 89,-- € (Win-Express, Deutscher Vorteilsclub 49), 95,70 € (Extrawin.tv)
oder 149,70 € (Eurowin 24) zu bezahlen. Hierfür würden sie weiterhin monatlich in mehrere 100 Gewinnspiele im
Internet eingetragen. Nur in diesem Fall sei eine kurzfristige Beendigung des angeblich abgeschlossenen Vertrages
möglich. Andernfalls verlängere sich die Spieldauer um mindestens 1 Jahr und die Angerufenen müssten im Falle
einer Zahlungsverweigerung mit der Einschaltung von Inkasso-Diensten, Rechtsanwälten und Schufa-Eintragungen
rechnen.
Tatsächlich hatten die angerufenen Personen zuvor weder an einem derartigen Gewinnspieleintragungsdienst teil
genommen, noch waren sie in der Vergangenheit oder wurden zukünftig in die versprochene Anzahl von
Gewinnspielen im Internet eingetragen. Bei den zu den einzelnen Produkten vorhandenen Internetseiten handelt es
sich um bloße Fassaden, die durch den gesondert Verfolgten Mohammed T. aus Aachen im Auftrag des Angeklagten
Ö erstellt worden waren, um so den Anschein zu erwecken, es handele sich um seriöse und tatsächlich existente
Angebote. Um an den Besitz der Kontodaten der geschädigten Personen zu kommen, wurde diesen vorgespiegelt,
diese müssten, zur Wirksamkeit der „Kündigung“, nochmals bestätigt werden. Tatsächlich gelang es so die
Geschädigten zur Bekanntgabe ihrer Kontodaten zu veranlassen. Anschließend wurde von dem jeweiligen Call-
Center-Agenten ein sog. „Voice File“ erstellt, welches eine aus dem Kontext gerissene Zustimmung des Geschädigten
zum Lastschrifteinzug dokumentieren sollte. Dabei wurde der Begriff „Kündigung“ bewusst vermieden.
ahaIm Falle der Rückbuchung ließ O. die Geschädigten von dem anderweitig verfolgten Rechtsanwalt A. mahnen
Ich bin gespannt, wie beide Verfahren endenAnklagevorwurf: versuchte schwere räuberische Erpressung
Tatort: Gelsenkirchen, Tatzeit: 05/2009
Am 29.05.2009 gegen 11.00 Uhr betrat der Angeklagte den xxx Markt an der xxxStraße in Gelsenkichen.
Er bedrohte die Kassiererin xxx mit einer Pistole und forderte diese mit den Worten: „Geld her!“ zur
Herausgabe des Bargeldes auf. Da die Kassiererin die Kassenschublade schloss und schreiend davonlief, flüchtete
der Angeklagte ohne Beute.
Das ist die Ebene, wo nichts gegen die Probleme gemacht wird. Da stinkt der Fisch.Wie auch immer diese Kasperbuden heißen, das muss Dich eigentlich nicht interessieren. Die ändern alle paar Wochen ihre Phantasienamen und die Briefkastenadressen bei Mail Boxes etc.
Gegen eine Beschneidung des Adresshandels wehrt sich die politische Lobby der Direktmarketingverbände. Der illegale Datenhandel ist offenbar unerlässlich für die Pflege des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Aber so ein uneffektives Gesetz wird erst einmal in Kraft gesetzt, versagt dann - und dann wird erst einmal überprüft, ob es versagt hat, obwohl das ja bereits vorher schon klar war.Können Gesetze den Verbraucher schützen:
Ich bezweifele, ob der jüngste Gesetzesentwurf zum Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung unter Androhung von Geldstrafen bis zu € 50.000,- Abhilfe schafft, denn solche Beträge verdient ein entsprechendes Call-Center an einem halben Tag. Die Branche steht nach wie vor auf Wachstum und setzt mittlerweile Milliarden um – alleine in Deutschland. Über die angedrohten Sanktionen wird der ein oder andere Anbieter lediglich schmunzeln und die Strafe gerne in Kauf nehmen.
Hans-Peter Schwintowski schrieb:Also wenn man über die Frage nachdenkt, ob man so etwas auch sicher machen kann. So, dass so etwas gar nicht mehr passiert, kann ich nur sagen: Das gibt es längst. Wir haben in Deutschland ein System, dass wir schon seit vielen Jahrzehnten praktizieren, wonach ich nur dann abbuchen darf, wenn der Kunde unterschrieben hat. Und es gibt inzwischen sogar noch ein noch sichereres Verfahren, da brauche ich gleich zwei Unterschriften - Nämlich von dem Kunden und von dem Überweisenden. Also noch sicherer geht es nicht. Nur: Das macht Aufwand, das ist Bürokratie und das machen wir hier in Deutschland bisher nicht.
Du meintest Stefan? Nicht verwandt noch verschwägert mit "Python" Andreas "Dialerkönig" RichterDen Rat von Rechtsanwalt Andreas Richter, ...