Gewinnspiel abzocke

AW: Gewinnspiel abzocke

Auf in die zweite Runde!

Heute kam ein erneutes Inkassoschreiben, welches das vorhergehende um Längen schlägt! ^^

Forderung der Firma Global Factoring Inc.
Projekt: Millionenparadies, aus Vertrag vom xx.xx.2010


Anrede blabla

wir haben Sie bereits am xx.xx.2010 darauf aufmerksam gemacht, dass wir von o.g. Auftraggeberin beauftragt worden sind die offene Forderung einzuziehen.

Da Sie keine Einwände gegen die Forderung geltend gemacht haben, gehen wir davon aus, dass Sie die Forderung akzeptieren und nur versäumt haben den Betrag zu überweisen.

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

1. Hauptforderung 69.00 Euro
2. Gläubigerkosten 12,50 Euro
3. Inkassogebühren 33,50 Euro
4. Auslagen 6,90 Euro
5. Zinsen 1,11 Euro

Gesamtforderung: 123,01 Euro

Die Kosten, die durch unsere Inanspruchnahme entstanden sind, berechnen wir gemäß §§280, 286 BGB geltend, Verrechnung gemäß § 367 I BGB.

(Jetzt kommt das beste an dem Schreiben ^^)

Da unsere Auftraggeberin Sie als Kunden sehr schätzt, möchte Sie die Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen Sie gerne vermeiden.

Sollten wir nicht innerhalb der umseitig genannten Frist den Ausgleich der offenen Forderung feststellen, werden wir unserer Mandantin allerdings empfehlen rechtliche Schritte gegen Sie persönlich einzuleiten.

Fortsetzung auf Seite 2.

"Scheiben umdreh"

Folgende Informationen wird unsere Auftraggeberin bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung gegen Sie verwenden:

Datum der Bestellung / des Vertrages: xx.xx.2010
Gesprächsaufzeichnung vom Vertragsschluss: vorhanden
Datum der Rücklastschrift: xx.xx.2010

Desweiteren möchsten wir Ihnen noch darlegen, welche zusätzlichen Kosten dabei auf Sie zukommen könnten:

Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren: 66,12 Euro
Kosten für ein streitiges Gerichtsverfahren: 108,24 Euro
Gesamtkosten: 174,36

Daraus ergäbe sich eine Gesamtsumme in Höhe von 297,37 Euro


Vermeiden Sie dies und zahlen Sie sofort 123,01 Euro!
Nach Zugang des Schreibens gehen wir davon aus, dass wir übder den Betrag innerhalb von 5 Tagen verfügen können. Bitte geben Sie bei Zahlung auf das unten angegebene Konto nur das Aktenzeichen xx/xx/xxxxxx an. Danke.

Wenn Sie eine Ratenzahlung vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte werktags zwischen 9 und 18 Uhr an die unten angegebene Hotline.

Mit freundlichen Grüßen
ZI Zentrale Inkassostelle GmbH

Unterschrift (P. )
Geschäftsführer


Eure Meinungen zu diesem Schreiben?
 
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Diese albernen Inkassomahnungen muss man nicht ernst nehmen.

Die Gewinnbimmler wissen ganz genau, dass ihre Forderungen vor Gericht nie Bestand hätten. Die blödsinnigen "Gesprächsaufzeichnungen" beweisen regelmäßig keinen Vertragsschluß, aufgrund grober Form- und Inhaltsmängel.

Seit 2 Jahren beobachten wir nun diesen Zirkus und wissen daher, dass die nicht vor Gericht gehen und auch keinen Mahnbescheid beantragen (selbst wenn: dem Mahnbescheid müsste man nur widersprechen).

Wer nicht zahlt und nicht reagiert, kann sein Geld behalten.

Auch mal lesen:
http://forum.computerbetrug.de/info...efon-ein-gewinnspiel-angedreht-was-jetzt.html
 
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ZI Zentrale Inkassostelle GmbH
Kommt der auch wieder aus seinem Loch gekrochen? Mit der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH Eschborn hatte er ja bekanntermaßen Schiffbruch erlitten - die diversen Beschwerden gegen deren Lizenzentzug wurden abgewiesen.

Jetzt versucht er wohl, mit der Mainzer ZI Zentralen Inkassostelle GmbH seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Es ist ja so einfach: Man wechselt das Bundesland (von Hessen nach Rheinland-Pfalz), und schon gibts vom Landgerichtspräsidenten in Mainz eine neue Lizenz zum Inkassieren! :wall:
 
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Global Factoring Inc.
Die sind bekannt: Hochgradig betrügerisch - Nachrichten - Trostberg - Traunreut - Chiemgau Online
Die Abzocker konterten mit der nächsten Dreistigkeit: das Forderungsschreiben des bei Verbraucherschützern einschlägig bekannten Gießener Rechtsanwalts M. B., der im Namen der Firma „Global factoring Inc.“ die 55 Euro eintreiben will und samt Anwaltsgebühren die Überweisung von 105,44 Euro binnen acht Tagen verlangt.
Zur Familie gehört auch Deal49.com - Deal 49

Wenn man nur wüsste, wer dahinter steckt.

Lasercrest Infrastructure (page 1 of 1)
 
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[FONT=&quot]Schritt 1 Kündigen[/FONT][FONT=&quot]
sofortige Kündigung und Wiederruf der Einzugsermächtigung - SCHRIFTLICH PER EINSCHREIBEN![/FONT]

Schritt 2 Informationen beschaffen
hier um Rat und Hilfe fragen, keine Angst die können wirklich gut helfen!
[FONT=&quot]Die Verbraucherzentrale Deutschland: www.vzbv.de/go/
Wettbewerbszentrale: www.wettbewerbszentrale.de
Den Bundesbeauftragten für den Datenschutz: www.bfdi.bund.de

Schritt 3 möglicherweise Geld zurückrufen
Sie können die abgebuchten Beträge zurückrufen, ihre Bank wird ihnen Helfen - auch ohne Angabe von Gründen ihrerseits!



Hier die Anschrift des möglichen Verursachers:

[/FONT][FONT=&quot]Goldenwin c/o Euro Lotto Systems Ltd.
Eduard Bodem Gasse 9
6020 Innsbruck

Wenn Sie von einem österreichischen Unternehmen Auskunft über Ihre Daten erhalten wollen, richten Sie bitte ein Schreiben an das gewünschte Unternehmen in dem Sie ausdrücklich Auskunft gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000 verlangen. Ein Musterformular ist angeschlossen.[/FONT]
[FONT=&quot]Stellen Sie das Ersuchen schriftlich (nicht per E-Mail). Legen Sie als Identitätsnachweis eine Kopie eines Lichtbildausweises bei (Pass, Führerschein). Wenn Sie nach acht Wochen keine oder eine unvollständige oder falsche Antwort erhalten, können Sie sich bei der Datenschutzkommission beschweren. Die Datenschutzkommission kann eine korrekte Auskunft erzwingen. Eine solche Beschwerde ist kostenlos und Sie benötigen keinen Anwalt. [/FONT]
[FONT=&quot]Nach erteilter Auskunft können Sie auch Löschung verlangen. Bitte verlangen Sie nicht Auskunft und Löschung in einem Schreiben. Das Unternehmen könnte eine unzureichende Auskunft erteilen und dann die Daten löschen. Eine nachfolgende Kontrolle durch die Datenschutzkommission wäre dann kaum möglich. Es ist zwar im Datenschutzgesetz untersagt, Daten während eines Auskunftsverfahrens zu löschen, aber wenn Sie selbst Löschung verlangen, kann die Datenschutzkommission dem Unternehmen nur schwer Vorwürfe machen. [/FONT]
[FONT=&quot]Datenschutzkommission und des Datenverarbeitungsregisters Österreich: Website der Österreichischen Datenschutzkommission[/FONT]
[FONT=&quot][/FONT]
 
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Bei diesen albernen Werbeanrufen für "Gewinnspieleintragungen" kann mit höchster Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass ein wirksamer Vertrag (auch bei scheinbarer Zustimmung zur Spielteilnahme) nicht zustande gekommen ist.

Wenn es schon keinen wirksamen Vertrag gibt, dann wurde auch eine Einzugsermächtigung zur Lastschriftabbuchung nicht wirksam erteilt.

Es gibt hier also nichts zu "kündigen".

Alles weitere: >> http://forum.computerbetrug.de/info...efon-ein-gewinnspiel-angedreht-was-jetzt.html
 
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Hallo!
Mich hat eben auch eine Frau angerufen, die insgesamt das gleiche gesagt hat, wie in den vorherigen Beiträgen geschildert. Von wegen ich hätte irgendwo teilgenommen, und sollte dies kündigen, für einen Preis von 59€ im Monat. Ich habe ihr dann allerdings mitgeteilt, dass ich bei sowas nie mitgemacht habe, aber vie Spam bekomme. Ich weiß wirklich nicht, in welchem Katalog meine EMail-Adresse da eingetragen sein muss..
Anschließend fragte sie mich noch mal, ob ich denn dann und dann geboren sei, und ob meine Adresse denn stimme, ich leugnete dies zwar, aber irgendwoher muss sie doch meine Adresse haben.
Ich denke zwar, dass solche Verträge nicht rechtsgültig sein können, alleine daher, dass jeder meine EmailAdresse besagter Firma, die man am Telefon nicht verstehen konnte, samt Adressdaten gegeben haben könnte.
Unseriös fand ich ebenfalls, dass die Nummer auf dem Telefon unterdrückt war.
Die Frau sagte zum Schluss nur, dass meine Daten von der Rechtsabteilung geprüft werden, ich allerdings dann den Vertrag oder was auch immer das ist, nicht kündigen kann.

Ich bin total verwirrt. Ist sowas denn rechtsgültig, wenn ich sowas doch nie eingegangen habe?
Meine Logik sagt mir nein, aber wer weiß da genaueres?

Liebe Grüße!
 
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Ich bin total verwirrt. Ist sowas denn rechtsgültig, wenn ich sowas doch nie eingegangen habe?

Nein, natürlich nicht. Sondern das ist banden- und gewerbsmäßiger Betrug. Und damit die Spacken nicht erwischt werden, wird auch die anrufende Rufnummer unterdrückt.

Lies mal das:
Telefonisch abgeschlossene Verträge - Antispam Wiki
Abwehr von Cold Calls - Antispam Wiki
http://forum.computerbetrug.de/info...bwohl-ich-nichts-bestellt-habe-was-jetzt.html

Wenn Du wissen willst, woher die Deine Daten haben, dann google einfach mal nach "Datenskandal + Callcenter".

Die Tatsache, dass die Deine Daten haben, beweist natürlich keine Vertragsgrundlage. Alles, was da in den albernen Werbegesprächen geäußert wird, ist 100 % Kappes und sollte nicht ernst genommen werden. Am besten sofort auflegen.
 
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Danke schön für die Links!
Für die Zukunft sehr hilfreich.
Ich habe auch gleich ein Gedächtnisprotokoll erstellt, man weiß ja nie, ob man das noch einmal gebrauchen kann!

Aber solange mir da keinerlei Folgen drohen, bin ich erst einmal beruhigt.
Nur irgendwo muss dem doch Einhalt geboten werden können... Wenn man nicht einmal mehr einen Telefon- bzw. Internetanschluss besitzen darf, ohne belästigt zu werden.

Aber danke für die schnelle Antwort!
 
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