AW: Gewinnspiel abzocke
In der Mahnung macht ProInkasso geltend, dass angeblich im Auftrag eines Factoring-Dienstleisters namens
"CSS Kontor GmbH, Neuer Kamp 30, 20357 Hamburg"
die Forderung beigetrieben werde.
Diese Firma sei "Abwickler für verschiedene Gewinnspieleintragungsdienste".
Für die Durchführung solcher Factoring-Dienstleistungen wäre nach meinem Rechtsverständnis eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) erforderlich.
Bemerkenswert hierbei ist, dass auf der Webseite der BAFIN in der Suchmaschine eine Firma CSS Kontor GmbH nicht unter den Firmen verzeichnet ist, die eine solche Genehmigung haben.
Offenbar hat dieser Umstand den Herrn S. von der ProInkasso nicht weiter gestört.
Es hat ihn hierbei wohl auch nicht weiter gestört, dass es völlig im Unklaren bleibt, in wessen Auftrag die CSS Kontor GmbH nun eigentlich das Factoring betreibt.
Eine eingetragene Firma namens "Goldenwin" (oder "Goldwin", wie es in der mir vorliegenden albernen, von ProInkasso zum Download angebotenen "Gesprächsaufzeichnung" heisst...)
gibt es nicht.
Mithin handelt es sich hier nicht um eine rechtsfähige juristische Person, die irgendwelche Rechtsansprüche zu stellen hätte.
Auf der Webseite "goldenwin.at/kontakt.html" wird behauptet, dass das "Projekt Goldenwin" (keine eingetragene Firma, keine Marke...) angeblich von der Firma
Goldenwin c/o Euro Lotto Systems LTD
Eduard Bodem Gasse 9
A 6020 Innsbruck
AUSTRIA
betrieben werde.
Die "Euro Lotto Systems Ltd." wird hierbei als "Zweigstelle" bezeichnet.
"Zweigstelle" - von was?
Die britische Euro Lotto Systems Ltd. gibt es jedenfalls nicht mehr, diese wurde laut Auskunft des britischen Handelsregisters am 05.01.2010 gelöscht:
Name & Registered Office:
EURO LOTTO SYSTEMS LTD.
THE PICASSO BUILDING
CALDERVALE ROAD
WAKEFIELD
ENGLAND
WF1 5PF
Company No. 06602960
Status: Dissolved 05/01/2010
Last Accounts Made Up To: (NO ACCOUNTS FILED)
Scheinbar wurden keine Geschäftsberichte veröffentlicht. (Wo kämen wir denn da auch hin?)
Mithin darf sich die angebliche Innsbrucker Niederlassung nicht als Zweigstelle der britischen Ltd. und damit nicht als rechtsfähige juristische Person betrachten. Sofern die CSS Kontor GmbH in Hamburg also behauptet, ihre von der BAFIN (wahrscheinlich) nicht genehmigte Factoring-Dienstleistung sei von der Euro Lotto Systems Ltd. autorisiert, wäre dies eine Falschaussage. Eine aufgelöste britische Ltd. darf niemanden für eine Factoring-Dienstleistung autorisieren. Von wem die CSS Kontor sonst autorisiert wurde, wird weder im Mahnschreiben noch sonst irgendwo ersichtlich.
Aber auch dies hat Herr S. in Neu-Isenburg sicherlich nicht weiter geprüft. Denn wie kommt er dazu, seine eigene Aktivlegitimation detailliert zu prüfen? - Denn schon bisher hat die hessische Justiz von solch hochinnovativen Inkassobüros, die ja schließlich neue Geschäftsmodelle und Marketingwege am Wirtschaftsstandort Deutschland hegen und pflegen, offensichtlich nicht die Prüfung der Aktivlegitimation verlangt. Es ist offenbar von Politik und Justiz derzeit politisch nicht erwünscht, die Öffentlichkeit vor diesen Geschäftsmodellen zu schützen.
An der Adresse der ominösen "Euro Lotto Systems Ltd" in Innsbruck wird eine Firma namens
PVS Post und Vertriebsservice GmbH
betrieben.
Diese "Firma" taucht als Postanschrift in etlichen "Gewinneintragungsdiensten" auf:
vip-star.at
fortuna-deluxe.at
premium-direkt.com
Sehr spannend wird es dann bei dem Konto, auf das die ProInkasso den satten Forderungsbetrag von € 285,06 überwiesen haben möchte:
...an uns auf das Konto unseres Paymentdienstleisters (Zahlungsabwickler) der abavu UG (haftungsbeschränkt) :scherzkeks: innerhalb der nächsten 7 Tage zu überweisen:
abavu UG (haftungsbeschränkt), Postbank, Kto.-Nr. 303 421 05, BLZ 100 100 10
Äußerst merkwürdig, diese vielschichtigen Geldflüsse.
Denn - was soll man sagen?
Eine "abavu UG" ist ebenfalls nicht in der BAFIN-Datenbank der zugelassenen Factoring-Dienstleister verzeichnet. (Wie sollte es auch anders sein - bei einer haftungsbeschränkten UG.)
Aber auch das stört wahrscheinlich weder den Herrn S. noch die hessische Justiz.